Posts Tagged ‘Gewässerschutzgesetzgebung’

BAFU-Studie 2014: Auch künftig genügend Wasser, wenn …

23. Juli 2022
Damit wir auch ünftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

Damit wir auch künftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

In der Schweiz ist das Wasser an verschiedenen Orten knapp geworden. Die Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein fordert daher ein nationales Konzept. Es scheint so, dass die Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahre 2014 Grundlagen für die Wasserversorgung 2025 nicht in allen Kantonen die notwendigen Massnahmen generiert hat. Plötzlich schreit man nach Gewässerschutz, wo doch viele Kantone bzw. Gemeinden während Jahrzehnten den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung vernachlässigt haben, etwa die rechtskräftige Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen. Hinzu kommt die recht grossflächige Verschmutzung des Grundwassers im Mittelland mit Nitrat, diversen Stoffen, nicht nur aus der Landwirtschaft, u.a. auch Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil.

Vorwort BAFU-Studie 2014

So sei denn das Vorwort der Studie von Franziska Schwarz, Vizedirektorin BAFU im Folgenden wiedergegeben:

„Einwandfreies Wasser und eine zuverlässig funktionierende Wasserversorgung sind entscheidende Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und für das Wohl und die Sicherheit der Bevölkerung.

Der Bund hat sich bis anhin – ausser für den Notfall – nur wenig um die Wasserversorgung gekümmert. Die Besorgnisin der Bevölkerung über eine allenfalls drohende Wasserknappheit hat das BAFU dazu bewogen, die Situation der Wasserversorgung in der Schweiz durch die Eawag analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Analyse wurden im Bericht «Vorstudie Wasserversorgung 2025» (BAFU/Eawag 2009) veröffentlicht. Darauf aufbauend liess das BAFU, in Zusammenarbeit mit einem Team von Experten, die Herausforderungen der Wasserversorgung im Hinblick auf den Klimawandel sowie die künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen ableiten.

Die Resultate dieses Projekts zeigen, dass, trotz Klimawandel und Bevölkerungswachstum, bei rechtzeitiger und umsichtiger Planung und Nutzung in der Schweiz auch in Zukunft genügend Wasser vorhanden sein wird, um die Bedürfnisse nach einwandfreiem Trink-, Lösch- und Brauchwasser (inkl. landwirtschaftliche Bewässerung) zu decken. Es wird empfohlen, verschiedene konkrete Massnahmen umzusetzen, um die, dank den Anstrengungen des Gewässerschutzes und der Wasserversorger gewohnt hohe Versorgungssicherheit und Qualität zu halten und wo nötig noch zu erhöhen. Dabei soll der Bund die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen unterstützen. Der Impuls für diese Umsetzung sollte vom Bund kommen.

Vorgeschlagene Massnahmen

Versorgungssicherheit

  • M1: Zweites Standbein (Intelligente Vernetzung)
    Verbundanlagen garantieren eine sichere Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Sie ermöglichen einen gemeindeübergreifenden Wasseraustausch. Deshalb sollen die Wasserversorgungen ihr Wasser aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Ressourcen beziehen können.

    Im Weiteren ist die längerfristige Versorgungssicherheit auch durch die Sicherung künftiger Fassungsstandorte (Ausscheidung der erforderlichen Grundwasserschutzareale) zu gewährleisten.
  • M2: Erstellen von Bereitschaftsdispositiven
    Das Erstellen von Überwachungs-, Alarm– und Bereitschaftsdispositiven hilft dem Wasserversorger, Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.  Bereitschaftsdispositive dienen daher der Versorgungssicherheit.

Werterhaltung und optimierte Infrastruktur

  • M3: Infrastrukturmanagement
    Eine wesentliche Herausforderung ist der Unterhalt der Infrastruktur. Nötig ist eine Anlage- und Finanzplanung, die sicherstellt, dass die für die Werterhaltung nötigen Investitionen rechtzeitig erkannt und getätigt werden können.

