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Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Schweizer Bauern und Artenvielfalt – ein schwieriges Thema

22. April 2022
Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Selten hat Heidi so viele Edelweiss-Hemden, -Blusen, -Kravatten … in Aktion gesehen wie im letzten Jahr vor der Abstimmung über die Pestizid-Initiativen. Dabei gibt es auf vielen Alpen viele Blacken, jedoch kaum noch Alpenblumen. Das Edelweiss hat auf und hinter Felsen überlebt. Mit Herbiziden versucht man sogar die Blacken loszuwerden, wo doch der Boden zu viel Dünger enthält und ein solches Unterfangen zum Scheitern verurteilt ist.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde gelogen, betrogen und gedroht was das Zeug hält. Unter den 2x NEIN Bauern waren auch viele Bio-Bauern, auch prominente Tierschützer, denn Tiere schützen heisst nicht unbedingt auch die Umwelt schützen, kann sogar Umweltverschmutzung bedeuten.

Trotz Gegenvoranschlag 40% für Pestizid-Initiativen

Markus Ritter, der unermüdliche Biobauer, Politiker, Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und Kämpfer für bäuerliche Freiheiten, hat mit viel Elan im Parlament einen Vorstoss durchgebracht, der die Pestizid-Initiativen zu Fall bringen sollte … und der Vorstoss hat es auch getan. Immerhin stimmten trotzdem 40% für die Pestizid-Initiativen, was aufgrund der Diffamierungen, Fake News und Angstmacherei betreffend steigende Preise, Hungersnot usw. durchaus erstaunlich ist. Ein zwar etwas lauer Vorschlag des Bundesrats, aber immerhin besser als nichts.

Nun liegen die neuen Regelungen vor. Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz sind teilweise zufrieden weil der Bundesrat sich an seine Versprechungen gehalten habe. Immerhin! Das ist nicht selbstverständlich!

Auslandabhängigkeit

Der SBV hingegen findet den vor einem Jahr erkämpften „Gegenvorschlag“ des Bundes, der nun zementiert ist, unverständlich. Der Krieg in der Ukraine ist für ihn ein guter Vorwand, wiederum Angst vor Preissteigerungen und steigenden Importen zu schüren, indem er die Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen ablehnt, auch kritisiert er die Reduktion von Stickstoff und Phosphor.

Nie zur Sprache kommt beim SBV die Überversorgung mit tierischen Lebensmitteln, der Export von Käse, Milch- und Fleischprodukten. Mit der Anpassung der Landwirtschaft an eine vernünftige Ernährung wären zahlreiche Probleme gelöst. Es bliebe aber die riesige Import-Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei den Produktionsmitteln wie Dünger, Kraftfutter, Saat- und Pflanzgut, Pestiziden usw.

Nitrat im Grundwasser

Nicht gelöst wird im Moment die Überdüngung des Grundwassers mit Nitrat, obwohl seit Jahrzehnten bekannt! Die Bauern überziehen die Nährstoffbilanz nicht „nur“ um 10%, was dummerweise immer noch erlaubt ist, sondern um mehr. Über diese Studie hatte das Bundesamt für Landwirtschaft im Agrarbericht 2021 informiert.

Beschleunigung Vollzug Gewässerschutz

Im erläuternden Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) steht unter Punkt 5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden:

„Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen.

All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.

Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.“

Voilà! Vieles zum Schutze des Wassers ist eigentlich bereits in Gesetzen und Verordnungen niedergeschrieben nur hapert es beim Vollzug durch die Kantone. Also nicht jammern, sondern endlich handeln. Wir müssen weiterhin Druck aufsetzen für besseren Vollzug und auch für bessere Gesetze, denn alles ist noch nicht gut.

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich … Heidis Mist 28.1.22

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201). Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU 13.4.22

Agrarpolitik: Bundesrat hält sein Versprechen. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz 13.4.22

SBV-News Nr. 15, Notiz­ der Woche. Schweizer Bauernverband (SBV)

Le débat sur les pesticides repart… mais à l’envers. Tribune de Genève 15.4.22

Bauern sind gegen bundesrätliche Nachhaltigkeits-Vorschläge. SRF Heute Morgen 22.4.22

22.4.22 HOME

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

6. Mai 2020
Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Heidi wird manchmal gefragt: „Wieso schreibst du so selten über Pufferstreifen?“ Der Grund ist der Gewässerraum. Er wurde 2011 gesetzlich verankert, die Kantone hätten die Gewässerräume bis Ende 2018 ausscheiden SOLLEN, aber die meisten sind, Stand Sommer 2019, dieser Verpflichtung nicht bzw. nur teilweise nachgekommen und die früher einmal versprochenen gesamtschweizerischen Karten liegen in astronomischer Ferne, da die Ressourcen fehlen.

