Posts Tagged ‘GÜ’

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide gefordert (2)

22. Juni 2019

Am 2.10.17 berichtete Heidi darüber, dass die Allianz Pestizidreduktion eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide fordert, sowie über die am 29.10.17 eingereichte Interpellationen von Nationalrätin Tiana Moser, welche das Zulassungsverfahren kritisch hinterfragt.

Immer wieder müssen Pestizide vom Markt genommen werden, weil sie „unerwartete“ Schäden anrichten, ins Grundwasser bzw. ins Trinkwasser gelangen und Oberflächengewässer stark veschmutzen. Aktuelles Beispiel ist Chlorpyrifos. Über dieses Pestizid hat Heidi mehrmals geschrieben, siehe Artikel über Chlorpyrifos.

Gestern berichtete 10vor10 über harsche Kritik am Zulassungsverfahren und die Überprüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. Kantonschemiker und Umweltorganisationen werfen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Intransparenz und Abhängigkeit vor. Grosse Wellen warf die Untätigkeit der Behörden im Fall der Wasserverschmutzung durch Chlorothanolil.

Heidi ist es zudem völlig unverständlich wie eine Zulassungbehörde z.B. die Verwendung von Pestiziden zulässt, welche einen Abstand zu Gewässern von 100 m erfordern, nur schon 20 m sind enorm, deuten auf grosse Gefährdung des Wasserlebens hin. Oft werden Abstände im Rahmen der gezielten Überprüfung (GÜ) vergrössert.

Wir schützen, was wir lieben

Also, wenn der Geissenpeter eine Dauerkultur neben einem Gewässer hat und der erforderliche Abstand zu Gewässern seines bevorzugten Pestizids bei der Überprüfung erhöht wird, was macht er im Sinne von „Wir schützen, was wir lieben?“ Wird er nur noch einen Teil der Anlage schützen?

Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, sagt: „Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff, dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Heidi kennt die Zulassungsdossiers nicht, vermutet aber, dass eine grosse Zahl der zugelassenen Stoffe für Fauna, Flora und Mensch schädlich sind. Sie liest daher immer wieder im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Dort findet man viele Daten zur Toxizität. Weil diese mehrheitlich von den Herstellern stammen, sind die Gefahren nicht übertrieben angegeben, wohl eher zurückhaltend.

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • usw.

Harsche Kritik Bund lässt Zulassungsbehörde für Pestizide durchleuchten, Remi Bütler und Stephan Weber, 10vor10, SRF vom 21.6.19

Unabhängige Zulassungsstelle gefordert, Heidis Mist vom 2.10.17

22.6.19 HOME

Datenschutzerklärung

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes

2. Oktober 2016
Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: "... Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind."

Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: „… Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Die Direktzahlungsverordnung schreibt gemäss Art. 11 Grundsatz vor: Beiträge werden ausgerichtet, wenn die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) nach den Artikeln 12-25 auf dem gesamten Betrieb erfüllt sind. Art. 18 Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel lautet wie folgt:

1 Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.

2 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die Schadschwellen sowie die Empfehlungen von Prognose- und Warndiensten berücksichtigt werden.

Der Ökologische Leistungsnachweis wird oft nicht erfüllt …

Der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln des Bundes weist darauf hin, dass Art. 18 der Direktzahlungsverordnung oft missachtet wird: „… Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Das heisst konkret, dass offenbar zahlreiche Bauern Direktzahlungen beziehen, obwohl sie gar kein Anrecht darauf hätten. Heidi hat von sehr unterschiedlichen Seiten gehört, dass Bauern oft Pflanzenschutzmittel (PSM) unter Missachtung von Art. 18 der Direktzahlungsverordnung spritzen. Kontrolliert wird kaum, doch Direktzahlungen werden trotzdem ausgeschüttet.

… das Reduktionsziel PSM-Einsatz des Bundes wäre heute schon erreicht

Fachleute weisen darauf hin, dass allein durch das Einhalten der Vorschriften der Direktzahlungsverordnung eine Reduktion des PSM-Einsatzes von 12% erreicht werden könnte, d.h. soviel wie der Aktionsplan des Bundes innerhalb von 10 Jahren vorsieht! Es ist bekannt, dass z.B. nach der Ernte oft Herbizide vor dem Pflügen auf die Stoppeln ausgebracht werden. Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes:

„… Mit den in Kapitel 6.1.1 beschriebenen Massnahmen, kann in gewissen Fällen auf die Anwendung von PSM zum Schutz der Kulturen verzichtet werden. Das in den nächsten 10 Jahren umsetzbare Potential zur Reduktion der Anwendungen wird auf 12% berechnet. Dieses Potential soll genutzt werden. Die Zielerreichung wird mit einem Indikator, der die Reduktion der behandelten Fläche beschreibt, überprüft (siehe 7.1)…“

Dies ist zwar nicht das einzige Ziel des Aktionsplans, aber ein Zeichen dafür, dass die Ziele nicht hoch gesteckt sind.

