Posts Tagged ‘Gewässerschutzgesetz Art. 3’

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2)

24. Juli 2015
Ist das Nitratpilotprojekt Gäu SO ein Leuchtturmprojekt? Wird die Qualität des Grundwassers in ferner Zukunft STEUERGELD-frei nachhaltig gut sein?

Ist das Nitratpilotprojekt Gäu SO ein Leuchtturmprojekt? Wird die Qualität des Grundwassers in ferner Zukunft STEUERGELD-frei nachhaltig gut sein?

Geduld, Geduld, Geduld braucht es im Pilotprojekt Gäu im Kanton Solothurn. Fazit nach 15 Jahren: Die Ziele der zweiten Projektphase wurden nicht erreicht, und die bisherigen Bemühungen in der Landwirtschaft genügen nicht, um sie zu erreichen. Mit 1’508 Hektaren ist das Projekt Gäu flächenmässig das grösste Nitratprojekt gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes. Bis 2014 wurden 5,5 Millionen Franken Bundesgelder in Form von „Ökologischen Direktzahlungen“, ausbezahlt.

Wegen des mangelnden Erfolgs hat das Amt für Umwelt SO die Universitäten Neuenburg und Bern beauftragt, das Alter sowie die Herkunft des Grundwassers in der Region Gäu-Olten zu untersuchen.“Die Ergebnisse sind überraschend. Das in den Pumpwerken geförderte Wasser ist wesentlich älter als bisher angenommen. Zudem wird das landwirtschaftlich geprägte Grundwasser nur wenig durch nitratarme Zuflüsse aus der Dünnern oder den seitlichen Talflanken verdünnt.“, siehe Nitratprojekt Gäu-Olten, Kanton Solothurn. „… Denn – je länger Wasser unterwegs ist, bis es gefördert wird, desto länger dauert es, bis sich die Umstellung der Bewirtschaftung in den Nitratgehalten bemerkbar macht …“

Die Nitrat-Kommission Gäu-Olten hat kürzlich ihr 20-Jahr-Jubiläum gefeiert, siehe Bei der Nitratreduktion ist Ausdauer gefragt, Solothurner Zeitung vom 6.5.15. Das Bundesprojekt dauert seit 2000 und wurde soeben um sechs Jahre, d.h. bis 2020, verlängert, siehe Nitratprojekt im Gäu finanziell gesichert, SRF 6.5.15. Pro Jahr werden 910’000 Franken verteilt, 80% zahlen wir mit Bundessteuern, 20% werden von den Wasserversorgern Städtische Betriebe Olten übernommen.

Franziska Schwarz, Vizedirektorin des Bundesamtes für Umwelt, nannte das Vorhaben gegenüber der Solothurner Zeitung «ein Leuchtturmprojekt», dem grosse Bedeutung hinsichtlich einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Praxis zukomme. Heidis Frage: Wenn in ferner Zukunft das Grundwasser Gäu wieder akzeptables Trinkwasser liefert und die Zahlungen aufhören, was geschieht dann? Wird die Bewirtschaftung beibehalten und somit Art. 3 des Gewässerschutzgesetzes eingehalten, der da lautet „Sorgfaltspflicht: Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden“? Aufgrund der Gepflogenheiten in der Landwirtschaft zweifelt Heidi an der Signalwirkung des Leuchtturms für Nachhaltigkeit OHNE Steuergelder.

Nationale Nitrat-Strategie oder „unendliche Ökologische Direktzahlungen“ für verschmutzte Gewässer?

24.7.15 HOME


%d Bloggern gefällt das: