Posts Tagged ‘Gewässerschutzbereich’
21. Februar 2016

Ein Bio-Bauer in Malans GR baute vor einigen Jahren einen Stall auf freiem Feld, ohne Mistlager. Er ist nicht der Einzige! Jahr für Jahr liegt daher Mist mehrere Monate lang lausig gedeckt im Feld, der Witterung ausgesetzt, das Grundwasser gefährdend. Seit 2010 fotografiert Heidi seine Misthaufen. Diesen Mist hat der Bauer Mitte Dezember 2015 hierher transportiert. Er liegt also bereits seit gut zwei Monaten da, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Ao, d.h. im Uferbereich der Landquart, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Au.
Seit 2009 fotografiert Heidi Jahr für Jahr illegal gelagerte Misthaufen, v.a. im Kanton Graubünden. Demnächst wird sie eine Diaschau Misthaufen im Feld 2015/16 veröffentlichen. Mist muss auf einer dichten Betonplatte mit Randabschluss gelagert werden; das Sickerwasser ist in eine Güllegrube zu leiten. Es ist grundsätzlich verboten, Mist einfach so auf dem Feld zu lagern, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.
Für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation zuständig. Es kennt all diese Missstände sehr wohl, aber handeln? Nein, das scheint nicht seine Stärke zu sein.
200 Bündner Bauern erhalten seit 2014 jedes Jahr mehr als 150’000 Schweizer Franken an Direktzahlungen, gesamtschweizerisch sind es 1’300 Bauern. Heidi erwartet nicht nur deshalb, dass die Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten wird: Dies ist nämlich Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Bislang warten wir Steuerzahlenden aber vergeblich darauf, dass die Gesetze befolgt werden.

.

Ein etwa 70 m langer Misthaufen zwischen dem Fluss Landquart und der Rhätischen Bahn!

.

.


Traktorspuren

.

Nachtrag 22.2.16: Jemand wollte genau wissen, wo der Misthaufen liegt: Hier die Karte!
21.2.16 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:ALG, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Amt für Umwelt, Biolandbau, Direktzahlungen, Gewässerschutzbereich, GR, Graubünden, Landquart, Malans, Malanser, Mist im Feld, Misthaufen, Rhätische Bahn, RhB, Steuerzahler, Uferbereich
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
8. Januar 2013

