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Anilin: Wenig, wenig weiss man über Abbauprodukte von Pesti- und Bioziden

5. September 2020
<strong>Aniline</strong> (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire. Stand 9.8.20 Neben gesicherten Daten zu Gesundheitsrisiken, gibt es ein Fragezeichen zur Krebsverursachung, keine Daten über hormonale Wirkung, Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung usw.

Aniline (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire. Stand 9.8.20. Neben gesicherten Daten zu Gesundheitsrisiken, gibt es ein Fragezeichen zur Krebsverursachung, keine Daten über hormonale Wirkung, Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung usw.

Diuron ist ein für den Menschen und die Gewässerorganismen sehr gesundheitsschädigendes Pestizid. Heidi hat darüber berichtet im Artikel Pestizide: Wieso müssen wir uns informieren? In der Schweiz ist es sowohl als Pflanzenschutzmittel wie auch als Biozid zugelassen.

In Deutschland ist Diuron seit etwa 20 Jahren als Pflanzenschutzmittel verboten, seither sind die Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser zurückgegangen. Bundesumweltamt: „Im Zeitraum von 1990 bis 1995 zu 1996 bis 2000 stieg die Zahl der Messstellen, an denen der Diurongehalt den Grenzwert von 0,1 µg/l überstieg, von 57 auf 67 an. In den folgenden Zeiträumen von 2001 bis 2005, von 2006 bis 2008 und von 2009 bis 2012 ging die Zahl der belasteten Messstellen auf 42, 37 bzw. 31 zurück.“

Das Gift darf auch in Deutschland noch zum Schutz von Fassaden verwendet werden. Das Bundesumweltamt sucht aber intensiv nach Alternativen.

Als Heidi ihren Artikel Pestizide: Wieso müssen wir uns informieren? vom 11.8.20 schrieb, wusste sie nicht, wieso die Abbauprodukte von Diuron nicht im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) untersucht werden, findet man doch im Grundwasser Diuron. Ihre Fragen dazu wurden postwendend von der Eawag beantwortet, aber nicht ebenso postwendend von Heidi veröffentlicht. Die Zeit vergeht mit A wie Aktualität, jetzt aber weiter zu Anilin & Co., den Metaboliten von Diuron!

Diuron und seine Metaboliten

Juliane Hollender, Abteilungsleiterin Umweltchemie der Eawag, antwortete wie folgt auf Heidis Fragen:

Welche Bedeutung hat Diuron in der Schweiz (Einsatz)?

Diuron wird als Pflanzenschutzmittel verkauft, im Durchschnitt 5 bis 10 Tonnen pro Jahr zwischen 2005 und 2015. Diese Produkt ist also nicht unbedeutend. Als Biozid wird es zum Teil auch in der Industrie eingesetzt. Wir finden es häufig in Kläranlagenabflüssen, d.h. es scheint eine Bedeutung als Biozid zu haben.

Gibt es Untersuchungen über die Abbauprodukte von Diuron im Grundwasser oder in Oberflächengewässern?

In einer Mesocosmenstudie (Knauert et al., 2008) haben wir die Bildung der Abbauprodukte (3,4-dichlorophenyl)-3-methylurea (DCPMU) und 3,4-dichlorphenyl-urea (DCPU) untersucht und DSPMU in einer Konzentration von bis zu 15% des zugesetzten Diurons gefunden, DCPU nicht. Es wurden allerdings recht hohe Konzentrationen von Diuron eingesetzt (5 Mikrogramm pro Liter), bei einem Screening in Oberflächengewässern (Kern et al., 2009) haben wir keine Abbauprodukte von Diuron gefunden (36 wurden gescreent, allerdings meist ohne Referenzstandards).

Wieso wurden/werden die Abbauprodukte in NAQUA nicht untersucht?

Im Grundwasserscreening (Kiefer et al., 2019) haben wir nach Diuron, DCPM, DCPU (alle mit Referenzsubstanz) und dem Abbauprodukt Dichloranilin (ziemlich toxisch) gescreent. Wir haben nur Diuron ein paar Mal in sehr geringen Konzentrationen (< 10 ng/L) gefunden.

Ich denke in NAQUA werden die Abbauprodukte nicht untersucht, da aus der Literatur bekannt ist, dass sie nicht in erhöhten Konzentrationen gefunden werden. Das haben wir mit unserer Studie zumindest für die bekannten Abbauprodukte bestätigt.

