Posts Tagged ‘Gesetze’

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen

8. April 2022
Gefahrenkennzeicnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Gefahrenkennzeichnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Auch für Luftapplikation zugelassen. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Leserbrief von einem Bauern: Per Zufall darauf gestossen! Unter anderem sagt ein Jungbauer „es ist praktisch Zuckerwasser, was wir jetzt spritzen.“ Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Chemiker und Toxikologen kritisieren Mängel bei der Zulassung von Pestiziden. Schäden bei Menschen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Wenn es um Pestizide geht, dann wird von Bauernseite her meist verharmlost oder auf fehlende wissenschaftliche Daten verwiesen oder faustdick gelogen wie im Rahmen der beiden Pestizid-Initiativen. Nun kommt es wieder einmal an den Tag: Pestizide in Gewässern! Das ist für Heidi weiter nicht erstaunlich, hat sie doch schon viel darüber berichtet. Und dafür gibt es viele Gründe.

67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Hervorgehoben wird in den aktuellen Medienberichten, dass das Einleiten von Pestizid-Wasser seit 28 Jahren verboten sei. Aber es ist viel schlimmer, denn schon seit 67 Jahren ist das verboten gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955, Art. 3. Nur haben es eben die Kantone, wie das so üblich ist, v.a. bei der Landwirtschaft nicht vollzogen! 67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Bei heiklen Themen, das ist immer wenn es um Landwirtschaft geht, wird gerne auf Eigenverantwortung gesetzt, obwohl man weiss, dass die meisten Leute nur die Verantwortung für sich selbst meinen, nicht aber jene für das Gemeinwesen, was auch zur „Eigenverantwortung“ gehört. Eigentlich müsste man ein klareres Wort wählen wie „Mitverantwortung“ oder „Gemeinverantwortung“.

Verwässerung Gewässerschutz

Im Rahmen der Volksinitiative der Fischer wurde der Schutz der Gewässer verschlechtbessert etwa Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich und bisher im Gesetz verankert, kein Gewässerraum für sehr kleine Bäche, wobei dies von Bauernseite extrem „grosszügig“ interpretiert wird. Die Festlegung der Gewässerräume hätte bis 31.12.2018 fertig sein müssen. Tatsache ist, dass viele Kantone/Gemeinden erst am Planen sind und wenn es nach Plan geht die letzten 2035 die Gewässerräume ausgeschieden haben werden. Bis dann gelten verschiedene Regelungen nebeneinander. Das Chaos ist noch grösser als üblich.

Immer noch dürfen die Bauern bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen Pestizide spritzen, wobei einige der besonders wassergängigen Pestizide verboten sind, aber niemand kontrolliert! Weiterhin darf per Helikopter gespritzt werden, obwohl Genauigkeit und Abdrift ein Problem sind und viele einzuhaltende Abstände vor ein paar Jahren verkleinert wurden.

Wer logisch denken kann, hat schon lange bemerkt, dass Pestizide und Dünger über Drainagen und Schächte in Bäche gelangen können. Ein Forscher schrieb vor Jahrzehnten: „Die Schweiz ist ein Land der Einlaufschächte.“ Aber wer hört schon auf Forscher? Es geht um die Freiheit des Bauernstandes. Und es gibt auch viele entwässerte Strassen; an diese darf bis 50 Zentimeter gegüllt und gespritzt werden. Wen wunderts, wenn der Regen Stoffe in die Strassenentwässerung schwemmt? Wenn aber solche Missstände wieder einmal an die Oberfläche kommen, dann sind der Bauernverband und seine Anhänger beleidigt, entsetzt, überrascht, reden von Übertreibung und schlecht machen.

Es gibt keinen sicheren Grenzwert

Auch heute, wo Kontrollen vorgeschrieben sind, ist nicht damit zu rechnen, dass alle Kantone dies tun, dass sie sanktionieren, dass sie für Ordnung sorgen. Traditionen darf man nicht kippen. Nur allfällige Gesundheitsschäden tragen auch wir, die Gewöhnlichen. Besonders das Kind im Mutterleib und Kinder sind betroffen von Giften und wie Heidi vor vielen Jahren geschrieben hat: Die Mischung macht das Gift, wobei anzufügen ist, dass wir zusätzlich vielen nichtlandwirtschaftlichen Giften ausgesetzt sind. Und es ist eine Illusion zu denken, dass es einen sicheren Grenzwert gibt. Man merkt erst viel später, wenn ein Stoff Schäden anrichtet, Schäden in der Umwelt, Schäden im Körper.