Zukunftsweisender Pestzid-Reduktionsplan Schweiz

Der Pestizid-Reduktionsplan Schweiz der Vision Landwirtschaft, der von den Trinkwasserversorgern (SVGW) und einem breiten Bündnis von weiteren Organisationen unterstützt wird, geht wesentlich weiter. Er sieht als langfristige Perspektive einen weitgehenden Verzicht auf PSM vor, d.h. PSM sollen nur im Notfall eingesetzt werden.

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Es würde den Rahmen dieses Artikel sprengen, wenn Heidi den Aktionsplan des Bundes (75 Seiten) detailliert mit jenem der Vision Landwirtschaft (76 Seiten) vergleichen würde. In Anbetracht der mit PSM stark verschmutzten Gewässer und dem steten massiven Rückgang der Biodiversität tut ein grundsätzliches Umdenken Not.

Auswirkungen von PSM zu wenig bekannt

Über die Probleme im Boden, den Einfluss auf das Bodenleben usw. weiss man wenig. Es ist aber bekannt, dass PSM, welche schlecht abgebaut werden, langsam ins Grundwasser „wandern“ können, wie das aktuell bei Chloridazon geschieht, das als Herbizid für den Anbau von Rüben und Randen zugelassen ist. Die Abbauprodukte Desphenyl-Chloridazon und Methyl-Desphenyl-Chloridazon wurden mit Abstand am häufigsten in Konzentrationen von mehr als 0,1 μg/l im Grundwasser nachgewiesen. Beide Substanzen werden erst seit 2010 im Rahmen von NAQUA analysiert. Liste der PSM und ihrer Abbauprodukte im Grundwasser, soweit heute untersucht. Es ist zu hoffen, dass durch Massnahmen, wie Sonderbewilligungen im Zuströmbereich, die Wasserqualität von betroffenen Trinkwasserfassung verbessert werden kann. Doch langfristig ist auch dies keine Lösung des Problems.

Bereits 2006 wurde Desphenyl-Chloridazon vornehmlich in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in anderen Deutschen Bundesländern in Gewässern gefunden. Aus diesem Grund ist der Wirkstoff vor allem bei den Trinkwassergewinnungsunternehmen verstärkt in die Kritik geraten. Chloridazon und seine Metaboliten, Umweltbundesamt Österreich.

Wir müssen also in Zukunft mit „Überraschungen“ rechnen. Die gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln des Bundesamts für Landwirtschaft führt dies drastisch vor Augen, mussten doch 2015 für 88 PSM neue Anwendungsvorschriften eingeführt werden.

Eine besonders schlechte Erfahrung hat man schon mit Atrazin und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin gemacht, die noch heute in vielen Grundwasserleitern nachgewiesen werden. Atrazin im Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden, 9.7.14:

„Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.

Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.“

Volkswirtschaftliche Kosten höher als Nutzen?

Es wäre schön, wenn die Behörden aus alten Problemen lernten. Vorsorge ist ein wichtiges Prinzip!

PSM verursachen hohe Kosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie Verlust an Biodiversität. Diese Kosten fallen der Öffentlichkeit an, werden nicht als Aufschlag bei der Berechnung der entsprechenden Lebensmittelpreise berücksichtigt. Eine exakte Gesamtkostenrechnung ist zwar nicht möglich, aber es ist wahrscheinlich, dass die volkswirtschaftlichen Kosten des Einsatzes von PSM höher sind als ihr Nutzen.

Breites Bündnis für eine starke Reduktion des Pestizideinsatzes, Heidis Mist 24.5.16

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel, Heidis Mist 3.2.16

Pflanzenschutzmittel: Kosten sie uns mehr als sie nützen? Heidis Mist 23.3.16

Pestizid-Cocktail in Schweizer Äpfeln, Dani Müller SRF Kassensturz 27.9.16

Mach mit bei der Volksvernehmlassung! Greenpeace zum Aktionsplan des Bundes 27.9.16

55 von 68 in Südtirol verwendete Pestizide auf „EU-Pestizid-Blacklist“, Alexander Schiebel, Das Wunder von Mals, 27.9.16

2.10.16 HOME

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2

10. Februar 2016
Auch Mais wird in der Grundwasserschutzzone S2 angebaut, obwohl der Boden lange unbedeckt ist und die Gefahr, dass Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgewaschen werden, gross ist.

