Posts Tagged ‘Güllegrube’

Das Gewässerschutzgesetz und die Bauern

9. Dezember 2020
Klicken Sie auf das Bild zum Vergrössern!

Klicken Sie auf das Bild zum Vergrössern!

 So steht es im Gewässerschutzgesetz (GSchG), Art. 6 Grundsatz:

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Aus der Tabelle oben (UFA-REVUE 12/2020) liest Heidi, dass Versickernlassen, in diesem Fall Pestizide, weiterhin toloriert wird, und es steht zu Beginn des Artikels folgender Text:

„Ein wesentlicher Teil der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wird durch punktuelle Einträge auf dem Hof verursacht. Bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einer gewässerschutzkonformen Infrastruktur lassen sich diese Einträge vollständig eliminieren. Bund und Kantone bieten finanzielle Unterstützung an.“

Das Versickernlassen von Pestiziden ist gemäss Gewässerschutzgesetz klar verboten, trotzdem praktizieren es die Bauern schon lange und dürfen es offensichtlich auch weiterhin, bzw. entsorgen Reinigungswasser & Co. über die Kanalisation (mit oder ohne Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage).

Nun bekommen die Bauern im Rahmen des Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sogar Geld, damit sie die Gewässerschutzgesetzgebung besser einhalten.

Kantone vollziehen GSchG/GSchV nur zögerlich

Heidi meint: Es dürfte noch lange dauern bis alle Spritz-Bauern die nötigen Infrastrukturen gebaut haben. Zwar werden die Schwächen anlässlich einer Betriebskontrolle neu durch 12 Gewässerschutzkontrollpunkte aufgedeckt, aber bis alle Betriebe kontrolliert sind und bis zur Umsetzung ist erfahrungsgemäss ein langer Weg.

Dies umso mehr, als viele Kantone die vorgeschriebene periodische Kontrolle der Anlagen und Einrichtungen gemäss Art. 15 GSchG (seit 30 Jahren) bzw. Art. 28 der Gewässerschutzverordnung (seit 2014) nicht oder nur zögerlich veranlassten.

Umfrage BAFU Kontrolle Hofdüngeranlagen

Eine Umfrage des Bafu zeigte den Stand der Kontrollen 1.1.16. Sie war beschränkt auf die Kontrolle der Dichtheit der Lageranlagen und die Entwässerung des Betriebs. Mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) wurde vereinbart, dass der Name der Kantone nicht kommuniziert wird.

Abschluss der Kontrollen sind geplant bis 2026:

  • Erst 3 Kantone hatten eine erste Kontrollrunde abgeschlossen.
  • 7 Kantone hatten umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV begonnen, welche sie zwischen 2016 und 2018 abschliessen wollten.
  • 12 weitere Kantone führen/führten gewisse Kontrollen (Stichprobenkontrollen) durch oder planten sie. 1 Kanton plante umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV.

Damit eine gewisse Dynamik in die Kontrollen kommt, wurde 2017 an einem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen u.a. entschieden, die Kontrollliste Gewässerschutz gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) zu erarbeiten. Die Synergien bestehen darin, dass z.B. auf Betrieben, wo die Kontrolleure visuell Mängel in der Aussenwand der Behälter oder in der Entwässerung feststellen, die Kontrollen der Dichtheit und der Entwässerung prioritär durchgeführt werden können. Ebenfalls soll die Kontrolle der Lagerung von Mist auf dem Hof und im Feld anhand der VKKL-Kontrolle Gewässerschutz durchgeführt werden.

Das BAFU unterstützt die Arbeiten in Zusammenhang mit der Grundkontrolle nach VKKL weiterhin, so dass hoffentlich möglichst viele Kantone 2020 mit den ersten Kontrollen beginnen werden, hiess es im August 2019.

Da fragt jemand Heidi: „Ist das alles bloss ein Ablenkmanöver?“

Klarheit bei der Spülung. UFA-REVUE 12/2020

9.12.20 HOME

Datenschutzerklärung

Unberechenbare Natur

23. November 2014
Es war kalt und jetzt sehr warm für die Jahreszeit; Prognose für heute Sonntag, 23.11.14: Chur 17°C. Die Pfingstrose (paeonia officinalis 'Mollis') wittert Frühling.

Es war kalt und jetzt sehr warm für die Jahreszeit; Prognose für heute Sonntag, 23.11.14: Chur 17°C. Die Pfingstrose (Paeonia officinalis ‚Mollis‘) wittert Frühling.

Das Argument „Klimawandel“ wird gerne missbraucht. Etwa wenn es um die Grösse der Güllegruben geht. Doch das Wetter ist unberechenbar. Manchmal überrascht uns der Winter früh, wie zum Beispiel 2007. Oder der Sommer ist nass und der Boden häufig nicht befahrbar (2014). Jene Bauern, welche der Umwelt zuliebe ausreichend grosse Güllegruben gebaut haben, sind flexibel.

23.11.14 HOME

Laufhofschacht, eine Bündner Spezialität

5. Februar 2014
Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wer im Internet „Laufhofschacht“ sucht, der/die landet bestenfalls auf Heidis Mist, denn das ist eine echte Bündner Spezialität, nirgendwo sonst zu finden. Der dauernd zugängliche Laufhof bietet den Tieren frische Luft und Sonnenschein, was zu ihrem Wohlbefinden wesentlich beiträgt. Florence Nightingale erkannte diese positive Wirkung auf die Gesundheit bzw. auf ihre Kranken. In Zeiten der Antibiotika-Resistenz von Krankheitskeimen erinnern sich Fachleute neuerdings an ihre Entdeckung. Der Energiesparmassnahmen wegen sind die Empfehlungen von Florence Nightingale nicht einfach umzusetzen, etwa häufiges Lüften der Krankenzimmer. Ein Teil der Schweizer Nutztiere hat das Privileg Laufhof: Die Tiere können jederzeit an die frische Luft.

Zurück zu den Bündner Laufhofschächten! In der übrigen Schweiz entwässert der Laufhof in die Güllegrube oder, wenn längere Zeit keine Tiere im Stall sind, nach der Reinigung flächig in die angrenzende Wiese.

Nicht so in Graubünden! Es gibt die Laufhofschächte mit Weiche „Güllegrube“ oder „Bach“, siehe Fotomontage. Sie sind gang und gäbe, das weiss der Geissenpeter zu berichten, und er muss es ja wissen, denn er ist Kontrolleur, siehe Das  BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Er sieht kein Problem, denn neun Zehntel der Bauern würden sich an die Regeln halten und die Weiche lediglich im Sommer auf Bach stellen, wenn die Tiere auf der Alp sind. „Das sind nur die offiziell entdeckten Widerhandlungen!“ meint Heidi, denn wer sieht schon, wenn die Weiche „aus Versehen“ in die falsche Richtung weist? In langen Wintern ist die Versuchung gross, der Weiche einen Schubs Richtung Bach zu geben, desgleichen wenn die Güllegrube zu klein ist (in Graubünden gibt es noch keine Kontrolle der Hofdüngeranlagen).

Die Integration des Laufhofschachts in die Hofentwässerung ist vielfältig. Nicht immer führt der Ablauf direkt zum Bach (Variante 1 Fotomontage). Der Bauer plant die Ableitung z.B. zusammen mit Dachabwasser, also führt das Rohr zum Meteorwasserschacht; von dort gelangt das Laufhofabwasser zusammen mit dem Dachabwasser in den Bach (Variante 2 Fotomontage). Im Herbst, nach der Rückkehr der Tiere von der Alp, gibt es plötzlich viel Arbeit, wer denkt da zuerst ans Umstellen des Laufhofschachts. Wenn es regnet, wird das Laufhofabwasser mit dem Dachabwasser verdünnt und hinterlässt kaum Spuren. Sollte es trotzdem ein bisschen schäumen, dann fällt der Verdacht zuerst auf andere Quellen, etwa Lärchennadeln. Denn „Lärchenbächlein“ schäumen, das hat Heidi im Zusammenhang mit Hofabwässern gelernt; dummerweise auch dann, wenn weit und breit keine Lärche wächst. Bevor der Verdacht auf allfällige andere Verschmutzungsquellen fällt, ist das Ganze vergessen.

Eine weitere Variante ist das Ableiten des Sommer-Laufhofabwassers (statt direkt in den Bach oder über einen Meteorwasserschacht) in den Mistsickerschacht, von dort in den Meteorwasserschacht und dann in den Bach, frei nach dem Motto „The solution to pollution is dilution“. Diese Variante ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, dass das direkte Ableiten von Mistsickerwasser in Bäche immer noch einigermassen (wie stark?) verbreitet ist. Es dürfte die kostensparendste Variante sein, siehe Variante 3 auf der Fotomontage. Aber Achtung: heute offiziell verboten. Doch wer erwischt wird kann sich meist herausreden, kommt mit einer kleinen Busse auf Bewährung weg.

