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Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig

10. Oktober 2022
Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.

Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.

Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“

Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.

Nicht nur die Landwirtschaft!

Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!

Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen

8. April 2022
Gefahrenkennzeicnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Gefahrenkennzeichnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Auch für Luftapplikation zugelassen. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Leserbrief von einem Bauern: Per Zufall darauf gestossen! Unter anderem sagt ein Jungbauer „es ist praktisch Zuckerwasser, was wir jetzt spritzen.“ Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Chemiker und Toxikologen kritisieren Mängel bei der Zulassung von Pestiziden. Schäden bei Menschen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Wenn es um Pestizide geht, dann wird von Bauernseite her meist verharmlost oder auf fehlende wissenschaftliche Daten verwiesen oder faustdick gelogen wie im Rahmen der beiden Pestizid-Initiativen. Nun kommt es wieder einmal an den Tag: Pestizide in Gewässern! Das ist für Heidi weiter nicht erstaunlich, hat sie doch schon viel darüber berichtet. Und dafür gibt es viele Gründe.

67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Hervorgehoben wird in den aktuellen Medienberichten, dass das Einleiten von Pestizid-Wasser seit 28 Jahren verboten sei. Aber es ist viel schlimmer, denn schon seit 67 Jahren ist das verboten gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955, Art. 3. Nur haben es eben die Kantone, wie das so üblich ist, v.a. bei der Landwirtschaft nicht vollzogen! 67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Bei heiklen Themen, das ist immer wenn es um Landwirtschaft geht, wird gerne auf Eigenverantwortung gesetzt, obwohl man weiss, dass die meisten Leute nur die Verantwortung für sich selbst meinen, nicht aber jene für das Gemeinwesen, was auch zur „Eigenverantwortung“ gehört. Eigentlich müsste man ein klareres Wort wählen wie „Mitverantwortung“ oder „Gemeinverantwortung“.

Verwässerung Gewässerschutz

Im Rahmen der Volksinitiative der Fischer wurde der Schutz der Gewässer verschlechtbessert etwa Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich und bisher im Gesetz verankert, kein Gewässerraum für sehr kleine Bäche, wobei dies von Bauernseite extrem „grosszügig“ interpretiert wird. Die Festlegung der Gewässerräume hätte bis 31.12.2018 fertig sein müssen. Tatsache ist, dass viele Kantone/Gemeinden erst am Planen sind und wenn es nach Plan geht die letzten 2035 die Gewässerräume ausgeschieden haben werden. Bis dann gelten verschiedene Regelungen nebeneinander. Das Chaos ist noch grösser als üblich.

Immer noch dürfen die Bauern bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen Pestizide spritzen, wobei einige der besonders wassergängigen Pestizide verboten sind, aber niemand kontrolliert! Weiterhin darf per Helikopter gespritzt werden, obwohl Genauigkeit und Abdrift ein Problem sind und viele einzuhaltende Abstände vor ein paar Jahren verkleinert wurden.

Wer logisch denken kann, hat schon lange bemerkt, dass Pestizide und Dünger über Drainagen und Schächte in Bäche gelangen können. Ein Forscher schrieb vor Jahrzehnten: „Die Schweiz ist ein Land der Einlaufschächte.“ Aber wer hört schon auf Forscher? Es geht um die Freiheit des Bauernstandes. Und es gibt auch viele entwässerte Strassen; an diese darf bis 50 Zentimeter gegüllt und gespritzt werden. Wen wunderts, wenn der Regen Stoffe in die Strassenentwässerung schwemmt? Wenn aber solche Missstände wieder einmal an die Oberfläche kommen, dann sind der Bauernverband und seine Anhänger beleidigt, entsetzt, überrascht, reden von Übertreibung und schlecht machen.

Es gibt keinen sicheren Grenzwert

Auch heute, wo Kontrollen vorgeschrieben sind, ist nicht damit zu rechnen, dass alle Kantone dies tun, dass sie sanktionieren, dass sie für Ordnung sorgen. Traditionen darf man nicht kippen. Nur allfällige Gesundheitsschäden tragen auch wir, die Gewöhnlichen. Besonders das Kind im Mutterleib und Kinder sind betroffen von Giften und wie Heidi vor vielen Jahren geschrieben hat: Die Mischung macht das Gift, wobei anzufügen ist, dass wir zusätzlich vielen nichtlandwirtschaftlichen Giften ausgesetzt sind. Und es ist eine Illusion zu denken, dass es einen sicheren Grenzwert gibt. Man merkt erst viel später, wenn ein Stoff Schäden anrichtet, Schäden in der Umwelt, Schäden im Körper.

Die Schweiz „im Verzug“ …

Mit den Gewässerräumen ist es wie mit der Sanierung der Restwassermengen (im Verzug).

  • Grundwasserschutzzonen (seit 1972 im Verzug)
  • Hofplatzentwässerungen (seit 1955 im Verzug)
  • Verminderung der Stickstoff-Überschüsse (im Verzug)
  • Sanierung des Zugersees (im Verzug)
  • Luftreinhalteverordnung (im Verzug)
  • Lärmschutzverordnung (seit bald 20 Jahren im Verzug)
  • Umsetzung der Alpeninitiative (im Verzug)
  • Raumplanung (im Verzug)
  • … (im Verzug)

Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2)

22. Juli 2021

Vor 22 Jahren hatte der Bundesrat ein allgemeines Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 erlassen. Die Bauern hoben dieses postwendend auf. Die Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft wurden beauftragt, das Problem zu studieren. Vor 20 Jahren wurde das Verbot dann definitiv gekippt. Noch heute darf man Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassung ausbringen, denn die Schutzzone S1, wo keine Pestizide und kein Dünger ausgebracht werden dürfen, beträgt nur 10 m.