Auch Mais wird in der Grundwasserschutzzone S2 angebaut, obwohl der Boden lange unbedeckt ist und die Gefahr, dass Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgewaschen werden, gross ist.

Heidi ist bei weitem nicht allein mit Ihrer Forderung keine Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) fordert dies immer wieder, aktuell in seinem neuesten Newsletter:

„… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

10.2.16 HOME

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel

3. Februar 2016
Es fällt Leuten, welche noch nicht in der 'Stadt Schweiz' wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen...?

Es fällt Leuten, welche noch nicht in der ‚Stadt Schweiz‘ wohnen, auf, wenn Schmetterlinge verschwinden. Doch wer beachtet das Sterben von Wassertierchen, Algen…?

Aus dem Newsletter Das BLW informiert Nr. 11 des Bundesamts für Landwirtschaft vom 29.1.16: „Mit der gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln wird den Risiken, die sich aus jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben, Rechnung getragen. Die Anwendungsvorschriften, die in der Bewilligung festgehalten sind, werden so aufgrund von neuen Forschungsdaten aktualisiert. Ist das Risiko zu gross, wird die Bewilligung zurückgezogen. Damit trägt dieses Programm dazu bei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sicherer zu machen.

Im vergangenen Jahr wurden 88 Pflanzenschutzmittel überprüft.“  Mehr Informationen„. Gezielten Überprüfung (GÜ).

Viele neue Vorschriften

Heidi hat die PDF-Files durchgeklickt und ist beeindruckt von der riesigen Arbeit und der Vielfalt der Vorschriften. Dass bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) negative Eigenschaften übersehen werden, zeigt die Praxis immer wieder, z.B. besonders drastisch bei den Fungiziden ‚Moon Privilege‘ und ‚Moon Experience‘ der Firma Bayer. Die Ertragsausfälle im Weinbau betrugen 80 Millionen Franken. Viel könnte Heidi zum Thema schreiben. Sie beschränkt sich im Moment auf drei Punkte.

1. Biolandbau

Auch der Biolandbau ist betroffen, etwa PSM mit den breit wirksamen, biologischen Pyrethrinen (Insektizide). Wer z.B. im Obstbau Parexan N spritzt, muss neu wegen Drift eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern von 100 m einhalten. Heidi ist gespannt wie diese Vorgabe umgesetzt wird, denn die Bäume sind, wo sie sind. Aber kontrolliert wird ja sowieso nicht! Das Mittel ist zudem bienengefährdend und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

2. Grundwasserschutzzone S2

Das BLW hat das PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2 auf 23 Wirkstoffe erweitert. Vor drei Jahren waren nur elf Wirkstoffe verboten. Wieviele PSM-Handelsprodukte betroffen sind, hat Heidi im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht zusammengezählt, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2.

Wieso das BLW zum Schutze des Trinkwassers nicht alle PSM in der S2 verbietet, das ist Heidi seit eh und je ein Rätsel. Sie findet den Einsatz von Giften direkt neben Trinkwasserfassungen schlicht kriminell. Es kommt ihr vor wie in Drittweltländern!

3. Karstgebiete

Neue Verbote gibt es auch für Karstgebiete; leider führt das BLW keine Verbotsliste für diese wichtigen Einschränkungen zugunsten der Qualität des Grundwassers, unserer Trinkwasserquelle. Das ist unverständlich, denn die Quellen, welche die Karstgebiete entwässern, stellen 18% der Wasserversorgung der Schweiz sicher, siehe Grundwasser in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt.

Gut zu GÜ passt der folgende Text

„Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff», so Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, «dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Nachtrag vom 3.2.16: Ein Kenner der Szene hat Heidi das Folgende geschrieben: Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist ein Produkt, das mehrere Wirkstoffe enthalten kann. Das BLW erteilt Zulassungen für Wirkstoffe und für Produkte. Ein Produkt darf nur zugelassene bzw. genehmigte Wirkstoffe enthalten. In der Pflanzenschutzmittelverordnung werden diese Bereiche auseinandergehalten: Ein Produkt wird zugelassen oder bewilligt, ein Wirkstoff (und auch Beistoffe wie Safener oder Synergisten) wird genehmigt. Da frägt sich Heidi: „Wo liegt der Unterschied?“

3.2.16 HOME

GÜ: Strengere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

21. Februar 2014
Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.

Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.

„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.

Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m,  also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.

21.2.14 HOME


%d Bloggern gefällt das: