Posts Tagged ‘Gewässerschutzgesetz’

Gefahr für das Grundwasser: Güllen in Karstgebieten

10. Dezember 2022

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund in Karstgebieten ist zerklüftet. Daher kann Wasser – und eben auch Gülle – rasch ins Grundwasser gelangen. Aus diesem Grunde wurden besondere Schutzzonen definiert. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden.

Güllen in Tramelan

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

Ein Gemeinderat von Tramelan güllt regelmässig im Winter. Manchmal auf Schnee, aktuell auf gefrorenen Boden. Heidi hat am 26.11.19 ausführlich darüber berichtet: Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? 

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Heidi empfiehlt: „Zuwiderhandlungen sofort der Polizei melden!“

Mottfeuer und Gülle in Tramelan. Heidis Mist 9.12.22

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist

SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage! Heidis Mist 1.1.20

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11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz

30. November 2022

Die Revitalisierung der Gewässer ist aufgrund der steigenden Temperaturen lebenswichtig für die Fische.

Die Revitalisierung der Gewässer ist aufgrund der steigenden Temperaturen lebenswichtig für die Fische.

Im Schweizer Fischereimagazin Petri-Heil 12/2022 ist ein Interview mit dem Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands, David Bittner zu 11 Jahre Gewässerschutzgesetz mit dem Titel Gewässer klimafit machen.

Schweizerische Fischerei-Zeitung: Sind 11 Jahre Gewässerschutzgesetz ein Grund zum Weinen oder Jubeln?

David Bittner: Sagen wir mal durchzogen, verhalten und maximal vorsichtig optimistisch. Wir müssen trotz positiver Anstrengungen leider ernüchtert feststellen, dass die gesetzten Ziele noch lange nicht erreicht sind.

Lesen Sie das ganze Interview von Kurt Bischof hier: «Gewässer klimafit machen». Petri-Heil 12/2022

Revitalisierungen, Bundesamt für Umwelt

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Oh du heiliger Mist!

7. September 2022

Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg ...

Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg …

... den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

… den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

Wieder einmal sind die geöffneten Tabs in Heidis Browser so zahlreich, dass sie fast nicht weiss wo anfangen. Eigentlich wollte sie das Drama des ausgetrockneten UNESCO-Naturerbes Coto de Doñana thematisieren und den Marche funèbre von Chopin verlinken. Seit mehr als zehn Jahren schreibt sie immer wieder über die wasserverschleissenden Erdbeeren, Himbeeren usw., bio und konventionell, die wir aus diesem Gebiet auch mitten im Winter beziehen, angeblich nachhaltig.

Am Sonntag sind Fotos von einem illegal gelagerten Misthaufen im Naturschutzgebiet Ibergeregg SZ eingetroffen und am Tag darauf ein Blog-Beitrag von Martin Sager, Direktor des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW), mit dem Titel Heiliger Mist.

Auch wenn die Zahl der illegal gelagerten Misthaufen stark rückläufig ist, so ist es die Menge der umweltschädlichen Dünger nicht. Ammoniak-Emissionen belasten nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch den Wald, Naturschutzgebiete, naturnahe Flächen … und Stickstoff und Phosphor verschmutzen Gewässer und Grundwasser. So ist es denn an der Zeit, dieses leide Thema in den Vordergrund zu stellen. Hinzu kommen die Pestiziden und deren Metaboliten im Wasser.

Über Misthaufen hat Heidi schon viel geschrieben, sie sind selbstredend. Das Verschmutzungsproblem Dünger ist weiterhin ungelöst.

Hier sei nur der Lead von Sagers Blog-Beitrag veröffentlicht, den vollständigen Kurzbeitrag lesen Sie am besten bei Aqua & Gas:

„Obwohl seit 1998 mit Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes substanzielle Mittel in Massnahmen der Landwirtschaft zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel fliessen, ist die Verunreinigung des Grundwassers mit Nährstoffen kaum zurückgegangen. Gleichzeitig werden alle konkreten Massnahmen, die den Einsatz von Gülle und Dünger reduzieren wollen, im Parlament torpediert.“

Heiliger Mist. Martin Sager, SVGW, Aqua & Gas

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter?

