Posts Tagged ‘Grundwasserschutzzone’

Viele Altlasten: Nun wieder einmal Schlagzeilen!

19. Januar 2022
Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

In der Schweiz gibt es viele alte ungeschützte Deponien, oft neben Gewässern oder über dem Grundwasser. Je nachdem wurden dort mehr oder weniger giftige Stoffe entsorgt. Einige Deponien wurden saniert, z.T. mit viel Steuergeldern, denn die Verursacherfirmen gibt es nicht mehr oder sie wollen nicht zahlen. Weitere Deponien werden beobachtet und der Grossteil ist einfach da, irgendwo in der Landschaft!

Diese wilden Deponien von früher können eine Gefahr für unser Wasser sein und Böden für die landwirtschaftliche Produktion untauglich machen. Hinzu kommt der Bedarf an Flächen für neue Deponien, denn aus den Abwasserreinigungsanlagen fällt Klärschlamm an, aus den Kehrichtverbrennungsanlagen Schlacke. Diese Abfälle und jene aus Industriebetrieben müssen heute sicher entsorgt werden.

NaNa hat Heidi mit dem Betreff „Wahnsinn!“ eine Liste mit Links geschickt. Beim Bundesamt für Umwelt hat Heidi weitere Informationen gefunden. Der erste Link führt zum Tages-Anzeiger vom 16.1.21: „Entsorgung von Industriemüll – Tonnenweise Gift im Boden

Schweizweit schlummert an Dutzenden Standorten toxisches PCB in vergessenen Abfalldeponien. Das Beispiel La Pila zeigt, wie schwierig eine Sanierung und deren Finanzierung ist.

Idyllisch liegt das kleine Wäldchen in einer Schleife des Flusses Saane. Nur ein Bauzaun und eine Warntafel deuten darauf hin, dass hier giftige Stoffe lagern. Unweit der Kantonshauptstadt Freiburg, auf einer Fläche von zwei Fussballfeldern, liegt tonnenweise giftiger Abfall. Allein vom krebserregenden PCB wurden 31 Tonnen entsorgt. Seit 1973 lagert der Müll bis zu 20 Meter tief in der Erde und war schon bald vergessen.“

Ausführliche Informationen zu La Pila finden Sie hier: Assainir – La Pila – Sanieren: Qui va payer pour la Pila?

150 Millionen für Sanierung einer ehemaligen Freiburger Deponie. Nau.ch 22.12.21

Stand der Altlastenbearbeitung in der Schweiz

Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Die Kataster der belasteten Standorte von Bund und Kantonen sind fertiggestellt und im Internet abrufbar. Total bestehen rund 38‘000 belastete Standorte, wovon ca. 4’000 sanierungsbedürftig («Altlasten») sein dürften. Über 1’500 Altlasten sind bislang saniert worden.

Seit Ende der 90er-Jahre erstellen die Kantone sowie die Bundesstellen BAV, BAZL und VBS mit grossem Einsatz ihre Kataster der belasteten Standorte. Mittlerweile sind alle Kataster der belasteten Standorte fertiggestellt und online im Internet abrufbar.

Heidi hat die Deponie ihrer Kindheit an einem Bächlein nachgeschaut, wo es damals rauchte und stank und Ratten herumhuschten. Hier steht, was u.a. aufgrund von Abfällen einer chemischen Fabrik zu erwarten war (die Fabrik existiert schon seit Jahrzehnten nicht mehr, also braucht es Geld von uns):

Bearbeitungsstand Überwachung in Bearbeitung
Beurteilung Überwachungsbedarf

Grosse Altlastensanierungen: Acht Porträts

Seitdem vor über 20 Jahren die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten in Kraft getreten ist, hat sich in der Schweiz viel getan: Alle belasteten Standorte wurden in Kataster aufgenommen, über 1’400 Standorte saniert, darunter einige grosse Deponien. Das BAFU unterstützt die Arbeit der Kantone finanziell über den VASA-Fonds, der mit Gebühren für das Entsorgen von Abfällen auf Deponien gespeist wird. Wir stellen hier acht Sanierungen vor, die aufgrund ihrer Komplexität und ihrer finanziellen Grösse einzigartig sind.

Altlasten. Bundesamt für Umwelt

Altlasten: Das Wichtigste in Kürze. Bundesamt für Umwelt

Umweltorganisationen warnen vor grösserer Gefahr von Lonza-Deponie. Nau.ch 9.12.21

VS: Gefahr von Lonza-Deponie grösser? Schweizer Bauer 9.12.21

Sanierung Deponie Kölliken kostet 990 Mio. Südostschweiz 16.5.13

Rückbau von Kernkraftwerken dauert Jahrzehnte. MDR.de 14.7.21

19.1.22 HOME

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Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert

16. September 2016
Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben am 13.9.16 eine Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern veröffentlicht. Das 43-seitige Dokument regelt die Anwendung von Pestiziden und Düngern aus der Luft im Detail. Darin sind auch die neuen stark verkleinerten Abstandsvorschriften festgehalten.

Das BAFU rechtfertigt diese massive Verschlechterung mit dem Argument, dass in der Vergangenheit nur die Ausnahmen in der Praxis Anwendung gefunden hätten und macht mit dem Zauberstab aus der Verschlechterung eine Verbesserung. Wieso hat das BAFU die Regeln nicht durchgesetzt? Einen kleinen Lichtblick gibt es: Gegenüber der Grundwasserschutzzone S2 muss, abweichend vom ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung, eine Schutzdistanz eingehalten werden, und zwar dieselbe wie für die enge Grundwasserschutzzone S1: 30 m ab Helikoptermitte. Störend bleibt, dass die Distanz zu den Grundwasserschutzzonen von 60 m auf 30 m verkleinert wurde.

Heidi möchte nur zwei weitere Beispiele aus der Vollzugshilfe zitieren, sie gehören zu den (beliebten) Ausnahmen:

c Zusätzliche Abstandregeln für Hecken, Feldgehölze, Wald und bestockte Weiden

„… Gewisse Hecken oder Vegetationsgürtel können eine Schutzfunktion vor Abdrift haben (z. B. Hecken entlang von Flüssen). Mit Einverständnis des Kantons wird der Sicherheitsabstand gegenüber einer solchen Hecke oder einem solchen Vegetationsgürtel nicht angewandt. Der Sicherheitsabstand kann auf 10 m (Heidi: ab Helikoptermitte!) reduziert werden, sofern alle behandelten Parzellen dauerhaft begrünt sind oder wenn diese nach den Anforderungen für den ökologischen Leistungsausweis bewirtschaftet werden. Alternativ können auch andere Massnahmen gemäss Gesetzen oder Verordnungen zum Bodenschutz angewendet werden.“

Heidi nennt diese Hecken Todeshecken. Es ist ja jedes Tierchen selber schuld, wenn es sich in die Nähe von Agrikultur wagt. Zudem dürfte Abdrift aus Flugzeugen bei einer derart kleinen Distanz auch ins Gewässer gelangen, meint Heidi, und zwar schon bei Windstärken weit unter der erlaubten Grenze.

a Abstandsregeln für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen

„Unter privaten Gebäuden werden bewohnte Gebäude verstanden. Rebhäuschen fallen z. B. nicht darunter. Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden. Falls Produkte mit einem bewilligten Sicherheitsabstand von 30 m verwendet werden, muss dies im Bewilligungsgesuch (in der Spalte «Art der Produkte») vermerkt werden. Damit ist aber ausgeschlossen, dass andere Produkte verwendet werden; dies gilt für die ganze Dauer der Bewilligung.“

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m. Unter diesen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

Nebenbei gesagt: Heidi hatte im März 2016 in mühsamer Arbeit alle PSM ihrer Liste mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW verlinkt, damit ihre LeserInnen die Tabelle einfach kontrollieren bzw. die Mittel studieren können. Doch schon bald darauf gab’s eine Revision und aus PSM X wurde PSM A … usw., denn jedes PSM hat zwar im Pflanzenschutzmittelverzeichnis eine Platznummer und lässt sich exakt verlinken, doch bei einer Revision – was häufig passiert – werden die Plätze neu zugeteilt.

Vollzug

Der Vollzug funktioniert auch bei der Luftapplikation nicht gut. Ein Leser erzählte Heidi, dass er auf einem Campingplatz im Wallis vom Helikopter aus mit PSM besprüht worden sei. Einheimische beschreiben in Medienberichten immer wieder massive Spritzfehler.