Wo die Gewässerräume noch nicht ausgeschieden wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn Heidi also vor einem mutmasslichen Gesetzesverstoss steht, dann weiss sie nicht, ob die alte oder die neue Regelung anwendbar ist. Die neue Regelung schützt die kleinen Gewässer weniger und ohne Karten und GPS lassen sich die Gewässerräume im Feld nicht lokalisieren. So einfach ist das! Wie machen es künftig die Bauern?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte Anfang 2019 eine Umfrage bei den Kantonen starten, aber man hat rasch begriffen, dass es sich gar nicht lohnt, und hat die Umfrage um ein Jahr verschoben. Hat das BAFU inzwischen etwas unternommen? Man müsste nachfragen!

Ein Teil des Problems könnte mit den beiden Pestizidinitiativen gelöst werden. Ein Fachmann meint dazu: „Pestizide sind zwar nur ein Teil der Belastung der Gewässer und die Gülle ein anderer – wo ein nachhaltiges Umdenken stattfinden sollte – aber immerhin wäre das ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturlandschaftspflege (gemäss Verfassungsauftrag an die Landwirte) und nicht, wie vielfach heute gesehen, Produktion um jeden Preis auf jedem Quadratmeter.“

Heute morgen früh wurden der folgende Artikel und das Video mit dem gleichnamigen Lied von Franz Schubert aufgerufen, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton, Gerald Moore/Klavier. Das hat Heidi veranlasst, diesen Artikel zu schreiben … eigentlich ist ja alles schon geschrieben!

Im folgenden Artikel sind auch Heidis Artikel über die Verschlechterungen des Gewässerschutzes verlinkt, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Die Gesetzesrevision von 2011 dient v.a. dem Hochwasserschutz und teilweise der Renaturierung.

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

So kompliziert ist die heutige Regelung!

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14

Weitere passende Artikel:

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen. Heidis Mist vom 27.4.18

Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 4.5.20

Pufferstreifen-Verletzungen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 20.5.13

Heidis Artikel zum Thema Pufferstreifen.

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Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2)

8. März 2020
Am 15.1.20 fotografierte Heidi den "traditionellen" Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies; welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den „traditionellen“ Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies, welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Theoretisch gibt es jetzt Kontrollpunkte für den Gewässerschutz. Heidi schrieb am 26.11.18 den Artikel: Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Das „Aber“ bezieht sich auf eine Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich.“ Voilà!

Werfen wir trotzdem einen Blick in die Liste! Punkt „03 Mist wird zwischengelagert“:

  • Mist ist abgedeckt;
  • Der Abstand von 10 m zum Gewässer ist eingehalten;
  • Kein Mistwasser sichtbar;
  • Kein Geflügelmist gelagert.
  • Mist wird auf düngbarer Fläche gelagert;
  • Mist wird auf nicht drainierten Flächen gelagert;
  • Mist wird bei der Zwischenlagerung nicht kompostiert.

Es müsste noch einen Punkt geben über die Lagerdauer. Natürlich kann der Kontrolleur nicht kontrollieren wie lange der Mist schon auf dem Feld liegt, aber er könnte wenigstens fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen und auf die Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft aufmerksam machen, in welcher steht: „Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.“ Je nach Jahreszeit der Kontrolle sind sowieso keine oder nur wenige illegal gelagerten Misthaufen zu erwarten, nämlich von Frühsommer bis Spätherbst.

Die Mistlagervorschrift ist keineswegs eine strenge Schweizer Regelung. So hat Heidi in top agrar gelesen: „Wollen Sie beim Aussenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen grossen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich.“

Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen.