Die Schweiz „im Verzug“ …

Mit den Gewässerräumen ist es wie mit der Sanierung der Restwassermengen (im Verzug).

  • Grundwasserschutzzonen (seit 1972 im Verzug)
  • Hofplatzentwässerungen (seit 1955 im Verzug)
  • Verminderung der Stickstoff-Überschüsse (im Verzug)
  • Sanierung des Zugersees (im Verzug)
  • Luftreinhalteverordnung (im Verzug)
  • Lärmschutzverordnung (seit bald 20 Jahren im Verzug)
  • Umsetzung der Alpeninitiative (im Verzug)
  • Raumplanung (im Verzug)
  • … (im Verzug)

Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

8.4.22 HOME

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So funtioniert die Kritik-Abwehr-Maschinerie von Syngenta und BAYER

3. April 2021

Das Wetter über Ostern wird eher ungemütlich. Heidi empfiehlt Ihnen die folgende Lektüre:

The Playbook for Poisoning the Earth

Diese Dokumentation zeigt auf wie Syngenta und BAYER in den USA Studien zur Toxizität von Neonicotinoiden bekämpft haben. Üblich ist das Diskreditieren von kritischen ForscherInnen und BeamtInnen, das Anheuern von glaubwürdigen Hochschulprofessoren und dann das sehr wirksame Ablenken auf andere möglichen Ursachen der Schädigung, in diesem Fall der Bienen. Weitere Nichtzielorganismen werden systematisch ausgeblendet. Was taten die beiden Pestizidhersteller zudem? Sie förderten die Bienengesundheit mit entsprechenden Organisationen. Damit haben sie viel erreicht, vor allem die Verzögerung von Massnahmen.

Zwar fokussiert die Dokumentation auf Amerika, aber in Europa und in der Schweiz funktioniert das genauso gut. Besonders aktiv sind die Chinesische Syngenta und die Deutsche BAYER mit dem Internetauftritt swiss-food.ch, den sie zur Bekämpfung der beiden Pestizidinitiativen gegründet haben. Dort findet man die Zusammenfassung des Vortrags vom 29.3.21 von Bill Wirtz, Senior Policy Analyst des Consumer Choice Centers (hat die Wurzeln in der amerikanischen Tea-Party-Bewegung) in Brüssel, eine Organisation, die in über 100 Ländern angeblich Konsumentenanliegen vertritt, jedoch aus der Sicht der Industrie, sei es die Pestizid-, die Tabakindustrie oder andere, welche Regulierung und Gesetze um jeden Preis verhindern wollen. Wirtz sagte etwa, dass 98% der Pestizide weniger giftig als Koffein und Aspirin seien.

Heidi meint: „Glauben ist gut, Kontrolle und Weitblick sind besser! Gerne möchte Heidi wissen, was uns all die Schäden, Administration, Kontrollen, Monitoring, Forschung usw. rund um Pestizide kosten.“

The Playbook for Poisoning the Earth. Lee Fang, The Intercept vom 18.1.20

Syngenta und Bayer laden zur Tea-Party ein. Heidis Mist vom 22.3.21

SWISS FOOD ENT-LARVEN. Heidis Mist vom 24.3.21

swiss-food.ch, Syngenta und BAYER: Linksammlung zu den Agrar-Initiativen vom 13. Juni 2021

3.4.21 HOME

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Immer wieder Misthaufen im Feld!

15. Juni 2017

„Wann hörst du mit deinen Misthaufen auf, Heidi?“, fragte kürzlich ein Leser. Sie antwortete: „Wenn die Behörden den Vollzug endlich ernst nehmen!“ Immer wieder erhält sie Fotos von Misthaufen, die irgendwo in der Landschaft liegen, monatelang. Mal stammen sie aus Graubünden, mal aus der Innerschweiz, mal … mal sind sie gedeckt, mal nicht … Veröffentlicht haben wollen längst nicht alle „ihren Mist“, denn der Bauer ist oft der Nachbar.

