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Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte?

13. Februar 2014
Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Oft kümmern sich die Behörden nur noch um Details. Die Grundsätze weichen in den Hintergrund. Zum Beispiel die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen gemäss Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG), 3. Titel: Direktzahlungen, 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen, Artikel 70a Voraussetzungen.

1 Direktzahlungen werden ausgerichtet, wenn:
a, b, …
c.  die für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden;

Heidi meint: „Der Gewässerschutz ist nicht ausreichend in der Direktzahlungsverordnung verankert.“

Ein Bekannter erzählte Heidi, er habe Gülle in einem Bach gesehen. Der Bauer, darauf angesprochen, sagte: „Das geht dich nichts an!“ Der Unerschrockene liess nicht locker, ging zur Gemeinde. Dort zuckte man mit den Achseln, wollte nichts unternehmen. Es brauchte viel Überzeugungskraft bis sich ein Beamter mit der Angelegenheit befasste. Was dabei herausgekommen ist? Das wissen die Götter. Ähnliche Geschichten hat Heidi schon viele gehört … und auch selbst erlebt!

Der Fischereiverband Kanton Luzern kritisieren die Behörden seit Jahren wegen der vielen Gewässerverschmutzungen. Immer noch viel zu viele Gewässerverschmutzungen lautet der Titel der Medieninformation Fischereiverband des Kantons Luzern vom 29.1.14. Im Jahre 2013 waren es 69, davon 36 durch Gülle. „Wir erwarten endlich eine signifikante Abnahme …“ fordert der Präsident des Fischereiverbands, Franz Häfliger. Behörden und Bauernverband hoffen auf die Wirkung ihrer Informationskampagnen. Und die Staatsanwaltschaft? Sie setzt seit einem Jahr auf eine einheitliche Praxis. Dadurch seien die Strafen strenger geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt Daniel Burri, siehe Die Diskussion über den richtigen Umgang mit Güllensündern, SRF Regional vom 5.2.14.

Wer zahlt die Schäden?

Interessanterweise stellt der Luzerner Fischereiverband auch die Geld-Frage. „Wie schwer sind die einzelnen Unfälle? Wie gross ist der Schaden? Wie lange bleibt ein Bach leblos? Solche Fragen sind aussagekräftiger als die Statistik. Dazu kommt, dass das Zerstören von Lebensräumen im und am Wasser genauso schlimm ist wie tote Fische … Der finanzielle und wirtschaftliche Schaden der Gewässerverschmutzungen müssen beziffert werden. Denn jedes Unglück betrifft Fischer, Land- und Gewässereigentümer und hat kostspielige Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen zur Folge …“ Die Forderung der Fischer ist klar: Taten statt Worte!

13.2.14 HOME

Kanton Luzern: alarmierende Gewässerverschmutzungen

30. Januar 2013
Viel zu viele tote Fische in den Luzerner Gewässern. 2012 war erneut ein Rekordjahr mit Gewässerverschmutzungen

Viel zu viele tote Fische in den Luzerner Gewässern. 2012 war erneut ein Rekordjahr mit Gewässerverschmutzungen

Gewässerverunreinigungen und Fischsterben durch Gülle und Gewerbe seien im Kanton Luzern auch 2012 auf Rekordniveau, schreibt der Fischereiverband des Kantons Luzern (FKL) in der der heutigen Medieninformation. Trotz Beteuerungen habe sich die Situation nicht verbessert. Auf Druck des Fischereiverbands werden seit 2006 Gewässerverunreinigungen und Fischsterben in einer öffentlich einsehbaren Statistik publiziert: www.uwe.lu.ch/Themen/Gewässerverunreinigungen. Im Jahr 2012 waren es 71 Fälle: 30 aufgrund von Gülle, 21 Gewerbeabwasser und 20 „Diverse“. 23 Verschmutzungen führten zu Fischsterben: 11 wegen Gülle, 6 Gewerbeabwasser und 6 „Diverse“. 2011 führten sogar 37 der 78 von der Polizei erfassten Fälle zu Fischsterben.

Grosse Dunkelziffer
Der FKL schätzt die Dunkelziffer aufgrund der ihm bekannter Fälle als hoch bis sehr hoch ein. Er ruft in Erinnerung, dass Gewässerverunreinigungen Offizialdelikte sind, die von Amtes wegen verfolgt werden müssen. Wichtig ist, dass Verursacher, Beteiligte oder Passanten Verschmutzungen sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Feuerwehr melden, damit rasch eingeschritten werden kann.

Schäden für Natur, Staat und Volk
Gewässerverunreinigungen bewirken viele Schäden: Zehntausende von Fischen ersticken erbärmlich, Fauna und Flora im und am Wasser gehen kaputt, und das Eigentum von Staat und Korporationen als Besitzer und von Fischpächtern als Mieter der Gewässer wird beschädigt. Die Folge sind mühselige und teure Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen. In Zukunft soll laut Fischereiverband auch der finanzielle Schaden aufgezeigt werden, was zur Frage führt: Wer kommt für die Schäden auf? Der Steuerzahler?

„Wir kommen nicht vom Fleck“
Warum ist Luzern national ein Spitzenreiter bei Gewässerverschmutzungen und Fischsterben? Das liegt gemäss Fischereiverband an den hohen Tierbeständen und der entsprechenden Menge Gülle. Der Fischereiverband dankt der Mehrheit der Bauern für ihre Sorgfalt und den Verursachern von Verschmutzungen für sofortiges Melden. Er anerkennt auch die Bemühungen von Kanton und Bauernverband zur Sensibilisierung der Landwirte. „Aber das alles reicht einfach nicht, wir kommen nicht vom Fleck“, sagt Franz Häfliger, Präsident  des Fischereiverbandes. „Trotz schöner Worte und trotz eingeleiteter Massnahmen verharrt die Zahl der Unfälle seit Jahren auf hohem Niveau.“

Spürbare Massnahmen nötig
Der FKL erwartet, dass die vom Kanton vor drei Jahren eingeleiteten Massnahmen konsequent fortsetzt werden, ruhig eine Spur konsequenter und intensiver:

• Regelmässiger Check auf den Bauernhöfen nach Risikofaktoren

• Doppelte Abzüge bei den Direktzahlungen nach Güllenunfällen

• Kontrolle durch die Gemeinden bei neuen Güllengruben/Schwemmkanälen

• Verschärfte Kontrolle im Gewässerschutz bei Baugesuchen

• Fortführung der Informationskampagne, speziell des Bauernverbandes

Zusätzlich fordert der Fischerei-Verband eine Überprüfung des Bussenkatalogs und eine gezielte Sensibilisierung von Baufirmen und wasserrelevanter Betriebe für den sorgsamen Umgang mit Gewässern.

Anfrage über den Anstieg der Gewässerverschmutzung im Kanton Luzern, BUWD P 369, eröffnet am 27. Januar 2009

30.1.13 HOME


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