Aktuell sind 27 Wirkstoffen in der S2 verboten, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzonen S2 bzw. S2 und Sh, Stand 1.12.20. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs hatte ausführlich über diese Trauergeschichte berichtet: Keine Pflanzenschutzmittel im Trinkwasser, gwa 12/2001, Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW).

Zwei Jahrzehnte sind seither vergangen. Der Klimawandel bringt immer mehr Extremniederschläge, so dass viel Wasser innert kurzer Zeit versickert und mit dem Wasser versickern auch Schadstoffe wie Pestizide und schädliche Keime. Einmal mehr waren kürzlich Trinkwasserfassungen wegen der heftigen Niederschläge verschmutzt worden. Das Wasser musste abgekocht werden. Gegen Pestizide nützt dies aber nichts!

Der SVGW forderte bereits 2014 ein Verbot von Pestiziden in der Grundwasserzone S2 und er will auch tiefere Pestizidgrenzwerte im Grundwasser, 40 Prozent der Bevölkerung wollen (Abstimmung vom 13.6.21) ein allgemeines Pestizidverbot in der Schweiz und mit den zunehmenden Starkniederschlägen ist die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung mit Pestiziden und anderen Schadstoffen weiter gestiegen.

Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!

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«Starkregen kann zur Verschmutzung des Trinkwassers führen». 20 minuten vom 9.7.21

Trinkwasser in Affoltern im Emmental verschmutzt. Blick vom 13.7.21

Trinkwasser im Raum Hettiswil (BE) verschmutzt. SRF vom 1.7.21

Trinkwasser verschmutzt: Gisikoner sollen trotz Notleitung das Wasser auch in den nächsten Tagen weiterhin abkochen. Luzerner Zeitung vom 27.6.21

Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Heidis Mist vom 6.2.13

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19

SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, Heidis Mist 29.5.14

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2, Heidis Mist 7.4.15

„Abkochgebot für Trinkwasser!“ Ein Rat- und Tatgeber für Verbraucher. Lebensraum Wasser – der Wasserblog vom 17.7.21

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Tabak und Pestizide: Politik im Einklang mit der Industrie

7. Juni 2021
Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Mancozeb: Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft.

Wer Augen und Ohren offen hat, kann es nicht übersehen, dass unsere Politik den Pfaden der Industrie folgt. Besonders offensichtlich ist das beim Tabak und den Pestiziden. 27 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz rauchen. Der Bundesrat lehnt trotzdem die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab, obwohl die WHO-Rahmenkonvention dies vorsieht.

Tabakindustrie und Landwirtschaft sind verbandelt. Wir subventionieren den Anbau von Tabak, angeblich um diese Tradition weiterzuführen. Nicht weniger als 188 Pestizide sind für Tabak zugelassen, darunter auch 34 Produkte mit dem Wirkstoff Mancozeb, der vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen kann. Auch für die Luftapplikation bewilligte Produkte! 2019 wurden total 66 000 kg versprüht. In der EU ist Mancozeb verboten, wahrscheinlich wird auch die Schweiz gelegentlich ein Verbot aussprechen. Cypermethrin ist „Bienengefährlich“ und kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition; vier Produkte sind zugelassen. 9 Produkte mit dem Wirkstoff Fluazifop-P-butyl sind zugelassen. Auch diese können vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Und so weiter!

Nicht in der Grundwasserschutzzone S2 eingesetzt werden darf z.B. das für Tabak zugelassene Pestizid „Devrinol Plus“ mit den Wirkstoffen Napropamide und Metazachlor; das bedeutet, dass sie gut wasserlöslich sind und die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung besteht. Zudem kann Devrinol Plus vermutlich Krebs erzeugen.

Von allen zugelassenen Wirkstoffen sind 26 in der S2 verboten. Heidi vermutet, dass solche Wirkstoffe und ihre Metaboliten irgendwann auch im Grundwasser nachgewiesen werden, sofern man den Kantonschemikern das „Geheimnis der Chemischen Industrie“ mitteilt, wonach sie suchen müssen. Das dürften ziemlich viele Stoffe sein! Ein allgemeines Verbot von Pestiziden in der Grundwasserzone S2 wurde von den Bauern Anfang dieses Jahrtausends gekippt. Es ist höchste Zeit, dass ein solches wiedereingeführt wird!

Praktisch alle Pestizie sind sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Heidi meint: „Unser Bundesrat folgt den Empfehlungen von Landwirtschaft und Industrie. Der Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt ist für ihn nebensächlich. Nur wenn massiver Druck aus dem Volk kommt, macht er kleine Schritte. Diese reichen aber bei Weitem nicht!

Schweizer Tabak-Politik bleibt zahnlos. Rainer M Kaelin, Infosperber vom 6.6.21

EU: Mancozeb – Erstes Pestizid wegen Hormonschädlichkeit verboten! Heidis Mist vom 26.10.20

Fungizid Mancozeb in der EU endlich vom Markt – und die Schweiz? Fausta Borsani, Verein Ohne Gift vom 5.2.21

Pestizid wird verboten. Daniel Mennig, Saldo vom 17.3.21

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SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage!