4. Juli 2022

Das Tagblatt schrieb am 30.6.22: „Der ehemalige St.Galler Stadtparlamentspräsident Josef Ebneter stellt Verschmutzungen in der Sitter fest und vermutet die Landwirtschaft als Ursache. Die verantwortlichen Kantone bestätigen den Verdacht – und der Kantonschemiker rät Open-Air-Gästen vom Baden ab.“

Auch der Blick hat das Thema aufgenommen und meldet, dass laut Kanton St. Gallen (es gibt Leute, die diesen Kanton St. Güllen nennen) abgeschwemmte Gülle schuld an der Verschmutzung sei. Zitiert werden Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung und beim Blick stellt man sich die Frage: „Ist das schmutzige Wasser darauf zurückzuführen, dass sich gewisse Landwirte nicht an die Spielregeln halten?“

Das sei nur teilweise der Fall, kommt Valentin Lanz, Abteilungsleiter Wasser und Stoffe des Kantons Appenzell Ausserrhoden, zum Schluss. Denn: «Die allermeisten Betriebe halten sich an die geltende Regelung», sagt er dem «Tagblatt». Heidi hat solche Äusserungen schon oft gehört – nur, es müssten hinter solchen Aussagen entsprechende Kontrollen das beweisen, was normalerweise nicht der Fall ist. Und man kann ja nicht alle Bauern dauernd überwachen! Die Ämter könnten ehrlicher sein und sagen, dass sie das nicht wissen. Und Gülle kommt eben aus der Landwirtschaft!

Gleichzeitig räumt Lanz allerdings ein, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Weil in der Landwirtschaftspolitik aber grösstenteils der Bund das Sagen habe, seien den Kantonen die Hände gebunden. Aber aber, Herr Lanz, meistens liegt es am Vollzug der Gesetze, und hiefür sind eindeutig die Kantone zuständig. Vor fast zehn Jahren hat Pro Natura massive Pufferstreifenverletzungen aufgedeckt. Hat sich die Situation seither verbessert?

Lanz schiebt den Schwarzen Peter dem Bund zu. Wie ist das zu interpretieren? Braucht es strengere Gesetze? Weniger Tiere? Weniger zugekauftes Futter? Mehr Kontrollen?

Oh je, da sieht Heidi schon die Bauernvertreter auf die Barrikaden klettern! Aber die Hände sind den Kantonen nicht so gebunden, Herr Lanz! Der energische Vollzug der Gesetze wäre ein guter Anfang.

Und die Kläranlagen sind ein weiteres Problem. Viele müssen immer mehr Abwasser und Regenwasser schlucken. Die Kapazitäten werden nicht überall dem Bauboom und der Bodenversiegelung angepasst. Und wie sinnvoll ist es, unsere Exkremente mit Wasser wegzuschwemmen, um sie dann in den Abwasserreinigungsanlgen mühsam herauszunehmen? Die Eawag forscht daher an der Trennung an der Quelle mit der NoMix-Technologie.

Heidi meint: „Unsere Gewässer sind zu wertvoll, als dass man so schlampig mit ihnen umgehen darf. Zudem speisen sie auch das Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser holen.“

Gelb-braunes Wasser, Güllegestank und Schaum auf der Sitter: St.Galler Ex-Politiker ist alarmiert und fordert die Kantone zum Handeln auf. Tagblatt 30.6.22

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. Heidis Mist 25.11.12

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DIE VOLLZUGSSCHNECKE – Aufsatz 4. Klasse

12. April 2022

Aufsatz von Vroni

Aufsatz von Vroni

Beitrag von NaNa:

Die Vollzugs-Schnecke

Diese Schneckenart ist nicht so heufig wie die braunen Schnecken in unserem Garten, die meine Mutter so grusig findet. Kopf und Fuß sehen aus wie aus einem Stück. Sie ist graubraun mit dunkeln Tüpfelchen und etwa 4 Zenttimeter lang. Sie schleicht auf einer Schleimspur. Wir haben gemessen wie schnell sie ist. Sie schafft nur 4 Zenttimeter pro Stunde. Das ist sehr langsam!

