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Gemeinden: Den Letzten beissen die Hunde

2. September 2011
M_West410

In einigen Gegenden hat das Lagern von Mist im Feld Tradition, in anderen ist dies eine neue Grundwasser-gefährdende Praxis.

Nachrichten, Schweizer Radio DRS vom 1. September 2011: Zwei Drittel der Schweizer Gemeinden haben Probleme mit der Ämterbesetzung, z.B. Horrwil ist seit zwei Monaten führerlos, vielleicht nicht mehr lange, Horrwil: Mindestens 3 Kandidaten für Gemeinderat. Der Bund erlässt Gesetzte, delegiert den Vollzug den Kantonen. Diese profilieren sich jedoch im Steuerwettbewerb, delegieren immer mehr wichtige Aufgaben den Gemeinden. Die Gemeindefinanzen sind mehr als eine Herausforderung für die Gemeinderäte. Aber nicht nur die Finanzen. Selbst gut informierte Gemeinderäte wissen bisweilen nicht, dass Vollzugsaufgaben wie die Kontrolle der Hofdüngeranlagen zu ihren Aufgaben gehört, und wenn sie es wissen, dann haben sie dafür entweder keine Kapazität oder es fehlt am Wille. Die Folge mangelnder Lagerkapazität ist das Risiko der Gewässerverschmutzung beim Ausbringen von Gülle und Mist zu Unzeiten, etwa wenn der Boden wassergesättigt, ausgetrocknet, gefroren oder schneebedeckt ist.

Artikel 28, Punkt 1, der Gewässerschutzverordnung schreibt vor: „Die kantonale Behörde sorgt dafür, dass die Lagereinrichtungen für Hofdünger regelmässig kontrolliert werden…“. Eine Kontrolle über den Vollzug der Gesetze gibt es nicht, während Bundesbetriebe vierteljährlich Rechenschaft über die Verwendung der budgetierten Mittel ablegen müssen. Hauptsache, die Finanzen stimmen! Die Umwelt hat weit geringere Priorität. Kleine Gemeinden, wie sie in Graubünden vorherrschen, sind besonders betroffen, siehe Strukturen behindern Vollzug. Doch auch in Kantonen mit grossen Gemeinden tut man sich schwer mit dem Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung, so hat ein Leiter Amt für Umwelt Heidi auf Anfrage geschrieben: „Leider greift dieser Missstand (Lagern von Mist auf dem Feld) auch bei uns mehr und mehr um sich. Zuständig in unserem Kanton sind die Gemeinden.“

Die Vollzugsregelung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Niemand hat den Überblick wer wo wie für was zuständig ist. Da ist es wohl am einfachsten, nichts zu tun. Man müsste eine Kontrolle für den Gesetzesvollzug einführen, oder – damit man es auch in Bundesbern versteht – ein Controlling!

Heidi hat grossen Respekt vor jenen Bauern und Ämtern, welche trotzdem die Gesetzte, Vorschriften und Weisungen beachten. Sie haben einen grossen DANK verdient.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern

Schweizerischer Gemeindeverband

2.9.11 HOME


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