Posts Tagged ‘Fruchtfolgeflächen’

Wie stark schrumpft die landwirtschaftliche Nutzfläche bis 2050?

17. November 2021
Wie gross wird der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche bis im Jahre 2050 sein?

Wie gross wird der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche bis im Jahre 2050 sein?

Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vom 16.11.21: „Verkehrsentwicklung: Personenverkehr wächst bis 2050 nur halb so stark wie die Bevölkerung“. So wird eine Zunahme der Personenverkehrsleistung um 11% vorausgesagt, ein Bevölkerungswachstum von 21%.

Das Wachstum des öffentlichen Verkehrs ist mit 3% vernachlässigbar; der Anteil wächst von lediglich 21 auf 24%. Auch der Transport von Gütern auf der Schiene wächst nur gerade um 2%, nämlich von 37 auf 39%. Der zunehmende Onlinehandel lässt den Lieferwagenverkehr zunehmen. 

Landwirtschaft fehlt!

Die Verkehrsperspektiven 2050 dienen als neue Grundlage für die Verkehrs- und Raumplanung des Bundes. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat sie zusammen mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV), Strassen (ASTRA), Energie (BFE) und Umwelt (BAFU) erarbeitet.

Nicht einbezogen wurde die Landwirtschaft. Trotz dem Willen zur inneren Verdichtung im Städtebau und steigenden Preisen bleibt der landfressende Einfamilienhaus-Wunsch vieler erhalten. Auf dem Land ist das Bauland noch an vielen Orten erschwinglich und das Bauen wurde effizienter.

Weiterhin werden Verkehrsinfrastrukturen und Bevölkerungswachstum erhebliche Landwirtschaftsflächen wegfressen, meist sind es wertvolle Fruchtfolgeflächen in Tälern! In der Regel ist die Entschädigung für das Land in der Landwirtschaftszone mit etwa fünf Franken pro Quadratmeter lächerlich tief, nur für Verkehrsbauten des Bundes ist der Preis etwas höher.

Der Klimawandel wird sich weltweit auf die Verfügbarkeit von Wassers und die Produkton von Nahrungsmitteln auswirken. Auch die Wasserzuteilung „Haushalte:Landwirtschaft“ wird künftig ein Dauerthema sein.

Gott WACHSTUM ist weiterhin der Massstab unserer Führungs-Crew!

Verkehrsentwicklung: Personenverkehr wächst bis 2050 nur halb so stark wie die Bevölkerung. Medienmitteilung Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 16.11.21

Bewässerungspolitik in Bayern: Denn sie wissen nicht was sie tun(?). Lebensraum Wasser – Der Wasserblog 9.11.21

Gott WACHSTUM. Heidis Mist 3.4.15

17.11.21 HOME

Datenschutzerklärung

Biodiversität: Setzen wir auf das falsche Pferd?

19. Juli 2013

Bläuling auf Teufelsabbiss in einem Moor, fotografiert von einer Heidis-Mist-Leserin

Bläuling auf Teufelsabbiss in einem Moor, fotografiert von einer Heidis-Mist-Leserin

20’000 Hektaren Moorland wurden im Kanton Zürich trockengelegt. Jetzt möchte man 3 Hektaren wiederherstellen. Wie kam es zu diesem Projekt? Der Acker ist häufig vernässt, erneute Drainage und Erdaufschüttung wären nötig. Weil das Land in einer Waldlichtung liegt und kein Wasser aus landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen zufliesst, ist es hervorragend dazu geeignet, in ein artenreiches Moor zurückverwandelt zu werden. Die Fachstelle für Naturschutz nahm diese seltene Gelegenheit wahr und schlug vor, die Ackererde abzutragen und damit ein gleich grosses Stück minderwertiges Kulturland zur Fruchtfolgefläche aufzuwerten. Der Bauer willigte gegen Entschädigung in den Handel ein, nicht gerne zwar, aber immerhin. Doch dem Zürcher Bauernverband gefiel das gar nicht, er mobilisierte Bauern gegen das Vorhaben: Mit Mistgabeln und Traktoren gegen die Baudirektion, Tagesanzeiger vom 16.7.13.

