Posts Tagged ‘Gewässerschutzprojekte’

Zurück an den Phosphat-reichen Zugersee!

29. September 2022
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NaNa: „Das neue Wappen ist da!“

Heidi meint: „Nicht nur der Kanton Zug braucht ein neues Wappen … der Vollzug Gewässerschutz ist in zahlreichen Kantonen im Argen, und sogar das Trinkwasser an vielen Orten verschmutzt!“

Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee. Heidis Mist 15.9.22

Dazu passen die Gewässerschutzprojekte, Heidis schon etwas ältere Beiträge (1) bis (6) sind hier verlinkt:

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil. Heidis Mist 26.11.16

30 Jahre Sempachersee-Sanierung. Heidis Mist 28.12.13

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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Luzern verweigert dringende Schritte für die Umwelt

13. März 2021
Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft "darf" weiterhin ungestraft verschmutzen.

Schilfgürtel am Sempachersee. Seit Jahrzehnten wird der See mit Steuergeldern künstlich am Leben gehalten. Die Landwrtschaft „darf“ weiterhin ungestraft verschmutzen.

52’830’427 Franken Bundesgelder für Luzerner Seen

Im Rahmen der „Gewässerschutzprojekte“ nach Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes zahlten wir von 1999 bis 2019 über die Bundessteuern an die „Sanierung“ der drei Luzerner Seen Sempachersee, Hallwilersee und Baldeggersee Ökologische Direktzahlungen (!!!) von total 52’830’427 Franken.

Auch die Luzerner SteuerzahlerInnen haben viel Geld in die „Nichtsanierung“ der Seen gesteckt. Hinzu kommen Gemeindebeiträge. Wie viele Steuergelder hat Agroscope für die Überdüngungsforschung an den innerschweizer Seen ausgegeben? Sogar das BLW wollte das Gülleregime längst verschärfen. Aber es geschieht einfach nix! Einfach nix! Wozu sind Gesetze da? Und Direktzahlungen fliessen, fliessen, fliessen … Wie unendlich geduldig sind wir? Zahlen, zahlen, zahlen …

Medieninformation BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF Luzern vom 11.3.21:

Die Luzerner Regierung weist die Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen zurück und entscheidet sich damit bewusst dafür, weiterhin Umweltgesetze zu verletzen, Lebensräume zu zerstören und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. «Wir sind fassungslos, dass der Kanton noch immer nicht erkennt, dass er dringend handeln muss», sagt Katja Dürst von Pro Natura Luzern.

Die beschwerdeführenden Organisationen prüfen nun weitere Schritte. Im Kanton Luzern gelangen seit Jahrzehnten viel zu viel Ammoniak und  Phosphor aus der Landwirtschaft in die Umwelt. Dennoch setzt das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD nicht genügend griffige Massnahmen durch. Die vom Departement verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die auf Bundesebene gesetzlich verankerten Umweltziele zu erreichen. Die kantonalen Verbände von Pro Natura, WWF und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU hatten deshalb im August zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BUWD eingereicht. Die Organisationen forderten, dass der Kanton weitere Massnahmen ergreift oder allenfalls zusammen mit dem Bund einen Notfallplan zwecks Gesetzesvollzug erarbeitet.

Heute (11.3.21) hat der Regierungsrat als Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde kommuniziert, dass die definierten Ziele ausreichen würden. Dass die Chance nicht genutzt wird, um gegenüber der Gesamtbevölkerung sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, bedauern wir sehr», sagt Tamara Diethelm vom WWF Luzern. Die Umweltorganisationen prüfen deshalb weitere Schritte.

Der Status Quo ist fatal für Mensch und Umwelt

«Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt sind sehr ernst, betont Maria Jakober von BirdLife Luzern: «Die Biodiversität etwa ist nicht zuletzt aufgrund negativer Auswirkungen der Landwirtschaft bereits besorgniserregend zurückgegangen.» Die Probleme sind im Kanton Luzern noch gravierender als in anderen Regionen der Schweiz (siehe Fakten unten). Deshalb wäre ein entschiedeneres Handeln der Regierung angezeigt. «Die Massnahmen, die der Kanton für die nächsten Jahre in Aussicht stellt, reichen nicht», bilanziert Daniel Ess von Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz: «Der Kanton gefährdet damit die Umwelt, unsere Gesundheit und das Leben künftiger Generationen.»

