Posts Tagged ‘GSchG’

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Oh je, wir zahlen gewässerschutzkonforme Waschplätze!

22. September 2021
In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

Unter dem Zwischentitel Schutz der Gewässer informiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seiner Medieninformation Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wird konsequent umgesetzt vom 21.9.21:

„Mehrere Massnahmen verbessern den Schutz der Gewässer. Mit gezielten Förderprogrammen werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So wird verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangen. Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze hat sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Ausserdem wurden alleine im letzten Jahr knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung aufgerüstet.“

Das BLW gibt also offiziell zu, dass die Feldspritzen bisher nicht gewässerschutzkonform gereinigt wurden, oft einfach auf dem Hofplatz gespült mit Ablauf in ein Gewässer. Weil die Hofentwässerung praktisch in der ganzen Schweiz nicht kontrolliert wird/wurde (!), das auch in Zukunft eher Wunschdenken ist, denn Plan, obwohl seit vielen Jahrzehnten vorgeschrieben, darf die Bauernschaft in grosser Zahl ungestraft der Gewässerschutzgesetzgebung zuwiderhandeln.

So sei denn wieder einmal wenigstens auf zwei Artikel des Gewässerschutzgesetzes hingewiesen – es gibt viele andere, die nicht eingehalten werden:

Art 3 Gewässerschutzgesetz: Sorgfaltspflicht

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Art 6 Gewässerschutzgesetz: Grundsatz

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittel­bar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Was­sers entsteht.

Ähnlich ist die Situation bei den Nährstoffen, bei der Kontrolle der Hofdüngeranlagen, Nichtdeklaration von Zukäufen, Gülleaustrag … Nur ein Beispiel: Wie lange zahlen wir noch den Abtransport von Gülle aus Region Sempachersee, wo mehr Tiere leben als vor Beginn der Sanierung vor Jahrzehnten?

All diese Massnahmen zahlen wir mit unseren Steuern und tragen die Folgen der Verschmutzung, etwa unseres Trinkwassers oder der Luft (Ammoniakemissionen). Freiwillig werden viele Umweltschutzgesetze nicht eingehalten, besonders in der Landwirtschaft. Wann werden diese Kosten endlich in die Preisgestaltung der Lebensmittel einfliessen?

Heidi und der Alpöhi meinen: „Nicht glaubwürdig ist die Aussage, die immer wieder gemacht wird, dass die Reinigung der Geräte die Hauptursache für die Verschmutzung der Gewässer mit Pestiziden sei. Dieses Vergehen ist offensichtlich, andere Eintragspfade lassen sich nur mit hohem Aufwand, wenn überhaupt, beweisen. So lassen sich drastischere Massnahmen als der Bau von Waschplätzen vorläufig vermeiden, herausschieben.“

22.9.21 HOME

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Kanton Luzern: Pestizid-Konzentrationen in Fliessgewässern und Seen

2. Mai 2021

Der Sempachersee ist ein beliebtes Ausflugsziel.

Zuschrift eines Wasserfachmanns vom 2.5.21.

Die www.lebensmittelkontrolle.lu.ch meldet:

“Neuste Messungen vom März 2020 zeigen, dass der Sempacher- und Baldeggersee ebenfalls mit dem Abbauprodukt von Chlorothalonil (R471811) über dem Anforderungswert für Organische Pestizide (0,1 µg/l je Einzelstoff) belastet sind (Baldeggersee um 0,5 µg/l, Sempachersee um 0,3 µg/l).”

Das Seewasserwerk der Korporation Sempach-Stadt musste bereits Ende der 1990-er Jahre wegen zu hohen Atrazin-Konzentrationen in der Trinkwasseraufbereitung zusätzlich einen Aktivkohlenfilter einbauen.

Untersuchung Zuflüsse Sempachersee:

Die Abteilung Oberflächengewässer der kantonalen  Gewässerschutzfachstelle (uwe) zeigte im Jahr 2005 in einer Tabelle auf, dass drei Zuflüsse und der Abfluss des Sempachersees ein- bis zehnmal bezüglich Pestizide über dem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) liegen.

