Posts Tagged ‘Gewässerschutzverordnung’

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter?

4. Juli 2022

Das Tagblatt schrieb am 30.6.22: „Der ehemalige St.Galler Stadtparlamentspräsident Josef Ebneter stellt Verschmutzungen in der Sitter fest und vermutet die Landwirtschaft als Ursache. Die verantwortlichen Kantone bestätigen den Verdacht – und der Kantonschemiker rät Open-Air-Gästen vom Baden ab.“

Auch der Blick hat das Thema aufgenommen und meldet, dass laut Kanton St. Gallen (es gibt Leute, die diesen Kanton St. Güllen nennen) abgeschwemmte Gülle schuld an der Verschmutzung sei. Zitiert werden Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung und beim Blick stellt man sich die Frage: „Ist das schmutzige Wasser darauf zurückzuführen, dass sich gewisse Landwirte nicht an die Spielregeln halten?“

Das sei nur teilweise der Fall, kommt Valentin Lanz, Abteilungsleiter Wasser und Stoffe des Kantons Appenzell Ausserrhoden, zum Schluss. Denn: «Die allermeisten Betriebe halten sich an die geltende Regelung», sagt er dem «Tagblatt». Heidi hat solche Äusserungen schon oft gehört – nur, es müssten hinter solchen Aussagen entsprechende Kontrollen das beweisen, was normalerweise nicht der Fall ist. Und man kann ja nicht alle Bauern dauernd überwachen! Die Ämter könnten ehrlicher sein und sagen, dass sie das nicht wissen. Und Gülle kommt eben aus der Landwirtschaft!

Gleichzeitig räumt Lanz allerdings ein, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Weil in der Landwirtschaftspolitik aber grösstenteils der Bund das Sagen habe, seien den Kantonen die Hände gebunden. Aber aber, Herr Lanz, meistens liegt es am Vollzug der Gesetze, und hiefür sind eindeutig die Kantone zuständig. Vor fast zehn Jahren hat Pro Natura massive Pufferstreifenverletzungen aufgedeckt. Hat sich die Situation seither verbessert?

Lanz schiebt den Schwarzen Peter dem Bund zu. Wie ist das zu interpretieren? Braucht es strengere Gesetze? Weniger Tiere? Weniger zugekauftes Futter? Mehr Kontrollen?

Oh je, da sieht Heidi schon die Bauernvertreter auf die Barrikaden klettern! Aber die Hände sind den Kantonen nicht so gebunden, Herr Lanz! Der energische Vollzug der Gesetze wäre ein guter Anfang.

Und die Kläranlagen sind ein weiteres Problem. Viele müssen immer mehr Abwasser und Regenwasser schlucken. Die Kapazitäten werden nicht überall dem Bauboom und der Bodenversiegelung angepasst. Und wie sinnvoll ist es, unsere Exkremente mit Wasser wegzuschwemmen, um sie dann in den Abwasserreinigungsanlgen mühsam herauszunehmen? Die Eawag forscht daher an der Trennung an der Quelle mit der NoMix-Technologie.

Heidi meint: „Unsere Gewässer sind zu wertvoll, als dass man so schlampig mit ihnen umgehen darf. Zudem speisen sie auch das Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser holen.“

Gelb-braunes Wasser, Güllegestank und Schaum auf der Sitter: St.Galler Ex-Politiker ist alarmiert und fordert die Kantone zum Handeln auf. Tagblatt 30.6.22

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. Heidis Mist 25.11.12

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Schweizer Bauern und Artenvielfalt – ein schwieriges Thema

22. April 2022
Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Selten hat Heidi so viele Edelweiss-Hemden, -Blusen, -Kravatten … in Aktion gesehen wie im letzten Jahr vor der Abstimmung über die Pestizid-Initiativen. Dabei gibt es auf vielen Alpen viele Blacken, jedoch kaum noch Alpenblumen. Das Edelweiss hat auf und hinter Felsen überlebt. Mit Herbiziden versucht man sogar die Blacken loszuwerden, wo doch der Boden zu viel Dünger enthält und ein solches Unterfangen zum Scheitern verurteilt ist.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde gelogen, betrogen und gedroht was das Zeug hält. Unter den 2x NEIN Bauern waren auch viele Bio-Bauern, auch prominente Tierschützer, denn Tiere schützen heisst nicht unbedingt auch die Umwelt schützen, kann sogar Umweltverschmutzung bedeuten.