Die Fakten

97% des Ammoniaks, das im Kanton Luzern in die Umwelt gelangt, stammt aus der Landwirtschaft. Die Grenzwerte von Ammoniak, das über die Luft Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume überdüngt, werden gebietsweise um einen Faktor zwei bis drei überschritten. Die mit Phosphor überversorgten Böden sind einerseits eine auf die Landwirtschaft zurückzuführende Altlast, andererseits eine Folge der ungenügend eingeschränkten Düngevorgaben. Mit jedem Regen wird das übermässig vorhandene Phosphor ausgewaschen und in die Mittellandseen geschwemmt. Diese Probleme sind im Kanton Luzern besonders ausgeprägt, da hier seit Jahrzehnten überdurchschnittlich viele Nutztiere gehalten werden – mehr, als der Boden und die Umwelt ertragen. Die Umweltverbände fordern deshalb seit Jahren auch eine Reduktion der Nutztierbestände.

Die Folgen der Emissionen sind gravierend: Die durch das Ammoniak über die Luft gedüngten Wiesen und Weiden verarmen, Magerwiesen und Moore werden schleichend zerstört, die Biodiversität nimmt ab. Die Wurzeln von Bäumen werden geschwächt, gleichzeitig wachsen die Bäume schneller. Die Wälder verlieren so ihre Stabilität und Schutzfunktion. Ammoniak in der Luft ist nicht zuletzt auch für den Menschen gesundheitlich bedenklich, Asthma oder Lungenkrankheiten über Feinstaubbildung sind die Folgen.

Die hohen Phosphor-Einträge belasten den Sempachersee, den Baldeggersee und den Hallwilersee seit Jahrzehnten. Algenwachstum, Sauerstoffmangel und Fischsterben sind die Folgen. Die Seen müssen deshalb seit bald 40 Jahren «beatmet» werden, finanziert mit Steuergeldern.

BirdLife Luzern

Pro Natura Luzern

WWF Luzern

Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern. Heidis Mist 31.8.20

30 Jahre Sempachersee-Sanierung

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Nitratprojekte Kanton Aargau, Heidis Mist 20.6.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Nitratpilotprojekt Gäu Kanton Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil. Heidis Mist 26.11.16

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UNSERE GELIEBTE HEILIGE KUH

6. Februar 2018

Danke NaNa für diese interessante Datensammlung und den Cartoon!

Die im Bericht Umweltziele Landwirtschaft (BAFU/BLW 2008) festgelegten Ziele zeigten auf, dass gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Stickstoffemissionen teilweise beträchtliche Lücken zwischen den gesetzlich festgehaltenen Umweltzielen und der Ist-Situation bestehen. Beim Ammoniak beispielsweise, müssten die Emissionen aus der Landwirtschaft von gegenwärtig rund 48 kt N (Kupper et al. 2009) auf 25 kt N (BAFU/BLW 2008) annähernd halbiert werden, damit eine substanziell schädigende Wirkung in sensiblen Ökosystemen
verhindert werden kann. Auch bei den Zielsetzungen für die nationale Nitratfraktion ist die Lücke beträchtlich.

Quelle: Entwicklung der landwirtschaftlichen Stickstoff-Emissionen bis im Jahr 2020. Simon Peter, Institute for Environmental Decisions IED, ETH Zürich, Agrarforschung Schweiz 2(4): 162-169, 2011

Die Schweizer Landwirtschaft gibt jährlich 211 Mio. Franken für Dünger aus. Das entspricht 3,3 Prozent der Gesamtausgaben für landwirtschaftliche Vorleistungen. Der Gesamtmarkt in der Schweiz umfasst rund 240‘000 Tonnen pro Jahr, in Deutschland 2,4 Mio. Tonnen.

Quelle: Dünger bis zu 31% teurer als in Deutschland. Schweizerbauer vom 1.2.18

Agrarumweltindikatoren (AUI), Agrarbericht 2017, Bundesamt für Landwirtschaft.

Agrarumweltindikatoren (AUI), Agrarbericht 2017, Bundesamt für Landwirtschaft.

Ergänzung von Heidi

Soeben von PAN Germany eingetroffen:

TV-Tipp: Heute 21:15 Uhr NDR Fernsehen

Auf der Spur der Superkeime

Dienstag, 6. Februar 2018, 21:15 bis 21:45 Uhr
Donnerstag, 8. Februar 2018, 02:15 bis 02:45 Uhr

NDR Fernsehen, Panorama – die Reporter

NDR Reporter haben Gewässerproben aus Niedersachsen auf antibiotikaresistente Keime untersuchen lassen. Überall wurden sie fündig. Das Umweltbundesamt fordert Konsequenzen.

Gefährliche Keime in Bächen, Flüssen und Seen, NDR.

