Posts Tagged ‘Güllen’

Mottfeuer und Gülle in Tramelan

9. Dezember 2022

Mottfeuer auch am 8.12.22

Mottfeuer auch am 8.12.22

Am 7.12.22 rauchte es bei Tramelan wie üblich im Frühling und Herbst: Verbrennen der Äste von frisch gefällten Bäumen. Diese Mottfeuer sind gemäss Luftreinhalteverordnung verboten. Heute, am 8.12.22? Dasselbe Rauchdrama!

Güllen im Winter

Ach ja, und gegüllt wird auch, obwohl Vegetationsruhe herrscht. Als Beginn der Vegetationsruhe gilt, wenn der fünfte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von unter 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt.

Sperrfristen in der EU

Grünland: Die Düngesperrfrist beginnt im Grünen Gebiet am 1. November und endet am 31. Januar. Sie lässt sich in einigen Bundesländern auf Antrag verschieben oder vorziehen. Die Schweiz kennt keine Sperrfristen, dafür wird immer wieder zur Unzeit gegüllt, dann wenn die Pflanzen nicht wachsen und den Dünger nicht aufnehmen können. Die Verunsicherung, wann gegüllt werden darf, ist gross.

Heidis weitere Beiträge über Mottfeuer

Düngeverordnung: Achtung, Sperrfrist ab 1. Oktober. agrarheute 30.9.22

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Ostersamstag-Stimmungsbilder: Gülle und Mottfeuer

16. April 2022

Der Bauer Martin K. hat mir ein Video mit einem güllenden Bauern geschickt. Er weiss nicht, ob es in Ob- oder Nidwalden ist. Heidi kann keine Videos aufschalten, sie hat daher ein Bild herausgeschnitten.

Der Bauer Martin K. hat Heidi ein Video mit einem güllenden Bauern geschickt. Er weiss nicht, ob es in Ob- oder Nidwalden ist. Heidi kann keine Videos aufschalten, sie hat daher ein Bild herausgeschnitten.

Weiter ist eine Mottfeuer-Meldung eingetroffen. Im Berner Jura hat es auch am Ostersamstag „überall“ illegale Mottfeuer. Sie schaden der Gesundheit und dem Klima. Hier sei ein Beispiel gezeigt:

Beispiel eines stundenlangen Mottfeuers im Berner Jura vom Ostersamstag.

Beispiel eines stundenlangen Mottfeuers im Berner Jura am Ostersamstag.

Heidis viele Artikel über Mottfeuer

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Plötzlich ist da eine Mauer im Thur-Landschaftsschutzgebiet bei Bütschwil!

1. Dezember 2020

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist seit 1983 die Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach aufgeführt (BLN 1414). Im Schutzgebiet befinden sich auch Teile der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil SG.

Begründet wurde die Unterschutzstellung u.a. wie folgt:

  1. Tief eingeschnittene, von unzähligen Talmäandern geprägte Flusslandschaft
  2. Weitgehend unverbaute und frei fliessende Flüsse und Bäche
  3. Exemplarisch ausgebildeter fluviatiler Formenschatz

Und schauen wir uns doch die Schutzziele an, die da u.a. sind:

  1. Die durch die fluviatile Erosion geprägte Flusslandschaft erhalten.
  2. Die Gewässer und ihre Lebensräume in einem natürlichen und naturnahen Zustand erhalten.
  3. Den natürlichen Lauf und die Dynamik der Gewässer erhalten.

Doch was geschah in Bütschwil?

Im Sommer 2020 baute ein Bauer, Bürger von Bütschwil, am Ende der Austrasse in Bütschwil, unmittelbar an der Thur, eine Mauer mit Steinen, welche nicht aus der Thur stammen. Ganz nahe steht die Klubhütte der Fischer, deren Existenz offenbar 2019 oder 2020 legalisiert wurde.