Alle Schnecken haben Füler, aber bei der Vollzugsschnecke sind sie ganz klein und schwach. Und die Augen sind nur ganz kleine schwarze Pünktli. Und diese Schnecken sind taub! Wir haben das nämlich ausprobiert, Ruedi hat es sogar mit Frauenfürzen probiert.

Die Vollzugs-Schnecke heisst auch Bauernschreck, hat die Lererin erzählt. Das ist aber von Kanton zu Kanton verschiden.

Sie hat ein Heuschen, wo sie sich zurückziehen kann, wenn es gefehrlich wird. Sie ist ein gerusames Tier und macht oft Pausen. Dann reagiert sie auf gar Nichts! Und im Winter verzieht sie sich ins Heuschen und macht einfach den Deckel zu.

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen

8. April 2022
Gefahrenkennzeicnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Gefahrenkennzeichnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Auch für Luftapplikation zugelassen. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Leserbrief von einem Bauern: Per Zufall darauf gestossen! Unter anderem sagt ein Jungbauer „es ist praktisch Zuckerwasser, was wir jetzt spritzen.“ Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Chemiker und Toxikologen kritisieren Mängel bei der Zulassung von Pestiziden. Schäden bei Menschen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Wenn es um Pestizide geht, dann wird von Bauernseite her meist verharmlost oder auf fehlende wissenschaftliche Daten verwiesen oder faustdick gelogen wie im Rahmen der beiden Pestizid-Initiativen. Nun kommt es wieder einmal an den Tag: Pestizide in Gewässern! Das ist für Heidi weiter nicht erstaunlich, hat sie doch schon viel darüber berichtet. Und dafür gibt es viele Gründe.

67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Hervorgehoben wird in den aktuellen Medienberichten, dass das Einleiten von Pestizid-Wasser seit 28 Jahren verboten sei. Aber es ist viel schlimmer, denn schon seit 67 Jahren ist das verboten gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955, Art. 3. Nur haben es eben die Kantone, wie das so üblich ist, v.a. bei der Landwirtschaft nicht vollzogen! 67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Bei heiklen Themen, das ist immer wenn es um Landwirtschaft geht, wird gerne auf Eigenverantwortung gesetzt, obwohl man weiss, dass die meisten Leute nur die Verantwortung für sich selbst meinen, nicht aber jene für das Gemeinwesen, was auch zur „Eigenverantwortung“ gehört. Eigentlich müsste man ein klareres Wort wählen wie „Mitverantwortung“ oder „Gemeinverantwortung“.

Verwässerung Gewässerschutz

Im Rahmen der Volksinitiative der Fischer wurde der Schutz der Gewässer verschlechtbessert etwa Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich und bisher im Gesetz verankert, kein Gewässerraum für sehr kleine Bäche, wobei dies von Bauernseite extrem „grosszügig“ interpretiert wird. Die Festlegung der Gewässerräume hätte bis 31.12.2018 fertig sein müssen. Tatsache ist, dass viele Kantone/Gemeinden erst am Planen sind und wenn es nach Plan geht die letzten 2035 die Gewässerräume ausgeschieden haben werden. Bis dann gelten verschiedene Regelungen nebeneinander. Das Chaos ist noch grösser als üblich.

Immer noch dürfen die Bauern bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen Pestizide spritzen, wobei einige der besonders wassergängigen Pestizide verboten sind, aber niemand kontrolliert! Weiterhin darf per Helikopter gespritzt werden, obwohl Genauigkeit und Abdrift ein Problem sind und viele einzuhaltende Abstände vor ein paar Jahren verkleinert wurden.