Pflanzenschutzmittel: Kosten sie uns mehr als sie nützen? Heidis Mist vom 23.3.16

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Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (6) Nitratprojekt Wohlenschwil

26. November 2016
Gewässerschutzbeiträge Kanton AG. Agrarbericht 2016 Bundesamt für Landwirtschaft http://www.agrarbericht.ch/de/politik/regionale-und-branchenspezifische-programme/gewaesserschutz-beitraege

Gewässerschutzbeiträge Kanton AG. Agrarbericht 2016 Bundesamt für Landwirtschaft

Aus dem Gebiet bei der Wohlenschwiler Panzersperre (AG) floss im Oktober 2016 Grundwasser mit einem Nitratgehalt von 42 mg/Liter zum Pumpwerk Frohberg (Toleranzwert 40 mg/Liter). Dort wird es mit sauberem Wasser vermischt, so dass das Trinkwasser 17 mg Nitrat/Liter enthält.

Ursache und Massnahmen

Peter Meyer, der Nitrat-Obmann der Gemeinde Wohlenschwil beobachtet die Situation genau. Wieso die Nitrat-Verschmutzung so gross ist, weiss er nicht. Eine Vermutung ist: Ein Bauer ist aus dem Nitrat-Projekt ausgestiegen und bewirtschaftet sein Land bei der Panzersperre wieder intensiv. Falls der Nitrat-Wert noch mehr ansteigt, müsse die Gemeinde aktiv werden, etwa sozialen Druck über die Gemeindeversammlung aufbauen. Ein letztes Mittel sei eine Anzeige.

Grenzwert überschritten: Gülle und Düngemittel verschmutzen das Grundwasser, Aargauer Zeitung vom 22.11.16

Unsere „Gewässerschutzprojekte“

2015 wurden gemäss Agrarbericht 2015 des Bundesamts für Landwirtschaft im Rahmen des Gewässerschutzprogrammes Landwirtschaft drei Millionen Franken ausbezahlt. Zwei Aargauer Nitratprojekte liefen 2015 aus Spargründen des Kantons aus.

Was tun, wenn das Grundwasser, Seen oder Bäche verschmutzt sind? Der betreffende Kanton kann Sanierungsprojekte formulieren und beim Bund Geld beantragen. So sieht es Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes vor. Die Idee, die dahinter steckt, ist eigentlich, dass das Problem gelöst wird und die Bauern auch ohne Steuergelder standortgerecht wirtschaften.

Die Teilnahme an den „Gewässerschutzprojekten“ ist für die Landwirte freiwillig. Sind die Projekte aber nachhaltig? Diese eher rhetorische Frage hat Heidi schon mehrmals gestellt, siehe nachfolgende Artikel.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Nitratprojekte Kanton Aargau, Heidis Mist 20.6.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Nitratpilotprojekt Gäu Kanton Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

26.11.16 HOME

 

Theoretisch sind Grundwasser, Bäche und Flüsse gut geschützt

29. Januar 2016

Heidi hat den Geissenpeter eingeladen. Sie möchte ihm zeigen wie gut die Gewässer eigentlich geschützt sind, auch vor Verschmutzungen aus der Landwirtschaft. Wenn nur die Vorschriften eingehalten würden!

Heidi: „Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist Grundsätzliches geregelt. Wenn das Grundwasser oder das Wasser in einem Bach nicht mehr naturnah ist, dann hat jemand mindestens einen Gesetzesartikel übertreten. Ein Indiz für eine durch Menschen verursachte Verschmutzung ist das Überschreiten eines Anforderungswerts an die Wasserqualität. Diese Werte – das weisst du schon – findest du im Anhang 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ich zeige dir nur diejenigen Artikel, welche die Landwirtschaft besonders betreffen.

Die zuständige Behörde muss bei Überschreitung eines Anforderungswerts das Warnsignal beachten und handeln. Das steht deutsch und deutlich in der Gewässerschutzverordnung, nämlich im Art. 47 und im Anhang 4 Ziffer 212. Tut sie das nicht, setzt sie die Sicherheit des Trinkwassers aufs Spiel und gefährdet die Lebensgemeinschaft im entsprechenden Gewässer.“

Peter: „Wenn ich das so höre, scheint mir, dass unsere Behörden ziemlich risikofreudig sind. Könnte man sie nicht einklagen, so wie das in Dänemark beim unzureichenden Klimaschutz geschehen ist?“

Heidi: „Schon möglich. Man müsste es einmal probieren: Klage gegen eine säumige Behörde. Das tönt spannend. Suche mir doch einen Sponsor, dann mach‘ ich das! Aber fangen wir jetzt mit dem gratis Nachschlagen im GSchG an, denn für eine solche Klage braucht es einen tüchtigen Anwalt und Geld!“

Peter: „Halt! Ich habe noch eine Frage: Wie wissen die Behörden, ob ein Gewässer verschmutzt ist, wo doch längst nicht alle Bäche untersucht werden?“

Heidi: „Natürlich ist auch dies ein Problem. Die Ämter müssten diesbezüglich viel mehr tun. Doch wer zahlt das? Überall wird gespart, auch bei den Behörden, ausser beim Subventionieren der Landwirtschaft!