Franco schickte Heidi Fotos zusammen mit der Frage: „Wie lange darf Mist im Felde liegen?“ Der Misthaufen liege – wie er schreibt – schon seit „Menschengedenken“ der Witterung ausgesetzt auf einer Wiese über dem Grundwasser. Gras wächst auf dem Mist.

Lieber Franco, du findest die Angaben zur Lagerung von Mist hier: Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

Dieser Mist liegt schon monatelang im Feld, sieht entsprechend ausgewaschen aus. Copyright: Franco W.

Dieser Mist liegt schon monatelang im Feld, sieht entsprechend ausgewaschen aus. Copyright: Franco W.

15.6.17 HOME

 

Weltwassertag: Start der „Trinkwasser-Initiative“

22. März 2017

Am Weltwassertag 2017 startet die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz».

Folgende ReferentInnen sprachen an der Medienkonferenz vom 22.3.17, 10 Uhr, in Bern:

  • Franziska Herren, Mutter von 2 Kindern, Initiantin der Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung, Referat lesen …
  • Madeleine Vakkuri-Gutknecht, Initiantin, ehemalige Lektorin Haaga-Helia der Fachhochschule Wirtschaftliche Fakultät, Helsinki (Rede auf Französisch), Referat lesen …

Medienmitteilung des Vereins Sauberes Wasser für alle vom 22.3.17:

Ist die Bevölkerung der Schweiz weiterhin bereit, Milliarden an Steuergeldern in eine Landwirtschaft zu investieren, die unser Trinkwasser verschmutzt und unsere Lebensgrundlagen aufs Spiel setzt? Wir glauben nicht und lancieren eine Volksinitiative.

Die Schweiz hat zwar gute Gesetze und hehre Ziele, was den Schutz von Mensch, Tier, Gewässer und Umwelt angeht. Doch bei der Landwirtschaft wird seit Jahrzehnten weggeschaut. Selbst der Bundesrat musste vor kurzem in einem viel beachteten Bericht zugeben: Kein einziges Umweltziel hat die Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren erreicht. Umweltziele sind nichts anderes als die Einhaltung der Gesetze.

Mit anderen Worten: Im Bereich Umwelt und Gesundheit foutiert sich die Schweizer Agrarpolitik selbst um die Einhaltung der Gesetze. Trotzdem wird der Bevölkerung seit Jahrzehnten vorgegaukelt, die Schweizer Landwirtschaft brauche jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern, damit sie nachhaltig gesunde Nahrungsmittel produzieren könne.

So kann es nicht weitergehen. Mit unserer Initiative fordern wir, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Steuergeldern unterstützt werden, welche die Umwelt, das Trinkwasser und die Gesundheit von Mensch und Tier respektieren und nicht gefährden. Eigentlich die logischste Sache der Welt.

Wir wollen dies mit drei einfachen Anforderungen erreichen, die leicht und ohne bürokratischen Aufwand umgesetzt und kontrolliert werden können:

Staatliche Unterstützung sind denjenigen Betrieben vorbehalten,

  • welche pestizidfrei produzieren,
  • welche nur so viele Tiere halten, wie sie aus ihrem eigenen Boden ernähren können
  • welche in ihrer Tierhaltung Antibiotika nicht prophylaktisch einsetzen. *

Zudem verlangt die Initiative, dass die landwirtschaftlichen Forschungs- und Beratungsgelder gezielt auf eine Nahrungsmittelproduktion ausgerichtet werden, die ohne Pestizide und prophylaktischen Antibiotikaeinsatz auskommt und effizient und nachhaltig aus den eigenen Ressourcen produziert. Heute wird der grösste Teil dieser Gelder dafür verwendet, die Schäden zu untersuchen oder zu reduzieren, die durch die zu intensive Lebensmittelproduktion entstanden sind.

