Posts Tagged ‘Gewässerraum’

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen

8. April 2022
Gefahrenkennzeicnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Gefahrenkennzeichnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Auch für Luftapplikation zugelassen. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Leserbrief von einem Bauern: Per Zufall darauf gestossen! Unter anderem sagt ein Jungbauer „es ist praktisch Zuckerwasser, was wir jetzt spritzen.“ Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Chemiker und Toxikologen kritisieren Mängel bei der Zulassung von Pestiziden. Schäden bei Menschen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Wenn es um Pestizide geht, dann wird von Bauernseite her meist verharmlost oder auf fehlende wissenschaftliche Daten verwiesen oder faustdick gelogen wie im Rahmen der beiden Pestizid-Initiativen. Nun kommt es wieder einmal an den Tag: Pestizide in Gewässern! Das ist für Heidi weiter nicht erstaunlich, hat sie doch schon viel darüber berichtet. Und dafür gibt es viele Gründe.

67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Hervorgehoben wird in den aktuellen Medienberichten, dass das Einleiten von Pestizid-Wasser seit 28 Jahren verboten sei. Aber es ist viel schlimmer, denn schon seit 67 Jahren ist das verboten gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955, Art. 3. Nur haben es eben die Kantone, wie das so üblich ist, v.a. bei der Landwirtschaft nicht vollzogen! 67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Bei heiklen Themen, das ist immer wenn es um Landwirtschaft geht, wird gerne auf Eigenverantwortung gesetzt, obwohl man weiss, dass die meisten Leute nur die Verantwortung für sich selbst meinen, nicht aber jene für das Gemeinwesen, was auch zur „Eigenverantwortung“ gehört. Eigentlich müsste man ein klareres Wort wählen wie „Mitverantwortung“ oder „Gemeinverantwortung“.

Verwässerung Gewässerschutz

Im Rahmen der Volksinitiative der Fischer wurde der Schutz der Gewässer verschlechtbessert etwa Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich und bisher im Gesetz verankert, kein Gewässerraum für sehr kleine Bäche, wobei dies von Bauernseite extrem „grosszügig“ interpretiert wird. Die Festlegung der Gewässerräume hätte bis 31.12.2018 fertig sein müssen. Tatsache ist, dass viele Kantone/Gemeinden erst am Planen sind und wenn es nach Plan geht die letzten 2035 die Gewässerräume ausgeschieden haben werden. Bis dann gelten verschiedene Regelungen nebeneinander. Das Chaos ist noch grösser als üblich.

Immer noch dürfen die Bauern bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen Pestizide spritzen, wobei einige der besonders wassergängigen Pestizide verboten sind, aber niemand kontrolliert! Weiterhin darf per Helikopter gespritzt werden, obwohl Genauigkeit und Abdrift ein Problem sind und viele einzuhaltende Abstände vor ein paar Jahren verkleinert wurden.

Wer logisch denken kann, hat schon lange bemerkt, dass Pestizide und Dünger über Drainagen und Schächte in Bäche gelangen können. Ein Forscher schrieb vor Jahrzehnten: „Die Schweiz ist ein Land der Einlaufschächte.“ Aber wer hört schon auf Forscher? Es geht um die Freiheit des Bauernstandes. Und es gibt auch viele entwässerte Strassen; an diese darf bis 50 Zentimeter gegüllt und gespritzt werden. Wen wunderts, wenn der Regen Stoffe in die Strassenentwässerung schwemmt? Wenn aber solche Missstände wieder einmal an die Oberfläche kommen, dann sind der Bauernverband und seine Anhänger beleidigt, entsetzt, überrascht, reden von Übertreibung und schlecht machen.

Es gibt keinen sicheren Grenzwert

Auch heute, wo Kontrollen vorgeschrieben sind, ist nicht damit zu rechnen, dass alle Kantone dies tun, dass sie sanktionieren, dass sie für Ordnung sorgen. Traditionen darf man nicht kippen. Nur allfällige Gesundheitsschäden tragen auch wir, die Gewöhnlichen. Besonders das Kind im Mutterleib und Kinder sind betroffen von Giften und wie Heidi vor vielen Jahren geschrieben hat: Die Mischung macht das Gift, wobei anzufügen ist, dass wir zusätzlich vielen nichtlandwirtschaftlichen Giften ausgesetzt sind. Und es ist eine Illusion zu denken, dass es einen sicheren Grenzwert gibt. Man merkt erst viel später, wenn ein Stoff Schäden anrichtet, Schäden in der Umwelt, Schäden im Körper.