 Zentralplus vom 12.12.2019 publiziert:

“Acht Wasserwerke nach wie vor ausser Betrieb: Man habe acht Wasserwerken in den Gemeinden Nottwil, Sempach und Oberkirch «vorsorglich» vom Netz genommen. Das kommunizierte Aquaregio Sursee-Mittelland Ende Oktober. Der Grund: Unabhängige Wasseruntersuchungen haben ergeben, dass die erlaubten Pestizidwerte (namentlich von Chlorothalonil und seinen Abbauprodukten) bei den besagten Werken teilweise deutlich überschritten oder aber fast erreicht worden seien.”

Die gemeinsame Untersuchung 2002 – 2007 der Pestizide in Aargauer und Luzerner Fliessgewässern stellt fest:

“Die höchste Konzentration wurde mit 7,2 μg/l für Glyphosat gemessen. Die Pestizid-Grundbelastung ist hoch und gibt zur Besorgnis Anlass … An allen 46 Messstellen wurden Pestizide nachgewiesen, bei 36 sogar Überschreitungen der gesetzlichen Anforderung.“

Die Öffentlichkeit wird zu wenig informiert

Die Faktenlage der Pestizid-Anreicherung in den Gewässern und den Trinkwasserversorgungen – auch im Kanton Luzern – ist somit schon lange bekannt. Offensichtlich herrscht bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle und bei der zuständigen kantonalen Gewässerschutzfachstelle (uwe) Stillschweigen.

Dabei müsste die Öffentlichkeit darüber vorsorglich auch im Zusammenhang mit beiden Pestizid-Initiativen besser informiert werden.

Bei den öffentlichen Trinkwasserbezugsorten aus Grundwasser und Seewasser zeigt die Auflistung die ganze Problematik mit teilweise massiver Verunreinigung von Pestiziden auch im Kanton Luzern auf. Dies hat negative Folgen für die Wasserlebensräume mit Pflanzen und Tieren und auf die Trinkwasserqualität. Auch ältere Sportfischer Fliegenfischer stellen bei der Ausübung der Fliegenfischerei eine starke Verminderung von Wasserinsekten fest, einhergehend mit deutlichem Rückgang der Forellenfangerträge.

Wenn nach der Gewässerschutzverordnung des Bundes Grenzwert-Konzentrationen für Nitrate und Pestizide im Wasser überschritten werden, müssten Massnahmen mit Ursachenbekämpfung eingeleitet werden. Zu diesem gesetzlichen Vollzug sind die Kantone gemäss Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes verantwortlich:

Art. 28 Massnahmen am Gewässer

Reichen bei einem Gewässer die Massnahmen nach den Artikeln 7–27 nicht aus, um die Anforderungen an die Wasserqualität (Art. 9 Abs. 1) zu erfüllen, so sorgt der Kanton dafür, dass zusätzlich Massnahmen am Gewässer selbst getroffen werden.

Von den landwirtschaftlichen Kreisen wird leider kein Lösungsansatz für die Pestizid-Problematik angeboten, obwohl viele Bauern aus ihren eigenen Quellwasserbezugsorten mit Fremdstoffen verunreinigtes Wasser trinken.

In der Diskussion um die Trinkwasserinitiative sprechen Wortführer aus den Landwirtschaftskreisen verharmlosend statt von Pestiziden von Pflanzenschutzmittel, die sogar „Medizin“ für die Nutzpflanzen  sind. Ich bin einverstanden, dass die Bauern vieles befolgten, was die Agrarwissenschaften, Landwirtschaftliche Schulen, Berater von Agrochemie empfahlen. Dies erfolgte auch mit Förderbeiträgen von biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen.

Wir befinden uns in einer Sinnkrise, dieses Problem wird von der Politik verkannt.

An der Frühlingsession 2021 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat unter Unterstützung der Bauernverbände beschlossen, die Beratung über die Agrarpolitik (AP22+) zu sistieren.

Heidi meint: Das Problem „Gewässerverschmutzung“ wird seit Jahrzehnten auf die Seite geschoben. Wir müssen es gezielt und energisch angehen, denn es wird lange dauern bis Grundwasser und Bäche wieder sauber sind! Jetzt den KonsumentInnen den Schwarzen Peter zuzuschieben – wie man das immer wieder lesen kann – ist eine Frechheit!

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

31.8.20 HOME

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Gülle- oder Mistaustrag zu Unzeiten oder an verbotenen Orten

4. August 2020

Am 3.8.20 hat ein Bauer bei Regen in der Regen-Warnzone 3 von MeteoSchweiz Gülle am Steilhang ausgebracht. 50-90 mm Regen waren prognostiziert für die darauf folgenden 24 Stunden. Am Tag danach war nichts mehr von Gülle zu sehen. Wohin floss sie?

Am 3.8.20 hat ein Bauer bei Regen in der Regen-Warnzone 3 von MeteoSchweiz Gülle am Steilhang ausgebracht. 50-90 mm Regen waren prognostiziert für die darauf folgenden 24 Stunden. Am Tag danach war nichts mehr von Gülle zu sehen. Wohin floss sie?

Das Amt für Natur und Umwelt Graubünden bietet auf seiner Homepage verschiedene Merkblätter Umweltschutz der Polizeischule Ostschweiz an, z.B.:

Merkblatt: Gülle- oder Mistaustrag zu Unzeiten oder an verbotenen Orten

Heidi wünscht sich, dass die Bauern und die zuständigen Behörden dieses Merkblatt lesen und umsetzen. Es informiert über das Güllen zu Unzeiten, an verbotenen Orten und weist auf weitere Probleme mit Hofdüngern hin. Ausführlich behandelt werden die betreffenden Gesetze und Strafen z.B.:

Art. 60 Abs. 1 Bst. e des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01; USG) lautet:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich Vorschriften über Stoffe oder Organismen verletzt (Art. 29, 29b Abs. 2, 29f, 30a Bst. b und 34 Abs. 1).

Art. 70 Abs. 1 Bst. a des Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20; GSchG):
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, widerrechtlich mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einbringt, versickern lässt oder ausserhalb eines Gewässers ablagert oder ausbringt und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers schafft (Art. 6).

Lesen Sie die weiteren Strafbestimmungen im Merkblatt! Den Link zum Merkblatt finden Sie jederzeit unter Heidis Grundlagenlinks Polizeischule Ostschweiz: Gülle- oder Mistaustrag zu Unzeiten oder an verbotenen Orten.

Die verschiedenen Strafbestimmungen schützen unterschiedliche Rechtsgüter. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) schützt speziell die Gewässer und Quellen vor Verunreinigungen, während das Umweltschutzgesetz (USG) Mensch und Umwelt allgemein schützt. In einem Strafverfahren bezüglich widerrechtlichen Gülleaustrag ist immer die Anwendung des USG gegeben. Falls ober- oder unterirdische Gewässer durch den Gülleaustrag betroffen sind, liegt auch ein Verstoss gegen das GSchG vor.

Heidi meint, einmal mehr: Die Gesetze sind da – es fehlt am Vollzug!

4.8.20 HOME

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Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2)

8. März 2020

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den "traditionellen" Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies; welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den „traditionellen“ Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies, welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Theoretisch gibt es jetzt Kontrollpunkte für den Gewässerschutz. Heidi schrieb am 26.11.18 den Artikel: Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Das „Aber“ bezieht sich auf eine Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich.“ Voilà!

Werfen wir trotzdem einen Blick in die Liste! Punkt „03 Mist wird zwischengelagert“:

  • Mist ist abgedeckt;
  • Der Abstand von 10 m zum Gewässer ist eingehalten;
  • Kein Mistwasser sichtbar;
  • Kein Geflügelmist gelagert.
  • Mist wird auf düngbarer Fläche gelagert;
  • Mist wird auf nicht drainierten Flächen gelagert;
  • Mist wird bei der Zwischenlagerung nicht kompostiert.

Es müsste noch einen Punkt geben über die Lagerdauer. Natürlich kann der Kontrolleur nicht kontrollieren wie lange der Mist schon auf dem Feld liegt, aber er könnte wenigstens fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen und auf die Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft aufmerksam machen, in welcher steht: „Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.“ Je nach Jahreszeit der Kontrolle sind sowieso keine oder nur wenige illegal gelagerten Misthaufen zu erwarten, nämlich von Frühsommer bis Spätherbst.

Die Mistlagervorschrift ist keineswegs eine strenge Schweizer Regelung. So hat Heidi in top agrar gelesen: „Wollen Sie beim Aussenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen grossen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich.“

Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen.

Es kann also noch ein paar Jahre dauern bis alle kontrollwilligen Kantone alle Betriebe anhand der neuen Kontrollpunkte geprüft haben. Und es ist fraglich, ob sie auf weitläufigen Betrieben mit vielen entlegenen Pachtflächen alle Misthaufen entdecken, besonders wenn diese etwas versteckt angelegt werden. Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat per 2020 eine Anleitung für die neuen Kontrollpunkte verfasst. Sie ist im Zürcher Bauer am 29.11.19 erschienen: Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Es besteht also Hoffnung, dass die „ewigen illegalen“ Misthaufen im Feld wenigstens in einem Teil der Kantone gelegentlich verschwinden.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

"Ewig illegal gelagerten Mist" sieht Marco immer wieder. Er hat einen "alten Bekannten" auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln.

„Ewig illegal gelagerten Mist“ sieht Marco immer wieder. Er hat einen „alten Bekannten“ auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln. Auf diesem Bild sieht man immer noch die Spuren des Gefährts. Unnötiges Befahren verdichtet den Boden.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Heidis Mist vom 14.6.11

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss! Heidis Mist 8.12.19

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang. Heidis Mist vom 13.1.20

Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Heidis Mist vom 26.11.18

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Der Zürcher Bauer vom 29.11.19

Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft

Ratgeber: Mist richtig lagern. top agrar 11.7.17

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Rohan-Schanzen-Mist 2020

10. Februar 2020

Mist in der Rohan-Schanze, Gemeinde Malans bei Landquart im Kanton Graubünden. Foto 15.1.20.

Mist in der Rohan-Schanze, Gemeinde Malans bei Landquart im Kanton Graubünden. Foto 15.1.20.

Misthaufen in der Rohan-Schanze bei Landquart, im Hintergrund Malans.

Misthaufen in der Rohan-Schanze bei Landquart, im Hintergrund Malans.

Nicht jedes Jahr, nicht immer fotografiert, aber immer wieder: Misthaufen in der berühmten Rohan-Schanze bei Landquart. Sie liegen jeweils illegal wochen- oder monatelang ungedeckt im Feld über dem Grundwasser der Rheinebene. Heidi hat den Rohan-Schanze-Misthaufen 2020 am 15.1.20 fotografiert, er lag auch 25 Tage später noch ungedeckt da.

Heidi verweist wieder einmal auf die Anleitung zur korrekten Mistlagerung auf dem Feld, wo es nicht anders geht – was meist nicht der Fall ist: Mist-Zwischenlager auf dem Feld

Rohan-Schanze neu entdeckt, Heidis Mist 1.6.10

Endlich ein paar neue Misthaufen-Fotos!, Heidis Mist 4.5.14

Jubiläum: 5 Jahre Heidis Mist, Heidis Mist 15.5.15

Rohan-Schanzen-Misthaufen 2016, Heidis Mist 19.3.16

Rohanschanze, Wikipedia

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Gewässerschutzgesetzgebung: Verbote oder Gebote?

6. Februar 2020

Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Ein Leser stürmt schon lange: „Du Heidi, in der Gewässerschutzgesetzgebung da heisst es häufig sollen. Da müsste doch müssen sein!“ Endlich hat Heidi eine rasche Analyse gemacht und in Gesetzen und Verordnungen gesucht.

Anders sieht es in der Strassenverkehrsgesetzgebung aus:

Zugegeben, das ist eine oberflächliche Analyse. Aber sie lässt erahnen, dass die Gewässerschutzgesetzgebung zu viele „Gebote“ statt „Verbote“ enthält. Im Strassenverkehr hingegen ist klar, dass Regeln formuliert wurden, die auch vollzogen werden müssen.

Wenn wir die Gewässer wirklich schützen wollen, dann müssen wir auch verbindliche Regelungen formulieren

Neues zu den Chlorothalonil-Metaboliten!

 In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

Fungizid im Grundwasser Mit Chemikalien belastet – aber «unbedenklich»: In mindestens zwölf Kantonen ist mehr Chlorothalonil im Trinkwasser, als der Grenzwert erlaubt. … Schaut man sich auf einer Karte die zwölf Kantone an, aus denen dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) Grundwasser-Messwerte über dem Grenzwert gemeldet wurden, ergibt das eine zusammenhängende Fläche. Betroffen ist die Region quer durchs Mittelland vom Genfer- bis zum Bodensee… SRF 5.2.20

In Biel auch im Seewasser: Qualität des Trinkwassers in Biel und Nidau: Der Energie Service Biel/Bienne informiert seine Kundinnen und Kunden, dass die neuen, seit 1.1.2020 gültigen Höchstwerte für die Chlorothalonil-Abbauprodukte bei einem von elf analysierten Abbauprodukten geringfügig überschritten werden. Energieservice Biel/Bienne 5.2.20

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Bundesrat Guy Parmelin antwortet Heidi auf ihren Brief

9. Oktober 2019

BLW-Vizedirektor Adrian Aebi, Bundesrat Guy Parmelin und Markus Schlagenhof, Mitglied der Seco-Direktion, im Gespräch mit Agrarmedien. Copyright LID ji

Unter dem Titel Hysterie bereitet Sorgen, veröffentlichte der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) am 9.9.19 ein Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin. Darin sagte der Agrarminister, dass die Bauern die Gesetze einhalten würden und dass es aktuell eine Art Anti-Landwirtschafts-Hysterie gebe, was ihm Sorgen bereite. Das konnte Heidi so nicht stehen lassen. Sie schrieb kurzerhand Parmelin einen Brief. Am 7.10.19 ist Parmelins Antwort eingetroffen.

Für jene, die Heidis Brief nicht gelesen haben – hier der Link:

Sehr geehrter Herr Agrarminister Parmelin, Heidis Mist vom 10.9.19

Sehr geehrte Heidi

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Sie tragen mit Ihren Artikeln im Blog Heidis Mist aktiv zur Diskussion von wichtigen Anliegen wie dem ausreichenden Schutz des Wassers bei. Einige Ihrer Beiträge sind direkt an mich gerichtet und sprechen mich in meiner Funktion als «Agrarminister» an.

Wie Sie selbst wiederholt festgestellt haben, sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Gewässer gut. Aus Ihrer Sicht ist jedoch der Vollzug ungenügend und zwar besonders im Bereich Landwirtschaft.

Die Einhaltung des Gewässerschutzes auf Landwirtschaftsbetrieben ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Vollzug des Gewässerschutzes ist vom Bund an die kantonalen Gewässerschutzfachstellen delegiert. Die Kantone koordinieren gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben die Kontrollen und erteilen den Kontrollstellen entsprechende Aufträge. Gibt es Beanstandungen, wie z.B. die auf den Bildern des Blickartikels vom 26. August 2019 gezeigten Hofdüngerlager auf dem Feld, so sind sowohl im Gewässerschutz- als auch im Landwirtschaftsgesetz die Grundlagen vorhanden, um bei Nichteinhaltung der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz entweder eine Busse auszusprechen oder die Direktzahlungen kürzen zu können. Die Bussen werden per Verfügung erlassen, die Kürzung der Direktzahlungen erfolgt auf der Grundlage dieser Verfügungen. Diese Situation kann zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten in den Kantonen und zu Problemen im Vollzug führen.

Mit dem Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative sind im Rahmen des Vorschlages zur Agrarpolitik ab 2022 zusätzliche Massnahmen vorgesehen, um den Vollzug zu vereinfachen, zu stärken und Klarheit bei den behördlichen Zuständigkeiten zu schaffen. Es sollen konkrete Kontrollbereiche (z.B. Hofdüngerlager) aus den bisherigen Vorgaben zur Einhaltung des Gewässerschutzes neu in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser ÖLN-Vorgaben wird im Rahmen der ÖLN-Kontrollen auf Stufe Betrieb kontrolliert. Eventuelle Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen gesetzliche Vorgaben können somit direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich sanktioniert werden.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort auf Ihre Anliegen etwas eingehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und der Politik stärken.

Freundliche Grüsse

Guy Parmelin

Bundesrat

9.10.19 HOME

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