1. Januar 2020

Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Liebe Leserin, lieber Leser

Bitte nicht erschrecken – der erste Arikel 2020 ist lang. Der Fall Wisen SO zeigt exemplarisch wie immer wieder der Schutz von Gewässern ver- und behindert wird beim Durchsetzen von Eigeninteressen einzelner Personen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zum Bauen ausserhalb der Bauzone werden umgangen, die zuständigen kantonalen Behörden kennen die lokalen Verhältnisse oft nicht, waren noch nie am Ort des Geschehens, wissen nicht, ob Auflagen wie der Abbruch einer alten Baute verwirklicht wurden, sehen nicht Gebäude, welche ohne Baubewilligung aufgestellt wurden. Wie beim Gewässerschutz, so auch beim Bauen schauen Behörden gerne weg und überlassen den Vollzug „bösen“ Nachbarn oder dem Nimmerleinstag. Noch weiter von der Realität entfernt sind Richter. So wird geschummelt und gelogen.

Schauen wir uns also nach einem kleinen Abstecher ins Parlament und das Grundwasser im Kanton Solothurn den Fall Wisen an.

Versorgungsproblem Trinkwasser?

Der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri macht sich Sorgen um das Trinkwasser. Er reichte am 26.9.19 die Interpellation 19.4249 ein: „Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?“

Fluri (Wikipedia) ist seit 1993 Stadtpräsident von Solothurn und somit von Amtes wegen Präsident der Regio Energie Solothurn, welche im Raume Solothurn erste Anlaufstelle für Energie, Wasser, Energieeffizienz und Gebäudetechnik ist. Seine Regio Energie Solothurn betreibt seit Jahrzehnten eine Ihrer Wasserfassungen ohne Schutzzone. Das aber stört Fluri offenbar nicht. Fluri ist zudem Bezirksvertreter und juristischer Berater von Pro Natura Solothurn.

Kanton Solothurn: Nitrat im Grundwasser

Der Kanton Solothurn hat Probleme mit der Qualität des Grundwassers. Das Nitrat-Pionierprojekt Gäu ist das grösste Projekt gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Art. 62a. Es läuft seit dem Jahre 2000, d.h. seit 20 Jahren. Wir zahlen mit Bundessteuern den grössten Teil der Kosten für Massnahmen; 2018 allein waren es 829’690 Franken.

Das Problem im Gäu ist, dass das Grundwasser vorwiegend durch Versickern von Regenwasser entsteht; es wird nicht durch Zufluss von weniger belastetem Wasser verdünnt. Verdünnung ist ein Zauberwort, nicht nur in der Landwirtschaft!

Dieses Projekt wird seit 2017 vier Jahre lang von 18 Forschenden aus fünf Institutionen wissenschaftlich begleitet (NitroGäu), denn man möchte wissen, ob es effizient und wirksam ist. Der Projektbeirat umfasst 12 Personen. Finanziert wird das grosse Projekt vom Bundesamt für Landwirtschaft und dem Amt für Umwelt, Solothurn. Erste Resultate zur Nitratauswaschung im Gemüsebau bestätigen das erhebliche Nitratauswaschungspotenzial unter bzw. nach Gemüsekulturen im Freiland.

Und schon gibt es weitere Probleme: Der Nitratgehalt des Grundwassers steigt in Schnottwil, was die Behörden beunruhigt. Ein zweites Nitrat-Projekt ist geplant.

Wisen SO: Bauen und güllen in der Grundwasserschutzzone

Derweil lässt der Kanton Solothurn in Wisen in einer Grundwasserschutzzone S2 (bzw. SIIB, Erklärung folgt später) das Ausbringen von Gülle zu. Mitten in der Schutzzone befindet sich ein Bauernhof. Heidi nimmt Sie, liebe LeserInnen, auf eine Zeitreise durch Karten mit und zitiert aus einem Bundesgerichtsentscheid.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet.

Anfang 1980er Jahre wurde an der Grenze zum Karstgebiet, das sich vom Hauenstein zum Wisenberg erstreckt, ein Bauernhof für rund 25 Kühe und 10 Tränkekälber gebaut.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Vor einiger Zeit schloss sich der Bauer mit Betrieben im angrenzenden Baselland zusammen und baute massiv aus. Neue Gebäude tauchen in der Karte von 2006 auf. Sie liegen zum Teil im Karstgebiet.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet.

In der neuesten Karte sieht man zusätzlich zu drei kleinen Silos drei grosse und eine neue Remise.

So sieht der Bauernhof heute aus.

So sieht der Bauernhof heute aus.

Der Viehbestand umfasst heute 91 Red Holstein Milchkühe und 10 Stück Aufzuchtvieh. Die neuen Gebäude sind entsprechend gross und die Dächer mit Fotovoltaik bestückt. 36 Hektaren Wiese und Maisfelder gehören zum Betrieb des Meisterlandwirts, der auch Bürgerrat und Stv. Landw. Erhebungsverantwortlicher der Gemeinde Wisen SO ist.

Der Tierbesatz beträgt rund 2,6 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare (DGVE), d.h. liegt nur wenig unter der absoluten Obergrenze von 3 DGVE gemäss Gewässerschutzgesetz.

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Das Erstaunliche ist, dass diese massive Vergrösserung des Betriebes in der Grundwasserschutzzone bewilligt wurde, obwohl in der S2 das Erstellen von Bauten und Anlagen mit sehr wenigen Ausnahmen verboten ist. Auch die Erlaubnis zum Güllen ist nicht nachvollziehbar. Zwar sieht die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Ausnahmen vor, aber der Kanton Solothurn spricht keine solchen Bewilligungen aus, wie das Amt für Umwelt Heidi versicherte.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.6, Art. 3.3.1, Ziff. 2:

2 Flüssige Hof- und Recyclingdünger dürfen in den Zonen S2 und Sh von Grundwasserschutzzonen nicht verwendet werden.

Art. 3.3.2 Ausnahmen, Ziff. 1:

1 Die kantonale Behörde kann in Abweichung vom Verbot nach Ziffer 3.3.1 Absatz 2 gestatten, dass flüssige Hof- und Recyclingdünger in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen pro Vegetationsperiode bis dreimal in angemessenen Abständen in einer Menge von höchstens 20 m3 pro ha ausgebracht werden dürfen, wenn aufgrund der Bodenbeschaffenheit gewährleistet ist, dass keine pathogenen Mikroorganismen in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangen.

Heikler Gewässerschutz im Karstgebiet

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt an sich die Betriebsgebäude befinden.

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt wo sich die Betriebsgebäude befinden.

Legende zu Vulnerabilität

Legende zu Vulnerabilität

Karstgebiete sind besonders heikel, was den Austrag von flüssigen Düngern betrifft. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden. In solchen Gebieten hat die Zone S2 lediglich eine Ausdehnung von mindestens 100 Metern, und es wird keine Zone S3 ausgeschieden. Dafür wird der grösste Teil des Einzugsgebiets der Fassung durch die Zone Sh geschützt, wenn die Vulnerabilität des Grundwasserleiters hoch ist (h = hoch), beziehungswiese durch die Zone Sm bei mittlerer Vulnerabilität (m = mittel).

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Die Vulnerabilität wird aufgrund der Beschaffenheit der Überdeckung (Boden und Deckschicht) und des Karst- oder Kluftsystems sowie der Versickerungsverhältnisse bestimmt. Je grösser die Vulnerabilität, desto strenger die Schutzbestimmungen.

Der Wisner Bauernhof liegt mitten in der Grundwasserschutzzone S2. In diesem Gebiet ist die Vulnerabilität (Verschmutzungsgefahr) mehrheitlich hoch bis sehr hoch. Trotzdem erteilten die Behörden die Bewilligung für eine massive Vergrösserung des Betriebs und das Güllen in der Schutzzone.

Wie ist es zu dieser absurden Situation gekommen?

Anfang 2012 bewilligten die kantonalen Behörden den Bau eines grossen Silos und einer Remise. Dagegen wurde Einsprache erhoben. Die Bauten waren jedoch nur die logische Folge der vorangegangenen Betriebsvergrösserung: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wirklich?

Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 wurde 1986, also ein paar Jahre nach dem Bau der ersten Gebäude, eine Schutzzone SIIB der Tunnelquelle erlassen, die in Läufelfingen im angrenzenden Kanton Basel-Landschaft liegt und der Trinkwasserversorgung Oberes Homburgertal dient. Das Schutzreglement wurde aber nicht der neuen Gewässerschutzverordnung vom 28.10.98 (GSchV; SR 814.201)  angepasst, d.h. die Zone SIIB wurde nicht in eine neurechtliche Grundwasserschutzzone S2 umgewandelt, in welcher nicht gegüllt werden darf. Deshalb ist gemäss Bundesgerichtsentscheid das alte Reglement immer noch gültig. Die kantonalen Behörden sahen dies zwar anders, aber erliessen dann eine für 2013 bis 2014 befristete, nicht erneuerbare Bewilligung für das Güllen in der besagten Grundwasserschutzzone.

In der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt steht unter Punkt 4.3 Vorgehen bei Schutzzonen mit nicht zonenkonformen Nutzungen, 4.3.1 Grundsätzliches: „Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 gilt für alle Schutzzonen, also auch für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt wurden. Nach gängiger Praxis sind auch für die altrechtlichen Schutzzonen wenigstens die Mindestanforderungen einzuhalten. Das heisst, dass z.B. auch in sogenannten «Schutzzonen mit beschränkter Wirkung», welche das Bauen auf bestimmten Parzellen in der Schutzzone S2 zuliessen, im Prinzip ein Bauverbot zu errichten ist. Die Gewässerschutzverordnung gibt also Anlass, die Situation innerhalb der Schutzzonen zu überprüfen.“

Offensichtlich hat man diese Anpassung nicht vorgenommen. Zuständig für die Quelle ist zwar die Wasserversorgung, aber der Kanton hat die Verantwortung für den Gewässerschutz und ist zudem zuständig für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Behörden haben beide Augen fest zugedrückt und die Tier- und Gebäudeaufstockung in der Schutzzone in zwei Etappen bewilligt.

„Nicht erneuerbare“ Gülle-Bewilligung wurde erneuert!

Weitere Verzögerungen beim Ausscheiden einer neuen Grundwasserschutzzone kamen in den letzten Jahren hinzu. Also erneuerten die kantonalen Behörden die „nicht erneuerbare“ Bewilligung im Interesse eines einzelnen Bauern, zulasten der Öffentlichkeit. Sie gilt noch heute.

Gegüllt werden darf jedoch nur bis in den Frühsommer hinein. In der Güllezeit wird diese Trinkwasserquelle einfach abgestellt. Dank der mehrstufigen Aufbereitung ist gemäss Amt für Umwelt die Trinkwassersicherheit gewährleistet, auch wenn der Grundwasserschutz nicht in allen Belangen optimal sei.

Umzonung von SIIB in S3?

Aktuell untersucht die Wasserversorgung, die für die Ausscheidung der Schutzzonen zuständig ist, ob sie auf diese Quelle verzichten kann.

Gemäss einem Gutachten könnte ein grosser Teil der heutigen SIIB Schutzzone dereinst in die S3 Zone umgezont werde. Das würde bedeuten, dass der Bauer ohne Einschränkung güllen darf. Halt! Das natürlich nicht, aber er müsste lediglich die „normalen“ Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung einhalten.

Ein Blick auf den Bauernhof im Zelgli in Wisen lässt vermuten, dass man diese Umzonung erzwingen möchte.

„Undichte“ Silos wieder in Betrieb

Am 19.1.12 erteilte die Bau- und Umweltkommission der Einwohnergemeinde Wisen die Bewilligung für den Bau einer neuen Remise, eines neuen Silos sowie einer Fotovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Remise und einer bestehenden Scheune. Im Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 ist zu lesen: „Da das neue Silo an die Stelle von drei alten, undichten Silos tritt, handelt es sich um eine Ersatzbaute, welche die Gefahr einer Gewässerverschmutzung verringert.“

Nach etwa drei Jahren nahm der Bauer die drei alten Silos wieder in Betrieb. Da staunt Heidi! Sind nun die alten Silos tatsächlich undicht? Dann müssten die Behörden sofort eingreifen. Aber, so vermutet Heidi, das war nur ein Vorwand zur Durchsetzung des Bauvorhabens.

Heute: 3 kleine und 3 grosse Silos

Auf den offiziellen Schweizer Karten und Luftbildern sind heute drei kleine und drei grosse Silos zu sehen. Alle sechs stehen nicht nur in der Landschaft, sie werden genutzt.

Bau von Siloanlagen in S2 verboten

Es ist klar wieso man versucht die S2 loszuwerden: Es ist verboten, in der S2 Einrichtungen für die Lagerung von Raufuttersilage zu erstellen.

Remise für Siloballen und Maschinen

Lesen wir nochmals im Bundesgerichtsentscheid: „Die neue Remise dient nach der ergänzenden Vernehmlassung des Bau- und Justizdepartements vom 3. September 2012 dazu, Maschinen und Siloballen künftig nicht mehr im Freien, sondern im Trockenen unterbringen zu können. Mit Blick auf den Gewässerschutz wird damit ebenfalls eine deutliche Verbesserung erzielt.“

Google Earth sowie die Schweizer Karten zeigen Siloballen im Freien. Auch werden Tiere im Karstgebiet auf der Strasse mit dem Inhalt von Siloballen gefüttert. Heidi frägt sich: „Wo ist da die Verbesserung?“ Bundesgerichtsentscheid: „Das umstrittene Bauvorhaben dient somit nicht einer Betriebsvergrösserung, sondern der Verbesserung der Produktionsbedingungen, namentlich auch mit Blick auf den Gewässerschutz.“

Nicht nur die Vergrösserung des Betriebs, auch der Neubau von weiteren Anlagen in einer Quellschutzzone waren bewilligt worden. Und kontrolliert wird nicht. Jetzt karrt der Bauer Futter zu und Gülle weg.

Freiwilliger Verzicht auf Quelle?

Auf eine Quelle einfach verzichten, wo zahlreiche Trinkwasserversorger in verschiedenen Kantonen wegen der Grenzwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Abbauprodukten Wasserfassungen schliessen müssen? Roman Wiget, Geschäftsführer der Seeländischen Wasserversorgung, sagte am 22.12.19 zur Sonntagszeitung, dass ab Januar 2020 nur noch eine der sechs Fassungen brauchbar sei. Im Winter könne man «mit diesem einen Brunnen das Einzugsgebiet noch knapp versorgen». Was die Trinkwasserversorgung aber im Sommer mache, wenn das Wasser knapp werde, sei nicht klar. Wiget: «Das Verbot des Pestizids Chlorothalonil löst bei den Trinkwasserversorgungen im ganzen Mittelland ein Erdbeben aus. Die Situation ist dramatisch.»

Viele machen sich Sorgen um die Zukunft ihrer Trinkwasserversorgung, auch aufgrund der Klimaerwärmung, welche zahlreichen Trinkwasserversorgern grosse Probleme bereitet. Doch hier an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland überlegt man sich den Verzicht auf eine – so ist zu hoffen – gute Quelle nur weil man dem Bauern, der in der Schutzzone seinen Hof gebaut hat, entgegenkommen will.

Gründe für Verzögerungen

Mit der Grundwasserschutzzone werden die Tunnelquellen im Hauensteintunnel des basellandschaftlichen Zweckverbandes Wasserversorgung Oberes Homburgertal geschützt. Die Quellen, die nutzniessende Wasserversorgung und der weitaus grösste Teil des Einzugsgebietes und somit der Schutzzone liegen im Kanton Basel-Landschaft, nur ein kleiner Teil der Schutzzone befindet sich im Kanton Solothurn in Wisen. Das Interesse des Kantons Solothurn am Quellschutz dürfte also klein sein.

Es gibt mehrere Gründe für die Verzögerungen der letzten Jahre.

  • Die hydrogeologischen Grundlagen für eine neue Schutzzone nach geltender Gewässerschutzverordnung lieben erst im Kanton Solothurn vor, nicht aber im Kanton Baselland.
  • Die Anpassung des Grundwasserschutzes in Karstgebieten wurde vom Bund schon lange angekündigt, aber erst 2016 in der Gewässerschutzverordnung verankert. Die Vollzugsinstrumente des Bundes sind noch nicht verfügbar.
  • Für die Ausscheidung von Schutzzonen ist die Wasserversorgung zuständig. Diese hat zusammen mit dem Kanton Baselland die erforderlichen Aufträge ausgelöst, die geologischen Studien konnten aber wegen den Verzögerungen beim Bund noch nicht abgeschlossen werden.

Behörden konzentrieren sich auf „grosse“ Probleme

Die Arbeit des Amts für Umwelt konzentriert sich auf jene Gebiete, wo das meiste Trinkwasser produziert wird und wo sich regionale Fassungen befinden, d.h. die Nitrat- und Pestizid-Problemgebiete im Mittelland (Gäu). Gewässerschutzprojekte bedeuten „viel Arbeit für die zuständige Behörde“.