Trotz Gegenvoranschlag 40% für Pestizid-Initiativen

Markus Ritter, der unermüdliche Biobauer, Politiker, Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und Kämpfer für bäuerliche Freiheiten, hat mit viel Elan im Parlament einen Vorstoss durchgebracht, der die Pestizid-Initiativen zu Fall bringen sollte … und der Vorstoss hat es auch getan. Immerhin stimmten trotzdem 40% für die Pestizid-Initiativen, was aufgrund der Diffamierungen, Fake News und Angstmacherei betreffend steigende Preise, Hungersnot usw. durchaus erstaunlich ist. Ein zwar etwas lauer Vorschlag des Bundesrats, aber immerhin besser als nichts.

Nun liegen die neuen Regelungen vor. Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz sind teilweise zufrieden weil der Bundesrat sich an seine Versprechungen gehalten habe. Immerhin! Das ist nicht selbstverständlich!

Auslandabhängigkeit

Der SBV hingegen findet den vor einem Jahr erkämpften „Gegenvorschlag“ des Bundes, der nun zementiert ist, unverständlich. Der Krieg in der Ukraine ist für ihn ein guter Vorwand, wiederum Angst vor Preissteigerungen und steigenden Importen zu schüren, indem er die Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen ablehnt, auch kritisiert er die Reduktion von Stickstoff und Phosphor.

Nie zur Sprache kommt beim SBV die Überversorgung mit tierischen Lebensmitteln, der Export von Käse, Milch- und Fleischprodukten. Mit der Anpassung der Landwirtschaft an eine vernünftige Ernährung wären zahlreiche Probleme gelöst. Es bliebe aber die riesige Import-Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei den Produktionsmitteln wie Dünger, Kraftfutter, Saat- und Pflanzgut, Pestiziden usw.

Nitrat im Grundwasser

Nicht gelöst wird im Moment die Überdüngung des Grundwassers mit Nitrat, obwohl seit Jahrzehnten bekannt! Die Bauern überziehen die Nährstoffbilanz nicht „nur“ um 10%, was dummerweise immer noch erlaubt ist, sondern um mehr. Über diese Studie hatte das Bundesamt für Landwirtschaft im Agrarbericht 2021 informiert.

Beschleunigung Vollzug Gewässerschutz

Im erläuternden Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) steht unter Punkt 5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden:

„Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen.

All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.

Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.“

Voilà! Vieles zum Schutze des Wassers ist eigentlich bereits in Gesetzen und Verordnungen niedergeschrieben nur hapert es beim Vollzug durch die Kantone. Also nicht jammern, sondern endlich handeln. Wir müssen weiterhin Druck aufsetzen für besseren Vollzug und auch für bessere Gesetze, denn alles ist noch nicht gut.

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich … Heidis Mist 28.1.22

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201). Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU 13.4.22

Agrarpolitik: Bundesrat hält sein Versprechen. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz 13.4.22

SBV-News Nr. 15, Notiz­ der Woche. Schweizer Bauernverband (SBV)

Le débat sur les pesticides repart… mais à l’envers. Tribune de Genève 15.4.22

Bauern sind gegen bundesrätliche Nachhaltigkeits-Vorschläge. SRF Heute Morgen 22.4.22

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DIE VOLLZUGSSCHNECKE – Aufsatz 4. Klasse

12. April 2022
Aufsatz von Vroni

Aufsatz von Vroni

Beitrag von NaNa:

Die Vollzugs-Schnecke

Diese Schneckenart ist nicht so heufig wie die braunen Schnecken in unserem Garten, die meine Mutter so grusig findet. Kopf und Fuß sehen aus wie aus einem Stück. Sie ist graubraun mit dunkeln Tüpfelchen und etwa 4 Zenttimeter lang. Sie schleicht auf einer Schleimspur. Wir haben gemessen wie schnell sie ist. Sie schafft nur 4 Zenttimeter pro Stunde. Das ist sehr langsam!

Alle Schnecken haben Füler, aber bei der Vollzugsschnecke sind sie ganz klein und schwach. Und die Augen sind nur ganz kleine schwarze Pünktli. Und diese Schnecken sind taub! Wir haben das nämlich ausprobiert, Ruedi hat es sogar mit Frauenfürzen probiert.

Die Vollzugs-Schnecke heisst auch Bauernschreck, hat die Lererin erzählt. Das ist aber von Kanton zu Kanton verschiden.

Sie hat ein Heuschen, wo sie sich zurückziehen kann, wenn es gefehrlich wird. Sie ist ein gerusames Tier und macht oft Pausen. Dann reagiert sie auf gar Nichts! Und im Winter verzieht sie sich ins Heuschen und macht einfach den Deckel zu.

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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Gewässerschutzverordnung Art. 41a Abs. 5 Bst. d: Es kam wie es kommen musste!

25. November 2020

Am 27.7.16 rief Heidi um Hilfe: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Worum ging es? Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung geschickt:

Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:

Art. 41a Abs. 5 Bst. d
5
Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer:
d. sehr klein ist.

