Die Gesetzeslage ist klar: Die Qualität des Grundwassers soll so beschaffen sein, dass im Wasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind …, Gewässerschutzverordnung (GSchV Anh.1 Ziff. 2 Abs. 3 Bst b und c). Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, muss nach einfacher Aufbereitung den Anforderungen des Lebensmittelrechts (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung FIV) genügen. Für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte ist in der Regel ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter je Einzelstoff einzuhalten.

Grundwasserschutz ist auch Trinkwasserschutz. Brunnen am Landsgemeindeplatz Trogen.
Das TTC-Konzept
Dank moderner Untersuchungsmethoden finden die Wasserversorger immer mehr Fremdstoffe im Trinkwasser, die Mehrzahl stammt aus der Landwirtschaft. Wie schädlich sind sie? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Leitfaden für den Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser ausgearbeitet. Im Rahmen der Revision des Lebensmittelrechts (Anpassung an EU-Recht und an den Stand von Wissenschaft und Technik), werden Höchstkonzentrationen festgelegt, dies mit hilfe des TTC-Konzepts (Threshold of Toxicological Concern). Das TTC-Konzept funktioniert nicht, wenn ein Stoff ein hohes toxisches Potenzial hat, wenn die Gefahr von Allergien besteht, zudem werden nicht alle Expositionspfade berücksichtigt, desgleichen wird z.B. das Entstehen von Umwandlungsprodukten und Mischungen nicht einbezogen. Die Vernehmlassung läuft bis 15.3.13.
Bedeutung der Grenzwerte
Grenzwerte sind allgemein eine unsichere Sache. Sie steigen oft mit zunehmender Verschmutzung! Das Risiko wird nach EU-Modellszenarien bewertet; kaum berücksichtigt werden dabei das Schweizer Klima und unsere Böden. Toxikologisch begründet sind weder der Anforderungswert der GSchV für organische Pflanzenschutzmittel noch der für sämtliche Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte einheitliche Toleranzwert im Lebensmittelrecht; wo doch die Stoffe so verschieden wirken! Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf die Angaben der Industrie und auf international übliche Regeln. Eigeninitiative und -verantwortung haben hier keinen Platz. Besteht die offensichtliche Gefahr, dass der Grenzwert im Wasser +/- erreicht wird (aber nicht massiv überschritten), verhängt das BLW eine Verbot für den Einsatz in der Grundwasserschutzzone S2, siehe Liste der 11 verbotenen PSM. Bei der Anwendung wird vorschriftsgemässer Umgang vorausgesetzt.
Vorsorgen ist besser …
Vertreter der Wasserversorgung kritisieren die vom BAG festgesetzten sehr hohen Grenzwerte für bisher „nicht geregelte Fremdstoffe“ und befürchten, dass dem intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Tür und Tor geöffnet werden könnte. Sie fordern die betroffenen Bundesämter auf, sich klar zum Vorsorgeprinzip zu bekennen. Und die Kantone sollen die Gewässerschutzgesetzgebung konsequent umsetzen und bei Überschreiten der Grenzwerte griffige Massnahmen ergreifen. „Auch wenn einige Pestizide und Herbizide keine direkte Gesundheitsgefährdung darstellen, sie gehören definitiv nicht ins Trinkwasser“, so die Meinung des Branchenverbands der Schweizerischen Trinkwasserversorger (SVGW), siehe Wasserfachtagung über den Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser vom 9.3.12. Eine enge Zusammenarbeit pflegen, das ist ein Vorsatz, den sich alle zu Herzen nehmen wollten. Hoffentlich wird man sich daran erinnern in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung.
Zusammenfassung Fachtagung: Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser
Folien der Vorträge, 7,4 MB
Was ist zu tun? Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge! Pflanzenschutzmittel (PSM), die ins Grundwasser gelangen können, sind zu verbieten, meint Heidi, und das unter Bauern-Druck gestrichene Verbot des Einsatzes von PSM in der Grundwasserschutzzone S2 ist wieder einzuführen. Hinterfragt werden soll der gedankenlose Einsatz von PSM; oft gibt es auch andere Lösungen.
Und so sprach kürzlich ein energischer Mitmensch zu den Bauern seiner Gemeinde: „Ihr Bauern seid zwar die „Feldherren“, aber das Grundwasser gehört allen Menschen!“ Papierener steht es als Grundsatz im Gewässerschutzgesetz: Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können … versickern zu lassen.
Heidis Artikel zum Thema:
Das Grundwasser lebt
Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität
Der Gewässerraum und die Bauern
Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?
10.3.13 HOME
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