Heidi ist überzeugt, dass die kleinräumige Schweiz irgendwann ihre Richtlinien der EU anpassen wird und die Luftapplikation verbietet. Die Frage ist nur: Wann?

Weitere Informationen:

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?, Heidis Mist 3.3.16

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Ausnahmen, Heidis Mist 8.3.16

16.9.16 HOME

Maienfeld: Rapsanbau in der Grundwasserschutzzone S2

18. Mai 2016
Foto 1: Rapsfeld in der Grundwasserschutzzone S2. Leider war der Raps am 16.5.16 schon verblüht!

Foto 1: Rapsfeld in der Grundwasserschutzzone S2. Leider war der Raps am 16.5.16 schon verblüht!

FFoto 2: Das Grundwasser fliesst vom Rapsfeld zum Vertikalbrunnen.

Foto 2: Das Grundwasser fliesst vom Rapsfeld zum Vertikalbrunnen.

Vertikalbrunnen und Grundwasserschutzzonen beim Industriegebiet Maienfeld GR. Die S2 entspricht etwa der Grösse des Rapsfeldes. <a href="http://map.geo.gr.ch/gr_webmaps/wsgi/theme/Gewaesserschutzkarte" target="_blank">Interaktive Karte zum Gewässerschutz</a>, Amt für Natur und Umwelt Graubünden

Vertikalbrunnen und Grundwasserschutzzonen beim Industriegebiet Maienfeld GR. Die S2 entspricht etwa der Grösse des Rapsfeldes. Interaktive Karte zum Gewässerschutz, Amt für Natur und Umwelt Graubünden

 

Eigentlich ist es logisch, dass Bauern in der Grundwasserschutzzone S2 einen Acker anlegen statt eine Wiese zu pflegen, denn in der S2 ist das Güllen verboten, nicht aber das Ackern, Düngen und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Vor 17 Jahren gab es kurz ein Verbot für PSM, dieses haben die Bauern aber sofort zu Fall gebracht. So darf man, mit wenigen Ausnahmen, alle Pflanzenschutzmittel bis unmittelbar an die Trinkwasserfassung spritzen. Erstaunlich? Oder eher unglaublich! Was nützen Grundwasserschutzzonen?

Wo der Staat das Vorsorgeprinzip nicht ehrt, müssen Einzelne eingreifen. Kluge Trinkwasserversorger kaufen den Bauern das Land in den Schutzzonen ab und verpachten es mit den nötigen Restriktionen wie „allgemeines Verbot von PSM“. Doch in Heidis Heimat (und an vielen Orten) lässt man die Bauern machen wie es ihnen beliebt. Wenn das Grundwasser zu stark verschmutzt ist, dann fliessen ja Steuergelder. Oder die Trinkwasserversorger müssen auf unsere Kosten das Wasser reinigen oder neue Fassungen mit sauberem Wasser erschliessen, wenigstens solange es solche noch gibt.

Der Pflanzenschutzmittelgehalt des Trinkwassers wird in Maienfeld nicht untersucht. Der Nitratgehalt beträgt zwar „nur“ 15 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l), doch der Zufluss von sauberem „Bergwasser“ ist hier gross, d.h. Verschmutzungen werden stark verdünnt. Heidi meint: „Man darf die Analysenwerte nicht isoliert betrachten, sondern muss das Umfeld einbeziehen. Information zum Trinkwasser 2015 der Wasserversorgung Maienfeld, Wasseruntersuchung Stadt Maienfeld 12.4.16, Labor Christian Böhm, Chur. Wasseruntersuchungen Labor Böhm.

Der Grundwasserspiegel liegt durchschnittlich 5,5 m unter dem Acker, bei Maximalstand 3 m. Ein heftiger Gewitterregen … und schon sind Schadstoffe im Grundwasser! Maienfeld bezog 2015 nur 0,2% des Trinkwassers aus dem Grundwasser, der Rest kam aus der unbelasteten Falknis- und der Hofquelle. Vermutlich ist daher das Interesse an sauberem Grundwasser klein.

Heidi hat keine Ahnung, welche Strategie der Bauer in Maienfeld im Hinblick auf eine gute Ernte verfolgt. Syngenta zeigt den Bauern wie’s geht:

Syngenta: Live Ticker Raps

„Erfahren Sie hier Wissenswertes über den Rapsanbau! Live von unserem Versuchsfeld in Dielsdorf/ZH.“ Heidi hat die Informationen in einer Tabelle zusammengefasst sowie die entsprechenden Gefahrensymbole integriert. Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW).