Die Sorgfaltspflicht gemäss Art. 3 GSchG gilt für jedermann. Wenn wegen Verschmutzungen Massnahmen nötig sind, muss gemäss Art. 3a der Verursacher die Kosten dafür tragen.“

Peter: „Wie findet man den Schuldigen, wenn das Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel oder Nitrat verschmutzt ist?“

Heidi: „Ja eben, das wäre mit Aufwand verbunden und unangenehm, also bezahlt oder leidet die Allgemeinheit. Man müsste die landwirtschaftliche Praxis hinterfragen und ändern.

Es ist gemäss Art. 6 verboten, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Solche Stoffe dürfen aber auch nicht ausserhalb eines Gewässers ausgebracht oder abgelagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Gewässer verschmutzt wird. Solche Stoffe können Mistwasser von Misthaufen auf dem Feld oder Siloballensaft sein. Im Anhang 2 GSchV Absatz 11 f steht zudem, dass die Wasserqualität so beschaffen sein muss, dass Stoffe, die durch menschliche Tätigkeit ins Gewässer gelangen, die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen nicht beeinträchtigen.

Das ist zwar einleuchtend, aber du weisst besser als ich, dass dieses Verbot von deinen KollegInnen häufig übertreten wird. Auch systematisch übertreten, nicht nur in Graubünden! Zwar können Unfälle passieren, aber was da so alles unter „Unfall“ läuft, das kenne ich zur Genüge.“

Peter: „Wieso steht hier nichts über das Pflanzenschutzmittel- und Düngerverbot an Bächen?“

Heidi: „Die Pufferstreifen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Für Pflanzenschutzmittel im Anhang 2.5, für Dünger im Anhang 2.6. Zusätzlich gilt Art. 41c GSchV Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums. Doch Art. 41 wird laufend verwässert und torpediert, ist also umsetzungsmässig im Moment nicht besonders aktuell.

Art. 14 GSchG enthält verschiedene Vorschriften für die Nutztierhalter. Anzustreben ist etwa eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Peter, erlaube mir die Bemerkung, dass beim Bilanzieren leicht gemogelt werden kann, z.B. kauft ein Bauer Futter oder Dünger zu, aber gibt dies in der Bilanz nicht an!

Peter: „Ich weiss! Das stört selbst gewisse Kontrolleure. Ich kenne ein zuständiges Amt, dem Wille und Mut fehlen, den Kontrolleuren strengeres Durchgreifen im Allgemeinen zu ermöglichen. Zudem ist es ihnen oft verwehrt, die Direktzahlungen zu kürzen. Aber Direktzahlungen sind schliesslich Steuergelder! Darum können sie die Bauern, welche betrügen, nicht zur Rechenschaft ziehen. Das schadet dem Ruf der Kontrolleure, unserem Ruf, der Umwelt und dem Vertrauen in den ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis).“

Heidi: „Da übertreibst du wohl gewaltig. Was kann eurem Ruf schon schaden?! Einen Teil eurer Werbung zahlen wir mit Steuergeldern und COOP und Migros helfen wacker mit. Nicht nur deshalb meide ich die Grossverteiler! Und dann wird die Bilanz systematisch überzogen: 110% sind erlaubt. Zwar gibt’s jetzt sanftes Gegensteuer für Problemgebiete und -betriebe (Anhang 1, Absatz 2.1.6 und 2.17 Direktzahlungsverordnung), aber so schnell verschwinden Traditionen in der Landwirtschaft nicht.

Vorgeschrieben ist auch die erforderliche Hofdünger-Lagerkapazität, die mindestens drei Monate betragen muss. Weil dies zu wenig ist, schreiben verschiedene Kantone für Neubauten fünf Monate vor, was auch der Empfehlung in der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz für das Talgebiet entspricht, sechs Monate für das Berggebiet, dies wiederum entspricht der allgemeinen EU-Vorschrift.