Zu hoffen ist, dass die tierfreundlichen Laufhöfe wegen der Laufhofschächte nicht in Verruf geraten. Obwohl diese Bündner Spezialität relativ neu ist, wäre es für den Schutz der Gewässer und den Ruf des Tierschutzes besser, wenn die Laufhofschächte der gewässerschutzkonformen Lösung der „übrigen Schweiz“ weichen müssten, bevor sie definitiv zur Tradition werden. Traditionen sind schwer zu bekämpfen, davon kann Heidi ein Liedlein singen: Misthaufen im Feld, Misthaufen im Feld … !

6.2.14 HOME

Darf jetzt Gülle ausgebracht werden?

9. Januar 2014
Da und dort wird jetzt Gülle ausgebracht. Die Gefahr, dass dadurch das Grundwasser und Oberflächengewässer verschmutzt werden ist gross.

Da und dort wird jetzt Gülle ausgebracht. Die Gefahr, dass dadurch das Grundwasser und Oberflächengewässer verschmutzt werden ist gross.

„Wer käme denn auf die Idee, im Winter stickstoffhaltige Mineraldünger auszubringen? Das wäre doch pure Verschwendung …“ heisst es in der Einleitung zum 4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014 des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Und weiter: „… Die Grundwasserreserven erneuern sich hauptsächlich im Winterhalbjahr, wenn mehr Niederschläge fallen, als Wasser über die Verdunstung oder den Abfluss in Oberflächengewässern verloren geht. Gleichzeitig sind viele Felder abgeerntet bzw. die vorhandenen Pflanzen haben ihr Wachstum weitgehend eingestellt und nehmen deshalb kaum Stickstoff (in Form von Ammonium oder Nitrat) auf. Die Gefahr, dass das sehr gut wasserlösliche Nitrat im Herbst oder während kurzer wärmerer Perioden im Winter ins Grundwasser ausgewaschen wird, ist daher sehr gross …“

Weitere Informationen zur Gefahr der Gewässerverschmutzung und über rechtliche Aspekte siehe 4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014. Es lohnt sich, den ganzen Newsletter zu lesen.

Bereits im Dezember 2013 hat die Abteilung Wasser des BAFU über die Problematik der Gülleanwendung im Winterhalbjahr berichtet u.a. auch über den ‚Notaustrag‘: „… Bei zahlreichen Gemeinden besteht irrtümlicherweise die Ansicht, dass mittels einer Ausnahmebewilligung der Gülleaustrag (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit bewilligt werden kann, wenn sich ein Bauer an die Gemeinde wendet. Für solche Bewilligungen besteht keine Rechtsgrundlage. Dass die Landwirte der Gemeinde oder einer anderen für den Vollzug des Gewässerschutzes zuständigen Stelle melden, dass die Güllelager demnächst voll sein werden und deshalb unter Umständen ein Notaustrag erforderlich werden könnte, ist aber dennoch sinnvoll und für die Minimierung des Risikos einer Gewässerverschmutzung unabdingbar.

Ist ein Gülle-Notaustrag zur Unzeit unabdingbar, besteht Anlass zur Annahme, dass die Güllelagerkapazität des betreffenden Betriebs ungenügend ist oder dass der betroffene Landwirt ein Problem bei seinem Lagermanagement hat. Eine entsprechende Kontrolle und Beratung zur Überwindung der Notsituation und für die Zukunft drängt sich daher in jedem Fall auf…“ Vollständiges PDF-Dokument des BAFU  vom 16.12.13:
Gülleanwendung im Winterhalbjahr (2013)

9.1.14 HOME

Höchste Zeit zum Leeren der Güllegrube

14. Oktober 2013
Am Heidiweg zwischen Heidibrunnen und -dörfli grasen jetzt viele Schafe. Die warme Herbstsonne hat am Sonntag Spaziergänger in grosser Zahl auf den Weg gelockt.

Am Heidiweg zwischen Heidibrunnen und -dörfli grasen jetzt viele Schafe. Die warme Herbstsonne hat am Sonntag Spaziergänger in grosser Zahl auf den Weg gelockt.

Der Winter hat sich letzte Woche angekündigt; viel nasser Schnee ist bis in die Niederungen gefallen, hat Maispflanzen geknickt, Wiesenpflanzen zu Boden gedrückt, Äste gebrochen … Immer spärlicher werden die Tage, an welchen Gülle umweltschonend ausgebracht werden kann. Wichtig ist, dass diese dazu genutzt werden, die Güllegrube vor Wintereinbruch zu leeren, denn niemand weiss, wann der Winter beginnt.