Was sind „sehr kleine Gewässer“? Heidi fand dies sehr unpräzis, dehnbar und klassierte diese Schreibweise daher als Juristenfutter. Sie machte eine Umfrage bei ein paar Bekannten. Resultat: Sehr kleine Bäche sind für den einen der Oberlauf direkt unter dem Quellbereich, für andere sind es etwas grössere Bächlein und für den Zentralschweizer Bauernbund sind es Gewässer mit einer Gerinnesohlenbreite von unter 2 m. Der damals zuständige (längst pensionierte) BAFU-Beamte schrieb Heidi: „80% der CH-Gewässer sind kleiner als 2 m, also sie fordern die Abschaffung des Gewässerraums!“

Es kam wie es kommen musste

In einer Mitteilung, die heute bei Heidi eingetroffen ist, schreibt das BAFU:  „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen: … Die von Behörden festgelegten Räume wurden dennoch schon mehrfach vor Gericht angefochten, insbesondere wenn es um sehr kleine Gewässer geht. Dabei stellt sich auch die Frage, ab welcher Grösse ein Gewässer überhaupt als solches gilt. «Bis zu einem gewissen Grad liegt das im Ermessen des Kantons», sagt Lukas Berger. Das Bundesgericht, so der BAFU-Jurist, habe noch keine abschliessenden Kriterien festgelegt, was unter einem sehr kleinen Gewässer zu verstehen sei.“

Was schrieb das BAFU damals?

Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Heidis Frage: „Wie lange wird es noch gehen, bis die JuristInnen über das Wohl der Wasserlebewesen in sehr kleinen Gewässern entscheiden? Und wie werden sie gewichten? Zugunsten der Bauern oder der Wasser-Flora und -Fauna?“

Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Bundesamt für Umwelt, BAFU vom 25.11.20

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16

25.11.20 HOME

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

6. Mai 2020
Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Heidi wird manchmal gefragt: „Wieso schreibst du so selten über Pufferstreifen?“ Der Grund ist der Gewässerraum. Er wurde 2011 gesetzlich verankert, die Kantone hätten die Gewässerräume bis Ende 2018 ausscheiden SOLLEN, aber die meisten sind, Stand Sommer 2019, dieser Verpflichtung nicht bzw. nur teilweise nachgekommen und die früher einmal versprochenen gesamtschweizerischen Karten liegen in astronomischer Ferne, da die Ressourcen fehlen.

Wo die Gewässerräume noch nicht ausgeschieden wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn Heidi also vor einem mutmasslichen Gesetzesverstoss steht, dann weiss sie nicht, ob die alte oder die neue Regelung anwendbar ist. Die neue Regelung schützt die kleinen Gewässer weniger und ohne Karten und GPS lassen sich die Gewässerräume im Feld nicht lokalisieren. So einfach ist das! Wie machen es künftig die Bauern?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte Anfang 2019 eine Umfrage bei den Kantonen starten, aber man hat rasch begriffen, dass es sich gar nicht lohnt, und hat die Umfrage um ein Jahr verschoben. Hat das BAFU inzwischen etwas unternommen? Man müsste nachfragen!

Ein Teil des Problems könnte mit den beiden Pestizidinitiativen gelöst werden. Ein Fachmann meint dazu: „Pestizide sind zwar nur ein Teil der Belastung der Gewässer und die Gülle ein anderer – wo ein nachhaltiges Umdenken stattfinden sollte – aber immerhin wäre das ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturlandschaftspflege (gemäss Verfassungsauftrag an die Landwirte) und nicht, wie vielfach heute gesehen, Produktion um jeden Preis auf jedem Quadratmeter.“

Heute morgen früh wurden der folgende Artikel und das Video mit dem gleichnamigen Lied von Franz Schubert aufgerufen, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton, Gerald Moore/Klavier. Das hat Heidi veranlasst, diesen Artikel zu schreiben … eigentlich ist ja alles schon geschrieben!

Im folgenden Artikel sind auch Heidis Artikel über die Verschlechterungen des Gewässerschutzes verlinkt, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Die Gesetzesrevision von 2011 dient v.a. dem Hochwasserschutz und teilweise der Renaturierung.

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

So kompliziert ist die heutige Regelung!

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14

Weitere passende Artikel:

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen. Heidis Mist vom 27.4.18

Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 4.5.20

Pufferstreifen-Verletzungen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 20.5.13

Heidis Artikel zum Thema Pufferstreifen.

6.5.20 HOME

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Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2)

8. März 2020
Am 15.1.20 fotografierte Heidi den "traditionellen" Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies; welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den „traditionellen“ Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies, welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Theoretisch gibt es jetzt Kontrollpunkte für den Gewässerschutz. Heidi schrieb am 26.11.18 den Artikel: Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Das „Aber“ bezieht sich auf eine Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich.“ Voilà!