Zeit und Geld sind beschränkt. Deshalb gibt es trotz erheblicher Verschmutzung des Grundwasser nur wenige „Gewässerschutzprojekte gemäss GSchG Art. 62a.

Heidi meint

„Das Güllen in der Grundwasserschutzzone im Karstgebiet Wisen SO muss sofort verboten werden, egal wie lange es noch dauert bis neue Zonen rechtskräftig sind, denn solche Vorhaben dauern oft lange, da auch mit Einsprachen zu rechnen ist, wenn es eine gute Lösung sein soll. Und man müsste als Übergangslösung die Verpflichtungen gemäss der neuen Zone S2 gemäss Gewässerschutzverordnung von 1998 vorschreiben.

Es wäre gut, wenn sich der Solothurner Nationalrat Fluri in seinem Kanton vermehrt für den Grundwasserschutz einsetzen würde und sich auch um das Wisner Quellwasser kümmerte, das den Nachbarn im Kanton Baselland nützt.“

Viele kleien Probleme summieren sich!

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Karstlehrpfad im Laufental

Im Laufental bei Basel ist in der Region Kaltbrunnental und Brislachallmet vom lokalen Höhlenforscher-Verein ein «Karstlehrpfad» realisiert worden. Der Lehrpfad führt von Zwingen nach Grellingen. Ähnlich einem Naturlehrpfad bringt dieser dem interessierten Besucher und Wanderer die ortsbezogenen Themen Karst, Höhlen, Höhlenbewohner (Mensch und Tier), Archäologie und den Schutz der Karstlandschaft näher.

Karstlehrpfad Kaltbrunnental-Brislachallmet

Was bringt das Nitratprojekt Gäu-Olten? Wissenschaft soll Antworten liefern, Solothurner Zeitung 28.10.18

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Heidis Mist 24.7.15

Grundwasserschutz: Zu früh für Schlussfolgerungen. Gebiet Gäu SO, Bauernzeitung 8.9.19

Gewässerschutz-Beiträge, Abgeschlossene und laufende Projekte sowie Herausforderungen. Agrarbericht 2019 Bundesamt für Landwirtschaft

Anstieg der Nitratwerte beunruhigt Schnottwil, SRF 2.12.19

Gewässerschutzgesetz Art. 14 Betriebe mit Nutztierhaltung

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6 Dünger, 3.3 Verbote und Ausnahmen

Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz, Seite 35.BAFU 6.5.12

Bevölkerung zahlt für Pestizidsünden. Sonntagszeitung 22.12.19

Gewässerschutzkarten

10. Fachtagung ChloroNet vom 23.11.17, R. Tiez: Untersuchung und Beurteilung von belasteten Standorten auf Karst- Grundwasser

Das Unterschriftensammeln geht weiter … für die 2. Pestizid-Initiative

14. Januar 2018

Pestizide messen JA – Massnahmen NEIN

Das Pestizidproblem ist schon lange bekannt. Die Gewässerqualität wird fleissig gemessen und es werden Berichte verfasst; relativ häufig übersteigen die Daten für Pestizide den Anforderungswert. Das Gesetz schreibt zwar Gegenmassnahmen vor, doch das kümmert die Zuständigen wenig. Wie es im Boden aussieht, das weiss man kaum. Hingegen ist klar, dass es der Biodiversität schlecht geht.

Aktionsplan

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind stolz auf ihren Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Einen Grund dafür gibt es aber nicht, denn initiiert wurde dieser von Tina Angelina Moser, Grünliberale Partei, mit dem Postulat 12.3299 vom 16.3.12. Sie forderte einen Aktionsplan analog zur EU. Ohne diesen Vorstoss wäre nichts geschehen.

Das Schwergewicht des Aktionsplans liegt bei Anreizen, Forschung, Bildung/Beratung, Information und Monitoring. „Ziel ist es, die schädliche Wirkung auf Natur und Gesundheit um die Hälfte zu reduzieren, bis ins Jahr 2030. «Ob wir das schaffen oder nicht, kann ich nicht garantieren. Aber wir werden ganz bestimmt ein Monitoring auf die Beine stellen, damit wir informieren können, wie weit wir schon sind», so Reinhard“ gegenüber SRF am 4.1.18.

Heidi meint: „Wenn nur schon die Gesetze eingehalten würden, dann wäre das Ziel von BLW und BAFU wahrscheinlich schon jetzt erreicht und nicht erst 2030.“ Mit dem Aktionsplan des Bundes sind der Bauernverband und die Industrie zufrieden, was den Wert des Werks erahnen lässt. Kritik kommt von vielen Seiten; Vision Landwirtschaft hat einen alternativen Aktionsplan ausgearbeitet, der von den Trinkwasserversorgern (SVGW) und einem breiten Bündnis von weiteren Organisationen unterstützt wird.

Sisyphusarbeit für Pestizide

Zwar arbeiten die Ämter wie verrückt an neuen Anforderungswerten, Vorschriften, Monitoring, Analysen, endlosen Dokumenten, Stellungnahmen usw. Heidi ihrerseits berichtet mit viel Aufwand über Verstösse, konsultiert das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW, versucht unsinnige Neuregelungen wie die Messung der Pufferstreifen an Gewässern ab Uferlinie statt (wie international üblich) ab Böschungsoberkante zu verhindern oder das allgemeine Pestizid-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2 wieder einzuführen. Opposition gegen die Lockerung von Vorschriften kommt meistens zu spät. Auch zahlreiche NGOs, Bauern und andere Institutionen beteiligen sich am Versuch, bessere Wege aufzuzeigen.