Wer logisch denken kann, hat schon lange bemerkt, dass Pestizide und Dünger über Drainagen und Schächte in Bäche gelangen können. Ein Forscher schrieb vor Jahrzehnten: „Die Schweiz ist ein Land der Einlaufschächte.“ Aber wer hört schon auf Forscher? Es geht um die Freiheit des Bauernstandes. Und es gibt auch viele entwässerte Strassen; an diese darf bis 50 Zentimeter gegüllt und gespritzt werden. Wen wunderts, wenn der Regen Stoffe in die Strassenentwässerung schwemmt? Wenn aber solche Missstände wieder einmal an die Oberfläche kommen, dann sind der Bauernverband und seine Anhänger beleidigt, entsetzt, überrascht, reden von Übertreibung und schlecht machen.

Es gibt keinen sicheren Grenzwert

Auch heute, wo Kontrollen vorgeschrieben sind, ist nicht damit zu rechnen, dass alle Kantone dies tun, dass sie sanktionieren, dass sie für Ordnung sorgen. Traditionen darf man nicht kippen. Nur allfällige Gesundheitsschäden tragen auch wir, die Gewöhnlichen. Besonders das Kind im Mutterleib und Kinder sind betroffen von Giften und wie Heidi vor vielen Jahren geschrieben hat: Die Mischung macht das Gift, wobei anzufügen ist, dass wir zusätzlich vielen nichtlandwirtschaftlichen Giften ausgesetzt sind. Und es ist eine Illusion zu denken, dass es einen sicheren Grenzwert gibt. Man merkt erst viel später, wenn ein Stoff Schäden anrichtet, Schäden in der Umwelt, Schäden im Körper.

Die Schweiz „im Verzug“ …

Mit den Gewässerräumen ist es wie mit der Sanierung der Restwassermengen (im Verzug).

  • Grundwasserschutzzonen (seit 1972 im Verzug)
  • Hofplatzentwässerungen (seit 1955 im Verzug)
  • Verminderung der Stickstoff-Überschüsse (im Verzug)
  • Sanierung des Zugersees (im Verzug)
  • Luftreinhalteverordnung (im Verzug)
  • Lärmschutzverordnung (seit bald 20 Jahren im Verzug)
  • Umsetzung der Alpeninitiative (im Verzug)
  • Raumplanung (im Verzug)
  • … (im Verzug)

Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Oh je, wir zahlen gewässerschutzkonforme Waschplätze!

22. September 2021
In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

Unter dem Zwischentitel Schutz der Gewässer informiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seiner Medieninformation Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wird konsequent umgesetzt vom 21.9.21:

„Mehrere Massnahmen verbessern den Schutz der Gewässer. Mit gezielten Förderprogrammen werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So wird verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangen. Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze hat sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Ausserdem wurden alleine im letzten Jahr knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung aufgerüstet.“

Das BLW gibt also offiziell zu, dass die Feldspritzen bisher nicht gewässerschutzkonform gereinigt wurden, oft einfach auf dem Hofplatz gespült mit Ablauf in ein Gewässer. Weil die Hofentwässerung praktisch in der ganzen Schweiz nicht kontrolliert wird/wurde (!), das auch in Zukunft eher Wunschdenken ist, denn Plan, obwohl seit vielen Jahrzehnten vorgeschrieben, darf die Bauernschaft in grosser Zahl ungestraft der Gewässerschutzgesetzgebung zuwiderhandeln.

So sei denn wieder einmal wenigstens auf zwei Artikel des Gewässerschutzgesetzes hingewiesen – es gibt viele andere, die nicht eingehalten werden:

Art 3 Gewässerschutzgesetz: Sorgfaltspflicht

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Art 6 Gewässerschutzgesetz: Grundsatz

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittel­bar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Was­sers entsteht.

Ähnlich ist die Situation bei den Nährstoffen, bei der Kontrolle der Hofdüngeranlagen, Nichtdeklaration von Zukäufen, Gülleaustrag … Nur ein Beispiel: Wie lange zahlen wir noch den Abtransport von Gülle aus Region Sempachersee, wo mehr Tiere leben als vor Beginn der Sanierung vor Jahrzehnten?