Eine ausreichende Kapazität ist wichtig zum Schutz der Gewässer. Auch heute noch wird Gülle und Mist auf Schnee, gefrorenen oder nassen Boden ausgebracht. Entsprechende Anzeigen landen gerne in Amtsschubladen, wo sie verstauben. Das passiert besonders häufig in Kantonen, in welchen die Verantwortung für den Gewässerschutz Landwirtschaft beim Landwirtschaftsamt angesiedelt ist, wie in Graubünden, was eigentlich ein No-Go ist.“

Peter: „Fritz feierte letzte Wochen den 50. Geburtstag. Ich war eingeladen. Er sagte: ‚Ich darf meinen Mistsickersaft und das Milchzimmerabwasser in den Bach leiten. Das ist Gewohnheitsrecht!‘ Hans doppelte nach: ‚Ich mache das mit den Laufhofabwasser genauso, denn meine Güllegrube ist zu klein.‘ Stimmt das? Gilt auch Gewohnheitsrecht?“

Heidi: „So ein Unsinn! Das Wasser muss sauber bleiben. Es versickert teilweise ins Grundwasser oder dient anderen Leuten im Tiefland als Trinkwasser.

Peter:Art. 27 GSchG über die Bodenbewirtschaftung lese ich gleich selber: ‚Böden sind entsprechend dem Stand der Technik so zu bewirtschaften, dass die Gewässer nicht beeinträchtigt werden, namentlich nicht durch Abschwemmung und Auswaschung von Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln.‘ Tönt gut, aber was genau ist der Stand der Technik?“

Heidi: „Ehrlich gesagt, das weiss ich auch nicht. Wenn ich so uralte rauchende Gefährte von Nebenerwerbsbauern umher fahren sehe, Pestizid-Wolken oder Gülleschwaden Richtung Wald und Bächlein driften, das Regenwasser in den Fahrspuren auf Feldern liegen bleibt …

Du hast aber Art. 15 übersprungen, Erstellung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, hat – nur etwa drei Kantone ausgenommen – kein Kanton die Prüfung der bestehenden Anlagen abgeschlossen. Die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung von Hofdüngeranlagen ist in den meisten Kantonen erst in der Planungs- oder Testphase. Und es soll auch Kantone geben, wo sie noch gar nicht an die Hand genommen wurde.

Das entspricht einer voll krassen Missachtung von Art. 77. Die Kantone hätten dafür sorgen müssen, dass innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des GSchG sämtliche Lagereinrichtungen saniert sind. 25 Jahre (!) sind jetzt verstrichen, und zahlreiche Kantone haben noch nicht einmal richtig mit Kontrollieren angefangen. So eine Schlamperei! Und das Kontrollieren ist erst der Anfang. Wie lange geht es, bis die Anlagen saniert oder stillgelegt sind?“

Peter: „Das weiss ich nicht, jedenfalls lange. Erhalten wir Bundesgelder für die Sanierung?“

Heidi: „Bundesgelder? Natürlich gab es damals auch dafür Bundesgelder, doch die Eingabefrist ist längst abgelaufen. Kluge Bauern haben in die Hofdüngeranlagen investiert: mithilfe von Steuergeldern!

Peter: „Noch eine Frage: Wenn den Kantonen das Geld fehlt, sie die Gewässer-Sanierungsmassnahmen kaum zahlen können? Was dann?“

Heidi: „Für diesen Fall hat der Bund 1999 Art. 62a, Massnahmen der Landwirtschaft, geschaffen! Das sind die sogenannten Gewässerschutzprojekte in der Landwirtschaft. Sie dienen der Sanierung von durch die Bauern verschmutzten Gewässern. Der Hauptanteil der Kosten wird vom Bund getragen, den restlichen Betrag können sich verschiedene Parteien teilen (Kantone, Gemeinden, Wasserversorger, Sponsoren).

Die Erfahrungen zeigen, dass die Wasserqualität an den meisten Projektorten tatsächlich besser geworden ist, doch nachhaltig sind die Projekte nach meiner Auffassung von Nachhaltigkeit nicht, denn ohne den regelmässigen Zustrom von Steuergeldern funktioniert der Schutz nicht. Die Projekte sind eine Symptom-, keine Ursachenbekämpfung. Standortgerechte Nutzung wäre die Lösung des Problems ohne Subventionen.

Der Bund kann die Kantone, gestützt auf Art. 64, auch beim Ermitteln der Ursachen der ungenügenden Wasserqualität unterstützen. Weitere Hilfe kann er leisten für die Aufklärung der Bevölkerung, die Ausbildung von Fachleuten, das Inventarisieren von Wasserversorungsanlagen und Grundwasservorkommen usw. Für Erfolg versprechende neuartige Anlagen ist zudem eine Risikogarantie möglich (Art. 64a).“

Peter: „Damit könnte man doch sicher mehr tun! Hier, in Art. 70, sind die Sanktionen. Das interessiert mich. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich gegen die Art. 6, 22, 35, 37, 38, 39 Abs. 2 und 44 verstösst. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wer in anderer Weise vorsätzlich dem GSchG oder einer Einzelverfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 71 mit einer Busse bis zu 20’000 Franken bestraft.

Auch Gehilfenschaft ist strafbar.“

Heidi: „Das scheint mir wichtig zu sein. Besonders deshalb, weil Gemeinden gerne den Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen helfen.

Wenn du willst, kann ich dir das alles aufschreiben, dann kannst du nachschauen, wenn du etwas nicht mehr weisst.“

Peter: „Das wäre nicht schlecht, denn das kann ich mir nicht alles merken. Jetzt muss ich noch die Geissen holen, wird es doch langsam dunkel. Wir sehen uns am Sonntag wieder, wenn du die Grossmutter besuchst. Sie freut sich schon lange darauf.“

Heidi: „Tut mir leid, dass ich sie vernachlässigt habe, aber es war so viel los.“

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!, Heidis Mist 6.1.16

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Gäu Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Heidis Mist 20.6.15

24.1.16 HOME

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD)

2. Oktober 2015
Boiron de Morges

Boiron de Morges

Das «Projet Boiron» im Kanton Waadt begann 1996. Hohe Pestizid-Konzentrationen wurden im Boiron de Morges gemessen, je nach Pflanzenschutzmittel (PSM) bis das 80-fache des Grenzwerts! Kantonale Stellen, Bauern, Fischer und Gemeinden erarbeiteten zusammen eine Strategie. Zur Umsetzung braucht es aber Geld. Sie reichten bei Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein Gewässerschutzprojekt (Ökologische Direktzahlungen) gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes ein; es war das erste Pflanzenschutzmittelprojekt. Dieses Pilotprojekt läuft seit 2005.

Die Schlussfolgerungen am Ende der ersten Projektphase lauteten: Die chemische und biologische Qualität des Boiron hat sich zwar verbessert, aber die Anfangsziele wurden nicht erreicht, daher war eine Verlängerung bis 2016 nötig. „Die Ausweitung auf andere Flüsse würde zu menschlichen und finanziellen Ressourcenmankos führen.“, heisst es im Vortrag Landwirtschaft und Umweltschutz ziehen am selben Strick: Gewässerschutzprojekt im Kanton Waadt von Raymond Vallier, Direction générale de l’environnement, an der Tagung Cleaner Production in Pflanzen verarbeitenden Betrieben des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute vom 23.11.10.

Freiwillige Teilnahme – wir müssen bezahlen

Die Teilnahme an den Projekten ist für die Landwirte freiwillig, zusätzliche Kosten oder Ertragsausfälle werden entschädigt. Wir Bundessteuerzahlende vergüten 80% der Investitionen und 50% der Betriebskosten; bis Ende 2014 waren es über eine Million Franken. Die restlichen Kosten übernehmen die Steuerzahlenden des Kantons Waadt und der betroffenen Gemeinden.

Waschstation: Eine nachhaltige Investition

Eine wichtige Massnahme war der Bau einer Waschstation für das Auftanken und Waschen der Sprühgeräte und das Waschen der Landmaschinen sowie eine biologische Reinigungsanlage (Gemisch von Erde, Kompost und Stroh) für das verschmutzte Wasser in Denens. Mit Pflanzenschutzmittel verschmutztes Waschwasser fliesst oft in die Meteorwasserleitung und somit direkt in Bäche. Welcher Bauer möchte schon Herbizid-Reste auf seiner Wiese haben! Ein Gewerbetreibender beklagte sich bei Heidi darüber, dass er für die Reinigung der Fahrzeuge einen Waschplatz einrichten musste (auf eigene Kosten), die Bauern hingegen könnten ihre Maschinen und Geräte waschen wo sie wollten.

Weitere Massnahmen

  • Ersatz von problematischen Wirkstoffen durch weniger schädliche
  • Begrünung einiger Parzellen in gefährdeten Gebieten
  • zusätzliche Saatstreifen quer zum Hang
  • Förderung der mechanischen Unkrautbekämpfung im Wein-, Obstbau und gewissen Ackerkulturen
  • Weiterbildung
  • Drei der 73 am Projekt teilnehmenden Bauern haben auf biologische Bewirtschaftung umgestellt.

Kleine Gewässer am stärksten verschmutzt

Der Boiron de Morges ist keine Ausnahme. Zahlreiche kleine Bäche und Kleinstgewässer sind stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet, und ihr biologischer Zustand ist schlecht. Am grössten ist die Belastung in den Monaten Juni und Juli. Messwerte sind nur eine Annäherung an die tatsächlichen Spitzenkonzentration nach einer PSM-Spritzung. Verschiedene Fachartikel und Studien zu Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern und deren ökotoxikologische Beurteilung.