Die Förderungsmassnahmen sind in die unzähligen vorbildlichen Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz zu investieren, die bereits heute erfolgreich nach diesen Grundsätzen Nahrungsmittel produzieren. Diese Betriebe sollen gefördert und die übrigen zur Umstellung auf eine ebenso nachhaltige Produktion motiviert werden.

Die Schweizer Landwirtschaft leidet heute an tiefen Preisen, weil sie vor allem Massenware produziert, die sich bezüglich Qualität und Umweltstandards nicht von den meisten Importen unterscheiden. Die Initiative verhilft der einheimischen Produktion zu einem Qualitätssprung und fördert einen Zukunftsmarkt, der von umweltbewussten Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt wird. Die Nachfrage nach pestizid- und antibiotikafrei produzierten Lebensmitteln steigt bereits heute entsprechend rasant!

* Zum Verständnis: Pestizide und viel zu hohe, durch riesige Futtermittelimporte gemästete Tierbestände verursachen die grössten Umweltprobleme in der Schweizer Landwirtschaft. Antibiotikaresistente Bakterien wurden von der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit zur „grössten Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz“ erklärt. Sie entstehen massgeblich durch den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion.

Informationen und Kontakt:
Verein Sauberes Wasser für alle
c/o Franziska Herren Oeleweg 8
4537 Wiedlisbach
T 032 636 14 16 – N 079 829 09 19
info@sauberes-wasser-fuer-alle.ch

Alle Informationen zur Initiative finden Sie auf der Webseite www.initiative-für-sauberes-trinkwasser.ch.

Eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»,  Schweizerische Bundeskanzlei, 7.3.17.

Keine Finanzspritze für die, die spritzen, Berner Landbote 21.3.17

Heidi wird über die Medienkonferenz berichten.

22.3.17 HOME

Kuriose Schweizer Bundesgesetzgebung fördert Willkür im Umgang mit dem Volkswillen

29. Oktober 2014

Das neue Raumplanungsgesetz taugt nicht zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Zweitwohnungsinitiative. Die Gesetzgebung rund um den Gewässerraum fällt in die gleiche Kategorie von schlampiger Rechtsetzung.

Das neue Raumplanungsgesetz taugt nicht zur Umsetzung der vom Volk angenommenen Zweitwohnungsinitiative. Die Gesetzgebung rund um den Gewässerraum fällt in die gleiche Kategorie von schlampiger Rechtsetzung.

Ein Bauer fand sich nicht zurecht in der Hierarchie unserer Vorschriften: Bundesverfassung, Gesetze, Verordnungen, Weisungen … Er bat Heidi um Antwort auf seine Fragen. Sie fand das spannend, recherchierte und schrieb die Seite Rechtshierarchie, welche seither in der rechten Spalte einfach abrufbar ist unter Gesetze in Kürze … Gewundert hatte sich Heidi über die Tatsache, dass Bundesgesetze nicht verfassungskonform sein müssen.

In seinem Artikel Zweitwohnungen – schamloser Verfassungsbruch, NZZ vom 24.10.14, weist Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, auf dieses Kurisorium hin und kritisiert einmal mehr die schlampige Gesetzgebung der neueren Zeit. Die vielen Reaktionen auf einen früheren NZZ-Artikel von Griffel waren Auslöser für das Buch Vom Wert einer guten Gesetzgebung, an welchem sich 16 weitere Fachleute beteiligten.

Heidi hat jetzt die Seite Rechtshierarchie ergänzt mit einem Hinweis auf die heutigen Probleme, denn auch die Gesetzgebung rund um den Gewässerraum ist – so meint sie – ein Pfuschwerk; das Parlament hat den Volkswillen missachtet.

29.10.14 HOME

Heidis Wunschliste

24. Oktober 2014

Helfen Sie Heidi beim Erfüllen ihrer Wünsche, damit diese Pferde sauberes Wasser trinken dürfen. Brunnen am Genfersee in Lausanne.

Helfen Sie Heidi beim Erfüllen ihrer Wünsche, damit diese Pferde sauberes Wasser trinken dürfen. Brunnen am Genfersee in Lausanne.