Die Schweiz „im Verzug“ …

Mit den Gewässerräumen ist es wie mit der Sanierung der Restwassermengen (im Verzug).

  • Grundwasserschutzzonen (seit 1972 im Verzug)
  • Hofplatzentwässerungen (seit 1955 im Verzug)
  • Verminderung der Stickstoff-Überschüsse (im Verzug)
  • Sanierung des Zugersees (im Verzug)
  • Luftreinhalteverordnung (im Verzug)
  • Lärmschutzverordnung (seit bald 20 Jahren im Verzug)
  • Umsetzung der Alpeninitiative (im Verzug)
  • Raumplanung (im Verzug)
  • … (im Verzug)

Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert!

4. Oktober 2021

Landwirtschaftsvertreter versuchen immer wieder, den Kompromiss zur zurückgezogenen Volksinitiative der Fischer "Lebendiges Wasser" weiter zu verwässern.

Landwirtschaftsvertreter versuchen immer wieder, den Kompromiss zur zurückgezogenen Volksinitiative der Fischer „Lebendiges Wasser“ weiter zu verwässern.

Nationalrat Werner Hösli SVP hatte am 27.9.19 die Motion 19.4374 eingereicht: Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen:

Der Bundesrat ist angehalten, das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer wie folgt anzupassen: In nicht kantonal oder national geschützten Gebieten und Landschaften ausserhalb der Bauzone kann die Grösse des Gewässerraumes verkleinert werden, wenn:

  1. die geografischen und topografischen Verhältnisse dermassen sind, dass der Landwirtschaft resp. dem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb ein übermässiger Anteil der ertragreichen Futtergrundlage entzogen wird,
  2. die Düngung im reduzierten Gewässerraum nur mit festem natürlichem Dünger erfolgt und auf die Ausbringung von Gülle und künstlichem Dünger sowie auf den Einsatz von Herbiziden und Pestiziden verzichtet wird.

Voilà! Einmal mehr sollte der Gewässerschutz geschwächt werden bzw. der Kompromiss zur zurückgezogene Volksinitiative Lebendiges Wasser verwässert werden. Beachten Sie dazu die am Schluss des Beitrags verlinkten Artikel von Heidi.

  • Bundesrat
    Der Bundesrat beantragte am 22.11.19 die Ablehnung der Motion.
  • Änderung Motion
    Ziffer 2 der Motion wurde am 14. Januar 2021 von Ständerat Stark zurückgezogen.
  • Ständerat
    Der Ständerat nahm die Motion am 9.3.21 mit 26 : 18 Stimmen an.
    Roberto Zanetti, Ständerat SP Solothurn: „Ich finde, ehrlich gesagt, wenn wir jetzt mitten im Spiel die Spielregeln änderten, dann wäre das gegenüber den Kantonen relativ unfair. Dann würden alle Eigentümer, die vielleicht unzufrieden sind, neue Hoffnung schöpfen. Das würde eine Lawine von Verfahren nach sich ziehen. Das würde die ganze Sache einmal mehr blockieren, weil sich jeder Vorteile verspricht, und das würde insbesondere das seinerzeitige Ehrenwort gegenüber den Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ kompromittieren.“
  • Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 24. August 2021 beantragt die Annahme von Ziffer 1 mit 13 : 12 Stimmen
  • Nationalrat
    Am 30.9.21 hat der Nationalrat die Motion mit 84 : 100 Stimmen und 1 Enthaltung versenkt.
    Martina Munz, Nationalrätin S Schaffhausen: „Die Revision des Gewässerschutzgesetzes geht auf die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ von 2007 zurück. Aufgrund der Einführung der Gewässerräume wurde die Initiative zurückgezogen. Seither wurde das Gewässerschutzgesetz bereits zweimal abgeschwächt und flexibilisiert, um den Bedürfnissen der Landwirtschaft entgegenzukommen. Gemäss Aussage der Kantone ist das Gesetz jetzt gut anwendbar.“
    Simonetta Sommaruga, Bundesrätin:Alle reden von Biodiversität, doch mit dieser Motion machen Sie gerade das Gegenteil von Biodiversität. Die Motion läuft den Anstrengungen von Bund und Kantonen bezüglich der Förderung der Biodiversität, aber auch der Förderung der Wasserqualität und eines nachhaltigen Hochwasserschutzes zuwider. Sie geht in die andere Richtung. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.“

Eine erneute Beschneidung des minimalen Gewässerraums ist damit vom Tisch. Für einmal konnte sich die Bauernlobby nicht behaupten.