All diese Massnahmen zahlen wir mit unseren Steuern und tragen die Folgen der Verschmutzung, etwa unseres Trinkwassers oder der Luft (Ammoniakemissionen). Freiwillig werden viele Umweltschutzgesetze nicht eingehalten, besonders in der Landwirtschaft. Wann werden diese Kosten endlich in die Preisgestaltung der Lebensmittel einfliessen?

Heidi und der Alpöhi meinen: „Nicht glaubwürdig ist die Aussage, die immer wieder gemacht wird, dass die Reinigung der Geräte die Hauptursache für die Verschmutzung der Gewässer mit Pestiziden sei. Dieses Vergehen ist offensichtlich, andere Eintragspfade lassen sich nur mit hohem Aufwand, wenn überhaupt, beweisen. So lassen sich drastischere Massnahmen als der Bau von Waschplätzen vorläufig vermeiden, herausschieben.“

22.9.21 HOME

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Petri Heil: Mobilisieren… jede Stimme zählt!

6. Juni 2021

Pestizidinitiative und Trinkwasserinitiative: 2xJA. Schweizerischer Fischerei-Verband

Petri Heil, die Schweizerische Fischerei-Zeitung, rief am 5.6.21 zum Mobilisieren für die Volkswohlinitiativen auf … offensichtlich mit Erfolg wie ein Leser mit einem Foto dokumentiert.

Liebe Fischerinnen und Fischer
Liebe Kantonalverbände und Vereine
 
Die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative gehören zu den wichtigsten Umweltabstimmungen der letzten Jahre. Für Gewässer, Fische und Fischer steht viel auf dem Spiel.

Abgerechnet wird am Sonntag, 13. Juni 2021, um 12.00 Uhr. Bis dahin geht es um mobilisieren… mobilisieren… und nochmals mobilisieren. Jede einzelne Stimme zählt!!!

Gelangt bitte an alle Eure Mitglieder mit dem dringenden Appell: Gewinnen kann, wer besser mobilisiert. Wir als Organisationen der Fischer legen uns mit voller Kraft ins Zeug. Gemeinsam können wir viel bewegen.

Angehängt unser Faktencheck in der SFZ und der Flyer zum Weiterverteilen. Leitet diese E-Mail bitte umgehend an Eure Vereine und Mitglieder weiter.

Petri Heil

Die Ausgabe Juni 2021 der Schweizerischen Fischerei-Zeitung: Download PDF
Download Flyer PDF

Aus dem Flyer des SFV.

Aus dem Flyer des SFV.

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Kanton Luzern: Pestizid-Konzentrationen in Fliessgewässern und Seen

2. Mai 2021

Der Sempachersee ist ein beliebtes Ausflugsziel.

Zuschrift eines Wasserfachmanns vom 2.5.21.

Die www.lebensmittelkontrolle.lu.ch meldet:

“Neuste Messungen vom März 2020 zeigen, dass der Sempacher- und Baldeggersee ebenfalls mit dem Abbauprodukt von Chlorothalonil (R471811) über dem Anforderungswert für Organische Pestizide (0,1 µg/l je Einzelstoff) belastet sind (Baldeggersee um 0,5 µg/l, Sempachersee um 0,3 µg/l).”

Das Seewasserwerk der Korporation Sempach-Stadt musste bereits Ende der 1990-er Jahre wegen zu hohen Atrazin-Konzentrationen in der Trinkwasseraufbereitung zusätzlich einen Aktivkohlenfilter einbauen.

Untersuchung Zuflüsse Sempachersee:

Die Abteilung Oberflächengewässer der kantonalen  Gewässerschutzfachstelle (uwe) zeigte im Jahr 2005 in einer Tabelle auf, dass drei Zuflüsse und der Abfluss des Sempachersees ein- bis zehnmal bezüglich Pestizide über dem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) liegen.