Solange Pestizide Standard sind, gibt es unnötig viel Sisyphusarbeit, Umwelt- und Gesundheitsschäden, Kosten, Streitigkeiten, unbefriedigende Lösungen … ! Und die Probleme bleiben. Die Schäden nehmen zu.

Unterschreiben Sie die zweite Volksinitiative

Mehrere Umweltorganisationen und das Papiliorama unterstützen die Pestizid-Initiativen aktiv. Nachdem die Trinkwasser-Initiative zustande gekommen ist, schreibt der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV): „Wir setzen uns nun verstärkt für die zweite Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ein. An der Messe «Fischen Jagen Schiessen» in Bern vom 15. bis 18. Februar 2018 sammeln wir auch für diese Initiative Unterschriften.“

Heidi bittet Sie, diese Volksinitiative ebenfalls zu unterstützen … bei deren Annahme hätten wir schon fast ein Bioland Schweiz. Die Ernährungssicherheit würde zunehmen – trotz gegenteiliger Behauptungen und Hunger-Angstmache.

Und fragen Sie doch einen Regenwurm:
„Wie geht’s dir?“

Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Manifest Future 3

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bund Heidis Mist vom 2.10.16

Kritik an hohem Pestizideinsatz in der Schweiz, Priscilla Imboden, SRF, 4.1.18

Einsatz von Pestiziden verbieten. Schweizerische Fischereizeitung 1/2018, Seite 49

Copy & Paste aus Heidis Wünsche:

14.1.18 HOME

Wasser-Wissen nutzen!

29. Oktober 2017

Friedhof neben dem Haus der Familie Brontë in Haworth, West Yorkshire. Copyright: The Great British Channel.

Friedhof neben dem Haus der Familie Brontë in Haworth, West Yorkshire. Copyright: The Great British Channel.

Das Leben der Familie Brontë wird immer wieder beschrieben und verfilmt und die Bücher der drei Schwestern neu aufgelegt. So stammt etwa die letzte Verfilmung des Romans Jane Eyre von Charlotte Brontë aus dem Jahre 2011.

Der Film Brontë Country: The Story of Emily, Charlotte & Anne Brontë passt zu diesem düsteren Sonntag. Er wurde von The Great British Channel gedreht und unter „Bildung“ klassiert. Der Text wird langsam und deutlich gesprochen und ist daher leicht verständlich.

Das grosse Sterben

Für Heidi waren die Minuten 15:07 bis 18:25 besonders interessant. In Haworth, West Yorkshire, nahm die Bevölkerung während der Industriellen Revolution stark zu. Nicht nur die Angst vor Arbeitslosigkeit bedrückte die Menschen, sondern auch das grassierende Sterben von Tausenden von Menschen. 41 Prozent der Kinder starben vor dem 6. Altersjahr.

Das Problem wurde untersucht. 1850 fand man den Grund. Das Trinkwasser kam vom Hügel herunter und durchquerte den Friedhof. Mit steigender Zahl der Toten wurden diese raumsparender gelagert; man legte eine Leiche über die andere, obenauf kamen flache Grabsteine. Dadurch wurde die Verschmutzung des Trinkwassers noch verstärkt, denn das Regenwasser floss über die flachen Grabsteine weg, versickerte und nahm im Boden „Fäulnis“ und Krankheiten mit. Wer das Wasser nutzte, war den Krankheitserregern ausgesetzt. Besonders die Cholera breitete sich epidemisch aus.

Wissen füllt Bibliotheken und Server – Was nun?

Heute wissen wir viel mehr. Es ist so viel Wissen vorhanden, dass wir oft Mühe haben, Fakten zu finden oder zielführend einzusetzen. Wichtige Errungenschaften drohen uns zu entgleiten, wie die Antibiotika.

Wissenschaftler veröffentlichen Ihre Arbeiten bevorzugt in international renommierten Journals. Wie aber soll die Politik handeln? Dazu schweigen sich die Forschenden allzu oft aus oder präsentieren die Fakten ohne klar und deutlich darzulegen, was zu tun ist. Sie überlassen das Einschätzen der Lage den Unwissenden, welche die Zusammenhänge schwer durchschauen können und andere Interessen verfolgen.

Also weiter wursteln wie bisher? Oder mit Lösungen in die Zukunft blicken? Es kann eine Entscheidung über Leben und Tod sein, über Menschen, welche heute noch nicht geboren sind.

Was gelangt heute über Luft und Boden ins Trinkwasser?

Zum Beispiel ist es erlaubt, Pestizide in unmittelbarer Nähe von Trinkwasserfassungen (Grundwasserschutzzone S2) auf den Acker zu sprühen. Es gibt zwar eine kleine Liste mit dort verbotenen Pestiziden, aber diese Ausnahmen werden nicht kontrolliert. Und wer erstellt diese Liste? Das Bundesamt für Landwirtschaft!

Brontë Country: The Story of Emily, Charlotte & Anne Brontë, The Great British Channel, youtube 21.1.14

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29.10.17 HOME

Pestizide Grundwasserschutzzone S2: Vorschlag Graubünden

11. Mai 2015

In der Gewässerschutz-Verordnung verankerte Ziele für das Grundwasser: Theorie und Praxis  klaffen auseinander. Wer kümmert sich um den Vollzug? Jedenfalls nicht jene Bundesämter, die wir eigentlich dafür bezahlen, dass sie uns schützen.

In der Gewässerschutz-Verordnung verankerte Ziele für das Grundwasser: Theorie und Praxis klaffen auseinander. Wer kümmert sich um den Vollzug? Jedenfalls nicht jene Bundesämter, die wir eigentlich dafür bezahlen, dass sie uns schützen.