Effizienz/Wirtschaftlichkeit

  • M4: Regionale Wasserversorgungsplanung
    Die regionale Wasserversorgungsplanung beantwortet technische Fragen wie den Bau von neuen Leitungen und befasst sich mit quantitativen, qualitativen, organisatorischen und finanziellen Aspekten. Diese regionalen Planungen sollen über die Versorgungsgebiete mehrerer Wasserversorgungen aufzeigen, wie die Wassergewinnung und -abgabe am besten organisiert wird, welche Fassungen nötig sind, ob Verbundleitungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gebaut werden müssen und wie die Ressourcen am besten bewirtschaftet werden.
  • M5: Verbesserung der Organisation
    Reorganisations- und Regionalisierungsmassnahmen sollen getroffen werden, wo aufgrund der regionalen Wasserversorgungsplanung eine Verbesserung von Qualität, Versorgungssicherheit und Effizienz zu erwarten ist. Denkbar sind Massnahmen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, beispielsweise Zusammenschlüsse mehrerer Trägerschaften oder Betriebsgemeinschaften.

Ressourcenschutz

  • M6: Wasserressourcen-Nutzungsplanung
    Die Strategie des Bundes hat sich bisher– mit Erfolg– auf den Ressourcenschutz konzentriert. In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen, des zunehmenden Drucks auf die Ressourcen und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels reicht dies auf die Dauer aber nicht mehr aus. Die Kantone müssen mittels einer Wasserressourcen-Nutzungsplanung die Übersicht über ihre Ressourcen und deren aktuelle sowie voraussichtliche künftige Nutzung erlangen, damit sie lenkend eingreifen können.
  • M7: Umgang mit Nutzungskonflikten
    Nebst der Wassernutzung durch die öffentliche Wasserversorgung gilt es, die vielen anderen Nutzungen zu berücksichtigen, welche sich gegenseitig und auch die öffentliche Wasserversorgung konkurrenzieren können. Diese Konkurrenzsituationen bezüglich der Wasserressourcen bestehen vielerorts bereits heute und könnten sich in Zukunft noch verstärken. Auch Landnutzungskonflikte in bestehenden Grundwasserschutzzonen sind ein Thema. Es muss ein Vorgehen entwickelt werden, das eine nachvollziehbare regionale Situationsanalyse und zuverlässige gerechte Einzelfallprüfungen
    ermöglicht.
  • M8: Verbesserung im Vollzug des Gewässerschutzes
    Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, rund um Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse rechtsgültige Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, die erforderlichen Schutzmassnahmen im zugehörigen Reglement festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen.
    Wo mit einem Mehrbedarf an Wasser oder dem Wegfall bestehender Ressourcen zu rechnen ist, müssen die Kantone baldmöglichst geeignete Wasserressourcen erschliessen und Grundwasservorkommen durch die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen für die künftige Nutzung und Anreicherung schützen.

Organisation

  • M9: Erheben und Bewirtschaften der Daten
    Die Daten bezüglich Gewässerschutz und Wassernutzung, Wasserqualität im Allgemeinen und Trinkwasserqualität im Besonderen sowie ökonomische Kennzahlen sollen erhoben und bewirtschaftet werden. So stehen künftig die erforderlichen Informationen zentral im nötigen Detaillierungsgrad zur Verfügung.
  • M10: Koordination unter den Bundesämtern
    Die beim Bund bezüglich Wasserversorgung involvierten Ämter sollen sich untereinander besser koordinieren und so gegenüber den Kantonen und weiteren Akteuren im Bereich Wasserwirtschaft einen einheitlichen Standpunkt vertreten.

Zukunftsszenarien

Parallel zu den Wasserversorgungsprofilen wurden Zukunftsszenarien entwickelt. Diese ermöglichen, die zukünftigen Risiken der Wasserversorgung anhand der Wasserversorgungsprofile abzuschätzen.