Brasan Trio darf nicht in der S2 gespritzt werden, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2. Doch kontrolliert wird das praktisch nirgends. Und wie geht es den Lebewesen im Grundwasser, denen man versprochen hat, dass man sie (zu unserem Wohl) schützt? Gewässerschutzverordnung, Ökologische Ziele für Gewässer.

*Pflanzenschutzmittelverzeichnis BLW, Stand 18.5.16

 

27.8.15 Düngung Colzador 6/13/25/2
28.8.15 Unkrautbekämpfung *Brasan Trio GHS07_VorsichtKGHS09_WasserKGHS08_GesundheitK

 

28.8.15 Rapssaat SY Carlo
SY Alister
3.9.15 Schneckenkontrolle *Limax Plus
21.9.15 Rapserdfloh,
Larven der
Rapsblattwespe
*Karate Zeon GHS07_VorsichtKGHS09_WasserK
2.10.15 Phoma-Bekämpfung *Magnello  
2.10.15 Ausfallgetreide,
Quecke
*Fusilade Max (mit Magnello mischbar)
22.2.16 Düngung Ammonsalpeter
19.3.16 Wachstumsregulierung *Toprex GHS09_WasserKGHS08_GesundheitK
19.3.16 Stängelrüssler Insektizid
22.3.16 Düngung Ammonsalpeter
1.4.16 Rapsglanzkäfer *Plenum WG GHS08_GesundheitK
6.4.16 Rapsglanzkäfer 2. Behandlung
mit *Pyrinex
GHS07_VorsichtKGHS09_WasserK
20.4.16 erstmals Bienen
sehr aktiv.
.

Gemäss Pflanzenschutzstrategien Syngenta folgt:

Beginn Blüte Rapskrebs *Amistar Xtra (oder Filan) GHS07_VorsichtKGHS09_WasserKGHS08_GesundheitK

Heidi fordert immer wieder ein allgemeines Pestizid-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2, siehe folgende Artikel:
Wer hat das Recht, unser Trinkwasser zu verschmutzen?
Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2
Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität
Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?

18.5.16 HOME

Kontrolle Hofdüngeranlagen Graubünden: 25 Jahre zu spät und trotzdem zu früh!

2. April 2016
Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Erst kürzlich hat der Kanton Graubünden mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen begonnen, obwohl das Gewässerschutzgesetz diese seit 25 Jahren vorschreibt. Heidi meint trotzdem: „Das ist zu früh!“ Wieso? Weil das Amt für Natur und Umwelt (ANU) und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) 2003 ein Merkblatt verfasst hatten, das der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in mehreren Punkten krass widerspricht. Die Kontrolleure, so vermutet sie, halten sich an die kantonale illegale Regelung und nicht an das Bundesgesetz.

Bundesgesetze sind den Gesetzen, Verordnungen und Weisungen der Kantone und Gemeinden übergeordnet, dürfen nicht einfach willkürlich geändert werden. Wie sieht es mit der Strafe aus, wenn illegale kantonale Richtlinien statt die Gesetze des Bundes befolgt werden? Strafbar machen sich:

  • die einzelnen Bauern wegen Widerhandlung Gewässerschutzgesetz
  • Delikte unterstützende Gemeinde- und Kantonsbeamte wegen Gehilfenschaft
  • das ANU und das ALG wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch
  • die Bündner Regierung ebenfalls wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch, denn sie kennt die Abweichungen vom Bundesgesetz sehr wohl, handelt aber nicht
  • der Kanton Graubünden mangels Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung in der Landwirtschaft allgemein.

Ein Beispiel aus dem jetzt gültigen Merkblatt Gewässerschutz Landwirtschaft Graubünden, Stand 2.4.16 oder auf Heidis Mist, falls nicht mehr verfügbar:

Echo aus einem anderen Kanton: „Haarsträubend!“ Und eine typisch landwirtschaftliche Interpretation von „grundsätzlich“. Das Grundwasser darf also verschmutzt werden, denn Niederschlagswasser versickert im Gelände und speist unterirdisch die Grundwasserleiter, und zwar mehrheitlich im Winterhalbjahr, wenn die Tiere im Laufhof sind. Es genügt also nicht, einfach „nur“ die Grundwasserschutzgebiete zu schützen. Aus diesem Grund verbietet Art. 6 des Gewässerschutzgesetzes explizit das Versickernlassen …