Schon annähernd 350 Beiträge hat Heidi geschrieben und zahlreiche Wünsche geäussert. Es ist schwierig, diese zu finden. Daher hat Heidi eine Wunschliste angefangen: Heidis Wünsche. Sie befindet sich oben auf der rechten Seite nach dem Suche– und Abo-feld unter dem Titel Heidis Mist. Wieso nicht gleich Heidis Mist abonnieren, wo es doch so viel Interessantes zum lesen gibt?

24.10.14 HOME

Wägitaler Aa: Wo bleibt das Restwasser?

22. Juni 2014

Kein Wasser in der Wägitaler Aa. Ohne Wasser kein Leben.

Kein Wasser in der Wägitaler Aa. Ohne Wasser kein Leben.

Wird einem Bach oder Fluss Wasser entnommen, muss seit 1992 Restwasser im Gewässer bleiben. So staunte Heidi nicht schlecht, als sie am 15.6.14 vor der Wägitaler Aa stand: Viele Steine, kein Wasser. Da und dort ein Tümpel in welchem das Wasser stand, nicht floss. Eine Ausnahmesitutation oder systematisches Fehlen von oberirdischem Wasser? Heidis Nachforschungen haben ergeben, dass dieser Anblick nicht aussergewöhnlich ist.

Das mit Steuergeldern revitalisierte Lachner Aahorn ist ohne sichbares Wasser. So können sich Flora und Fauna nicht entwickeln.

Das mit Steuergeldern revitalisierte Lachner Aahorn ist ohne sichbares Wasser. So können sich Flora und Fauna nicht entwickeln.

Am 27.10.10 hatte das Umweltdepartement des Kantons Schwyz eine Medieninformation verschickt, Projekt Lachner Aahorn abgeschlossen: „Der Turm steht, der Steg und die Informationstafeln sind montiert und die Revitalisierung des Deltas ist abgeschlossen. Nach 11 Monaten Bauzeit wurde das Projekt Lachner Aahorn feierlich eröffnet…“. Wenn’s ums Feiern geht, sind alle gerne dabei, wenn es jedoch gilt, Gesetzte durchzusetzen, dann ist plötzlich niemand mehr aktiv, in diesem Fall weder beim Kanton Schwyz noch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Keine befriedigende Antwort auf kritische Fragen, dies die Erfahrung des Schwyzer Umweltrats, in welchem alle im Kanton SZ aktiven Umweltorganisationen vereint sind wie Pro Natura, WWF… Der Umweltrat kämpft schon lange für Restwassermengen und gegen die extremen Schwankungen des Wasserstand, den Schwall- und Sunkbetrieb der AG Kraftwerk Wägital; Das Kraftwerk Wägital, Nextroom, Aldo Rota, Prof. Dr. sc. techn., dipl. Werkstoffing. ETH/SIA. Die Wägitaler Aa sei saniert, so heisst es von Amtsseite, doch die Karten werden nicht offengelegen. Was Heidi gesehen hat, das ist kein sanierter Fluss. Falschinformation ist eine weit verbreitete Taktik.

Wenn das Wasser kommt, dann ist dies nicht nur eine Gefahr für den Menschen, sondern v.a. für die Tiere und Pflanzen, die nicht flüchten können.

Wenn das Wasser kommt, dann ist dies nicht nur eine Gefahr für den Menschen, sondern v.a. für die Tiere und Pflanzen, die nicht flüchten können.

Unter dem mangelnden Vollzug der Kantone und der unzulänglichen Oberaufsicht des BAFU leidet die Umwelt. Was tun? Hartnäckig und energisch den Gesetzesbrechern ihre Aufgaben auf den Tisch legen. Im vorliegenden Fall zahlten wir mit Steuergeldern (Kanton und Bund) eine Flussdelta-Revitalisierung, doch es ist kein Wasser im Fluss! Nun gilt es, das Selbstverständliche beim Kanton Schwyz einzufordern: Das Einhalten der Gesetze durch die Wägitaler Kraftwerke! Immer wieder müssen sich Umweltorganisationen und Private um Missstände kümmern. Das wäre eigentlich Aufgabe der Ämter, meint Heidi.