 Zentralplus vom 12.12.2019 publiziert:

“Acht Wasserwerke nach wie vor ausser Betrieb: Man habe acht Wasserwerken in den Gemeinden Nottwil, Sempach und Oberkirch «vorsorglich» vom Netz genommen. Das kommunizierte Aquaregio Sursee-Mittelland Ende Oktober. Der Grund: Unabhängige Wasseruntersuchungen haben ergeben, dass die erlaubten Pestizidwerte (namentlich von Chlorothalonil und seinen Abbauprodukten) bei den besagten Werken teilweise deutlich überschritten oder aber fast erreicht worden seien.”

Die gemeinsame Untersuchung 2002 – 2007 der Pestizide in Aargauer und Luzerner Fliessgewässern stellt fest:

“Die höchste Konzentration wurde mit 7,2 μg/l für Glyphosat gemessen. Die Pestizid-Grundbelastung ist hoch und gibt zur Besorgnis Anlass … An allen 46 Messstellen wurden Pestizide nachgewiesen, bei 36 sogar Überschreitungen der gesetzlichen Anforderung.“

Die Öffentlichkeit wird zu wenig informiert

Die Faktenlage der Pestizid-Anreicherung in den Gewässern und den Trinkwasserversorgungen – auch im Kanton Luzern – ist somit schon lange bekannt. Offensichtlich herrscht bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle und bei der zuständigen kantonalen Gewässerschutzfachstelle (uwe) Stillschweigen.

Dabei müsste die Öffentlichkeit darüber vorsorglich auch im Zusammenhang mit beiden Pestizid-Initiativen besser informiert werden.

Bei den öffentlichen Trinkwasserbezugsorten aus Grundwasser und Seewasser zeigt die Auflistung die ganze Problematik mit teilweise massiver Verunreinigung von Pestiziden auch im Kanton Luzern auf. Dies hat negative Folgen für die Wasserlebensräume mit Pflanzen und Tieren und auf die Trinkwasserqualität. Auch ältere Sportfischer Fliegenfischer stellen bei der Ausübung der Fliegenfischerei eine starke Verminderung von Wasserinsekten fest, einhergehend mit deutlichem Rückgang der Forellenfangerträge.

Wenn nach der Gewässerschutzverordnung des Bundes Grenzwert-Konzentrationen für Nitrate und Pestizide im Wasser überschritten werden, müssten Massnahmen mit Ursachenbekämpfung eingeleitet werden. Zu diesem gesetzlichen Vollzug sind die Kantone gemäss Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes verantwortlich:

Art. 28 Massnahmen am Gewässer

Reichen bei einem Gewässer die Massnahmen nach den Artikeln 7–27 nicht aus, um die Anforderungen an die Wasserqualität (Art. 9 Abs. 1) zu erfüllen, so sorgt der Kanton dafür, dass zusätzlich Massnahmen am Gewässer selbst getroffen werden.

Von den landwirtschaftlichen Kreisen wird leider kein Lösungsansatz für die Pestizid-Problematik angeboten, obwohl viele Bauern aus ihren eigenen Quellwasserbezugsorten mit Fremdstoffen verunreinigtes Wasser trinken.

In der Diskussion um die Trinkwasserinitiative sprechen Wortführer aus den Landwirtschaftskreisen verharmlosend statt von Pestiziden von Pflanzenschutzmittel, die sogar „Medizin“ für die Nutzpflanzen  sind. Ich bin einverstanden, dass die Bauern vieles befolgten, was die Agrarwissenschaften, Landwirtschaftliche Schulen, Berater von Agrochemie empfahlen. Dies erfolgte auch mit Förderbeiträgen von biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen.

Wir befinden uns in einer Sinnkrise, dieses Problem wird von der Politik verkannt.

An der Frühlingsession 2021 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat unter Unterstützung der Bauernverbände beschlossen, die Beratung über die Agrarpolitik (AP22+) zu sistieren.

Heidi meint: Das Problem „Gewässerverschmutzung“ wird seit Jahrzehnten auf die Seite geschoben. Wir müssen es gezielt und energisch angehen, denn es wird lange dauern bis Grundwasser und Bäche wieder sauber sind! Jetzt den KonsumentInnen den Schwarzen Peter zuzuschieben – wie man das immer wieder lesen kann – ist eine Frechheit!

2.5.21 HOME

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