Wie lässt sich die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit Sicherheit ausschliessen, besonders dort, wo drainiert wird? Nach dem Motto Kräht der Hahn auf dem illegal im Feld gelagerten Mist, dann wird der Bach verschmutzt oder auch nicht? Und wie stellt man sich in Graubünden die Grundwasserbildung vor? Kondensation von Wasserdampf aus der Hölle? Oder ein Geschenk der Götter?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wie lange darf diese Schlamperei weitergehen? Bestraft werden zur Zeit die unschuldigen Anlieger oder ahnungslosen Quell- und Grundwassernutzer. In Graubünden ist die Verschmutzung von Gewässern durch die Landwirtschaft immer noch ein Kavaliersdelikt. Direktzahlungen werden einer solchen „Bagatelle“ wegen keine gekürzt. Und so geht es weiter und weiter und weiter …

Per Landwirtschaftsgesetz Graubünden, also theoretisch, ist das ALG zuständig für den Gewässerschutz. Das ANU kennt die Missstände bestens, fühlt sich aber keineswegs verantwortlich. Ein Mitarbeiter wurde gar einmal fuchsteufelswild, als Heidi dies kritisierte. Im Fall der Verantwortung gilt der Buchstabe des Gesetztes. Welche Mentalität!

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch, Heidis Mist 31.3.16

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

2.4.16 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2

10. Februar 2016
Auch Mais wird in der Grundwasserschutzzone S2 angebaut, obwohl der Boden lange unbedeckt ist und die Gefahr, dass Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgewaschen werden, gross ist.

Auch Mais wird in der Grundwasserschutzzone S2 angebaut, obwohl der Boden lange unbedeckt ist und die Gefahr, dass Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgewaschen werden, gross ist.

Heidi ist bei weitem nicht allein mit Ihrer Forderung keine Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) fordert dies immer wieder, aktuell in seinem neuesten Newsletter:

„… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

10.2.16 HOME

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel

3. Februar 2016
Es fällt Leuten, welche noch nicht in der 'Stadt Schweiz' wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen...?

Es fällt Leuten, welche noch nicht in der ‚Stadt Schweiz‘ wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen…?

Aus dem Newsletter Das BLW informiert Nr. 11 des Bundesamts für Landwirtschaft vom 29.1.16: „Mit der gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln wird den Risiken, die sich aus jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben, Rechnung getragen. Die Anwendungsvorschriften, die in der Bewilligung festgehalten sind, werden so aufgrund von neuen Forschungsdaten aktualisiert. Ist das Risiko zu gross, wird die Bewilligung zurückgezogen. Damit trägt dieses Programm dazu bei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sicherer zu machen.

Im vergangenen Jahr wurden 88 Pflanzenschutzmittel überprüft.“  Mehr Informationen„. Gezielten Überprüfung (GÜ).

Viele neue Vorschriften

Heidi hat die PDF-Files durchgeklickt und ist beeindruckt von der riesigen Arbeit und der Vielfalt der Vorschriften. Dass bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) negative Eigenschaften übersehen werden, zeigt die Praxis immer wieder, z.B. besonders drastisch bei den Fungiziden ‚Moon Privilege‘ und ‚Moon Experience‘ der Firma Bayer. Die Ertragsausfälle im Weinbau betrugen 80 Millionen Franken. Viel könnte Heidi zum Thema schreiben. Sie beschränkt sich im Moment auf drei Punkte.

1. Biolandbau

Auch der Biolandbau ist betroffen, etwa PSM mit den breit wirksamen, biologischen Pyrethrinen (Insektizide). Wer z.B. im Obstbau Parexan N spritzt, muss neu wegen Drift eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern von 100 m einhalten. Heidi ist gespannt wie diese Vorgabe umgesetzt wird, denn die Bäume sind, wo sie sind. Aber kontrolliert wird ja sowieso nicht! Das Mittel ist zudem bienengefährdend und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

2. Grundwasserschutzzone S2

Das BLW hat das PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2 auf 23 Wirkstoffe erweitert. Vor drei Jahren waren nur elf Wirkstoffe verboten. Wieviele PSM-Handelsprodukte betroffen sind, hat Heidi im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht zusammengezählt, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2.