Danke, lieber Leser, für die Korrektur. Wägital schreibt sich mit einem „g“!

Nachtrag 2.8.15: Manchmal führt die Wägitaler Aa reichlich Restwasser, aber z.B. heute sah man fast nur Steine im Flussbett.

22.6.14 HOME

Gesetzesvollzug: Kontrolle Hofdüngeranlagen

21. Januar 2014

Seit Anfang Januar sah Heidi mehrmals viel Schaum in diesem Bächlein. Als sie dann ein Foto machen wollte, hatte sie Pech oder die Lebewesen im Wasser Glück!

Seit Anfang Januar sah Heidi mehrmals viel Schaum in diesem Bächlein. Als sie dann ein Foto machen wollte, hatte sie Pech oder die Lebewesen im Wasser Glück!

Manchmal hat Heidi das Gefühl, dass Gesetze, welche die Landwirtschaft betreffen, eher der Gewissensberuhigung von Politikern und Beamten dienen als dem Beheben von Missständen. Meist dauert es lange bis sie überhaupt geschrieben sind und in Kraft gesetzt werden. Der Vollzug ist dann Sache der Kantone, welche diese Aufgaben mit unterschiedlichem Elan angehen.

Wie sieht es bei wichtigen Vorschriften zum Schutze der Gewässer aus? Güllenotfälle im Winter, nicht bundeskonformes Lagern von Mist im Feld sowie verschmutzte Gewässer sind oft Zeichen von unzulänglichen Hofdüngeranlagen. Gemäss Art. 28 der Gewässerschutzverordnung aus dem Jahre 1998 (GschV SR 814.201) muss die kantonale Behörde dafür sorgen, dass die Lagereinrichtungen für Hofdünger und flüssiges Gärgut regelmässig kontrolliert werden. In einigen Kantonen (wahrscheinlich Mehrheit) ist diese Kontrolle längst Routine, einzelne haben damit erst angefangen (z.B. Appenzell Ausserrhoden).

Im Kanton Graubünden ist vieles anders, so werden die Hofdüngeranlagen auch heute noch nicht kontrolliert. Heidi hat aus gut informierter Quelle aber erfahren, dass man am Planen ist. Noch lange wird es erfahrungsgemäss dauern bis die Organisation steht, die Regeln akzeptiert sind und die gut 15-jährige Verordnung vollzogen wird. Und wie lange wird es dauern bis die nicht gewässerschutzkonformen Betriebe saniert sind?

Ein unrühmliches Schweizer Beispiel zur Umsetzung des Volkswillens ist das Tierschutzgesetz, siehe Die täglichen Lügen, Heidis Mist, 8.11.12. Wenn Hansuli Huber vom Schweizer Tierschutz dauernd hinter den Verantwortlichen her rennt, dann hat dies einen Grund. Er schreibt in seinem Kommentar zu „Happy“ Truthahn für Weihnachten? „… Alles in allem geht es aber einem konventionell gehaltenen CH-Masthuhn besser als einem konventionell gehaltenen CH-Mastschwein oder -muni. Deren Haltung ist tierschutzwidrig und unterscheidet sich kaum vom Ausland! …“

21.1.14 HOME

Die goldene Sonne an der Hecke …

21. Mai 2013

Das Gelb der Rapsblüten zieht Insekten und Spazierende an; es leuchtet im Acker genauso wie im Pufferstreifen an der Hecke, wo es nicht sein dürfte.

Das Gelb der Rapsblüten zieht Insekten und Spazierende an; es leuchtet in diesem Maienfelder Acker genauso wie im Pufferstreifen an der Hecke, wo es nicht sein dürfte.

Etwas anders haben es sich wohl die Beamten in den Büros in Bern vorgestellt. Die Gesetze … nun ja, sie schreiben einen 3-m-Pufferstreifen vor: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Direktzahlungsverordnung. oder Agridea-Merkblatt Pufferstreifen richtig bemessen und bewirtschaften. Weil das Rapsfeld bis zur Hecke regelmässig aussieht und der Rand unkrautfrei ist, vermutet Heidi, dass im Pufferstreifen Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Kürzung der Direktzahlungen? Kontrollen gibt es auch in Graubünden, nur … nicht alle Bauern lassen sich dreinreden. Also voller Goldsegen aus Bern trotz zuviel Gold auf dem Acker?