Werfen wir trotzdem einen Blick in die Liste! Punkt „03 Mist wird zwischengelagert“:

  • Mist ist abgedeckt;
  • Der Abstand von 10 m zum Gewässer ist eingehalten;
  • Kein Mistwasser sichtbar;
  • Kein Geflügelmist gelagert.
  • Mist wird auf düngbarer Fläche gelagert;
  • Mist wird auf nicht drainierten Flächen gelagert;
  • Mist wird bei der Zwischenlagerung nicht kompostiert.

Es müsste noch einen Punkt geben über die Lagerdauer. Natürlich kann der Kontrolleur nicht kontrollieren wie lange der Mist schon auf dem Feld liegt, aber er könnte wenigstens fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen und auf die Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft aufmerksam machen, in welcher steht: „Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.“ Je nach Jahreszeit der Kontrolle sind sowieso keine oder nur wenige illegal gelagerten Misthaufen zu erwarten, nämlich von Frühsommer bis Spätherbst.

Die Mistlagervorschrift ist keineswegs eine strenge Schweizer Regelung. So hat Heidi in top agrar gelesen: „Wollen Sie beim Aussenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen grossen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich.“

Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen.

Es kann also noch ein paar Jahre dauern bis alle kontrollwilligen Kantone alle Betriebe anhand der neuen Kontrollpunkte geprüft haben. Und es ist fraglich, ob sie auf weitläufigen Betrieben mit vielen entlegenen Pachtflächen alle Misthaufen entdecken, besonders wenn diese etwas versteckt angelegt werden. Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat per 2020 eine Anleitung für die neuen Kontrollpunkte verfasst. Sie ist im Zürcher Bauer am 29.11.19 erschienen: Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Es besteht also Hoffnung, dass die „ewigen illegalen“ Misthaufen im Feld wenigstens in einem Teil der Kantone gelegentlich verschwinden.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

"Ewig illegal gelagerten Mist" sieht Marco immer wieder. Er hat einen "alten Bekannten" auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln.

„Ewig illegal gelagerten Mist“ sieht Marco immer wieder. Er hat einen „alten Bekannten“ auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln. Auf diesem Bild sieht man immer noch die Spuren des Gefährts. Unnötiges Befahren verdichtet den Boden.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Heidis Mist vom 14.6.11

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss! Heidis Mist 8.12.19

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang. Heidis Mist vom 13.1.20

Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Heidis Mist vom 26.11.18

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Der Zürcher Bauer vom 29.11.19

Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft

Ratgeber: Mist richtig lagern. top agrar 11.7.17

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Gewässerschutzgesetzgebung: Verbote oder Gebote?

6. Februar 2020
Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Ein Leser stürmt schon lange: „Du Heidi, in der Gewässerschutzgesetzgebung da heisst es häufig sollen. Da müsste doch müssen sein!“ Endlich hat Heidi eine rasche Analyse gemacht und in Gesetzen und Verordnungen gesucht.

Anders sieht es in der Strassenverkehrsgesetzgebung aus:

Zugegeben, das ist eine oberflächliche Analyse. Aber sie lässt erahnen, dass die Gewässerschutzgesetzgebung zu viele „Gebote“ statt „Verbote“ enthält. Im Strassenverkehr hingegen ist klar, dass Regeln formuliert wurden, die auch vollzogen werden müssen.

Wenn wir die Gewässer wirklich schützen wollen, dann müssen wir auch verbindliche Regelungen formulieren

Neues zu den Chlorothalonil-Metaboliten!

 In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

Fungizid im Grundwasser Mit Chemikalien belastet – aber «unbedenklich»: In mindestens zwölf Kantonen ist mehr Chlorothalonil im Trinkwasser, als der Grenzwert erlaubt. … Schaut man sich auf einer Karte die zwölf Kantone an, aus denen dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) Grundwasser-Messwerte über dem Grenzwert gemeldet wurden, ergibt das eine zusammenhängende Fläche. Betroffen ist die Region quer durchs Mittelland vom Genfer- bis zum Bodensee… SRF 5.2.20

In Biel auch im Seewasser: Qualität des Trinkwassers in Biel und Nidau: Der Energie Service Biel/Bienne informiert seine Kundinnen und Kunden, dass die neuen, seit 1.1.2020 gültigen Höchstwerte für die Chlorothalonil-Abbauprodukte bei einem von elf analysierten Abbauprodukten geringfügig überschritten werden. Energieservice Biel/Bienne 5.2.20

6.2.20 HOME

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