Es kann also noch ein paar Jahre dauern bis alle kontrollwilligen Kantone alle Betriebe anhand der neuen Kontrollpunkte geprüft haben. Und es ist fraglich, ob sie auf weitläufigen Betrieben mit vielen entlegenen Pachtflächen alle Misthaufen entdecken, besonders wenn diese etwas versteckt angelegt werden. Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat per 2020 eine Anleitung für die neuen Kontrollpunkte verfasst. Sie ist im Zürcher Bauer am 29.11.19 erschienen: Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Es besteht also Hoffnung, dass die „ewigen illegalen“ Misthaufen im Feld wenigstens in einem Teil der Kantone gelegentlich verschwinden.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

"Ewig illegal gelagerten Mist" sieht Marco immer wieder. Er hat einen "alten Bekannten" auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln.

„Ewig illegal gelagerten Mist“ sieht Marco immer wieder. Er hat einen „alten Bekannten“ auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln. Auf diesem Bild sieht man immer noch die Spuren des Gefährts. Unnötiges Befahren verdichtet den Boden.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Heidis Mist vom 14.6.11

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss! Heidis Mist 8.12.19

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang. Heidis Mist vom 13.1.20

Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Heidis Mist vom 26.11.18

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Der Zürcher Bauer vom 29.11.19

Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft

Ratgeber: Mist richtig lagern. top agrar 11.7.17

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Rohan-Schanzen-Mist 2020

10. Februar 2020
Mist in der Rohan-Schanze, Gemeinde Malans bei Landquart im Kanton Graubünden. Foto 15.1.20.

Mist in der Rohan-Schanze, Gemeinde Malans bei Landquart im Kanton Graubünden. Foto 15.1.20.

Misthaufen in der Rohan-Schanze bei Landquart, im Hintergrund Malans.

Misthaufen in der Rohan-Schanze bei Landquart, im Hintergrund Malans.

Nicht jedes Jahr, nicht immer fotografiert, aber immer wieder: Misthaufen in der berühmten Rohan-Schanze bei Landquart. Sie liegen jeweils illegal wochen- oder monatelang ungedeckt im Feld über dem Grundwasser der Rheinebene. Heidi hat den Rohan-Schanze-Misthaufen 2020 am 15.1.20 fotografiert, er lag auch 25 Tage später noch ungedeckt da.

Heidi verweist wieder einmal auf die Anleitung zur korrekten Mistlagerung auf dem Feld, wo es nicht anders geht – was meist nicht der Fall ist: Mist-Zwischenlager auf dem Feld

Rohan-Schanze neu entdeckt, Heidis Mist 1.6.10

Endlich ein paar neue Misthaufen-Fotos!, Heidis Mist 4.5.14

Jubiläum: 5 Jahre Heidis Mist, Heidis Mist 15.5.15

Rohan-Schanzen-Misthaufen 2016, Heidis Mist 19.3.16

Rohanschanze, Wikipedia

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Gewässerschutzgesetzgebung: Verbote oder Gebote?

6. Februar 2020
Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Rhein bei Maienfeld am 31.3.19

Ein Leser stürmt schon lange: „Du Heidi, in der Gewässerschutzgesetzgebung da heisst es häufig sollen. Da müsste doch müssen sein!“ Endlich hat Heidi eine rasche Analyse gemacht und in Gesetzen und Verordnungen gesucht.

Anders sieht es in der Strassenverkehrsgesetzgebung aus:

Zugegeben, das ist eine oberflächliche Analyse. Aber sie lässt erahnen, dass die Gewässerschutzgesetzgebung zu viele „Gebote“ statt „Verbote“ enthält. Im Strassenverkehr hingegen ist klar, dass Regeln formuliert wurden, die auch vollzogen werden müssen.

Wenn wir die Gewässer wirklich schützen wollen, dann müssen wir auch verbindliche Regelungen formulieren

Neues zu den Chlorothalonil-Metaboliten!

 In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

In den zwölf Kantonen AG, BE, FR, GE, LU, SH, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH wurde an mindestens einer Messstelle der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Abbauprodukten pro Liter Grundwasser übertroffen. Grafik: SRF Quelle: Bafu

Fungizid im Grundwasser Mit Chemikalien belastet – aber «unbedenklich»: In mindestens zwölf Kantonen ist mehr Chlorothalonil im Trinkwasser, als der Grenzwert erlaubt. … Schaut man sich auf einer Karte die zwölf Kantone an, aus denen dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) Grundwasser-Messwerte über dem Grenzwert gemeldet wurden, ergibt das eine zusammenhängende Fläche. Betroffen ist die Region quer durchs Mittelland vom Genfer- bis zum Bodensee… SRF 5.2.20