Heidi schreibt häufig über Missstände in der Bündner Landwirtschaft. Vielleicht ist es wieder einmal an der Zeit, Positives aus Graubünden zu berichten. Ein Leser schrieb letzte Woche: „Offenbar gibt es neben Dir noch ein paar weitere Vernünftige in GR.“ Gemeint ist damit das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT). Hier der vollständige Text auf der Internetseite des ALT, Rubrik Lebensmittelsicherheit > Produktkontrollen:

Atrazin in Grundwasser

09.07.2014

Im Mai 2014 liess das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wiederholt Grundwässer auf Verunreinigungen durch Spritzmittel (Pflanzenschutzmittel) im Interkantonalen Labor Schaffhausen untersuchen. Im Durchschnitt weisen bis zu 80% der Messstellen in von Ackerbau und Siedlungen dominierten Einzugsgebieten Pflanzenschutzmittel auf.

In Graubünden wurden 22 Grundwasserpumpwerke beprobt. An elf Messstellen (50%) konnten bis zu drei Substanzen, und zwar Spuren von Triazinherbiziden, Metolachlor und 2,6-Dichlorbenzamid, dem Abbauprodukt von Dichlobenil, nachgewiesen werden. Die Konzentrationen erreichten hingegen nicht mehr als ein Zehntel des gesetzlich festgelegten Toleranzwertes für organische Pestizide und deren relevante Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte.

Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.

Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.

Atrazin in Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Kanton Graubünden

Dichlobenil: Einmal mehr zeigt sich, dass in der Schweiz Pestizide zugelassen sind, welche im nachbarlichen Ausland verboten sind. Wikipedia: „In Deutschland und Österreich ist kein Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff erhältlich, in der Schweiz sind dagegen zahlreiche Dichlobenil-Präparate für die Verwendung beim Anbau von Ziergehölzen und in forstlichen Pflanzgärten zugelassen.“

Atrazin ist noch immer jenes Pflanzenschutzmittel, das die Kasse der Syngenta in vielen Ländern heftig klingeln lässt. Syngenta will die kranke Cashcow weitermelken, Adi’s Agro-Blog, Mai 2012. „Die Anwendung von Atrazin ist in Deutschland und Österreich seit dem Jahr 2001 verboten. Atrazin wird jedoch in der Schweiz – vor allem im Maisanbau – weiterhin eingeschränkt verwendet.“ heisst es in einem Papier der Bodenseekonferenz (ohne Datum). Diese Meldung ist zwar überholt, aber bis vor gut drei Jahren durfte Atrazin in der Schweiz verwendet werden, d.h. drei Jahre nach dem (späten) Verkaufsverbot.

Metolachlor ist für Wasserorganismen sehr giftig (Wikipedia).

Die Schweizer Pestizid-Gesetzgebung als Vorbild? Wohl kaum!

11.5.15 HOME

Wer hat das Recht, unser Trinkwasser zu verschmutzen?

3. Mai 2015

Die Qualität des Trinkwassers geht uns alle etwas an.

Die Qualität des Trinkwassers geht uns alle etwas an.

Eigentlich liegt es auf der Hand, dass niemand unser Trinkwasser verschmutzen darf. Unfälle, Unwetter und Missgeschicke der Menschen beeinträchtigen oft genug die Wasserqualität. Das Vorsorgeprinzip ist also oberstes Gebot oder, besser gesagt, sollte es sein. Ein krasser Verstoss gegen diese Sorgfaltspflicht ist das Recht der Bauern, Pestizide bis unmittelbar an die Trinkwasserfassungen spritzen zu dürfen.

Heidi freut sich immer wieder darüber, wenn auch andere Leute ihre Meinung teilen: Der Einsatz von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2 soll endlich wieder verboten werden. Neuestes Beispiel ist der Artikel Pestizide: Bauern gegen sauberes Trinkwasser von Eric Breitinger im saldo 08/2015 vom 29. April 2015. Der vollständige Artikel kostet CHF 3.00; der Einsatz ist es wert. Wir sollen schlucken, was wenige Prozent der Bevölkerung uns verordnen. Unglaublich! Höchste Zeit also, dass wir handeln und unser Recht auf sauberes Wasser einfordern. Wo? Beim Bundesamt für Landwirtschaft, bei NationalrätInnen, bei StänderätInnen, beim Bundesamt für Umwelt

Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität
Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?

3.5.15 HOME

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2

7. April 2015

Starkregen werden - so meinen die Fachleute - in Zukunft zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass in der Grundwasserschutzzone S2 keine Pestizide ausgebracht werden.

Starkregen werden – so meinen die Fachleute – in Zukunft zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass in der Grundwasserschutzzone S2 keine Pestizide ausgebracht werden.

Die Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung ist Ende März 2015 abgelaufen. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) begrüsst verschiedene Verbesserungen. In seiner Fachzeitschrift Aqua & Gas, N°4, 2015, liest Heidi heute: „Für den SVGW ist das Ausbringen von Pestiziden in unmittelbarer Umgebung von Grundwasserfassungen nicht vertretbar. Mit Nachdruck weist der SVGW darauf hin, dass aus der Sicht des Gewässerschutzes die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen, allen voran den Pestiziden, in der unmittelbaren Umgebung von Grundwasserfassungen wegen der damit verbundene Gefährdung des Trinkwassers nicht vertretbar ist.

Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Heidi wünscht sich schon lange die Wiedereinführung des allgemeinen Verbots von Pestiziden in der S2. Der Bundesrat hatte ein solches Verbot 1999 erlassen, doch auf Druck der Bauern wieder aufgehoben,  siehe Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.

7.4.15 HOME


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