Wieso das BLW zum Schutze des Trinkwassers nicht alle PSM in der S2 verbietet, das ist Heidi seit eh und je ein Rätsel. Sie findet den Einsatz von Giften direkt neben Trinkwasserfassungen schlicht kriminell. Es kommt ihr vor wie in Drittweltländern!

3. Karstgebiete

Neue Verbote gibt es auch für Karstgebiete; leider führt das BLW keine Verbotsliste für diese wichtigen Einschränkungen zugunsten der Qualität des Grundwassers, unserer Trinkwasserquelle. Das ist unverständlich, denn die Quellen, welche die Karstgebiete entwässern, stellen 18% der Wasserversorgung der Schweiz sicher, siehe Grundwasser in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt.

Gut zu GÜ passt der folgende Text

„Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff», so Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, «dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Nachtrag vom 3.2.16: Ein Kenner der Szene hat Heidi das Folgende geschrieben: Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist ein Produkt, das mehrere Wirkstoffe enthalten kann. Das BLW erteilt Zulassungen für Wirkstoffe und für Produkte. Ein Produkt darf nur zugelassene bzw. genehmigte Wirkstoffe enthalten. In der Pflanzenschutzmittelverordnung werden diese Bereiche auseinandergehalten: Ein Produkt wird zugelassen oder bewilligt, ein Wirkstoff (und auch Beistoffe wie Safener oder Synergisten) wird genehmigt. Da frägt sich Heidi: „Wo liegt der Unterschied?“

3.2.16 HOME

Malanser und Zuger Misthaufen im Feld … und – jetzt güllen?

22. Dezember 2015
Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Alle Jahre wieder liegen bei Malans im Bündnerland riesige Misthaufen monatelang illegal im Feld, über dem Grundwasser (Versickern!), nachlässig hingeworfen, lausig gedeckt, echt BIO. Heidi hat 2010 erstmals einen fotografiert. Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft zuständig (!!!), dieses sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf, denn die üble Situation ist dem ALG längst bekannt: In diesem Fall Stallbau ohne Mistlager! Solche Misthaufen, meist ungedeckt, liegen auch an anderen Orten in Graubünden monatelang im Feld.

Doch das rechtswidrige Lagern von Mist im Feld ist nicht auf Graubünden beschränkt, kommt in anderen Kantonen ebenfalls vor. Soeben sind Fotos aus dem Kanton Zug eingetroffen. Erika und Roland (Name von der Redaktion geändert) waren wieder einmal auf Wanderschaft in der Region Gottschalkenberg/Langenegg. Hat die Landeigentümerin der Wiese auf der Langenegg, die Korporation Oberägeri, zuviel versprochen, als sie Heidi schrieb: „Der Korporationsrat kann diesen Zustand nicht dulden und wird umgehend entsprechende Massnahmen einleiten.“?

Misthaufen: Weiser Entscheid der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 30.10.15

Mist auf Wiesen und im Wald der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 27.10.15

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Jetzt neben Grundwasserfassung Gülle ausbringen?

Eine Leserin hat Heidi geschrieben, dass der Bauer von nebenan Mitte Dezember direkt neben einer Grundwasserfassung Gülle ausgebracht hat. Das Ausbringen von Gülle ist in der Grundwasserschutzzone S2 allgemein verboten. Es besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Zudem ist in dieser Jahreszeit mit dem Auswaschen von Stoffen (Nitrat) ins Grundwasser zu rechnen. Das Foto möchte sie lieber nicht veröffentlicht haben wegen der nachbarschaftlichen Beziehung. Macht nichts, meint Heidi, man kann sich das gut vorstellen.

Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid? Heidis Mist 19.11.12

22.12.15 HOME

GÜ: Strengere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

21. Februar 2014
Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.

Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.

„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.

Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m,  also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.

21.2.14 HOME

Grundwasser: Gefährden neue Grenzwerte das Vorsorgeprinzip?

10. März 2013

Die Gesetzeslage ist klar: Die Qualität des Grundwassers soll so beschaffen sein, dass im Wasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind …, Gewässerschutzverordnung (GSchV Anh.1 Ziff. 2 Abs. 3 Bst b und c). Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, muss nach einfacher Aufbereitung den Anforderungen des Lebensmittelrechts (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung FIV) genügen. Für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte ist in der Regel ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter je Einzelstoff einzuhalten.