Schema eines korrekten Pufferstreifens zwischen Hecke und Acker. Quelle: Agridea-Merkblatt Pufferstreifen richtig bemessen und bewirtschaften.

Schema eines korrekten Pufferstreifens zwischen Hecke und Acker. Quelle: Agridea-Merkblatt Pufferstreifen richtig bemessen und bewirtschaften.

Übergang von Acker zu Hecke: kaum Unkraut, also Einsatz eines Unkrautbekämpfungsmittels?

Übergang von Acker zu Hecke: kaum Unkraut, also Einsatz eines Unkrautbekämpfungsmittels?

21.5.13 HOME

2 Jahre Heidis Mist

15. Mai 2012

DSC00862_Alp_Löwenzahn

Zuviel Gülle und Mist auf Alpweiden fördert zum Beispiel den Löwenzahn; die Artenvielfalt nimmt ab.

Heute vor zwei Jahren hat Heidi ihren Blog Heidis Mist gegründet. Damals lagen bei Maienfeld GR mehr als 20 riesige Misthaufen ungedeckt seit Monaten auf Wiesen und Äckern, es regnete wie aus Gelten. Unter dem Mist fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele Leute, die weiter unten am Rhein wohnen: Miststöcke im Heidiland.

Dass das Lagern von Mist auf freiem Feld hierzulande Tradition hat, wusste sie damals noch nicht. Überhaupt war Heidi ziemlich naiv, traute oft ihren Augen nicht. In den letzten Jahren hat sie viel über Gülle- und Mistpraxis gelernt. Gesetze werden in Bern verfasst, vollzogen werden sie in den Kantonen … oder auch nicht!

Zum Jubiläum ein bisschen Statistik. Dies ist Heidis 138. Artikel. Hinzu kommen 13 Seiten unter Heidis Mist, Diaschau, Gesetze in Kürze… 25’347 Seitenanfragen sind es seit Beginn. Am beliebtesten war natürlich Heidi, gefolgt von Wozu? und der Diaschau Misthaufen im Feld 2010/11. Der meistgelesene Artikel ist Kloster Disentis setzt Zeichen für die Berglandwirtschaft. Obwohl ein Bekannter meinte, die Gesetze könne Heidi weglassen, das lese sowieso niemand, ist das Gewässerschutzgesetz: Hofdünger an 11. Stelle der aufgerufenen Artikel und Seiten. Auch die anderen Hinweise auf Gesetzte werden häufig gelesen. Wer kennt schon die Rechtshierarchie oder weiss, dass Verstösse gegen die Gewässerschutzgesetzgebung Offizialdelikte sind? Der Tag mit den meisten Seitenanfragen ist noch immer der 1. Dezember 2010 mit 333 Anfragen. Die Seitenanfragen hatten Mitte November 2010 nach der Veröffentlichung des Artikels Winteranfang in den Bergen rasant zugenommen, denn Heidi hatte die BündnerInnen dazu ermuntert, Verstösse gegen die Gewässerschutzgesetzgeung bei der Polizei anzuzeigen. Am 3. Dezember war dann im Bündner Bauern zu lesen, dass Güllen und Misten im Winter grundsätzlich verboten sei, siehe Wohin mit Gülle und Mist? Endlich!

Die Leserschaft setzt sich wie folgt zusammen: 68% Schweiz, 20% Deutschland, 7% Österreich und 5% Übrige. Heidis treue LeserInnen wissen, dass Heidi nicht nur „mistet“ und über’s Güllen schreibt, sondern auch Werbung für umweltbewusste und tierliebende Bauern macht. Wer genau hinschaut, entdeckt Unglaubliches. So könnte Heidi Tag und Nacht schreiben, der Stoff ginge ihr nie aus. Herzlichen Dank allen, die Heidi mit Rat und Tat geholfen haben, sowie den treuen AbonentInnen.

15.5.12 HOME


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