1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
Aus der Tabelle oben (UFA-REVUE 12/2020) liest Heidi, dass Versickernlassen, in diesem Fall Pestizide, weiterhin toloriert wird, und es steht zu Beginn des Artikels folgender Text:
„Ein wesentlicher Teil der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wird durch punktuelle Einträge auf dem Hof verursacht. Bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einer gewässerschutzkonformen Infrastruktur lassen sich diese Einträge vollständig eliminieren. Bund und Kantone bieten finanzielle Unterstützung an.“
Das Versickernlassen von Pestiziden ist gemäss Gewässerschutzgesetz klar verboten, trotzdem praktizieren es die Bauern schon lange und dürfen es offensichtlich auch weiterhin, bzw. entsorgen Reinigungswasser & Co. über die Kanalisation (mit oder ohne Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage).
Nun bekommen die Bauern im Rahmen des Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sogar Geld, damit sie die Gewässerschutzgesetzgebung besser einhalten.
Kantone vollziehen GSchG/GSchV nur zögerlich
Heidi meint: Es dürfte noch lange dauern bis alle Spritz-Bauern die nötigen Infrastrukturen gebaut haben. Zwar werden die Schwächen anlässlich einer Betriebskontrolle neu durch 12 Gewässerschutzkontrollpunkte aufgedeckt, aber bis alle Betriebe kontrolliert sind und bis zur Umsetzung ist erfahrungsgemäss ein langer Weg.
Dies umso mehr, als viele Kantone die vorgeschriebene periodische Kontrolle der Anlagen und Einrichtungen gemäss Art. 15 GSchG (seit 30 Jahren) bzw. Art. 28 der Gewässerschutzverordnung (seit 2014) nicht oder nur zögerlich veranlassten.
Umfrage BAFU Kontrolle Hofdüngeranlagen
Eine Umfrage des Bafu zeigte den Stand der Kontrollen 1.1.16. Sie war beschränkt auf die Kontrolle der Dichtheit der Lageranlagen und die Entwässerung des Betriebs. Mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) wurde vereinbart, dass der Name der Kantone nicht kommuniziert wird.
Abschluss der Kontrollen sind geplant bis 2026:
- Erst 3 Kantone hatten eine erste Kontrollrunde abgeschlossen.
- 7 Kantone hatten umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV begonnen, welche sie zwischen 2016 und 2018 abschliessen wollten.
- 12 weitere Kantone führen/führten gewisse Kontrollen (Stichprobenkontrollen) durch oder planten sie. 1 Kanton plante umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV.
Damit eine gewisse Dynamik in die Kontrollen kommt, wurde 2017 an einem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen u.a. entschieden, die Kontrollliste Gewässerschutz gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) zu erarbeiten. Die Synergien bestehen darin, dass z.B. auf Betrieben, wo die Kontrolleure visuell Mängel in der Aussenwand der Behälter oder in der Entwässerung feststellen, die Kontrollen der Dichtheit und der Entwässerung prioritär durchgeführt werden können. Ebenfalls soll die Kontrolle der Lagerung von Mist auf dem Hof und im Feld anhand der VKKL-Kontrolle Gewässerschutz durchgeführt werden.
Das BAFU unterstützt die Arbeiten in Zusammenhang mit der Grundkontrolle nach VKKL weiterhin, so dass hoffentlich möglichst viele Kantone 2020 mit den ersten Kontrollen beginnen werden, hiess es im August 2019.
Da fragt jemand Heidi: „Ist das alles bloss ein Ablenkmanöver?“
Klarheit bei der Spülung. UFA-REVUE 12/2020
9.12.20 HOME