Mist zwischen Reben in Malans
Heidi hat an einem einzigen kleinen Weihnachtspaziergang durch die Bündner Herrschaft viele Missstände gesehen. Der vierte Artikel ist den traditionellen Bündner Misthaufen im Feld gewidmet. Alle an Heiligenabend fotografierten Exemplare liegen am Wanderweg im Gewässerschutzbereich der Gemeinden Malans, Jenins und Maienfeld. Die illegalen Haufen sind zwar (noch?) klein, aber durchwaschen werden sie trotzdem im Laufe der Monate, die sie nach Heidis Erfahrung im Feld liegen. Auch im Churer Rheintal liegen da und dort die ersten Häufchen über dem Grundwasser. Sie entsprechen nicht den Vorgaben des Bundes, denn das Lagern von Mist auf dem Feld ist maximal 6 Wochen gestattet, wenn der Mist gedeckt ist, was bereits in der alten Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 zu lesen war.
Diese Vorschrift kann von jenen Bauern nicht eingehalten werden, welche auf der grünen Wiese einen neuen Stall gebaut haben, aber kein Mistlager. Dieser Trick ist möglich, wenn man bei der Baueingabe die alte ausranchierte Mistplatte angibt. Kein vernünftiger Bauer denkt daran, den Mist tatsächlich ins Dorf oder zum Hof zurückzubringen, wo sein Geruch Kunden, Nachbarn und der Familie in die Nase sticht. In Igis-Landquart fällt jetzt mindestens eine solche alte Mistplatte dem Bau eines Mehrfamilienhauses zum Opfer. Ob die Ämter in Chur solchen Veränderungen nachgehen? Aber auch Bauern mit zu kleiner Mistplatte „müssen“ den Mist vom Stall direkt aufs Feld kippen. Zudem hat es Bauern, die es vorziehen, den Mist einfach auf Wiesen oder abgeernteten Feldern zu lagern, aus welchen Gründen auch immer, was im Laufe des Winters und Frühlings bis über 100 m lange unordentliche, meist ungedeckte Mieten gibt.
Heidi hat die Bundesvorgaben der neuen Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft kopiert, les voilà! „… Ziel der Vollzugshilfe ist ein schweizweit koordinierter und einheitlicher Vollzug des Bundesrechts… An der Vollzugshilfe haben 22 Stellen/Fachbereiche aus Landwirtschaft und Umwelt gearbeitet; eine breite Vernehmlassung gab den Kantonen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Wünsche einzubringen; Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).
5.4 Zwischenlager von Mist auf dem Feld
Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Gründen des Betriebsablaufs kann sie jedoch für kurze Zeit bis zum Verteilen des Mistes (normalerweise im Frühling) auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht.
Die Zwischenlagerung ist in Grundwasserschutzzonen verboten, kann aber in Grundwasserschutzarealen fallweise bewilligt werden.
Für Zwischenlager auf dem Feld gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
- Zwischenlagerstandorte sind auf ebenem, nicht drainiertem Gelände so zu wählen, dass Sickerwasser oder Nährstoffe nicht in Oberflächengewässer, Wälder, Hecken, Feldgehölze, andere Naturschutz- und ökologische Ausgleichsflächen, in denen eine Düngung verboten ist, oder Strassenentwässerungen gelangen können. Dies ist bei einem Abstand von 10 m zu solchen, im Abstrom des Standorts liegenden Objekten und Flächen in der Regel sichergestellt.
- Das Zwischenlager ist abzudecken (z.B. mit Wasser abweisendem Vlies). Beträgt die Lagerdauer nur wenige Tage, kann auf die Abdeckung verzichtet werden, ebenso bei trockenem strohreichem Pferdemist.
- Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden.
- Keine Zwischenlagerung von Geflügelmist.
Für Stufenbetriebe im Berggebiet (Betriebe, die traditionell über mehr als eine Produktionsstätte verfügen und das Vieh im Jahreslauf von Produktionsstätte zu Produktionsstätte verschieben) können ausserhalb der Hauptproduktionsstätte spezielle Regelungen getroffen werden, wenn aufgrund der kurzen Belegungsdauer einzelner Produktionsstätten der Bau einer Mistplatte unverhältnismässig ist.

… Jeninser …

… Malanser …

… Malanser …

… gezoomt: mit grosser Wahrscheinlichkeit Maienfelder Mist …
10.1.13 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Abschwemmung, BAFU, BLW, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, Gewässerschutzbereich, Gewässerverschmutzung, Jenins, Maienfeld, Malans, Mist, Misthaufen, Mistlager, Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft, Versickerung, Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
2. Februar 2011

Der Kleine: dreimal fotografiert in 12 Monaten!
Weil die Diaschauen so beliebt sind, hat Heidi die alte von Winter 2009/Frühling 2010 auch wieder einmal angeschaut. Dabei entdeckte sie, dass sie am Silvester 2009 oberhalb von Maienfeld nicht nur den kleinen Misthaufen mit der frisch gemisteten Wiese fotografiert hatte, sondern in der Ebene beim Maienfelder Industriequartier zwei weitere Haufen sichtbar sind, die sie – wie sie meinte – erst am 3. März 2010 zum ersten Mal fotografierte hatte, siehe Diaschau Miststöcke im Schnee. Heidi hat jetzt mit dem 3-Misthaufen-Silvester-Bild und zwei Fotos vom 29. April 2010 eine Fotomontage mit drei Misthaufen im Feld gemacht. Die zwei grossen im Rheintal waren Ende Mai 2010 verteilt und untergepflügt worden, lagen also lange, sehr lange über dem Grundwasserstrom! Der kleine ist vermutlich heute noch dort oben am Wanderweg.
Bündner Misthaufen im Feld: eine neue Herausforderung für Landschafts-Fotografen?
2.2.11 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Auswaschung, Fotografen, Gewässerschutz, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Landschaft, Maienfeld, Mist, Rheintal, Tourismus
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
5. Januar 2011