Biozide auf verputzten Fassaden

In der Schweiz werden jährlich schätzungsweise 10 bis 30 Tonnen Biozide auf Fassaden verwendet. Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, müssen biozide Wirkstoffe wasserlöslich und an der Oberfläche verfügbar sein. Aus diesem Grund werden die Wirkstoffe mit dem Regenwasser leicht ausgewaschen und gelangen in Böden, Oberflächengewässer und Grundwasser. In Gewässern können diese Wirkstoffe aquatische Lebewesen schädigen. Einige Wirkstoffe sind sehr langlebig, andere dagegen bauen sich in der Umwelt sehr schnell ab. Quelle: Verputzte Fassaden. Bundesamt für Umwelt, 5.5.20

Mögliche Risiken für die Gesundheit?

3,4-Dichloranilin (3,4-DCA) ist ein Abbauprodukt von Herbiziden auf Anilinbasis wie Diuron. Einige Aromatische Amine (AA), insbesondere von Pestiziden abgeleitete AA, sind in Böden und im Grundwasser persistent und sind potenziell toxisch. Diese Verbindungen können sich in der Umwelt anreichern, wo sie schädliche Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für 3,4-Dichloranilin (3,4-DCA).

In einem internen Forschungsprojekt innerhalb der Abteilung Pestizidsicherheit des Deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den Jahren 2017-18 wurden Pestizidwirkstoffe identifiziert, die das Potenzial haben, Anilin und seine Derivate zu bilden. Ziel dieses Projekts war es, die kumulative Verbraucherexposition gegenüber Metaboliten von Anilin und Anilinderivaten zu quantifizieren und die Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit zu bewerten.

Für die identifizierten Pestizide wurden alle relevanten Metabolismusstudien (Ratte, Vieh, Pflanze) und Studien über die Art der Rückstände während der Verarbeitung ausgewertet und Daten über eine Teilmenge relevanter Pestizide (Pflanze, Vieh) zur Aufnahme in die MetaPath-Datenbank eingegeben. MetaPath ist eine internationale Datenbank über Pestizidmetabolismus.

Im Rahmen des Projektes 2020 bis 2021 soll die Datenbasis von MetaPath für Anilin und den Abbauprodukte deutlich verbreitert werden.

Das BfR ist die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland, die für die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Stoffen und Produkten zuständig ist. Im Rahmen seiner Aufgaben liefert die Abteilung Pestizidsicherheit des BfR Risikobewertungen von Pestiziden für die menschliche Gesundheit im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 und (EG) 396/2005.

Grundwasserbeschaffenheit. Umweltbundesamt. 21.10.19

Biozide in Gebäudefassaden – ökotoxikologische Effekte, Auswaschung und Belastungsabschätzung für Gewässer. Environmental Sciences Europe, 13.1.9

Gedämmte Hauswände enthalten lebensgefährliche Biozide. Welt 3.2.19

Pesticide-Derived Aromatic Amines and Their Biotransformation. ResearcheGate September 2011

MetaPath – Incorporation of Pesticide Residue Data (MetaPath). Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Aniline (Also known as: phenylamine; cyanol; benzamine; benzidam. PPDB: Pesticide Properties DataBase. University of Hertfordshire

Medical Definition of Aniline. MedicineNet

DCMU, andere Namen: 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff, Diuron®, Karmex, Wikipedia

Diuron. Stoffbewertung – CoRAP. European Chemical Agency

5.9.20 HOME

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle

29. April 2017

Im Bundesamt für Umwelt wird fleissig gesammelt und publiziert: Daten über den Zustand der Umwelt. Oft erschreckende.

53% der Gefässpflanzen im Lebensraum der offenen Gewässer und Quellen stehen auf der roten Liste. Bei den Pflanzen der Uferzone sind es gar 65%. „Die Quellen gelten als gesamtschweizerisch gefährdet und die Schweiz als „Wasserschloss Europas“ hat für sie eine grosse internationale Verantwortung … Noch immer leiden viele Gewässer unter den Folgen von Eutrophierung, die heute grösstenteils aus der angrenzenden Landwirtschaft stammt. Hier sind jeweils angemessene Pufferflächen zu fordern.“ Rote Liste Gefässpflanzen, Gefährdete Arten der Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU 2016.

Die Eawag forschte im Auftrag des BAFU und präsentierte am 4. April 2017 die Ergebnisse einer Studie zu fünf Schweizer Bächen: „In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden.“ Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Eawag.

Den Wasserpflanzen und -tieren geht es miserabel

Und was macht das zuständige Bundesamt BAFU? Es lockert per 1. Mai 2017 den Schutz der Gewässer erneut. Ist doch logisch – oder? Die Kantone müssen dann für „sehr kleine Gewässer“ keinen Gewässerraum mehr ausscheiden. Die Definition von „sehr kleinen Gewässern“ wird den Kantonen, wohl im Sinne der Rechtssicherheit und -gleichheit (!!!), überlassen. Für den Innerschweizer Bauernbund sind Bäche bis 2 m Breite „sehr klein“, also 80% der Fliessgewässer.

Der Gewässerraum wurde erst mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2011 eingeführt. Damit die Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel besser in den Gewässerraum passen, wurde dann auf Druck der Bauern auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert: Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt – wie international üblich – ab Böschungsoberkante. Wo auf den Gewässerraum verzichtet wird, ist die Verschmutzungsgefahr in Zukunft besonders gross.

Für die zuständige Sektionschefin Susanne Haertel „fallen die Lockerungen aber kaum ins Gewicht“, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Genauso tönte es aus den Amtsstuben anlässlich der Einführung der Messmethode ab Uferlinie. Mag sein, dass Susanne Haertel insofern recht hat, als die Pufferstreifen sowieso von vielen Bauern nicht eingehalten werden.

Widerspruch zur Vernehmlassung GSchV

Auszug aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung GSchV: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.“

Fazit von Heidi: Es wird viel geforscht, debattiert, geschrieben, abgewedelt und gelogen. Doch die Probleme werden nicht gelöst. Der Wille fehlt!

Für die Schweizer Flüsschen sieht die Zukunft düster aus. Den Kleingewässern geht es schlecht. Trotzdem wird ihr Schutz per Anfang Mai noch zusätzlich aufgeweicht. Fabian Renz, Bundeshausredaktor, Tages-Anzeiger vom 26.4.17.

Änderung der Gewässerschutzverordnung per 1.5.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16.

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

Weniger Schutz für unsere Bäche, Susanne Hagen, fair-fish vom 29.4.17

Die Forelle, Franz Schubert, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton,
Gerald Moore/Klavier; Text auf Wikipedia.

29.4.17 HOME

Neonicotinoide: Wasserlebewesen verhungern

3. Juni 2014
Neonicotinoide töten nicht nur Bienen, auch Kleintiere im Wasser sterben.

Neonicotinoide töten nicht nur Bienen, auch Kleintiere im Wasser sterben.

Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat gestern, 2.6.14, in der Sendung ECO folgendes berichtet: „Bienensterben: Studie von Syngenta mit gravierenden Mängeln. Gewisse Pestizide sind giftig für Bienen. Auch das Pestizid Thiamethoxam des Schweizer Agrochemie-Konzerns Syngenta steht im Verdacht, Bienen zu töten. Ein vollständiges Verbot von Thiamethoxam hätte für Syngenta schwerwiegende Konsequenzen. Kein Wunder, versucht der Konzern mit einer Studie zu beweisen, dass Thiamethoxam für Bienen harmlos ist. «ECO»-Recherchen zeigen: Eine Studie nach allen Regeln der Wissenschaft sieht gemäss international anerkannten Experten anders aus.“

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub. Foto: Eawag

Ein Testorganismus, der Bachflohkrebs Gammarus pulex, am Zerkleinern von Falllaub. Foto: Eawag

Heidi weist darauf hin, dass die Neonicotinoid-Insektizide nicht nur für die Bienen, sondern auch für die Wasserlebewesen gefährlich sind, Medienmitteilung Eawag vom 16.5.13:  Insektizide lassen Gewässerorganismen verhungern. Die Dauerbelastung sei ein Problem, klassische Toxizitätstests würden versagen. Siehe Neonicotinoide: Gewässerorganismen sterben, Heidis Mist 23.10.13.

Zudem haben die Forschenden der Eawag in erstaunlich vielen Gewässerproben Neonicotinoide gefunden. Diese bleiben monate- oder gar jahrelang im Boden und beeinflussen auch die Bodenlebewesen, SRF, Netz Natur Sind die Bienen noch zu retten?, 17.10.13 ab Minute 32 kurzer Beitrag über Eawag-Forschung.