Düsterer Blick in die Zukunft

Heidi meint: In Anbetracht der Finanzlage der Kantone und Gemeinden wird es nicht möglich sein, die vielen verschmutzten Bäche mit Gewässerschutzprojekten zu sanieren, dies obwohl dafür unbeschränkt Bundesgelder in Form von „Ökologische Direktzahlungen“ zur Verfügung stehen.

Und das PSM-Projekt Boiron? Was geschieht, wenn der Geldsegen versiegt? Es war am Anfang schwierig, die Bauern für die Teilnahme zu gewinnen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie die Einschränkungen ohne Entgeld beibehalten werden.

Übersicht über alle Gewässerschutzprojekte gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 62a: Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig (4), TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15.

Un projet pilote requinque le ruisseau du Boiron, 24 heures, 10.7.15.

2.10.15 HOME

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014

6. August 2015
Ökologische Direktzahlungen: Gewässerschutzprojekte gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes. Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft..

Ökologische Direktzahlungen: Gewässerschutzprojekte gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes. Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft..

Aus der Kasse der Gewässerschutzprojekte (Ökologische Direktzahlungen) gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bisher 74 Millionen Franken verteilt; vielen Dank, BLW, für das Zusammenstellen der Daten! Weitaus am meisten Geld erhielten die nicht standortgerecht wirtschaftenden Luzerner Bauern rund um die drei Seen: Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee. Dank der Massnahmen, wie Abtransport von Gülle, hat die Phosphor-Konzentration im Seewasser stark abgenommen. An zweiter Stelle folgen die Nitrat-Projekte, welche grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt sind (Sachziele und Dauer der Nitratprojekte, BLW). Pflanzenschutzmittel-Projekte hingegen gibt es bisher nur zwei, je eines in den Kantonen Genf und Waadt.

Zusätzlich zu den Bundesbeiträgen erhalten die Bauern Geld vom Kanton und allenfalls von lokalen Behörden und Institutionen. Die Teilnahme an den Projekten ist freiwillig.

In Anbetracht der Pestizide in Bächen könnte die Bedeutung der Pflanzenschutzmittel-Projekte aber zunehmen, meint Heidi. Der Geissenpeter hingegen ist überzeugt, dass das Problem mit dem Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelöst sein wird. Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2016 einen solchen zu erarbeiten.

Je grösser die Gewässerverschmutzungen, desto höher die Ökologischen Direktzahlungen! Und das Erstaunliche: Die Mittel stehen unbeschränkt zur Verfügung, die Kantone müssen sie bloss beantragen.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1), vier Aargauer Nitrat-Projekte (abgebrochen)

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2), Gäu I und II, Nitrat-Projekt Kanton Solothurn (noch kein Erfolg in Sicht)

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3), Phosphor-Projekte Sempachersee & Co. (mehr Gülle und Mist als vor Projektbeginn)

6.8.15 HOME

Bauernschlau oder unverfroren?

6. Januar 2012
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Die Kunst, alles ins richtige Licht zu stellen. Was immer sich verkaufen lässt, wird als ökologisch, fair und nachhaltig deklariert.

Wieso hat ein Bauer zuviel Mist und Gülle? Weil er mehr Tiere hält, als sein Boden Futter hergibt. In der Coopzeitung vom 3.1.12, Biogas: Gülle wird zu Strom, wird das Loblied auf zwei „findige“ Bauern gesungen, die nicht nur 2200 eierlegende Freilandhühner, 800 Schweine und 70 Mutterkühe (Betriebsbesichtigung GV Ehemalige Fricker) halten, sondern auch Strom produzieren. Gemäss Betriebspiegel Rütihof werden Brotgetreide und Raps angebaut, jedoch keine Futtergetreide (zu wenig rentabel), d.h. das Futter für Hühner und Schweine wird zugekauft. Das Gärsubstrat stammt fast ausschliesslich aus den zwei Bauernhöfen in Kaisten. Die Biogasanlage wird von den KonsumentInnen (und wahrscheinlich auch den Steuerzahlenden) finanziell unterstützt, denn der Coop Fonds für Nachhaltigkeit beteiligte sich am Bau der vorgestellten Biogas-Anlage mit kostendeckender Einspeisevergütung (KEV), Biogasanlage im Fricktal. Logisch eigentlich, dass man eine Lösung für ein Überschussproblem sucht, v.a. wenn die lukrative Lösung in aller Munde ist und als nachhaltig und innovativ gilt. Nebenbei gesagt, bäuerliche Biogas-Anlagen gibt es seit Jahrzehnten, nur wurden sie früher nicht so grosszügig unterstützt. Und die Güllenüberschüsse machten Schlagzeilen, als der Sempachersee wegen der „inneren Aufstockung“ mit Schweinen kippte und mit viel Steuergeldern zu neuem Leben erweckt werden musste. Im Moment zahlen wir an die Sanierung zahlreicher Gewässer, z.B. Baldeggersee (Expertenbericht), welcher der Pro Natura gehört. Und wir haben 2010 für Gewässersanierungen 8 Mio. Franken Direktzahlungen bezahlt, nicht inbegriffen sind kantonale und komunale Kosten. Diese Ausgaben werden im Agrarbericht des Bundesamt für Landwirtschaft jeweils unter „ökologische Direktzahlungen“ aufgeführt, verkleidet als „Gewässerschutzprojekte„.