Szenario 1: Schweiz in Wirtschaftskrise

Szenario 2: Entwicklung gemäss heutigem Wissensstand

Szenario 3: Florierende Wirtschaft, starker Klimawandel, geringes Umweltbewusstsein

Heidi meint: „Es lohnt sich, einen vertieften Blick in die 116-seitige Studie zu werfen.“

Grundlagen für die Wasserversorgung 2025. BAFU 2014

Wasserknappheit Versorgung mit Trinkwasser soll national geregelt werden. SRF 17.7.22

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23.7.22 HOME

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Nuoler Ried: Gülle auf wassergesättigten Boden!

24. August 2021
Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Spaziergänger berichten: „Wir waren heute Abend (23.8.21) wieder einmal im Nuoler Ried SZ unterwegs. In den Wiesen hatte es zum Teil grosse Pfützen. Das hat einen Landwirt nicht davon abgehalten, mit seiner Gülle vorzufahren. Den Kiesweg hat er auch noch erwischt. Ich habe es dem Kanton und der Gemeinde gemeldet. Bin gespannt, ob sie reagieren.“

Das Nuoler Ried ist ein Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet.

Heidi vermutet, dass Gülle mit dem Regensickerwasser ins Grundwasser fliesst. So sei denn hier wieder einmal die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Dieses Gesetz wird oft missachtet. Solche Verstösse werden selten bestraft und wenn, dann ist die Busse unverhältnismässig klein.  Missachtung der Gewässerschutzgesetzgebung müsste auch mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden; das ist aber eher Theorie als Realität.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen: 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

Gülle wurde grossflächig ausgebracht.

Gülle wurde grossflächig ausgebracht, zum Teil bis an oder sogar über den Weg, was auch verboten ist.

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Gülle, Gülle, Gülle. Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung ist gross.

24.8.21 HOME

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Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

10.4.21 HOME

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Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!

6. Januar 2016

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

Der Geissenpeter besuchte Heidi und den Alpöhi, brachte einen Käse und gute Laune mit. Bei Alpenkräuter-Tee und Kuchen diskutierten sie viel und heftig, etwa über verschmutzte Gewässer, Pflanzenschutzmittel (PSM), Nitrat und Sinn von Gesetzen sowie den Gesetzesvollzug. Was Heidi eigentlich wolle, fragte Peter. Sie schaltete den Computer ein, klickte auf den Link zur Gewässerschutzverordnung (GSchV) und scrollte zum Anhang 1. Was auf dem Bildschirm stand, war für Peter völlig neu, denn Gesetze interessieren ihn nicht sonderlich.

Peter: Das Ziel ist also offenbar, die ganzen Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in und an den Gewässern zu schützen. Man will die natürlichen Gewässerfunktionen erhalten. Und die Trink- und Brauchwasserversorgung soll gesichert sein. Ja, das Vorsorgeprinzip! Die Grossmutter sagt auch immer: Vorbeugen ist besser als heilen!“ So fasste Peter das Gelesene zusammen.

Heidi: „Ja, deshalb soll etwa das Grundwasser prinzipiell keine langlebigen künstlichen Substanzen enthalten, auch keine Pestizide oder deren Abbauprodukte. Du siehst also, die Ökosysteme als Ganzes sind, mindestens theoretisch, gut geschützt, auch jene, die vom Grundwasser abhängen. Es gilt daher, nicht nur ein paar Rote Liste-Arten zu schonen, sondern die vernetzten Lebensgemeinschaften.

Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder vorgesehen ist, haben die Gesetzesschreiber folgenden Satz verfasst: ‚Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.‘

Überhaupt: Die Vorsorge ist in verschiedenen Gesetzen gut verankert, doch gelebt wird zu häufig nicht danach. Schade!“

Peter: „Im Anhang 2 GSchV sind Anforderungswerte für verschiedene Stoffe aufgeführt. Was bedeutet Anforderungswert, wo doch alle von Grenzwerten reden?“