Malans: Mist vom Stall direkt aufs Feld
Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz müssen jetzt alle Bauernbetriebe über genügend Lagerkapazität für Hofdünger verfügen. In 9 von 17 Kantonen war dies schon vor 10 Jahren der Fall, dazu gehört auch der Kanton Graubünden, wenigstens theoretisch, Lagervolumen von Güllebehältern / Zwischenbereicht 2001. Die vorgeschriebene Mindestlagerdauer beträgt drei Monate für tiefe Lagen, für höhere Lagen bis sieben Monate. Diese Vorschrift bezweckt, dass Gewässer und Grundwasser nicht mit schädlichen Stoffen wie Nitrat und Phosphor verschmutzt werden.
Rücksichtslose Bauern misten jetzt oder kippen den Mist vom Stall direkt aufs Feld, alle Jahre wieder. Bei gefrorenem Boden sitzen sie in der warmen Traktorkabine, z.B. jetzt in der Bündner Herrschaft. Und auch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof verteilt den Mist auf den gefrorenen Boden. Darunter fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele. Was kümmert das die Malanser, Jeninser, Maienfelder? Sie haben sauberes Trinkwasser von den Bergen, etwa Jenins zu 100%, der Nitratgehalt beträgt lediglich 0,5 mg/l. Der Nitratgehalt im Grundwasser hingegen liegt zum Teil über dem Maximalwert von 25 mg/l gemäss Gewässerschutz-Verordnung (GSchV), siehe Grundwasser: wichtigste Trinkwasserquelle auch Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne?
5.1.11 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Bündner Herrschaft, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Grundwasser, Jeninser, Maienfelder, Malans, Malanser, Mist, Mistlager, Miststöcke, Nitrat, Trinkwasser, Vegetationsruhe
Veröffentlicht in Gesetzte usw., Mist im Feld | Leave a Comment »
19. Oktober 2010

Seit Jahren Pferdemist auf der Wiese
Der Mist von zahlreichen Pferden wird hier im Gewässerschutzbereich laufend vom Laufhof in die Wiese geschoben. Wenn der Haufen gross ist, verschwindet er … und schon ist neuer Mist da, Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr. So liegt hier in Grüsch der Mist unter freiem Himmel, wird verregnet und verschneit, darunter fliesst das Grundwasser … und der Mistsickersaft? Nicht weit davon liegt ein Misthaufen von drei Pferden ebenfalls das ganze Jahr auf freiem Feld. Dafür erhalten die Bauern bzw. die Leute mit dem Hobby „Reiten“ finanzielle Unterstützung von den Steuerzahlenden: Direktzahlungen. Ein Weg-zerstörendes, energieintensives Hobby. Heidi erhält für die Förderung der Artenvielfalt (mehr als 300 verschiedenen Wild- und Nutzpflanzen im Garten) und Selbstversorgung mit Früchten und Gemüsen keinen Rappen, obwohl sie vier der fünf Hauptziele des Direktzahlungssystems energiesparend unterstützt und das fünfte indirekt unterstützt, indem sie das wenige Fleisch aus Betrieben bezieht, die auch ohne Voranmeldung kontrolliert werden. Bei den Milchprodukten wird es schon schwieriger!

