Posts Tagged ‘gesundheitsschädigend’

Mottfeuer Berner Jura: Jetzt brennen die Äste!

21. März 2022
Im Abendlicht: Frisch gezündetes Mottfeuer im Berner Jura

Im Abendlicht: Frisch gezündetes Mottfeuer im Berner Jura

Gestern, 20.3.22 berichtete Heidi, dass die Äste für das nächste Mottfeuer im Berner Jura bereit liegen: Äste für das nächste Mottfeuer. Nun brennen sie! Ob in der Nacht oder am Tag, die grossen Schadstoffemissionen breiten sich in der Umgebung aus, sind schlecht für’s Klima und die Gesundheit. Täglich brennen sie, ausser sonntags, die Mottfeuer im Berner Jura!

Gibt es keine zumutbare Alternative für das Mottfeuer? Liegt die erforderliche Ausnahmebewilligung vor? Wird das Feuer gemäss Weisung des Bundesamts für Umwelt dauernd überwacht? Auch jetzt in der Nacht? Mehr Fragen als Antworten.

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Berner Jura: Seit Wochen Mottfeuer!

16. März 2022
Tägliches Umweltdrama im Berner Jura

Tägliches Umweltdrama im Berner Jura

Das rauchnet seit Tagen oder schon fast Wochen ….. im Berner Jura.

Im Merkblatt der Umweltfachstellen des Kantons Bern zu den Mottfeuer heisst es u.a.:

Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt: … Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Mottfeuer aber klar rechtswidrig …“ unter Mottfeuer und Schadstoffe: „… Zudem  produziert ein grösseres Mottfeuer in sechs Stunden gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines Tages.“

Warten die Behörden auf Godot?

Merkblatt Kanton Bern Mottfeuer schaden der Umwelt

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Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay (2)

2. April 2021
Auszug aus der Liste „Produits autorisés pour les applications par voie aérienne (hélicoptère)“, Stand 15.12.20. 3. Spalte: Abstand zu Wohnzonen, 4. Spalte: Abstand zu Gewässern.

Auszug aus Pesticide Properties DataBase der Universität Hertfordshire für den Wirkstoff Amisulbrom, der im Fungizide Leimay enthalten ist.

Als Heidi am 12.1.18 den Artikel Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay verfasste, war im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), wie seit Jahren, unter den Gefahrenkennzeichnungen des Fungizids Leimay u.a. folgender Vermerk:

  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Als Heidi heute einen Blick auf Leimay warf, da fehlte „H361fd“, dies obwohl das Mittel noch genau so schädlich ist wie vor Jahren. Welche Begründung hat das BLW? Heidi ist gespannt auf die Antwort.

Heidi hat die neueste Liste der für Luftapplikation zugelassenen Pestizide konsultiert. Darin ist Leimay weiterhin für eine reduzierte Distanz zu Wohnzonen von 30 m zugelassen. Trotz folgender Gefahrenkennzeichnungen gemäss Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Stähler vom 31.5.18, welches Heidi heute heruntergeladen hat:

Ein weiteres dermassen schädliches Mittel, das für Luftapplikation mit reduziertem Abstand von 30 m zu Wohnzonen versprüht werden darf, ist Maestro. Hier die Gefahrenkennzeichnungen:

 

Heidi meint: Abgesehen davon, dass das Versprühen von Pestiziden mit dem Helikopter verboten sein müsste, ist es unverständlich, dass das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)* die Forderungen der Anwender stärker gewichtet als die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.

*Das BLV ist für die Beurteilung zuständig, ob ein für Luftapplikation bewilligtes Pestizide einen Abstand zu Wohnzonen von 30 m oder 60 m einhalten muss.

Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay. Heidis Mist 12.1.18

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