Heidi: „Ein Anforderungswert ist quasi ein Warnsignal; er liegt tiefer als ein Grenzwert, wird auch anders begründet; ein Anforderungswert bietet Raum zum Handeln. Das Überschreiten des Werts ist Auslöser für Abwehr- und Sanierungsmassnahmen bzw. müsste es sein. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Überschreiten des Anforderungswerts das Grundwasser oder das Wasser im Bach verunreinigt ist. Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, muss saniert werden.“

Peter: „Wie macht man das? Und wie lange dauert es?“

Heidi: „Ich kann darauf keine konkrete Antwort geben, denn das hängt von der Art und dem Ausmass der Verunreinigung ab. Auch die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen spielt eine Rolle. Und natürlich die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den kritischen Stoff oder die Stoffe im Grundwasser. Oft ist es ja eine Mischung. Es kann Jahrzehnte dauern, bis das einmal verschmutzte Grundwasser wieder sauber ist, wenn überhaupt.“

m Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Im Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Peter: „Das leuchtet mir einigermassen ein. Aber wie kommt es, dass Anforderungswerte um das 20- bis 90fache überschritten werden, wie im Eschelisbach bei Güttingen (TG)? Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, dass dies ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ sei. Das irritiert mich. Hier im Anhang 1 der GSchV, Ökologische Ziele für oberirdische Gewässer, lese ich

‚Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass:
b) im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen.‘

Da liegen doch Welten zwischen Gesetz und Wirklichkeit! Wie kommt das, was meinst du? Zum Glück bin ich zur Zeit bloss Geisshirt, und – dir zuliebe – bekämpfe ich seit letztem Sommer die Unkräuter nicht mehr mit Chemie.“

Heidi: „Ich weiss, du gibst dir Mühe. Doch heute ist die Anwendung von PSM für viele so selbstverständlich, dass das ewige Spritzen kaum hinterfragt wird, d.h. durch alle Böden verteidigt wird*, und zwar auch dann, wenn es andere wirksame Methoden gäbe.

Klipp und klar ist in der Gewässerschutzverordnung verankert, dass gehandelt werden muss, wenn ein Anforderungswert überschritten wird, z.B. 0,1 µg/l je Wirkstoff PSM, und zwar völlig unabhängig davon, ob ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ besteht. Der Eschelisbach erfüllt die Anforderungen an ein Gewässer nicht im Entferntesten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Missstand nicht durch Behörden, sondern durch das Schweizer Fernsehen öffentlich gemacht wurde. Wie viele „Eschelisbäche“ gibt es?“

Alpöhi: „Mich stört, dass die Gewässer in den Obstbau-, Weinbau- und Ackerbaugebieten nicht gezielt und systematisch untersucht werden; es würde mich gar nicht überraschen, wenn sie sogar noch stärker verschmutzt wären, als wir annehmen. Risiko? Peter, du weisst doch ganz genau, welchen riesigen Einfluss eure InteressenvertreterInnen auf Behörden und Parlament haben! Aber wenigstens dann, wenn ein Anforderungswert überschritten ist, müsste doch die zuständige kantonale Behörde gemäss Art. 47 der GSchV handeln. Das kann dir Heidi besser erklären.“

Heidi:Die kantonale Behörde muss (müsste!!!):

  • Die Art, das Ausmass und die Ursache der Verunreinigung ermitteln und bewerten.
  • Sodann muss sie prüfen, welche Massnahmen technisch und betrieblich möglich sind, z.B. müsste sie den Zuströmbereich ausscheiden, innerhalb desselbigen den Pestizideinsatz einschränken und, falls nötig, die im Übermass vorhandenen Wirkstoffe verbieten, grössere Gewässerabstände vorschreiben und abklären, ob Drainagen oder andere direkte Verbindungen zwischen behandelten Flächen und dem betroffenen Gewässer bestehen.
  • Die Behörde muss zudem die Wirksamkeit der Massnahmen ermitteln und die geeigneten Massnahmen zum Beheben der Ursachen der Verunreinigungen anordnen.