Grundwasserschutz ist auch Trinkwasserschutz. Brunnen am Landsgemeindeplatz Trogen.

Grundwasserschutz ist auch Trinkwasserschutz. Brunnen am Landsgemeindeplatz Trogen.

Das TTC-Konzept

Dank moderner Untersuchungsmethoden finden die Wasserversorger immer mehr Fremdstoffe im Trinkwasser, die Mehrzahl stammt aus der Landwirtschaft. Wie schädlich sind sie? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Leitfaden für den Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser ausgearbeitet. Im Rahmen der Revision des Lebensmittelrechts (Anpassung an EU-Recht und an den Stand von Wissenschaft und Technik), werden Höchstkonzentrationen festgelegt, dies mit hilfe des TTC-Konzepts (Threshold of Toxicological Concern). Das TTC-Konzept funktioniert nicht, wenn ein Stoff ein hohes toxisches Potenzial hat, wenn die Gefahr von Allergien besteht, zudem werden nicht alle Expositionspfade berücksichtigt, desgleichen wird z.B. das Entstehen von Umwandlungsprodukten und Mischungen nicht einbezogen. Die Vernehmlassung läuft bis 15.3.13.

Bedeutung der Grenzwerte

Grenzwerte sind allgemein eine unsichere Sache. Sie steigen oft mit zunehmender Verschmutzung! Das Risiko wird nach EU-Modellszenarien bewertet; kaum berücksichtigt werden dabei das Schweizer Klima und unsere Böden. Toxikologisch begründet sind weder der Anforderungswert der GSchV für organische Pflanzenschutzmittel noch der für sämtliche Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte einheitliche Toleranzwert im Lebensmittelrecht; wo doch die Stoffe so verschieden wirken! Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stützt sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf die Angaben der Industrie und auf international übliche Regeln. Eigeninitiative und -verantwortung haben hier keinen Platz. Besteht die offensichtliche Gefahr, dass der Grenzwert im Wasser +/- erreicht wird (aber nicht massiv überschritten), verhängt das BLW eine Verbot für den Einsatz in der Grundwasserschutzzone S2, siehe Liste der 11 verbotenen PSM. Bei der Anwendung wird vorschriftsgemässer Umgang vorausgesetzt.

Vorsorgen ist besser …

Vertreter der Wasserversorgung kritisieren die vom BAG festgesetzten sehr hohen Grenzwerte für bisher „nicht geregelte Fremdstoffe“ und befürchten, dass dem intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Tür und Tor geöffnet werden könnte. Sie fordern die betroffenen Bundesämter auf, sich klar zum Vorsorgeprinzip zu bekennen. Und die Kantone sollen die Gewässerschutzgesetzgebung konsequent umsetzen und bei Überschreiten der Grenzwerte griffige Massnahmen ergreifen. „Auch wenn einige Pestizide und Herbizide keine direkte Gesundheitsgefährdung darstellen, sie gehören definitiv nicht ins Trinkwasser“, so die Meinung des Branchenverbands der Schweizerischen Trinkwasserversorger (SVGW), siehe Wasserfachtagung über den Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser vom 9.3.12. Eine enge Zusammenarbeit pflegen, das ist ein Vorsatz, den sich alle zu Herzen nehmen wollten. Hoffentlich wird man sich daran erinnern in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung.
Zusammenfassung Fachtagung: Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser
Folien der Vorträge, 7,4 MB

Was ist zu tun? Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge! Pflanzenschutzmittel (PSM), die ins Grundwasser gelangen können, sind zu verbieten, meint Heidi, und das unter Bauern-Druck gestrichene Verbot des Einsatzes von PSM in der Grundwasserschutzzone S2 ist wieder einzuführen. Hinterfragt werden soll der gedankenlose Einsatz von PSM; oft gibt es auch andere Lösungen.

Und so sprach kürzlich ein energischer Mitmensch zu den Bauern seiner Gemeinde: „Ihr Bauern seid zwar die „Feldherren“, aber das Grundwasser gehört allen Menschen!“ Papierener steht es als Grundsatz im Gewässerschutzgesetz: Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können … versickern zu lassen.

Heidis Artikel zum Thema:

Das Grundwasser lebt

Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität

Der Gewässerraum und die Bauern

Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?

10.3.13 HOME


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