Da stellt sich jemand die Frage: „Haben Ortsbürger von Bütschwil besondere Rechte?“ Nein, in der Bundesverfassung steht in Art. 8: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Heidi meint: „Wenigstens theoretisch ist das so.“ Dieser Mauerbau des Bauern ist nur ein Beispiel. Eine „Gewohnheit“ sei zudem u.a. das Güllen auf gefrorenen Boden.

Was ist zu tun?

Dem Gemeindepräsidenten schreiben? Nein, das nützt kaum. Die kantonalen Behörden auf diesen Missstand aufmerksam machen? Ja, denn sie sind dafür verantwortlich. In diesem Fall sind sogar mehrere Ämter involviert. Man muss den Abbruch dieser beiden Bauten im Gewässerraum verlangen. Gesetzte sind da, um beachtet zu werden!

Es ist Güllezeit!

28. März 2020

Güllen mit der Weitwurfdüse oder dem Prallteller sollte eigentlich verboten sein, denn die Ammoniakemissionen sind riesig.

Güllen mit der Weitwurfdüse oder dem Prallteller sollte eigentlich verboten sein, denn die Ammoniakemissionen sind riesig.

Aufgrund von Anfragen stellt Heidi immer wieder fest: Es gibt viele offenen Fragen zum Güllen – Bauern und Bevölkerung sind oft verunsichert. Wann soll wieviel gegüllt werden? Wo darf Gülle nicht ausgebracht werden? Eines ist klar: Die Schweizer Landwirtschaft hat ein Überschussproblem und sie ist Vize-Europameisterin bei den Ammoniakemissionen pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche. Zwar ist z.B. vorgeschrieben, dass Gülle gemäss dem Stand der heutigen Technik auszubringen ist, aber das wird trotz Ressourcenprogramm des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) – sprich mit unseren Steuergeldern – nur mangelhaft umgesetzt und nützt zu wenig, denn die Tierzahlen sind viel zu hoch, der Futtermittelimport auch.

Das Güllen mit dem Schleppschlauch reduziert die Ammoniakemissionen. Das ist gut für unsere Gesundheit, den Wald, Moore, ökologische Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete usw.

Das Güllen mit dem Schleppschlauch reduziert die Ammoniakemissionen. Das ist gut für unsere Gesundheit, den Wald, Moore, ökologische Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete usw.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt): „Die Landwirtschaft ist in der Schweiz Hauptverursacherin der Emissionen des Luftschadstoffs Ammoniak und der Treibhausgase Methan und Lachgas. Ammoniak schädigt sensible Ökosysteme. Treibhausgase tragen zur Klimaerwärmung bei. Zwischen 1990 und 2000 sind die Ammoniakemissionen zurückgegangen. Seither stagnieren sie. Bei Methan und Lachgas zeigt sich ein ähnliches Bild.“

Kann das Problem mit AP 22+ gelöst werden? Theoretisch schon, aber es gibt viel, viel, viel zu viel Druck von Seiten der Profiteure dieses nicht nachhaltigen Systems. Es ist also massiver Gegendruck von uns, den Betroffenen, nötig.

Mit dem Schleppschlauch die Strasse güllen beim Wechsel von einer Wiese zur andern ist zwar bequem für den Bauern, aber klar verboten. Die entsprechende Vorschrift ist sehr bauernfreundlich, denn nur ein Abstand zu Strassen und Wegen von 0,5 m muss eingehalten werden. Besonders bei entwässerten Strassen ist die Gefahr von Abschwemmung durch Regen gross, was zur Verschmutzung von Bächen führt.

Mit dem Schleppschlauch die Strasse güllen beim Wechsel von einer Wiese zur andern ist zwar bequem für den Bauern, aber klar verboten. Die entsprechende Vorschrift ist sehr bauernfreundlich, denn nur ein Abstand zu Strassen und Wegen von 0,5 m muss eingehalten werden. Besonders bei entwässerten Strassen ist die Gefahr von Abschwemmung durch Regen gross, was zur Verschmutzung von Bächen führt.

Landwirtschaft als Luftschadstoffquelle, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Ressourcenprogramm BLW

Ammoniakemissionen: Ammoniak verändert sensible Ökosysteme. Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft

28.3.20 HOME

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Von vollen Güllegruben und drainierten Böden

19. März 2018

Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Bachstelze & Co. sind pünktlich zurückgekehrt, aber der Frühling lässt auf sich warten. Vielerorts ist es kalt, der Boden gefroren und/oder von der Schneeschmelze durchnässt.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt unter Art. 14, Betriebe mit Nutztierhaltung, Absatz 3 das Folgende vor:

„Im Betrieb müssen dafür (Hofdünger) Lagereinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens drei Monaten vorhanden sein. Die kantonale Behörde kann jedoch für Betriebe im Berggebiet oder in ungünstigen klimatischen oder besonderen pflanzenbaulichen Verhältnissen eine grössere Lagerkapazität anordnen.“

Drei Monate Lagerkapazität sind zu wenig

In der EU sind sechs Monate vorgeschrieben. Die Vorgaben sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es fehlt an Übersicht was wo gilt. Für Neubauten wird zum Teil eine Lagerkapazität von fünf Monaten gefordert, aber wo nicht gebaut wird oder vom Kanton keine grössere Lagerkapazität vorgeschrieben ist, haben die Bauern immer wieder Probleme mit vollen Güllegruben. Einmal ist der Winter lang, dann regnet es monatelang fast nur.

Gefahr von Gewässerverschmutzungen

Eine ausreichende Lagerkapazität bringt Flexibilität beim Ausbringen des theoretisch wertvollen Düngers. Doch wo viel Futter zugekauft bzw. importiert wird, da ist man froh, wenn die Gülle möglichst versickert (ins Grundwasser?) oder weggeschwemmt wird, in eine Hecke, den Wald, einen Bach …

Drainierte Böden sind besonders heikel, läuft doch die Gülle direkt via Drainage in den nächsten Bach. Verschmutzung von Gewässern mit Gülle und den sich oft darin befindlichen Schadstoffen wie Antibiotika und resistente Keime sind die Folge.

Man redet gerne von Überreglementierung, aber in diesem Falle müsste nur eine einzige Zahl geändert werden: 6 statt 3 Monate Lagerkapazität. Das würde dann das Bauwesen beleben und wahrscheinlich Ressourceneffizienz-Beiträge generieren.

Neue Düngeverordnung in Deutschland

Sobald Schnee liegt, egal wie viel, darf keine Gülle oder kein Gärsubstrat ausgebracht werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bussgeld und Kürzungen von Fördergeldern. Einigen Landwirten scheint das noch nicht bewusst zu sein und auch einige Landwirtschaftsämtern scheinen sich mit den verschärften Vorgaben der neuen Verordnung schwer zu tun.

Gülle im Schnee – Verstöße gegen die neue Düngeverordnung, Bayerischer Rundfunk vom 9.3.18

Nährstoffe in Gewässern ist ein weltweites Problem

Zusammenfassung des Science-Artikels Declining oxygen in the global ocean and coastal waters

Beneath the waves, oxygen disappears

As plastic waste pollutes the oceans and fish stocks decline, unseen below the surface another problem grows: deoxygenation. Breitburg et al. review the evidence for the downward trajectory of oxygen levels in increasing areas of the open ocean and coastal waters. Rising nutrient loads coupled with climate change—each resulting from human activities—are changing ocean biogeochemistry and increasing oxygen consumption. This results in destabilization of sediments and fundamental shifts in the availability of key nutrients. In the short term, some compensatory effects may result in improvements in local fisheries, such as in cases where stocks are squeezed between the surface and elevated oxygen minimum zones. In the longer term, these conditions are unsustainable and may result in ecosystem collapses, which ultimately will cause societal and economic harm.

Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18. Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18.
Low and declining oxygen levels in the open ocean and coastal waters affect processes ranging from biogeochemistry to food security.The global map indicates coastal sites where anthropogenic nutrients have exacerbated or caused O2 declines to <2 mg liter−1 (<63 μmol liter−1) (red dots), as well as ocean oxygen-minimum zones at 300 m of depth (blue shaded regions). [Map created from data provided by R. Diaz, updated by members of the GO2NE network, and downloaded from the World Ocean Atlas 2009].
Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.

19.3.18 HOME

Vegetationsruhe: … und es wird gegüllt!

8. Dezember 2017

Deutschland: Eine Initiative des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

In der Schweiz ist das ganze Jahr Güllezeit, da es keine Winter-Sperrfristen gibt. Am 7.12.17 brachten Bauern z.B. in den Kantonen St. Gallen sowie Glarus Gülle aus. Der Boden war gefroren und leicht mit Schnee bedeckt. Gemäss Gewässerschutzgesetzgebung wäre Gülleaustrag verboten, denn die Pflanzen können die Nährstoffe während der Vegetationsruhe nicht aufnehmen. Doch der Vollzug funktioniert nicht.

Ein Bauer war mit dem Schleppschlauchverteiler unterwegs. Der Schleppschlauchverteiler bietet mehrere Vorteile wie geringere Luftverschmutzung durch Ammoniak und daher tiefere Düngerkosten. Aber wenn jetzt während der Vegetationsruhe Gülle ausgebracht wird, dann sind zwei Vorteile zugunsten des Bauers erwähnenswert: Man sieht weniger gut, dass Gülle ausgebracht wurde und auch die Pufferstreifenverletzungen fallen weniger auf. Die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist jedoch gross.

Gülle-Notstand in Schleswig-Holstein offenbart verfehlte Landwirtschaftspolitik

Aber auch in Ländern mit Sperrfrist ist die Lage für Gewässer und Grundwasser nicht rosig. Gemeinsam mit neun Umweltverbänden und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) eine Petition zur Verschärfung des Düngerechts initiiert.

 „Die Folgen einer verfehlten Landwirtschaftspolitik in Deutschland bringen in Schleswig-Holstein das Fass zum Überlaufen: Zahlreiche Gülletanks sind randvoll gefüllt und können keine weitere Last mehr aufnehmen – zu groß wäre die Gefahr, dass die Gülle überbordet und direkt in Böden und Gewässer gelangt. Dieser Gülle-Notstand zwingt die Landesregierung zu einem unkonventionellen Erlass: Mit Notfallgenehmigung dürfen die Bauern auf den Feldern provisorische Güllelager errichten.

Wir sehen allerdings die Gefahr, dass sich dieser Gülle-Notstand in den nächsten Jahren wiederholt und auch andere Teile der Republik treffen könnte. Denn zu der Gülle-Überproduktion aus der Massentierhaltung in Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Gülle aus dem Ausland importiert. Das ist Ausdruck einer verfehlten Landwirtschaftspolitik, die zu Lasten der Böden und Gewässer geht.

Hinzu kommt, dass die novellierte Düngeverordnung und die kürzlich verabschiedete Stoffstrombilanzverordnung der industriellen Landwirtschaft derart viele Ausnahmen und Schlupflöcher gewähren, dass ein nachhaltiger Gewässerschutz nicht möglich ist. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik einleiten.“

Gülle-Notstand in Schleswig-Holstein offenbart verfehlte Landwirtschaftspolitik, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), 8.12.17

Weitere Informationen finden Sie unter: www.guelleverschmutzung-stoppen.de.

8.12.17 HOME

WordPress präsentiert den Jahresbericht für Heidis Mist

30. Dezember 2015

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Ende Jahr erstellt WordPress für den Blog immer einen Jahresbericht. Heidi hat ein paar Daten herauskopiert.

Attraktionen in 2015

Dies sind die am meisten besuchten Beiträge; einige sind schon „alt“, aber immer noch gefragt. WordPress kommentiert: „Deine Beiträge hinterlassen bleibende Eindrücke!“

  1. Nur Schweizer Poulet und Truthahn kaufen!
  2. Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten,
  3. Güllen wenn’s regnet
  4. Kloster Disentis setzt Zeichen für die Berglandwirtschaft,
  5. Der Acker rückt näher an den Bach,

Die meisten Besucher kamen aus: Schweiz, Deutschland und Vereinigte Staaten.

Erfreuliche Zahlen

Die Konzerthalle im Sydney Opernhaus fasst 2’700 Personen. Dieses Blog wurde in 2015 etwa 29’000 mal besucht. Wenn es ein Konzert im Sydney Opernhaus wäre, würde es etwa 11 ausverkaufte Aufführungen benötigen, um so viele Besucher aufzunehmen, wie dieses Blog (ohne Abos).

Es wurden 269 Bilder hochgeladen, das entspricht 5 Bildern pro Woche.

Mit 206 Besuchern war der 25. Februar der geschäftigste Tag des Jahres. Misthaufen im Feld 2014 war der beliebteste Beitrag an diesem Tag.

Heidi dankt WordPress für den guten Service und die Unterstützung Jahr für Jahr.

In letzter Zeit erhält Heidi übrigens häufig Anfragen wie „Gesetz betr. Ausbringen von Gülle oder Lagern von Mist im Wald“. Um es wieder einmal klar zu sagen: „Das Düngen und Ausbringen von Pflanzenchutzmitteln im Wald und auf dem 3 m breiten Pufferstreifen am Wald ist verboten!“

30.12.15 HOME

Malanser und Zuger Misthaufen im Feld … und – jetzt güllen?

22. Dezember 2015

Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Alle Jahre wieder liegen bei Malans im Bündnerland riesige Misthaufen monatelang illegal im Feld, über dem Grundwasser (Versickern!), nachlässig hingeworfen, lausig gedeckt, echt BIO. Heidi hat 2010 erstmals einen fotografiert. Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft zuständig (!!!), dieses sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf, denn die üble Situation ist dem ALG längst bekannt: In diesem Fall Stallbau ohne Mistlager! Solche Misthaufen, meist ungedeckt, liegen auch an anderen Orten in Graubünden monatelang im Feld.

Doch das rechtswidrige Lagern von Mist im Feld ist nicht auf Graubünden beschränkt, kommt in anderen Kantonen ebenfalls vor. Soeben sind Fotos aus dem Kanton Zug eingetroffen. Erika und Roland (Name von der Redaktion geändert) waren wieder einmal auf Wanderschaft in der Region Gottschalkenberg/Langenegg. Hat die Landeigentümerin der Wiese auf der Langenegg, die Korporation Oberägeri, zuviel versprochen, als sie Heidi schrieb: „Der Korporationsrat kann diesen Zustand nicht dulden und wird umgehend entsprechende Massnahmen einleiten.“?

Misthaufen: Weiser Entscheid der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 30.10.15

Mist auf Wiesen und im Wald der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 27.10.15

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Jetzt neben Grundwasserfassung Gülle ausbringen?

Eine Leserin hat Heidi geschrieben, dass der Bauer von nebenan Mitte Dezember direkt neben einer Grundwasserfassung Gülle ausgebracht hat. Das Ausbringen von Gülle ist in der Grundwasserschutzzone S2 allgemein verboten. Es besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Zudem ist in dieser Jahreszeit mit dem Auswaschen von Stoffen (Nitrat) ins Grundwasser zu rechnen. Das Foto möchte sie lieber nicht veröffentlicht haben wegen der nachbarschaftlichen Beziehung. Macht nichts, meint Heidi, man kann sich das gut vorstellen.

Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid? Heidis Mist 19.11.12

22.12.15 HOME

Winteranfang in den Bergen (3)

10. November 2014

Die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross, wenn Gülle oder Mist unsachgemäss ausgebracht wird.

Die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross, wenn Gülle oder Mist unsachgemäss ausgebracht wird, etwa auf Schnee.

Schon zum zweiten Mal hat es geschneit. In höheren Lagen war die Schneedecke für diese Jahreszeit beachtlich dick, doch die Sonne liess am Wochenende Frühlingsstimmung aufkommen. Die Böden sind von der Schneeschmelze nass, und in den nächsten Tagen wird es regnen. Wer die Sonnentage im Oktober und Anfang November für’s Güllen und Misten genutzt hat, kann jetzt getrost dem Winter entgegen blicken, vorausgesetzt natürlich, dass die Hofdüngerlager nicht nur leer sind, sondern auch gross genug.

Im Fürstentum Liechtenstein ist in Lagen über 800 m ü.M. das Güllen ab 15. November bis 15 März verboten. In Lagen unter 800 m ü.M. dauert die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Februar. Das hat seine Gründe. Mit dieser Massnahme streben die Behörden eine effiziente Nutzung der Nährstoffe an; und sie betreiben vorsorglichen Gewässer- und Umweltschutz, siehe Hofdüngerverwertung, Amt für Umwelt, Fürstentum Liechtenstein. Ein gutes Vorbild für die Schweiz, meint Heidi, wo Ressourceneffizienz in aller Munde ist.

In der Schweiz gibt es, zumindest auf Bundesebene, keine zeitliche Einschränkung. Die Behörden setzen auf Eigenverantwortung der Bauern. Dies obwohl die Vorschriften gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Winter für Winter zu heftigen Diskussionen Anlass geben und zu juristischen Auseinandersetzungen. War der Boden tatsächlich gefroren? Wassergesättigt? Herrschte Vegetationsruhe? Immer wieder kommt es zu Gewässerverschmutzungen. Eine Sperrfrist zum Schutze des Grundwassers und der Gewässer wäre nötig; sie würde zudem den Behörden viel Arbeit und Ärger sparen sowie uns SteuerzahlerInnen ein paar Rappen. Auszug aus der ChemRRV:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung, Heidis Mist 20.2.13

Gülle und Mist: Jetzt umweltgefährdend! Heidis Mist 19.1.12

Gülle und Mist: Im Zweifelsfall nie! Heidis Mist 12.2.12

Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, BAFU/BLW 25.10.12 aktualisiert

10.11.14 HOME

Deutschland: Zuviel Nitrat im Wasser

11. Juli 2014

Das Ausbringen von Gülle bei Regen oder auf wassergesättigten Boden ist eine grosse Verschmutzungsgefahr für Oberflächengewässer (Abschwemmung) oder Grundwasser (Auswaschung).

Das Ausbringen von Gülle bei Regen oder auf wassergesättigten Boden ist eine grosse Verschmutzungsgefahr für Oberflächengewässer (Abschwemmung) oder Grundwasser (Auswaschung).

Ein Gewässerschützer soll vor Jahren gesagt haben, man müsse die Gewässer zu ihrem Schutz verrohren. Zahlreich sind denn auch die Meldungen, welche über verschmutzte Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) bei Heidi eintreffen. Die neueste Meldung stammt von der Europäischen Kommission. Sie hat am 10.7.14 Deutschland erneut ermahnt, stärker gegen die Verunreinigung von Wasser durch Nitrat vorzugehen. Somit hat sie die zweite Stufe im laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und kann im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert.

An 50,3% der deutschen Messstellen wird der Grenzwert für Nitrat überschritten. Sorge bereitet auch die starke Verschmutzung der Oberflächengewässer und der Ostsee. Die Entfernung von Nitrat aus dem Trinkwasser verursacht zudem hohe Kosten. Deutschland habe nicht genug für die Reduzierung oder Prävention der Nitratbelastung getan. Das EU-Umweltrecht schreibe dies aber vor.

Ausführliche Informationen: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Meldung vom 10.7.14 Nitratbelastung im Grundwasser: Kommission fordert Deutschland zum Handeln auf. Quelle: Grünwolf

EU zeigt Gelbe Karte wegen deutscher Untätigkeit bei Nitraten, Lebensraum Wasser, Siegfried Gendries, 13.7.14

11.7.14 HOME


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