Du siehst, es gibt viel Arbeit für die BeamtInnen, wenn sie das Problem ernst nehmen. Und es ist ein grosses Problem! Handlungsbedarf besteht auch beim Grundwasser, denn Rückstände von Pestiziden, d.h. von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und -Abbauprodukten, treten landesweit an 20% der Messstellen in Konzentrationen von über 0,1 µg/l auf. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen einzelner oder mehrerer Substanzen sogar an 70% der Messstellen über diesem Wert.

Nicht viel besser sieht es beim Nitrat aus. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird landesweit an bis zu 25% der beprobten Messstellen deutlich überschritten. In überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen an bis zu 60% der Messstellen über diesem Wert.

Wird das Warnsignal von den zuständigen Behörden wahrgenommen? Wird gehandelt? Das frage ich mich immer wieder. Wahrscheinlich wartet man in den meisten Fällen ab. Worauf? Auf ein Wunder?“

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Alpöhi: „Behörden sind oft überlastet. Während sie nichts unternehmen, gelangen aus verschmutzten Bächen und durch Versickern von Niederschlägen weiterhin Schadstoffe ins Grundwasser. Ein weiteres Problem ist die Speisung des Grundwassers. Der Wasserverbrauch pro Kopf sinkt zwar, aber die Einwohnerzahl steigt, und es braucht immer mehr Wasser zum Bewässern usw. Wenn es mit dem Siedlungs- und Strassenbau so weitergeht, dann fliesst immer noch mehr Wasser oberirdisch ab, statt unsere Grundwasserreserven zu speisen.

Wir haben eben früher in der Schule noch gelernt, wie Grundwasser entsteht; das wurde wohl aus den Lehrplänen gestrichen. Und wie es mit den Niederschlägen in Zukunft aussehen wird, das wissen wir nicht. Sicher aber müssen wir dem Grundwasser schon heute Sorge tragen!“

Heidi: „Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine gute Dokumentation zusammengestellt über Wasser, Wasserforscher.de, mit separaten Seiten für Schüler und Lehrer. Darin gibt’s ein Kapitel Wie entsteht Grundwasser. Anschaulich beschrieben und bebildert. Das musst du dir einmal anschauen, Peter!“

Peter: „In der landwirtschaftlichen Schule lernten wir den Wasserkreislauf, aber das habe ich längst vergessen, und, ehrlich gesagt, das interessierte mich damals nicht.

Langsam brummt mir der Kopf vor lauter Paragraphen! Ihr könnt mir ein anderes Mal weitererzählen. Ich habe sowieso der Grossmutter versprochen, ihr heute noch etwas vorzulesen. Und danach möchte ich Bulle und Bär anschauen, Der Bulle von Tölz.“

Nachdenklich schaut Heidi dem Peter nach. Was hatte ihr Herr Sesemann kürzlich geschrieben? „Wir haben schon lange einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, aber genützt hat er bisher nicht viel.“

Derweil übt die Schweizer Armee für das WEF. Es dröhnt am Himmel. Je nach Wetter wird man die Spuren von Drohnen sehen.

Biomonitoring mit Gammarus pulex im landwirtschaftlich intensiv belasteten Eschelisbach, Thurgau, Oekotoxzentrum Eawag-EPFL, Zentrum für angewandte Ökotoxikologie in der Schweiz. Gammarus pulex ist der Bachflohkrebs.

Zustand des Grundwassers, Bundesamt für Umwelt BAFU

* Erklärung der Redewendung durch alle Böden und ihrer Herkunft für NichtschweizerInnen siehe Kommentar zu Durch alle Böden — Neue (alte) Schweizer Lieblingsredewendungen, Blogwiese, 18.2.8

8.1.16 HOME

Direktzahlungskürzung für Pufferstreifen-Verletzung? Das war einmal!