19.4374 Motion vom 27.9.19: Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen. Werner Hösli, Nationalrat SVP

Debatte Ständerat vom 9.3.21: 19.4374 Motion Hösli Werner. Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen

24.08.2021 – Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (pdf)

Debatte Nationalrat vom 30.9.21: 19.4374 Motion Hösli Werner. Gewässerräume.  Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist vom 7.1.21

Gewässerschutzverordnung Art. 41a Abs. 5 Bst. d: Es kam wie es kommen musste! Heidis Mist vom 25.11.20

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

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Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz

9. April 2021
Titelbild der Publikation "Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz". Copyright: Susanne Dubs Designerin FM, Magglingen

Titelbild der Publikation „Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz“. Copyright: Susanne Dubs Designerin FM, Magglingen

Die Studie Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz ist im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Rahmen des Projekts Hydro-CH2018 in Zusammenarbeit mit Wissenschaftern und Experten entstanden. Als Basis dienten das publizierte Wissen und die NCCS-Klimaszenarien CH2018 (National Centre for Climate Services). Ziel war es, einen fundierten Überblick über die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die Nutzungen der Schweizer Gewässer sowie auf Gewässerschutz und Hochwasserschutz vorzulegen.

Neben den klimatischen Veränderungen werden auch sozioökonomische Entwicklungen berücksichtigt. Ein weiterer Fokus sind wasserwirtschaftliche Zielkonflikte und Synergien, woraus wichtige Erkenntnisse für ein integriertes Wassermanagement abgeleitet werden können.

Eine zentrale Herausforderung bleiben Flächenkonflikte. Die Entwicklung des Landes hat auf die Gewässerräume wenig Rücksicht genommen: der Ausbau von Siedlungen, Verkehrswegen und Industriearealen hat Flächen besetzt, die als Hochwasserkorridore, aquatische Lebensräume und Trinkwasserschutzzonen unerlässlich sind. Auch die Landwirtschaft ist den Gewässern – vor allem in den dicht besiedelten Landesteilen – vielerorts zu nahe gekommen.

Diese Nähe und die hohe Produktionsintensität der Landwirtschaft – mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln und substanziellen Futtermittelimporten – sind in der kleinräumigen Schweiz unvereinbar mit dem Ziel intakter Flüsse und Seen und unbelasteter Trinkwasserressourcen. Mit der Umstellung auf eine flächendeckend agroökologisch orientierte Wirtschaftsweise könnte die Schweiz weltweit zum Pionierland einer gewässer- und umweltverträglichen Landwirtschaft werden. 

Die Publikation (376 Seiten) kann in gedruckter Form zum Preis von CHF 30.– bei der Schweizerischen Hydrologischen Kommission (CHy) bestellt werden: sanja.hosi@scnat.ch. Sie kann auch kostenlos heruntergeladen werden.

Lanz, K. et al. (2021): Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz. Beiträge zur Hydrologie der Schweiz, Nr. 43, Bern

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Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

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Plötzlich ist da eine Mauer im Thur-Landschaftsschutzgebiet bei Bütschwil!

1. Dezember 2020

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist seit 1983 die Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach aufgeführt (BLN 1414). Im Schutzgebiet befinden sich auch Teile der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil SG.

Begründet wurde die Unterschutzstellung u.a. wie folgt:

  1. Tief eingeschnittene, von unzähligen Talmäandern geprägte Flusslandschaft
  2. Weitgehend unverbaute und frei fliessende Flüsse und Bäche
  3. Exemplarisch ausgebildeter fluviatiler Formenschatz

Und schauen wir uns doch die Schutzziele an, die da u.a. sind:

  1. Die durch die fluviatile Erosion geprägte Flusslandschaft erhalten.
  2. Die Gewässer und ihre Lebensräume in einem natürlichen und naturnahen Zustand erhalten.
  3. Den natürlichen Lauf und die Dynamik der Gewässer erhalten.

Doch was geschah in Bütschwil?

Im Sommer 2020 baute ein Bauer, Bürger von Bütschwil, am Ende der Austrasse in Bütschwil, unmittelbar an der Thur, eine Mauer mit Steinen, welche nicht aus der Thur stammen. Ganz nahe steht die Klubhütte der Fischer, deren Existenz offenbar 2019 oder 2020 legalisiert wurde.

Da stellt sich jemand die Frage: „Haben Ortsbürger von Bütschwil besondere Rechte?“ Nein, in der Bundesverfassung steht in Art. 8: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Heidi meint: „Wenigstens theoretisch ist das so.“ Dieser Mauerbau des Bauern ist nur ein Beispiel. Eine „Gewohnheit“ sei zudem u.a. das Güllen auf gefrorenen Boden.

Was ist zu tun?

Dem Gemeindepräsidenten schreiben? Nein, das nützt kaum. Die kantonalen Behörden auf diesen Missstand aufmerksam machen? Ja, denn sie sind dafür verantwortlich. In diesem Fall sind sogar mehrere Ämter involviert. Man muss den Abbruch dieser beiden Bauten im Gewässerraum verlangen. Gesetzte sind da, um beachtet zu werden!

Gewässerschutzverordnung Art. 41a Abs. 5 Bst. d: Es kam wie es kommen musste!

25. November 2020

Am 27.7.16 rief Heidi um Hilfe: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Worum ging es? Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung geschickt:

Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:

Art. 41a Abs. 5 Bst. d
5
Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer:
d. sehr klein ist.

Was sind „sehr kleine Gewässer“? Heidi fand dies sehr unpräzis, dehnbar und klassierte diese Schreibweise daher als Juristenfutter. Sie machte eine Umfrage bei ein paar Bekannten. Resultat: Sehr kleine Bäche sind für den einen der Oberlauf direkt unter dem Quellbereich, für andere sind es etwas grössere Bächlein und für den Zentralschweizer Bauernbund sind es Gewässer mit einer Gerinnesohlenbreite von unter 2 m. Der damals zuständige (längst pensionierte) BAFU-Beamte schrieb Heidi: „80% der CH-Gewässer sind kleiner als 2 m, also sie fordern die Abschaffung des Gewässerraums!“

Es kam wie es kommen musste

In einer Mitteilung, die heute bei Heidi eingetroffen ist, schreibt das BAFU:  „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen: … Die von Behörden festgelegten Räume wurden dennoch schon mehrfach vor Gericht angefochten, insbesondere wenn es um sehr kleine Gewässer geht. Dabei stellt sich auch die Frage, ab welcher Grösse ein Gewässer überhaupt als solches gilt. «Bis zu einem gewissen Grad liegt das im Ermessen des Kantons», sagt Lukas Berger. Das Bundesgericht, so der BAFU-Jurist, habe noch keine abschliessenden Kriterien festgelegt, was unter einem sehr kleinen Gewässer zu verstehen sei.“

Was schrieb das BAFU damals?

Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Heidis Frage: „Wie lange wird es noch gehen, bis die JuristInnen über das Wohl der Wasserlebewesen in sehr kleinen Gewässern entscheiden? Und wie werden sie gewichten? Zugunsten der Bauern oder der Wasser-Flora und -Fauna?“

Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Bundesamt für Umwelt, BAFU vom 25.11.20

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16

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Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Toleranz des Gesetzgebers bewirkt anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen

4. April 2017

Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass ein Grossteil der Bäche im Schweizer Mittelland und im Wallis stark mit Pestiziden belastet ist. Der Gesetzgeber kapituliert vor seinen eigenen Gesetzen, denn die vorgegebenen Anforderungswerte werden kaum je eingehalten. Heute, 4.4.17, hat die Eawag dazu neue Resultate veröffentlicht. Die Situation ist offenbar noch dramatischer als bisher angenommen.