Vorbeugen: ohne Gülle-Notfall durch den Winter, Heidis Mist, 10.9.10

Heidibrunnen oberhalb Maienfeld

Heidibrunnen oberhalb Maienfeld

Heidihaus: traditionelle Hausabwasseranlage

Heidihaus: traditionelle Hausabwasseranlage

14.10.13 HOME

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung

20. Februar 2013
Güllegruben drohen zu bersten, Mistlager sind voll oder gar nicht vorhanden. Mist auf abgeerntetem Maisfeld: Ausdruck von Misswirtschaft

Güllegruben drohen zu bersten, Mistlager sind voll oder gar nicht vorhanden. Mist auf abgeerntetem Maisfeld: Ausdruck von Misswirtschaft.

Nun sind sie wieder voll, die Güllegruben! Der winterliche Aufschrei hallt durch die Schweizer Medienlandschaft. Eine Naturkatastrophe? Nein, zu kleine Güllegruben. Ein kluger Ostschweizer Bauer sagte Heidi: „Ich kann ruhig schlafen, ich habe die Lagerkapazität ausgebaut, dafür gab’s Geld.“ Andere taten das nicht, bauten zu klein oder stockten den Tierbestand auf, bauten einen Laufhof (höhere Direktzahlungen) ohne die Lagerkapazität anzupassen, das rächt sich. Übrigens, in der Ostschweiz waren Güllegruben schon Anfang Februar voll: Trotz Verbot wird die Gülle ausgefahren, SRF, Regionaljournal, 4.2.13.

Den Ostschweizer Bauern steht die Gülle bis zum Hals:  „…Die Behörden könnten bald gezwungen sein, Ausnahmebewilligungen zu erteilen…“ tönt es heute bei SRF, Regionaljournal, 20.2.13. Keine Behörde kann eine Bewilligung, auch keine Ausnahmebewilligung, für einen Gesetzesverstoss erteilen. Würde sie das tatsächlich tun, dann müsste Strafanzeige gegen diese Behörde erstattet werden. Die Beratung der Bauern in einem Notfall ist wichtig zur Begrenzung des Schadens für die Umwelt, was sich meist auch günstig auf die Höhe der Strafen und Bussen auswirkt. Wieso reden alle Behörden von Bewilligungen? Vielleicht um die Bauern vor Anzeigen zu schützen und zu vertuschen, dass sie Art. 28 der Gewässerschutzverordnung nicht vollziehen, nämlich die Kontrolle der Lagereinrichtungen für Hofdünger. Manche Kantone glauben an die Selbstdeklaration der Bauern!

In der EU ist ein Lagervolumen für 6 Monate vorgeschrieben; wenn trotzdem ein Problem auftritt, dann muss umgelagert werden bis zu einer Entfernung von 20 km. Bei uns beträgt die minimale Vorschrift für günstige Lagen gemäss Gewässerschutzgesetz 3 Monate, die Kantone können je nach Bedingungen längere Lagervorschriften anordnen. Gemäss der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft sollten die Lagerkapazität mindestens 5 Monate betragen, siehe auch 24. Dezember 2012: Güllen. Wenn es aus verschiedenen Kantonen jetzt tönt: Bei uns sind 5 Monate Vorschrift, dann ist dies nur die halbe Wahrheit, denn das gilt in der Regel nur für Neubauten. Und wer kontrolliert’s? In vielen Kantonen niemand, besonders dort, wo die Gemeinden verantwortlich sind, siehe Gemeinden: Den Letzten beissen die Hunde, Heidis Mist.

Heidi verweist auf ihren Grundlagen-Link AG Wintergülle-Planung und Notfall

Manchmal erhält Heidi eigenartige Fragen wie: „Dürfen Bauern nachts das Feld güllen?“ Auch treffen zur Zeit täglich mehrere Meldungen über Gülle und Mist auf Schnee ein.

20.2.13 HOME

Kanton Luzern: alarmierende Gewässerverschmutzungen

30. Januar 2013
Viel zu viele tote Fische in den Luzerner Gewässern. 2012 war erneut ein Rekordjahr mit Gewässerverschmutzungen

Viel zu viele tote Fische in den Luzerner Gewässern. 2012 war erneut ein Rekordjahr mit Gewässerverschmutzungen

Gewässerverunreinigungen und Fischsterben durch Gülle und Gewerbe seien im Kanton Luzern auch 2012 auf Rekordniveau, schreibt der Fischereiverband des Kantons Luzern (FKL) in der der heutigen Medieninformation. Trotz Beteuerungen habe sich die Situation nicht verbessert. Auf Druck des Fischereiverbands werden seit 2006 Gewässerverunreinigungen und Fischsterben in einer öffentlich einsehbaren Statistik publiziert: www.uwe.lu.ch/Themen/Gewässerverunreinigungen. Im Jahr 2012 waren es 71 Fälle: 30 aufgrund von Gülle, 21 Gewerbeabwasser und 20 „Diverse“. 23 Verschmutzungen führten zu Fischsterben: 11 wegen Gülle, 6 Gewerbeabwasser und 6 „Diverse“. 2011 führten sogar 37 der 78 von der Polizei erfassten Fälle zu Fischsterben.