In Biel auch im Seewasser: Qualität des Trinkwassers in Biel und Nidau: Der Energie Service Biel/Bienne informiert seine Kundinnen und Kunden, dass die neuen, seit 1.1.2020 gültigen Höchstwerte für die Chlorothalonil-Abbauprodukte bei einem von elf analysierten Abbauprodukten geringfügig überschritten werden. Energieservice Biel/Bienne 5.2.20

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Heidis alte Forderung wird neu von Kantonschemikern unterstützt

17. November 2019

„Einige Spritzmittel sind für die Umwelt besonders gefährlich. Der Bund möchte deren Grenzwert senken. Experten sind für komplette Verbote.“ steht in der Sonntagszeitung von heute 17.11.19. Dasselbe hat Heidi schon vor 1 Jahr, 8 Monaten und 16 Tagen gefordert! Und noch mehr …

Zu den neuen Anforderungswerten für Oberflächengewässer (Gewässerschutzverordnung GSchV) gab’s das folgende Bild:

Heidi findet ihren Vorschlag vom 1.3.18 immer noch gut, nämlich:

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Unglaublich wie viel über Pestizide mit Steuergeldern geforscht wird. Basis der in der Vernehmlassung GSchV vorgeschlagenen Werte sind riesige Datensammlungen mit bis zu 70 Seiten Tabellen, Einschätzungen, Literaturhinweisen usw.

Heidi meint: Besser würde man dieses Geld in die Forschung für umweltschonenden Anbau investieren.

Mehr dazu:

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi, Heidis Mist 1.3.18

Kantonschemiker fordern Verbot gefährlicher Pestizide, Sonntagszeitung 16.11.19

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe

16. Juni 2019
Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist bei Nährstoffen überhaupt nicht schärfer als das Umweltrecht. Betriebe, welche aus dem ÖLN aussteigen, können nicht wesentlich intensivieren, denn sonst verstossen sie gegen die Umweltschutzgesetzgebung.

Hier die Gesetzesgrundlagen:

  • Gewässerschutzgesetz Art. 14: Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung ist eine ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben.
  • Die Düngungsempfehlungen sind zu berücksichtigen. Grundlagen für die Düngung. Diese gelten für ALLE Betriebe.
  • Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist sogar strenger als der ÖLN. Heidis Frage: „Wie ist das möglich?“
    Die ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze Absatz 1 schreibt zusätzlich zum ÖLN vor: Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
    a) die im Boden vorhandenen Nährstoffe

ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze

1 Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
a die im Boden vorhandenen Nährstoffe und den Nährstoffbedarf der Pflanzen (Düngungsempfehlungen);
b den Standort (Pflanzenbestand, Topografie und Bodenverhältnisse);
c die Witterung;
d Beschränkungen, die nach der Gewässerschutz-, der Natur- und Heimatschutz- oder der Umweltschutzgesetzgebung angeordnet oder vereinbart worden sind.
2 Wer über Hofdünger verfügt, darf Recycling- und Mineraldünger nur verwenden, wenn der Hofdünger nicht ausreicht oder sich nicht eignet, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken.
3 Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Direktzahlungsverordnung (DZV), Art. 13 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen. Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht werden. Die Anforderungen für die Erstellung der Nährstoffbilanz sind in Anhang 1 Ziffer 2.1 festgelegt.
2 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotenzial.
3 Zur Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen müssen auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen nach Anhang 1 Ziffer 2.2 durchgeführt werden.

 

Unzulängliche Suisse-Bilanz

Es gilt aber auch die folgende Regelung zur viel gelobten, kaum kontrollierbaren Suisse-Bilanz:

Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens +10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Das kann sich summieren! Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln verordnen. Und wer kontrolliert das im Detail?

Heidi meint: „Dass die Kantone SOLCHES mehrheitlich unterlassen werden, zeigt der Grundton der Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zu AP22+. Auch weiss Heidi von Kontrolleuren, dass der nicht deklarierte Zukauf von Futtermitteln mindestens in einem Kanton zugenommen hat. Die Kontrolleure wollten mehr Kompetenzen für die Überführung der Sünder, doch das zuständige Landwirtschaftsamt lehnte ab.