Dies schreibt der Verein Sauberes Wasser für alle in der Medieninformation von heute. Weiter heisst es: 128 verschiedene Wirkstoffe aus Acker-, Gemüse-, Obst- und Rebbau wurden in den Proben der Gewässer nachgewiesen, 61 Herbizide, 45 Fungizide und 22 Insektizide. In keinem der untersuchten Bäche wurde die Anforderung der Gewässerschutzverordnung (≤0,1 μg/L) eingehalten. Von einzelnen Substanzen wurden Konzentrationen bis 40 μg/L festgestellt. Kurzzeitige Spitzen dürften noch höher liegen, denn alle Proben wurden mindestens über einen halben Tag gemittelt. Solche Konzentrationen schädigen die Wasserorganismen akut.

Kapitulation vor dem Gesetz, getarnt als Aktionsplan

Mit einem Aktionsplan verspricht der Bundesrat, die Probleme des exzessiven Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft anzugehen. Doch was die Bundesämter in ihrem Entwurf vorgeschlagen haben, wird nach ihren eigenen Angaben nicht einmal die Einhaltung der Umwelt­gesetzgebung sicherstellen. Weiterhin werden dadurch massive Überschreitungen der An­for­derungs­werte toleriert werden. Konkret bedeutet das: bis 2026 sollen diese Gesetzes­überschreitungen lediglich halbiert werden.

Der Bund weiss offenbar selber, dass sein Aktionsplan viel zu wenig griffige Massnahmen enthält, so dass damit nicht einmal das bestehende Umweltgesetz eingehalten werden kann. Mit dieser Kapitulation vor dem Gesetz zeigt sich die unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber Natur, Menschen und Tieren.

Wir subventionieren unsere eigene Wasserverschmutzung

Die konventionelle Landwirtschaft, die an keine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen werden kann, wird mit Milliarden von Subventionen unterstützt und gefährdet mit ihrem exzessiven Gebrauch von Pestiziden die Gewässer und somit auch die Trinkwasserqualität. Die Schweizer Bevölkerung subventioniert ihre eigene Wasserverschmutzung und gefährdet damit ihre Gesundheit! So darf es nicht weitergehen.

Die «Initiative-für-sauberes-Trinkwasser» löst nicht nur das Pestizid-Problem

Es braucht Druck aus der Öffentlichkeit, damit sich die Politik endlich bewegt. Die am 22.3.17 lancierte Trinkwasserinitiative kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Sie ist ein unumgänglicher Schritt zum Schutze unseres Trinkwassers und der Nahrungsmittel vor Pestiziden und Antibiotika. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, muss bis 21.9.18 mit 100‘000 Unterschriften eingefordert werden.

Weitere Verwässerung Gewässerschutz

Heidi meint: nicht nur werden die Gesetzte nicht eingehalten, sondern sie werden laufend verwässert. Neuestes Beispiel: Die Kantone dürfen ab 1.5.17 frei entscheiden, was sie unter „sehr kleinen Gewässern“ verstehen und ob sie für diese einen Gewässerraum ausscheiden wollen oder nicht. Zur Erinnerung: Der Innerschweizer Bauernbund zählt Gewässer bis 2 m Breite zu den „sehr kleinen“, siehe Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche, Heidis Mist vom 19.8.16.

«Petri-Heil» Mitinitiant der Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“

„… Die vom «Petri-Heil» mitinitiierte Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ist nötiger denn je, denn durch aktives Lobbying wird vom «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von synthetischen Pestiziden» nicht viel zu erwarten sein. Zu gross das milliardenschwere Geschäft mit den Vernichtungsmitteln, die Jahr für Jahr in unsere Umwelt gepumpt werden und die auch nicht aufhören zu wirken, wenn sie in unsere Gewässersysteme gelangt sind! … Toxischer Pestizidcocktail in unsern Gewässern! «Petri-Heil» vom 4.4.17.

Links

Dank hoher Toleranz des Gesetzgebers: Pestizidgetränkte Schweizer Bäche, Rückfragen/Kontakt zur Medieninformation Verein Sauberes Wasser vom 4.4.17: Verein Sauberes Wasser für alle, c/o Franziska Herren, Oeleweg 8, 4537 Wiedlisbach, T  032 636 14 16, N 079 829 09 19, Info@sauberes-wasser-für-alle.ch

www.initiative-für-sauberes-trinkwasser.ch

Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Medieninformation Eawag vom 4.4.17.