Grosse Dunkelziffer
Der FKL schätzt die Dunkelziffer aufgrund der ihm bekannter Fälle als hoch bis sehr hoch ein. Er ruft in Erinnerung, dass Gewässerverunreinigungen Offizialdelikte sind, die von Amtes wegen verfolgt werden müssen. Wichtig ist, dass Verursacher, Beteiligte oder Passanten Verschmutzungen sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Feuerwehr melden, damit rasch eingeschritten werden kann.

Schäden für Natur, Staat und Volk
Gewässerverunreinigungen bewirken viele Schäden: Zehntausende von Fischen ersticken erbärmlich, Fauna und Flora im und am Wasser gehen kaputt, und das Eigentum von Staat und Korporationen als Besitzer und von Fischpächtern als Mieter der Gewässer wird beschädigt. Die Folge sind mühselige und teure Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen. In Zukunft soll laut Fischereiverband auch der finanzielle Schaden aufgezeigt werden, was zur Frage führt: Wer kommt für die Schäden auf? Der Steuerzahler?

„Wir kommen nicht vom Fleck“
Warum ist Luzern national ein Spitzenreiter bei Gewässerverschmutzungen und Fischsterben? Das liegt gemäss Fischereiverband an den hohen Tierbeständen und der entsprechenden Menge Gülle. Der Fischereiverband dankt der Mehrheit der Bauern für ihre Sorgfalt und den Verursachern von Verschmutzungen für sofortiges Melden. Er anerkennt auch die Bemühungen von Kanton und Bauernverband zur Sensibilisierung der Landwirte. „Aber das alles reicht einfach nicht, wir kommen nicht vom Fleck“, sagt Franz Häfliger, Präsident  des Fischereiverbandes. „Trotz schöner Worte und trotz eingeleiteter Massnahmen verharrt die Zahl der Unfälle seit Jahren auf hohem Niveau.“

Spürbare Massnahmen nötig
Der FKL erwartet, dass die vom Kanton vor drei Jahren eingeleiteten Massnahmen konsequent fortsetzt werden, ruhig eine Spur konsequenter und intensiver:

• Regelmässiger Check auf den Bauernhöfen nach Risikofaktoren

• Doppelte Abzüge bei den Direktzahlungen nach Güllenunfällen

• Kontrolle durch die Gemeinden bei neuen Güllengruben/Schwemmkanälen

• Verschärfte Kontrolle im Gewässerschutz bei Baugesuchen

• Fortführung der Informationskampagne, speziell des Bauernverbandes

Zusätzlich fordert der Fischerei-Verband eine Überprüfung des Bussenkatalogs und eine gezielte Sensibilisierung von Baufirmen und wasserrelevanter Betriebe für den sorgsamen Umgang mit Gewässern.

Anfrage über den Anstieg der Gewässerverschmutzung im Kanton Luzern, BUWD P 369, eröffnet am 27. Januar 2009

30.1.13 HOME

Gülle und Mist ausbringen: Jetzt planen!

1. Oktober 2012
DSC04579TWWRohanK

Noch wärmt die Sonne Blüten und Gräser, höchste Zeit für die Planung der Herbstdüngung.

Die Güllegrube muss vor Winteranfang leer sein und Mist rechtzeitig ausgebracht werden. Damit die Nährstoffe wirken und die Umwelt geschont wird, gilt es jetzt zu planen. Alle Jahre wieder! Heidi verweist auf ihren Artikel Gülle-Saison  bald vorüber.

1.10.12 HOME

Zu kleine und unzulängliche Mistlager

19. Juni 2012
DSC03847MistlagerKueblisK

Häufig anzutreffen sind Ställe, wo Gülle und Mistsickerwasser ungehindert versickern und abgeschwemmt werden, was besonders in schneereichen Wintern zu Problemen führt. Oft ist die Hofdünger-Lagerkapazität zu klein, und zwar nicht nur jene von kleinen alten Ställen wie hier im Bild, sondern auch jene von neuen. Der Mist liegt dann einfach neben dem Mistlager oder auf dem Feld und die Gülle wird auf schneebedeckten, gefrorenen oder wassergesättigten Boden ausgebracht; die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross. 19.6.12 HOME


%d Bloggern gefällt das: