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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle

29. April 2017

Im Bundesamt für Umwelt wird fleissig gesammelt und publiziert: Daten über den Zustand der Umwelt. Oft erschreckende.

53% der Gefässpflanzen im Lebensraum der offenen Gewässer und Quellen stehen auf der roten Liste. Bei den Pflanzen der Uferzone sind es gar 65%. „Die Quellen gelten als gesamtschweizerisch gefährdet und die Schweiz als „Wasserschloss Europas“ hat für sie eine grosse internationale Verantwortung … Noch immer leiden viele Gewässer unter den Folgen von Eutrophierung, die heute grösstenteils aus der angrenzenden Landwirtschaft stammt. Hier sind jeweils angemessene Pufferflächen zu fordern.“ Rote Liste Gefässpflanzen, Gefährdete Arten der Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU 2016.

Die Eawag forschte im Auftrag des BAFU und präsentierte am 4. April 2017 die Ergebnisse einer Studie zu fünf Schweizer Bächen: „In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden.“ Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Eawag.

Den Wasserpflanzen und -tieren geht es miserabel

Und was macht das zuständige Bundesamt BAFU? Es lockert per 1. Mai 2017 den Schutz der Gewässer erneut. Ist doch logisch – oder? Die Kantone müssen dann für „sehr kleine Gewässer“ keinen Gewässerraum mehr ausscheiden. Die Definition von „sehr kleinen Gewässern“ wird den Kantonen, wohl im Sinne der Rechtssicherheit und -gleichheit (!!!), überlassen. Für den Innerschweizer Bauernbund sind Bäche bis 2 m Breite „sehr klein“, also 80% der Fliessgewässer.

Der Gewässerraum wurde erst mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2011 eingeführt. Damit die Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel besser in den Gewässerraum passen, wurde dann auf Druck der Bauern auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert: Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt – wie international üblich – ab Böschungsoberkante. Wo auf den Gewässerraum verzichtet wird, ist die Verschmutzungsgefahr in Zukunft besonders gross.

Für die zuständige Sektionschefin Susanne Haertel „fallen die Lockerungen aber kaum ins Gewicht“, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Genauso tönte es aus den Amtsstuben anlässlich der Einführung der Messmethode ab Uferlinie. Mag sein, dass Susanne Haertel insofern recht hat, als die Pufferstreifen sowieso von vielen Bauern nicht eingehalten werden.

Widerspruch zur Vernehmlassung GSchV

Auszug aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung GSchV: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.“

Fazit von Heidi: Es wird viel geforscht, debattiert, geschrieben, abgewedelt und gelogen. Doch die Probleme werden nicht gelöst. Der Wille fehlt!

Für die Schweizer Flüsschen sieht die Zukunft düster aus. Den Kleingewässern geht es schlecht. Trotzdem wird ihr Schutz per Anfang Mai noch zusätzlich aufgeweicht. Fabian Renz, Bundeshausredaktor, Tages-Anzeiger vom 26.4.17.

Änderung der Gewässerschutzverordnung per 1.5.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16.

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

Weniger Schutz für unsere Bäche, Susanne Hagen, fair-fish vom 29.4.17

Die Forelle, Franz Schubert, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton,
Gerald Moore/Klavier; Text auf Wikipedia.

29.4.17 HOME


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