Ein kleiner Teil des Pferde-Auslaufs in Grüsch
Gemäss der Bündner Weisung Gewässerschutz darf trockener Mist von Pferden in Eigenverantwortung der Bauern ungedeckt im Feld gelagert werden. Heidi ist überzeugt, dass auch Pferdemist nass wird. Mit dieser Meinung ist sie nicht allein, denn die Wegleitung des Bundes sieht keine Langzeit-Mistlagerung auf dem Felde vor.
19.10.10 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Direktzahlungen, Gewässerschutzbereich, Grüsch, Laufhof, Mist, Pferde, Sickersaft
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
1. Oktober 2010

ein kleiner Misthaufen in einer Maienfelder Weide
In Maienfeld und Malans liegen bereits die ersten neuen ungedeckten Misthaufen im Feld, seit etwa zwei Wochen. Heidi wird sie demnächst fotografieren. Wann beginnt für sie die nächste Vegetationsperiode? Bei Wintereinbruch 2010 oder 2011? Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung mit Nitrat ist gross, aber die nicht bundeskonforme Weisung für Gewässerschutz in der Landwirtschaft GR toleriert dies offiziell. Wer kriecht schon unter den Miststock und schaut nach, ob Sickerwasser abfliesst oder wer kann beweisen, dass Mistsickerwasser ins Grundwasser gelangt? Ich schreibe das nicht zum erstenmal, aber vielleicht höhlt der bekannte Tropfen mit der Zeit den Stein.
In der GR Weisung heisst es, dass der Mist in der folgenden Vegetationsperiode ausgebracht werden muss. Wann ist das genau? Das Landwirtschaftsamt Chur präzisiert hiezu, dass der Mist vor dem Winter verteilt werden muss. Der Winteranfang sei vom Wetter abhängig und nicht von einem Datum. Der Winter beginne mit dem Schneefall und/oder gefrorenem Boden. Wenn dies nachgewiesen werden könne, seien Massnahmen angezeigt. Heidi meint: „Dann ist es zu spät, weil stickstoffhaltige Dünger nur ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden weder wassergesättigt, gefroren noch schneebedeckt ist.“ Für die zwei Misthaufen Wiedersehn mit dem kleinen Misthaufen und Schonfrist abgelaufen sieht man in Chur noch keinen Handlungsbedarf.
Heidi ist jetzt noch mehr verunsichert, denn Schnee fällt manchmal schon im Oktober. Ein Davoser Sprichwort lautet: „In Davos fällt jeden Monat mindestens einmal Schnee, ausser im Dezember, Januar und Februar.“
1.10.10 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Davos, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Maienfeld, Malans, Mist, Miststock, Schnee
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
2. Juni 2010

Neben dem Auenwald beim Heidiland Möwenpick ist kein Mist mehr.
Nach Pfingsten sind zahlreiche Misthaufen verschwunden, die monatelang ungedeckt (mit dem Segen des Amts für Natur und Umwelt) im Gewässerschutzbereich der Rheinebene lagen; so jener am Auenwald beim Möwenpick Heidiland sowie verschiedene in Maienfeld und Malans. Am 30. Mai 2010 jedenfalls sahen die Wiesen ungewohnt leer aus. Der Mist war auf Wiesen oder Äcker ausgebracht worden.

... auch in Maienfeld beim Heidi-Hotel
Ein paar Misthaufen, die ich vor drei Monaten erstmals fotografiert hatte, waren aber noch immer da, etwa jener, auf welchem Kühe herumgetanzt waren. Zwei neue, noch kleine, sind hinzugekommen; beide liegen neben einer Hecke.