Landwirtschaftsdirektoren kennen Gesetze nicht

Die Kantone wollen Ziele, Ausmass und Agenda der Umsetzung der Schutzgesetzgebungen selber bestimmen. Die LDK lehnt es ab, die gesamte Schutzgesetzgebung zur Voraussetzung oder zum Bestandteil des ÖLN zu machen. Offenbar kennen die Landwirtschaftsdirektoren die Gesetzte schlecht, denn schon heute ist die Erfüllung der Vorgaben von Umweltschutz-, Tierschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung für den kürzungsfreien Bezug von Direktzahlungen, siehe DZV, Art. 2.11 Zweck. Kürzungen sind halt kein Thema, das die Landwirtschaftsdirektoren interessiert!

Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kennen nicht einmal das Landwirtschaftsgesetz (LwG), schreiben sie doch in ihrer Stellungnahme zu AP22+: „Das Landwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft.“ Hallo Landwirtschaftsdirektoren, lest doch einmal Artikel 1 des LwG, Zweck, da steht nichts von „Förderung der Landwirtschaft“!

Hohes Nährstoffniveau Schweiz

Weiter ist die LDK der Ansicht, dass das Nährstoffniveau der Schweiz und die Tierbestände nicht „viel zu hoch“ seien; sie stellt dies als „Behauptung“ hin, räumt aber ein: „Auf der einzelbetrieblichen Ebene muss eine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Weist sie Überschüsse auf, werden die Direktzahlungen gekürzt. Um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen, muss Hofdünger zu- oder weggeführt werden. Dies wird mit dem Tool HOFUFLU überwacht. Dieses einleuchtende und mit relativ wenig Aufwand zu administrierende System hält sowohl die Umwelt wie auch die unternehmerische Freiheit hoch. In der Tat hat dieses System auch Mängel. So werden Mineralstoffdünger sowie Futter Zu- und Verkäufe kaum erfasst. Und eine Kontrollrechnung für die ganze Schweiz fehlt.“ Das Tool heisst übrigens „HODUFLU“ nicht „HOFUFLU“, aber das ist wirklich nur ein kleines Detail.

Voilà! Und die Direktoren meinen, dass mit der Digitalisierung das Problem gelöst sei. Doch wir zahlen mit Steuern weiterhin den Abtransport von Gülle aus der Umgebung der innerschweizer Seen, etwas Sempachersee und sind Europa-Vize-Meister bei den Ammoniakemissionen!

Wo bleibt die Ökologisierung gemäss Volkswille?

Es überrascht nicht, dass die LDK Lenkungsabgaben auf Mineralstoffdüngern, Futtermitteln und Hofdüngerabnahmeverträgen ablehnt. Und „Die Forderung, in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) den maximalen Tierbesatz von 3 auf 2 DGVE herabzusetzen und die Anzahl Nutztiere pro Betrieb und Hektare einzuschränken, lehnt die LDK kategorisch ab. Diese Forderung stammt direkt aus der TWI“ (TWI = Trinkwasserinitiative). 

Lesen Sie die LDK-Stellungnahme!

Es lohnt sich, die Stellungnahme der LDK zu lesen, denn es gibt ein paar Stellen, die schon fast zum Lachen sind: Etwa schreibt die LDK von Biodiversitätsforschung, welche durch die „BAFU-eigene Forschungsanstalt“ zu erledigen sei. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügt über eine eigene Forschungsanstalt (Agroscope), hingegen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht!

Und zu den Regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) heisst es: „Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS) und Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Die RLS ist auch nicht das Gefäss, wo sich der Naturschutz austoben kann.

Nicht fehlen darf: „Für die Kantone wie auch für die Landwirtschaft selbst ist die Förderung der unternehmerischen Freiheiten der Betriebe zentral. Mit den Vorschlägen zur AP22+ wird aber leider eher das Gegenteil erreicht …“ Wie sagte doch einmal ein junger Bergbauer zu Heidi: „Wir brauchen keine Direktzahlungen, wir brauchen Freiheit!“

Fake-News

Und noch ein Müsterchen. Unter „Weiteres“: Die Vorlage zielt grossenteils darauf ab, auf bevorstehende Initiativen und auf eingereichte Postulate zu antworten. Dieses reaktive statt proaktive Vorgehen zeugt von wenig Vertrauen in das aktuelle System und die bereits erreichten Fortschritte. Anstelle dieser defensiven Haltung sollte insbesondere die Kommunikation gegenüber den Konsumenten intensiviert und optimiert werden. Die Leistungen der Landwirtschaft sollen transparent kommuniziert werden. Damit hätten Initianten wohl grössere Probleme, mit fadenscheinigen Argumenten die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzutragen.

Und wie komunizieren die Landwirtschaftsdirektoren die nachgewiesenermassen bestehenden Umweltverschmutzungen durch die Landwirtschaft? Wohl lieber nicht! Und wo ist der Fortschritt in Umweltbelangen?

Der gute Ruf der Landwirtschaft basiert in erster Linie auf dem Wirtschaften jener Bauern, die bereits unter den heutigen Rahmenbedingungen erfolgreich ökologisch produzieren. Die Grossverteiler sorgen für die entsprechende Kommunikation.

Auswirkungen durch ÖLN-Ausstieg

Wenn Bauern aus dem ÖLN aussteigen, dann dürfen sie, was die Nährstoffe anbetrifft, gar nicht intensiver wirtschaften als es der ÖLN vorsieht. Tun sie das, dann verletzen sie Umweltrecht.

In die Illegalität abtauchen?

Das BLW und seine Forschungsanstalt Agroscope, der Schweizer Bauernverband und viele weitere Organisationen gehen also davon aus, dass die Bauern tief in die Illegalität absinken werden, falls die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Das ist offenbar für sie so in Ordnung. Halten die Bauern das Recht nur ein, wenn sie dafür zusätzlich Geld erhalten?

Aufgrund Heidis Beobachtungen im Gewässerschutz, bewegt sich ein nicht unbedeutender Teil der Bauern in der Illegalität, geschützt von Ämtern. Andere Bauern verhalten sich auch ohne Kontrollen gesetzeskonform, ihnen dankt Heidi.

Das Problem: Im ÖLN wird die Einhaltung von Umweltvorschriften nur minimal kontrolliert, ausserhalb des ÖLN gar nicht. Sanktioniert wird selten. Das gilt es in Anbetracht der verschmutzten Umwelt zu ändern!

Heidis Fazit: Wenn die Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung vollzogen werden, dann ist es betr. Nährstoffe ziemlich egal, ob die Bauern aus dem ÖLN aussteigen oder nicht! Also, Landwirtschafts- und Umweltdirektoren, an die Vollzugsarbeit! Das erwarte ich von euch, dafür trägt ihr von Gesetzes wegen die Verantwortung und dafür bezahle ich euch!

Vorschau: Das BLW lügt: Ökologischer Leistungsnachweis: Pestizide

Vorschau: ÖLN-Aussteiger und Produkte-Absatz

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 1.3.19 (Witzig ist: Die Stellungnahme der LDK hat die Nummer 5070. Wenn man „5070“ im mehr als 8’000-seitigen PDF sucht, dann kommt man beim Forschungsinstitut für biologischen Pfalnzenbau vorbei, denn Frick hat die Postleitzahl 5070!)

Direktzahlungsverordnung (DZV)

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Heidis Mist vom 5.8.16

Die täglichen Lügen, Heidis Mist vom 8.11.12

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Grundwasserqualität: Das Ziel nicht vergessen!

13. Januar 2019
Eigentlich ist es stockdunkel im Grundwasser. Heidi hat einen Lichtstrahl geschickt, damit Sie dieses Tierchen sehen. Es hat sich für den Anlass Goldschmuck angelegt, denn es weiss, was es wert ist im Reinigungsdienst des Grundwasssers und möchte auch, dass die Menschen dies estimieren. Das Bild ist keine naturwissenschaftlich korrekte Darstellung der Verhältnisse im Grundwasser.

Eigentlich ist es stockdunkel im Grundwasser. Heidi hat einen Lichtstrahl geschickt, damit Sie dieses Tierchen sehen. Es hat sich für den Anlass Goldschmuck angelegt, denn es weiss, was es wert ist im Reinigungsdienst des Grundwasssers und möchte auch, dass die Menschen dies estimieren. Das Bild ist keine naturwissenschaftlich korrekte Darstellung der Verhältnisse im Grundwasser.

Gesetz

Was hat man den Lebewesen im Grundwasser und uns BewohnerInnen der Schweiz in der Gewässerschutzverordnung versprochen? Im Anhang 1, Art. 1 Ökologische Ziele für Gewässer, 2 Unterirdische Gewässer, 3:

Die Grundwasserqualität soll so beschaffen sein, dass

  • a) die Temperaturverhältnisse naturnah sind;
  • b) im Wasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
  • c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können:
    – in der Biozönose und in der unbelebten Materie des Grundwasserleiters nicht angereichert werden,
    – im Grundwasser nicht vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen,
    – keine nachteiligen Einwirkungen auf die Nutzung des Grundwassers haben.