2. November 2014

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Über Biodiversität wird viel geredet, doch es mangelt am Schutz, siehe Medienmitteilung Schutz der Biodiversität nicht auf Kurs des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften vom 3.10.14. Zwar sind Biodiversität und Gewässerschutz in der Landwirtschaft auch ein grosses Anliegen unserer Bundesrätin Doris Leuthard, doch sie lässt es zu, dass der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, v.a. Pestizide, verschlechtert wird, siehe „Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist vom 25.5.14, und dass es am Vollzug und der Oberkontrolle der Pufferstreifen-Regelung gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und Direktzahlungsverordnung mangelt (Verbot von Pestiziden und Dünger).

Pro Natura und Heidi haben unabhängig voneinander festgestellt, dass Pufferstreifen häufig verletzt werden:
Heidis Artikel über Pufferstreifen
Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifenverletzung, Heidis Mist, 27.11.12

Aufgrund einer eigenen Studie in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden hat Pro Natura die Höhe der theoretisch pro Jahr fälligen Bussen gemäss Kürzungsrichtlinien der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz berechnet. Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zu viel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Wie viel schweizweit?

Wie hat Bundesbern das Problem gelöst?* siehe Nachtrag!

Heidi hat in der im Juni 2014 überarbeiteten Direktzahlungsverordnung geblättert. Die einfache Möglichkeit zur Kürzung der Direktzahlungen bei Pufferstreifen-Verletzungen hat das Bundesamt für Landwirtschaft kurzerhand gestrichen. Dies obwohl die Biodiversität laufend abnimmt und Gewässerverschmutzungen häufig sind: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Wer glaubt da noch an den Willen der Behörden, die Probleme zu lösen? Heidi jedenfalls nicht! Es gibt die Pufferstreifen-Kürzungen nur noch im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) für die nationalen, regionalen und lokalen Schutzobjekte gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, wobei nur die Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung für die ÖLN-Kontrolle „relevant“ sind, wie das so schön unverbindlich im Ökologischer Leistungsnachweis unter 9.7 heisst, siehe Seite 61 der Direktzahlungsverordnung.

Gemäss Art. 105 Kürzung und Verweigerung der Beiträge können die Kantone (wenn sie wollen) die Direktzahlungen kürzen bei Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, aber nur, wenn die Nichteinhaltung mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt wurde, d.h. es geschieht wenig bis nichts, siehe Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne, Heidis Mist vom 28.10.10.

Zur Erinnerung: Pufferstreifen sind wichtig. Sie schützen Wasser, Wald, Hecken usw. vor Verschmutzungen und bieten vielen Tieren Unterschlupf; bei extensiver Bewirtschaftung wachsen dort auch selten gewordene Pflanzen.

Biodiversität: Setzen wir auf das falsche Pferd? Heidis Mist 19.7.14

*Nachtrag vom 3.11.14: Der Hinweis auf die Kürzungen aufgrund von Pufferstreifenverletzungen an Waldränder, Hecken, Gewässern usw. ist in der Direktzahlungsverordnung 2014 nicht mehr vorhanden, doch die Kürzungen gibt es weiterhin, siehe Es gibt sie noch, die Direktzahlungskürzungen für Pufferstreifen-Verletzungen.

2.11.14 HOME

Heidis Wunschliste

24. Oktober 2014

Helfen Sie Heidi beim Erfüllen ihrer Wünsche, damit diese Pferde sauberes Wasser trinken dürfen. Brunnen am Genfersee in Lausanne.

Helfen Sie Heidi beim Erfüllen ihrer Wünsche, damit diese Pferde sauberes Wasser trinken dürfen. Brunnen am Genfersee in Lausanne.

Schon annähernd 350 Beiträge hat Heidi geschrieben und zahlreiche Wünsche geäussert. Es ist schwierig, diese zu finden. Daher hat Heidi eine Wunschliste angefangen: Heidis Wünsche. Sie befindet sich oben auf der rechten Seite nach dem Suche– und Abo-feld unter dem Titel Heidis Mist. Wieso nicht gleich Heidis Mist abonnieren, wo es doch so viel Interessantes zum lesen gibt?

24.10.14 HOME


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