Ein langer Misthaufen in Malans ist verschwunden.
Nachtrag: Am 3. Juni 2010 sind zwei weitere Miststöcke verschwunden: ein neuer neben einer Hecke und ein alter. Jetzt fällt wenig Mist an, denn die Kühe sind meistens auf der Weide.
2.6.10 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Auenwald, Gewässerschutzbereich, Heidiland, Maienfeld, Malans, Mist, Miststock
Veröffentlicht in Mist im Feld | Leave a Comment »
17. Mai 2010
Ich habe am 7. März 2010 noch mehr der gut 20 „Miststöcke“ im Gewässerschutzbereich in der Rheinebene zwischen Landquart und Maienfeld fotografiert. Sie liegen zum Teil seit 2009 dort, Mitte Mai 2010 waren sie immer noch da. 17.5.10








Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Gewässerschutzbereich, Graubünden, Grundwasser, Heidiland, Miststöcke, Miststock, Rhein, Rheintal, Schotterboden, Sickersaft, Vollzug
Veröffentlicht in Mist im Feld | 1 Comment »
16. Mai 2010
Ich erwachte in der letzten Nacht und hörte Regentropfen. Tagelang hat es nun immer wieder geregnet. Unwillkürlich denke ich an all die ungedeckten Miststöcke im Gewässerschutz-Bereich des Rheintals auf Bünder Schotterböden. Der April war trocken, nach dem ersten Regen Anfang Mai habe ich dieses Foto gemacht.
Gemäss der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist Zwischenlagerung auf dem Feld zulässig wenn, …
„Der Miststock vor Niederschlägen geschützt ist (Vlies).
Ausnahme: Wenn keine Mistsickersäfte abfliessen, muss der Mist nicht abgedeckt sein. Ist bei sehr trockenem Mist (Ziegen, Schafe, Pferde) evtl. auch ohne Abdeckung möglich (Eigenverantwortung Landwirt)…“.
Tatsächlich gibt es neben Kuhmist auch Pferdemist auf freiem Feld wie hier neben der Industriezone Maienfeld. Ich bin überzeugt, dass die „trockenen“ Miststöcke jetzt nach dieser Regenperiode auch nass sind und Sickersäfte unter dem Mist ungesehen ins Grundwasser tropfen. Aus den Augen aus dem Sinn.
Weisung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF
16.5.10 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Bündner, Gewässerschutz, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Grundwasser, Heidiland, Landwirtschaft, Maienfeld, Miststöcke, Miststock, Rhein, Rheintal, Schotterboden, Sickersaft, Sickersäfte
Veröffentlicht in Mist im Feld | 1 Comment »
16. Mai 2010

Wie eine Grenzmarkierung liegt ein 38 Meter langer Miststock unmittelbar neben dem Auenwald am Rhein, wenige Schritte von der Autobahnraststätte Heidiland entfernt. Die nahe Bahn- und Fussgängerbrücke führt ins St. Gallische Bad Ragaz. Wer den Kanton Graubünden verlässt, findet im Nachbar-Kanton St. Gallen keine wildlagernden Miststöcke mehr.

Der Bund hat den Vollzug des Gewässerschutz-Gesetzes und der entsprechenden Verordnungen an die Kantone delegiert. Die Auslegung der Gesetzte ist so vielfältig wie die Kantonslandschaft. Nicht überall sind die Behörden vollzugswillig. Die kantonale „Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft“ sieht unter Punkt 4.3 Zwischenlagerung auf dem Feld einen Mindestabstand zum Waldrand (ab Stamm) von 10 Meter vor. Dieses Langzeit-Mistlager ist schon teilweise „begrünt“ und hat einen Abstand von … urteilen Sie selbst!
Ich bin gespannt, ob die Behörden in Chur eine kreative Interpretation der eigenen Wegleitung finden, um zu beweisen, dass dieses Mistdepot gesetzeskonform ist. Andernfalls wird der gut gelagerte Mist dort wohl bald verschwinden.
Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF
16.5.10 HOME
Drucken, E-Mail senden und teilen:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Schlagwörter:Artenvielfalt, Auenwald, Biodiversität, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Grundwasser, Heidiland, Landwirtschaft, Maienfeld, Möwenpick, Miststock, Rheintal, Schotter, Vollzug
Veröffentlicht in Mist im Feld | 1 Comment »