Wirklichkeit

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zeigt mit Indikatoren den Zustand und die Entwicklung der Umwelt anhand ausgewählter Kenngrössen. Heidi hat Grundwasser nachgeschlagen:

Nitrat und Pflanzenschutzmittel stammen zum Grossteil aus der Landwirtschaft, die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Kläranlagen; sie gelangen über Bäche und Flüsse ins Grundwasser. Bei den Pflanzenschutzmitteln und den VOC wagt das BAFU offenbar keine Prognose. Quelle: Indikatoren.

Schauen wir etwas genauer hin, zwar sind es nicht die allerneuesten Zahlen, aber die Verschmutzung dürfte kaum abgenommen haben, im Gegenteil!

Abseits der Acker- und Gemüsebaugebiete, Siedlungen und Strassen sieht die Lage besser aus, denn dort kommen weniger Schadstoffe in die Umwelt und es spielt der Verdünnungseffekt, der auch bei grossen Gewässern Intaktheit vortäuscht. Durch Abschmelzen von Gletschern gelangen auch längst verbotene Chemikalien in die Gewässer. Diese wurden einst über die Luft abgelagert, stammen zum Teil von weit entfernten Gebieten. Ein aktueller Blick in die globalen Windströmungen und die Verschmutzung mit Feinstaub (PM2.5) ist immer wieder interessant:

Worldwide air quality index (AQI) and PM2.5 air pollution

Nitrat im Grundwasser

  Quelle: BAFU Grundwasser

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln können giftiger sein als die Mittel selbst.

Quelle: BAFU Grundwasser

Weitere Stoffe

Im Grundwasser gefunden werden auch Arzneimittel und perfluorierte Chemikalien, beide aus Kläranlagen.

Perfluorierte Chemikalien (VOC) kommen in urbanen Gebieten an 14% der Messstellen in Konzentrationen über dem Grenzwert vor. Es handelt sich dabei v.a. um die flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (FHKW) Tri- und Tetrachlorethen. Beide Chemikalien kommen z.B. als Lösungsmittel in der Textilreinigung und der metallverarbeitenden Industrie zum Einsatz.

Eine weitere, im Grundwasser häufig nachgewiesene Substanz ist Methyl-tert-butylether (MTBE), das seit Mitte der 80-er Jahre als Antiklopfmittel dem Benzin zugesetzt wird. MTBE ist gut wasserlöslich und im Untergrund relativ persistent, da es kaum an Bodenpartikel bindet und von Mikroorganismen schlecht abgebaut wird. MTBE findet in der organischen Chemie zunehmend Verwendung als Lösungsmittel sowie Extraktionsmittel (Wikipedia).

Über gesundheitliche Aspekte von MTBE ist wenig bekannt. Wahrscheinlich beeinflusst es das Nervensystem. Es kann Kopfschmerzen verursachen, Übelkeit, Schwindel, Reizung der Nase oder des Halses und Verwirrung (Agency for Toxic Substances and Disease Registry USA). Hauptsächliche Aufnahmequelle für Menschen sind: Abgase beim Autofahren und Tanken sowie verschmutztes Grundwasser. In kleinen Mengen ist MTBE auch in der Stadtluft enthalten oder in der Nähe von Autobahnen.

Quelle: BAFU Flüchtige organische Verbindungen

Grundwasserschutz mehr Theorie, denn Praxis

Das Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasserquelle. Wir brauchen es auch zum Bewässern … Was würden Sie tun, wenn Sie im Bundesrat sässen? Was tun Sie als Bewohner der Schweiz? Vorbeugen ist besser und wesentlich kosteneffizienter als „heilen“.  Das Grundwasser wieder sauberzukriegen ist eine langwierige und teuere Angelegenheit und ob es gelingt? Das steht in den Sternen!

Soeben eingetroffen: Umwelt Schweiz 2018

Der Bericht des Bundesrates zur Umweltlage thematisiert ausführlich das Problem mit den Stickstoffüberschüssen. Schon 2011 schrieb das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Medieninformation mit dem Titel Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung. Eine der zwei besprochenen Studien wurde an der ETHZ unter der Leitung von Bernhard Lehmann erarbeitet. Die Links zu den Studien funktionieren zwar nicht mehr, aber wenn man die Titel in einer Suchmaschine eingibt, dann findet man sie.

Kurz nach Abschluss der ETHZ-Studie wurde Lehmann zum Direktor des BLW gewählt. „Was hat sich seither verbessert?“, frägt sich Heidi und meint: „Nichts Grundlegendes!“

Heidi hat die neuesten Ergebnisse zur Grundwasserverschmutzung nachgeschlagen (Seite 109): „Vor allem in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft weist das Grundwasser zu viel Nitrat auf (BAFU 2019a) (-> Abbildung 32) sowie Spuren von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten (Reinhardt et al. 2017).“ Nichts weiteres über die Pflanzenschutzmittel! Heidi las zwischen den Zeilen und meint: „Man will den UnterstützerInnen der zwei Pestizid-Initiativen keine Argumente liefern.“

Der Bericht Reinhardt ist nur für AbonnentInnen von Aqua & Gas zugänglich. Heidi hat ihn aber gefunden und für Sie im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips in der Linkliste aufgeführt: Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser. Monitoring wird systematisch nur für relativ wenige Pestizide durchgeführt, denn es wäre zu teuer, alle mitsamt den Abbauprodukten zu analysieren. Ob man die problematischsten erwischt hat? Heidi kommt Atrazin in den Sinn, das von der Industrie als nicht Grundwasser-gängig propagiert wurde und noch heute im Grundwasser ist, samt Abbauprodukten. In zahlreichen Ländern ist das Herbizid immer noch erlaubt und wird von Syngenta eifrig produziert und verschickt. Attrazin ist wohl immer noch ein Kassenschlager.

Vor allem Abbauprodukte von Pestiziden treten in Konzentrationen über dem Grenzwert auf. Diese wurden im Zulassungsverfahren (BLW) als nicht relevant eingestuft. Jedoch sind gerade diese Stoffe sehr schwer abbaubar und werden daher noch lange im Grundwasser sein. Eine unabhängige Risikobewertung liegt nicht vor.

Aus dem Artikel Reinhardt:

Zitate:

… Im Vergleich zu den PSM-Wirkstoffen sind viele Metaboliten mobiler und zudem häufig langlebiger. So werden 11 PSM-Metaboliten (von 7 verschiedenen Wirkstoffen) an insgesamt rund 20% der Messstellen in Konzentrationen von mehr als 0,1 µg/l nachgewiesen (Tab. 4). An mehr als 50% der Messstellen treten PSM-Metaboliten im Grundwasser auf …

Unabhängig von ihrer Toxizität zählen PSM-Metaboliten zu den künstlichen langlebigen Substanzen, deren Eintrag ins Grundwasser im Sinn eines vorsorgenden Grundwasserschutzes verhindert bzw. minimiert werden sollte. Einmal ins Grundwasser gelangt, werden sie dort kaum oder nur sehr langsam abgebaut. Da sich das Grundwasser häufig erst innerhalb mehrerer Jahre bis Jahrzehnte erneuert und daher ein ausgesprochenes «Langzeitgedächtnis» besitzt, ist es besonders wichtig, frühzeitig und vorausschauend zu agieren …

Aktuell findet in Zusammenarbeit mit der Eawag erneut ein Target– und Suspect-Screening
statt, bei dem ausgewählte Messstellen auf knapp 200 PSM-Wirkstoffe und bis zu 1000 PSM-Metaboliten untersucht werden.“ …

Und all die Untersuchungen – auch Kantone sind dran – kosten. Wer bezahlt? Wir! „So kann es nicht weitergehen“, meint Heidi.

Weitere Informationen: Zustand des Grundwassers, BAFU

Umweltverschmutzung folgt nicht der Kuznets-Kurve! Heidis Mist vom 9.11.17

Das Grundwasser konsequent schützen, BAFU 2009

Das Grundwasser lebt, Heidis Mist vom 22.2.13

Umwelt Schweiz 2018, Bericht des Bundesrates

Monitoring von PSM-Rückständen im Grundwasser, Artikel Aqua & Gas 6/17

Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung, Medieninformation Bundesamt für Landwirtschaft vom 11.1.11

Stickstoff in Landwirtschaft und Umwelt: Eine Herausforderung, Heidis Mist vom 12.1.11

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