Die Freude an der neuen Einnahmequelle Biogas wird etwas gedämpft. Der Bauer sagt: „Es braucht viel Knowhow und hat nicht mehr wirklich mit Landwirtschaft zu tun.“ Auch gebe es viele Vorschriften, und zig Amtsstellen hätten die Anlage abgenommen. Der Preis, den die KonsumentInnen für den so genannten Ökostrom zahlen beträgt 40 Rappen, d.h. das Doppelte des konventionellen Stroms. Der Erlös aus Biogas mache bis einen Drittel des bäuerlichen Einkommens aus, heisst es in der Coopzeitung. Die Bauern spinnen aber den Biogas-Faden weiter: Das umweltschädigende Methan wird der Gülle entzogen, deshalb überlegen die Bauern, ob sie in Zukunft auch CO2-Zertifikate verkaufen könnten. Heidi ist gespannt, ob der Bundesrat darauf einsteigt, zuzumuten wäre es ihm; die Autoimporteure werden mit den energieeffizienten Autos nachziehen, denn die Autos verursachen den grössten Teil der Treibhausgase! Die Geschichte ist aber noch nicht fertig. Heidi hat kürzlich einen Coop-Ferienprospekt aus dem Briefkasten genommen. Die Flugreisen kann man mit CO2-Zertifikaten ökologisieren: GgG = Geld gegen Gewissen. Im Klartext: Je mehr Futtermittel die Bauern importieren und je weiter die Leute in die Ferien fliegen, desto besser geht es …. wem? Den Bauern natürlich! Auch Heidi ist innovativ: Wie wär’s mit einem vom Bund eingerichteten Reisebüro im Hofladen?

In Deutschland wird die Biogas-Produktion schon länger stark gefördert und hat entsprechend zugelegt. Mais, Gras, Rüst- und Nahrungsmittelabfälle, Gülle, Mist, was auch immer, wird gerne einmal 60 km weit transportiert und verursacht Staus auf den Strassen. Die anfallenden Gärresten müssen zurück auf die Felder, also weiterer Transport. Nur erhält der Bauer nicht „sein“ Material zurück, was Probleme bei der Düngung bringt, auch die veränderte Zusammensetzung kann sich negativ auswirken. Mit den Gärresten fällt zudem Dünger an, der mit dem Kraftfutter importiert wurde. Mais ist düngerhungrig und verträgt als kleine Pflanze keine Konkurrenz, also ist der Dünger- und Herbizideeinsatz beträchtlich, wodurch vielerorts Grundwasser und Gewässer verschmutzt werden. Ein weiteres Problem ist die Bodenerosion. Mit all den offenen Fragen befasst sich jetzt die deutsche Agrarforschung. Wer bezahlt sie? Heidi lässt Ihre LeserInnen raten. Ein Kollege meinte kürzlich zur deutschen Biogas-Euphorie: „Ein agrarpolitischer Wahnsinn“. Es scheint so, dass der Wahnsinn längst bei uns Einzug gehalten hat, mit Pauken und Fanfaren. Transportiert wird mit steuerbefreitem Diesel und meist Fahrzeugen ohne Filter, weil der Bundesrat den Bauern die entsprechenden Kosten nicht zumuten will, uns den Feinstaub aber schon. Kreisläufe sind heute global und kompliziert, so dass man nicht mehr merkt, dass es keine Kreisläufe sind.

Nachtrag 7.1.12: Heidi hat eine Reklamation aus Zürich erhalten: Es gebe auch positive Beispiele, etwa die Biogas Zürich AG. Diese baue ein Vergärwerk und eine Biogas-Aufbereitungsanlage auf dem Areal des Klärwerks Werdhölzli. Ab 2013 werde die Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) den Bioabfall der Haushalte sammeln und dadurch einen wichtigen Beitrag zu den 2000-Watt-Zielen der Stadt Zürich leisten. Bravo!

7.1.12 HOME


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