Hohe PSM-Belastung in Schweizer Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.9 MB]

Hohe Ökotoxikologische Risiken in Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.6 MB]

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes, Heidis Mist, 2.10.16.

Fluopyram: sicher keine Gefahr für Mensch und Umwelt? Heidis Mist, 21.10.15.

Manifest Future 3.0

4.4.17 HOME

 

Nitrat: Deutschland hat die EU im Nacken – die Schweiz hört auf die Bauern

16. Februar 2017

Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Das Deutsche Bundeskabinett beschloss am 15.2.17, die Novelle der Düngeverordnung. Heute hat der Bundestag das angepasste Düngegesetz verabschiedet, um die Verordnung in Kraft zu setzen. Im März dann muss noch der Bundesrat dem Paket zustimmen.

Mit einem neuen Düngerecht reagiert die Bundesregierung auch auf eine Klage der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Deutschland drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten der übermässige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen u.a.

  • die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert (1. Oktober bis 31. Januar) und
  • die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
  • Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
  • Zum Verringern von Ammoniak-Emissionen muss die Gülle in Zukunft innert vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden; der Vorschlag „innert einer Stunde“ wurde gekippt.
  • Die neu eingeführte Stoffstrombilanz soll helfen zu prüfen, ob landwirtschaftliche Betriebe die Düngevorschriften einhalten oder nicht.
  • Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Massnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fliessende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

„Das Land Nordrhein-Westfalen fordert vom Bund seit mehr als fünf Jahren eine angepasste Düngerverordnung. Fünf Mal schon hat der Bundeslandwirtschaftsminister eine Vorlage angekündigt“, kritisiert der NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Umweltschützern gehen die Regelungen nicht weit genug. Auch herrscht Skepsis, dass Deutschland damit wieder den EU-Vorgaben entsprechen wird. Der Bauernverband sieht noch Nachbesserungsbedarf, wichtig sei jetzt Planungssicherheit für die Landwirte. Zu viele Ausnahmen gebe es immer noch, findet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, und er fordert einen absoluten Düngerstopp, wenn Grenzwerte im Grundwasser überschritten sind. In der Anhörung betonte Kirsten Tackmann, Die Linke, dass jedes Gesetz nur so gut sei wie der Vollzug. „Oh – wie wahr“, meint Heidi.

Und in der Schweiz?

  • Die Bauern wollten keine Sperrzeiten, obwohl gewisse Kantone damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Also gibt es in der Schweiz keine Sperrzeiten, welche verlängert werden könnten!
  • Bei uns wurden die Pufferstreifen auf Wunsch der Bauern anlässlich der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) per 1.1.11 verkleinert, dies vor allem dort, wo die Kantone keinen Gewässerraum ausscheiden (Messung Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante). Und die Kantone bekommen laufend mehr Freiheit bei der Ausscheidung des Gewässerraums, z.B. kein Gewässerraum für „sehr kleine Gewässer“, wobei dies für den Innerschweizer Bauernbund Gewässer bis zu einer Gerinnesohle von 2 m sind, d.h. 80% der Gewässer wären betroffen, wenn man auf sie hören würde. Die definitive Version der neuen GSchV ist noch nicht veröffentlicht.
  • Pufferstreifen werden, nicht nur an Gewässern, vielerorts systematisch missachtet. Es mangelt an Vollzug!
  • Wenn die Gewässer arg verschmutzt sind, dann erhalten die Bauern Geld für standortgerechte Bewirtschaftung auf der Basis von Art. 62 des Gewässerschutzgesetzes.
  • Schweizer Unsitte: Im Herbst Gülle oder Mist auf Äcker, auch Maisfelder, ausbringen und erst im Frühling pflügen; keine Winterbegrünung.

Die reiche Schweiz ist kein Vorbild. Statt Vorsorge werden Probleme lieber auf die lange Bank geschoben, eine zweifelhafte Strategie!

Bundestag beschliesst Änderung des Dünge­gesetzes, Deutscher Bundestag, 16.2.17

Gülleflut gebremst? Bundeskabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung, Lebensraum Wasser 15.2.16

Weg frei für neues Düngerecht, Medienmitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 12.1.17.

In NRW besonders viel Nitrat im Grundwasser, WDR 3.1.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15.

Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten, agrarheute 31.1.17.

16.2.17 HOME


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