Wirkung von neuen Pestiziden auf Menschen ist unklar, SRF, Espresso vom 23.10.13.

Forschung ist oft von der Industrie finanziert. Wikipedia berichtet: „Im Januar 2013 veröffentlichte das Humboldt Forum for Food and Agriculture e. V. (HFFA) eine Studie zum Wert der Neonicotinoide in der EU. Die Studie wurde finanziert von Bayer CropScience und Syngenta und unterstützt von COPA-COGECA, der European Seed Association und der European Crop Protection Association“

Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation Eawag, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14

Wann werden wir endlich lernen? Heidis Mist 25.6.13.

Heidi dankt dem Leser, der sie immer wieder auf interessante Medienberichte aufmerksam macht.

3.6.14 HOME

Der Gewässerraum und die Bauern

22. November 2012
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Umweltgefährlich
Xn Gesundheitsschädlich
C Ätzend

Der Widerstand gegen das revidierte Gewässerschutzgesetz und die -verordnung nimmt zu, eine unheilvolle Allianz von Bauwilligen, Wachstumsgläubigen und Bauern; Kantone schicken Standesinitiativen nach Bern. Die Bauern wehren sich gegen die „extensive Bewirtschaftung“ des Gewässerraums, bangen um Fruchtfolgeflächen. Tatsache ist, dass den Kantonen sehr viel Spielraum bei der Gestaltung des Gewässerraums eingeräumt wird und in Zukunft die Kontrolle noch schwieriger sein wird.

Gibt es überhaupt eine Kontrolle? Etwa für Pflanzenschutzmittel (PSM)? Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises kontrolliert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) seit 2010 jährlich gut 80 Proben aus den Kantonen mit viel Ackerbau, das ist wenig. Das BLW informiert im Agrarbericht 2012, Seiten 108 bis 110, darüber wie es die heute geringen Kenntnisse über den Einsatz von PSM mehren möchte. Im Weiteren ist das BLW seit zwei Jahren daran, die (lange) Liste der Pflanzenschutzmittel zu überprüfen. Heidi wünscht sich, dass man mutig ist und die schädlichsten aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis streicht.

Die Artenvielfalt in Fliessgewässern sei durch das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln nicht ausreichend geschützt, zu diesem Schluss kamen WissenschaftlerInnen der Universität Koblenz-Landau, des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der Universität Aarhus (Dänemark) und der Technischen Universität Sydney, siehe Bericht Uni Koblenz-Landau. Weil der Verzicht auf PSM auf absehbare Zeit nicht realisiert werden könne, seien Massnahmen nötig wie

  • Ausweitung der Randstreifen und Waldflächen in der Nähe von landwirtschaftlich beeinträchtigten Flüssen
  • verringerter Einsatz von PSM
  • …..

Heidi vermutet, dass auch das Schweizer Zulassungsverfahren ähnlich lückenhaft ist und dass das Zusammentreffen der vielen Abwasserstoffe in den Gewässern und im Grundwasser eine unberechenbare Mischung ergeben, deren Auswirkungen unbekannt sind. Sie hat die Liste von heute 66 in der Schweiz zugelassenen Unkrautbekämpfungsmitteln mit dem Wirkstoff Isoproturon durchgeklickt. Aufgrund der Zusammensetzung ist die Schädlichkeit unterschiedlich, aber für die Wasserorganismen sind alle toxisch. Heidi hat die Spezifikationen eines besonders gefährlichen herausgenommen und nachfolgend die Auflagen, Bemerkungen und Gefahrenkennzeichnungen kopiert. Es fällt auf, dass die Gefahr für das Grundwasser jeweils ganz am Schluss der Gefahrenkennzeichnisliste aufgeführt ist, nicht etwa als Auflage oder Verbot. Heidis LeserInnen wissen, dass Isoproturon nicht in den Grundwasserschutzzonen eingesetzt werden darf, da es auf der Liste der 11 verbotenen PSM des BLW steht, siehe Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid? Überhaupt, am Wissen fehlt es häufig nicht, sondern am Umsetzungswillen.

Beispiel: Bilto-Plus

Bilto-Plus ist ein Unkrautbekämpfungsmittel gegen einjährige Unkräuter und Ungräser im Getreidebau.

Auflagen und Bemerkungen:

  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  2. Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Schutzbrille getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel) so müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug getragen werden

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • S 01/02 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • S 09 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en) vom Hersteller anzugeben).
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen.

22.11.12 HOME


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