Wir wissen es, die Biodiversität nimmt in erschreckendem Mass ab: Biodiversität in der Abwärtsspirale, NZZ vom 15.5.13. Internationale Gremien schlagen eine neue Strategie vor: Rote Biotop-Liste statt Rote Arten-Liste. Solche Projekte haben also höchste Priorität. Fachleute warnten vor Jahrzehnten, dass das Ausschütten von Ökobeiträgen im Giesskannenprinzip den Artenschwund nicht aufhalten könne, man müsse gezielt dort Artenschutz betreiben, wo es sich lohne, und für Qualität zahlen, nicht für irgendwelche Flächen, denn das nütze wenig. Mit der neuen Agrarpolitik wird ein bisschen geschräubelt, aber nicht wirklich auf die Probleme eingegangen. Klar, die Bauern wehren sich, und wie! Häufig mit Erfolg im Parlament. Nicht ganz alle.

Zum Beispiel Thomas schwärmt von „seinen“ Schmetterlingen, richtet Nistgelegenheiten für Vögel ein und lässt die Blumenwiese mit Orchideen am Waldrand 5 m breit stehen. Er studiert zusammen mit Anna die neuesten Entwicklungen im ökologischen Landbau und optimiert die Produktion. Solche Bauern sollte man fördern und endlich mit dem Verschwenden von Steuergeldern für unwirksame Massnahmen aufhören.

Was man auch weiss: In den letzten zehn Jahren wurden im Kanton Zürich 1500 Hektaren neu überbaut. Die VertreterInnen des ZBVs im Kantonsrat stimmen regelmässig für die Bauvorhaben in der freien Landschaft (die Bauern profitieren vom Landverkauf). Sie beklagen den Verlust von Fruchtfolgefläche, leisten aber dem Landverschleiss Vorschub.

19.7.13 HOME

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!

11. Juni 2013

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Wenn Autofahrer Tempolimiten missachten, dann wird gezielt kontrolliert. Wenn Bauern Gesetze übertreten, dann ändert man die Gesetze, statt den Vollzug zu lancieren. In beiden Fällen kann es Tote geben. Im Wasser sterben Krebse und andere Kleinlebewesen still, ohne Medienspektakel; die Langzeitfolgen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf die Gesundheit von Mensch und Tier sind zwar schwierig wissenschaftlich nachzuweisen, aber die Hinweise auf ihre Schädlichkeit sind deutlich, täglich werden es mehr.

Der Vorschlag ist auf dem Tisch: Pufferstreifen-Messung allgemein ab Uferlinie, nicht wie bisher nur bei flachen Böschungen. Dies widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, z.B. Deutsches Wasserhaushaltsgesetz, Kapitel 2, Abschnitt 2, § 38, Punkt 2. Weil die VerfasserInnen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5 und 2.6) es unterlassen hatten, die Art der Messung zu spezifizieren, lässt sich die Pufferstreifen-Vorschrift nach Belieben biegen. Das hat Konsequenzen für viele Bäche und Flüsse: erhöhte Gefahr der Verschmutzung mit PSM und mehr Erosion. Der in der aktuellen Direktzahlungsverordnung festgeschriebene Pufferstreifen für PSM von 6 m schrumpft, desgleichen der Grünstreifen zwischen Acker und Bach.

Alle Flüsse mit einer Gerinnesohle von 7 bis 15 m erhalten aufgrund der revidierten Gewässerschutzverordnung (7. Kapitel, Art. 41a) einen grosszügigen Gewässerraum in welchem keine Dünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden dürfen. Der Zweck ist klar: Hochwasserschutz. Da gibt es keine Argumente dagegen, wo doch so viel und so gerne am Wasser gebaut wird! Auch die Landwirtschaft hat diese Regelung akzeptiert, mit Getöse zwar. Überhören darf man aber nicht, dass die Bauern deutlich mehr Geld erhalten bzw. auch Ersatz für verlorene Fruchtfolgeflächen. Beim Festlegen des Gewässerraums für Flüsse mit einer Gerinnesohle von über 15 m haben die Kantone völlige Freiheit.

Was ist mit den Flüssen und Bächen mit Gerinnesohle unter 7 m? Je nach Situation sind die Gewässer besser oder schlechter geschützt vor Verschmutzung mit Düngern, mehrheitlich vermutlich besser. Anders sieht es bei den PSM aus; über die Auswirkungen auf die Bäche mit Gerinnesohle kleiner als 2 m hat Heidi schon im Artikel Der Acker rückt näher an den Bach berichtet. Wenn die Böschungsneigung 50% oder mehr beträgt, dann sind alle Fliessgewässer mit einer Böschungsbreite von 3 m und Gerinnesohle bis 7,3 m von der neuen Regelung betroffen, bei Böschungsbreite 2 m sind es alle Bäche mit Gerinnesohle bis 6 m, bei Böschungsbreite 1 m immerhin noch alle Fliessgewässer mit Gerinnesohle bis 4,7 m, siehe Heidis Tabellen.

Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie bei Fliessgewässern mit Gerinnesohle grösser als 2 m (GSchV, 7. Kapitel, Art. 41a, 2b) und Böschungsneigung 50% oder steiler: Verkleinerung PSM-Pufferstreifen
Böschungs-breite Verkleinerung PSM-Pufferstreifen pro Ufer Total Auswirkung bei Gerinnesohlenbreite
3 m 0,1 bis 3 m 0,1 bis 6 m bis 7,3 m
2 m 0,1 bis 2 m 0,1 bis 4 m bis 6,0 m
1 m
.
0,1 bis 1 m 0,1 bis 2 m bis 4,7 m

Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle von 2 bis 15 m natürlicher Breite muss der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) mindestens betragen: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m. Heidi hat in nachfolgender Tabelle den Gewässerraum berechnet und geprüft, ob die PSM-Pufferstreifen nach alter Messmethode bei Böschungen mit Neigung 50% oder mehr hineinpassen. Wo sie nicht Platz im Gewässerraum haben (Zahlen im minus-Bereich), wirkt sich die neue Messmethode aus: Der PSM-Pufferstreifen wird schmaler, nachfolgende Tabelle als PDF anschauen.

Vergleich Gewässerraum/PSM-Pufferstreifen alte Regelung

Die Kantone haben bis 31.12.18 Zeit, die Gewässerräume festzulegen. Erfahrungsgemäss wird, so schätzt Heidi, mindestens ein Jahrzehnt verstreichen bis alle Kantone diese Pflicht erfüllt haben; z.B. warten die Fischer seit dem Volksentscheid vor 38 Jahren auf ausreichende Restwassermengen in den Flüssen, siehe Restwasser: Zu viele Kantone schlampen, Newsletter vom 10.6.13 und Medieninfo vom 23.10.12, Schweizerischer Fischerei-Verband SFV.

Eigentlich kennt man die Probleme mit Pflanzenschutzmitteln im Wasser. Doch die Politik geht ihre eigenen Wege, missachtet Forschungsergebnisse und generiert Kosten wie Sanierung von Seen, Trinkwasserquellen … Die heutigen Fehlentscheide mögen den landwirtschftlichen Forschungsanstalten künftige Gelder für diesbezügliche Forschungsprojekte sichern, die Steuerzahlenden finanzieren geduldig laufend Neuerungen, deren Konsequenzen weitere Ausgaben generieren.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse, findet Heidi!

Entwurf Merkblatt Gewässerschutz und Landwirtschaft, BAFU, BLW, ARE, 10.4.13

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

Heidis Serie über Pufferstreifen(-Verletzungen) (21 Artikel)

P.S. Ein sprachgewandter Leser schrieb Heidi: „Der Titel ist falsch … es müsste heissen ‚Beim Wasser‘ ….“. Hingegen gefiel einer Leserin der Titel so wie er ist, denn so ist er auch gemeint: Das Wasser ist stumm, kann keinen Deal unterschreiben und keinem Kompromiss zustimmen. Mit dem Wasser kann man eben keine Kompromisse machen.

11.6.13 HOME


%d Bloggern gefällt das: