Posts Tagged ‘Hecken’

Morgen auf Zoom, 28.10.21 von 12 bis 13 Uhr: Vortrag Wildbienenförderung

27. Oktober 2021
Sandlinse in Kiesbeet zum Fördern von Wildbienen.

Sandlinse in Kiesbeet zum Fördern von Wildbienen.

Vortrag Wildbienenförderung 28.10.21

Naturnah gestaltete Grünräume im Siedlungsraum können einer beindruckenden Anzahl Wildbienenarten einen Lebensraum bieten. Bereits auf kleinen Flächen lassen sich mit gezielten Massnahmen zur Erhöhung des Blütenangebots und dem Erstellen von Nistgelegenheiten mehrere Dutzend Wildbienenarten fördern. Gleichzeitig sind solche blütenreichen Lebensräume auch für uns Menschen attraktiv anzuschauen.

In diesem Lunch Talk vermittelt Jonas Landolt einen Einblick in die breite Palette an Projekten zur Wildbienenförderung des Vereins «Natur im Siedlungsraum» (NimS). Er stellt verschiedene Wildbienenarten und ihre Lebensraumansprüche im urbanen Raum vor. Sie erhalten Tipps und Ideen zur Wildbienenförderung, die Sie auf dem Balkon, im Garten oder bei der Planung von Grünflächen umsetzen können.

Anmeldung für Zoom-Vortrag vom 18.10.21, 12 bis 13 Uhr

Newsletter NimS

Liebe Leserin, lieber Leser, abonnieren Sie doch gleich den Newsletter von NimS. Im neuesten sind zahlreiche interessante Informationen, so auch Tipps für den Garten:

  • Wiesen mähen
    Um im Frühling eine blütenreiche Wiese zu haben, sollte diese kurz in den Winter gehen und im Herbst ein zweites Mal geschnitten werden (Emdschnitt). 10-20% kann man als Rückzugsstreifen stehen lassen. Mähen natürlich nicht mit dem Fadenmäher (Video zu den Gefahren für Igel), sondern mit der Sense!
  • Stauden stehen lassen
    Vor allem samentragende Stauden wie Karden, Disteln und Königskerzen sollten stehen gelassen werden. Sie werden im Winter gerne von Distelfinken besucht und sind Überwinterungsorte für Insekten beziehungsweise deren Eier und Larven.
  • Hecken zurückschneiden und Asthaufen erstellen
    Wenn das Laub heruntergefallen ist, können die Sträucher zurückgeschnitten und mit dem Schnittgut ein Versteck für Igel gebaut werden. Auch das Laub lässt sich gleich verwenden.

Wildbienen-Kartenserie

Wildbienenkartenset: 1 von 5 Sujets

Wildbienenkartenset: 1 von 5 Sujets

Mit 5 ausgewählten Wildbienenfotos hat der Verein NimS eine Kartenserie kreiert.

Hier gehts zu weiteren Informationen und zum Bestellformular.

«Natur im Siedlungsraum» (NimS)

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Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert

16. September 2016
Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben am 13.9.16 eine Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern veröffentlicht. Das 43-seitige Dokument regelt die Anwendung von Pestiziden und Düngern aus der Luft im Detail. Darin sind auch die neuen stark verkleinerten Abstandsvorschriften festgehalten.

Das BAFU rechtfertigt diese massive Verschlechterung mit dem Argument, dass in der Vergangenheit nur die Ausnahmen in der Praxis Anwendung gefunden hätten und macht mit dem Zauberstab aus der Verschlechterung eine Verbesserung. Wieso hat das BAFU die Regeln nicht durchgesetzt? Einen kleinen Lichtblick gibt es: Gegenüber der Grundwasserschutzzone S2 muss, abweichend vom ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung, eine Schutzdistanz eingehalten werden, und zwar dieselbe wie für die enge Grundwasserschutzzone S1: 30 m ab Helikoptermitte. Störend bleibt, dass die Distanz zu den Grundwasserschutzzonen von 60 m auf 30 m verkleinert wurde.

Heidi möchte nur zwei weitere Beispiele aus der Vollzugshilfe zitieren, sie gehören zu den (beliebten) Ausnahmen:

c Zusätzliche Abstandregeln für Hecken, Feldgehölze, Wald und bestockte Weiden

„… Gewisse Hecken oder Vegetationsgürtel können eine Schutzfunktion vor Abdrift haben (z. B. Hecken entlang von Flüssen). Mit Einverständnis des Kantons wird der Sicherheitsabstand gegenüber einer solchen Hecke oder einem solchen Vegetationsgürtel nicht angewandt. Der Sicherheitsabstand kann auf 10 m (Heidi: ab Helikoptermitte!) reduziert werden, sofern alle behandelten Parzellen dauerhaft begrünt sind oder wenn diese nach den Anforderungen für den ökologischen Leistungsausweis bewirtschaftet werden. Alternativ können auch andere Massnahmen gemäss Gesetzen oder Verordnungen zum Bodenschutz angewendet werden.“

Heidi nennt diese Hecken Todeshecken. Es ist ja jedes Tierchen selber schuld, wenn es sich in die Nähe von Agrikultur wagt. Zudem dürfte Abdrift aus Flugzeugen bei einer derart kleinen Distanz auch ins Gewässer gelangen, meint Heidi, und zwar schon bei Windstärken weit unter der erlaubten Grenze.

a Abstandsregeln für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen

„Unter privaten Gebäuden werden bewohnte Gebäude verstanden. Rebhäuschen fallen z. B. nicht darunter. Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden. Falls Produkte mit einem bewilligten Sicherheitsabstand von 30 m verwendet werden, muss dies im Bewilligungsgesuch (in der Spalte «Art der Produkte») vermerkt werden. Damit ist aber ausgeschlossen, dass andere Produkte verwendet werden; dies gilt für die ganze Dauer der Bewilligung.“

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m. Unter diesen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

Nebenbei gesagt: Heidi hatte im März 2016 in mühsamer Arbeit alle PSM ihrer Liste mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW verlinkt, damit ihre LeserInnen die Tabelle einfach kontrollieren bzw. die Mittel studieren können. Doch schon bald darauf gab’s eine Revision und aus PSM X wurde PSM A … usw., denn jedes PSM hat zwar im Pflanzenschutzmittelverzeichnis eine Platznummer und lässt sich exakt verlinken, doch bei einer Revision – was häufig passiert – werden die Plätze neu zugeteilt.

Vollzug

Der Vollzug funktioniert auch bei der Luftapplikation nicht gut. Ein Leser erzählte Heidi, dass er auf einem Campingplatz im Wallis vom Helikopter aus mit PSM besprüht worden sei. Einheimische beschreiben in Medienberichten immer wieder massive Spritzfehler.

Heidi ist überzeugt, dass die kleinräumige Schweiz irgendwann ihre Richtlinien der EU anpassen wird und die Luftapplikation verbietet. Die Frage ist nur: Wann?

Weitere Informationen:

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?, Heidis Mist 3.3.16

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Ausnahmen, Heidis Mist 8.3.16

16.9.16 HOME

Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

16.6.16 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME

Das Wunder von Mals

24. Dezember 2015
Bild aus dem offiziellen TRAILER für den Kino-Dokumentarfilm „Das Wunder von Mals“. Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel.

Bild aus dem offiziellen TRAILER für den Kino-Dokumentarfilm „Das Wunder von Mals“. Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel.

Anfang September 2014 reisten JournalistInnen aus aller Welt nach Mals, berichteten über das Dorf im Südtirol, welches per Volksabstimmung den Einsatz von Pestiziden auf dem Gemeindegebiet verboten hatte, und zwar mit 76% JA-Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 69%. Das ist einmalig in der Weltgeschichte. Die Schottischen Schmetterlingsforscher jubelten und sprachen vom “Miracle of Mals”.

Die intensiven Obstplantagen breiten sich im Vinschgau immer stärker aus, verdrängen die traditionellen Bewirtschaftungsformen mit
Grünland, Getreide und Kräutern und machen den Biolandbau praktisch unmöglich.

Abdrift von Pflanzenschutzmitteln

In Mals im oberen Vinschgau ist die Vielfalt noch gross, was nicht heisst, dass die BewohnerInnen dort sicher sind vor Pestiziden. Aufgrund des Klimas bläst immer wieder ein heftiger Wind, der die Sprühnebel kilometerweit durch die Luft treibt und Pflanzenschutzmittel auch in der Gemeinde Mals in hohen Konzentrationen ablagert, z.B. auf dem Rasen einer Grundschule, auf biologisch angebauten Gewürz- und Heilkräutern, in Privatgärten und auf Wiesen.

Man beschwichtigte die Malser: „Wir machen Hecken, wir machen Abstandsregeln, wir machen Spritzdüsen, die genauer sprühen, und wir werden das hinkriegen.“ Doch die Zeit verging, und die Monokulturen rückten näher an das „Gallische Dorf“ heran – wie die Legionen von Cäsar bei Asterix und Obelix.

Das Recht des Nächsten auf Unversehrtheit

Mit einem Manifest forderten 2013 gut 50 Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Biologen und Apotheker des Obervinschgaus, dass für alle das uralte Rechtsprinzip gelten müsse: „Die Freiheit des Einzelnen hat ihre Grenzen am Recht des Nächsten.“ Und das Recht des Nächsten auf Unversehrtheit von Luft, Wasser und Boden und auf die Unversehrtheit seiner Gesundheit würde durch chemisch-synthetische Spritzmittel gefährdet und durch die Abdrift sogar massiv verletzt.

Widerstand gegen Pflanzenschutzmittel wächst

Plakat-Aktion von Hollawint. Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel.

Plakat-Aktion von Hollawint. Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel.

Zahlreiche Malser begannen sich zu engagieren. Frauen sammelten alte Leintücher, schrieben Botschaften darauf. Eines Morgens hingen plötzlich überall Plakate an Balkonen, Zäunen … Nicht für alle war es leicht, öffentlich Farbe zu bekennen, und nicht alle BefürworterInnen wagten es, etwa wenn der Nachbar ein Obstbauer war. Doch es lohnte sich, die Wirkung war beachtlich, und die Aktion regte viele zum Nachdenken an. Im Kurzfilm Über den Schatten springen, erzählen Frauen die Entstehungsgeschichte der Plakate.

Wie soll es weitergehen? „Wir Frauen müssen etwas machen…“, hiess es … und schon war die Leserbrief-Aktion geboren: Drei Seiten oder gegen 70 Leserbriefe mit exakt dem gleichen Inhalt. Und so geschah’s: Hollawint kommt auf, ein Kurzfilm. Hier geht’s zur Internetseite Hollawint – Netzwerk für nachhaltiges Leben.

Die Erfolge der Malser beruhen auf dem Zusammenspiel vieler Gruppen und Initiativen.

Der Dokumentarfilm

Alexander Schiebel, Regisseur des Dokumentarfilms "Das Wunder von Mals". Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel

Alexander Schiebel, Regisseur des Dokumentarfilms „Das Wunder von Mals“. Copyright: Web Video Group des Alexander Schiebel

Ein Dokumentarfilm ist im Entstehen: Das Wunder von Mals. Einige Sequenzen sind schon abrufbar. Man findet u.a. Informationen über die aggressiven Attacken auf den demokratischen Entscheid der Malser und auf einzelne besonders engagierte Leute wie den Promotorensprecher Johannes Fragner-Unterpertinger. Alexander Schiebel, der Regisseur, sagt in seiner Beschreibung des Films: „… Aber man braucht nicht zu glauben, dass der Film jetzt zu Ende ist (nach Medienrummel und Preisverleihungen), sondern das Imperium schlägt zurück, wenn man so will, und zwar mit den vier Methoden des Terrors, die man hier sehr gut studieren kann:

  1. Methode: Wirtschaftlicher Terror
  2. Methode: Politischer Terror
  3. Methode: Juristischer Terror und zum Schluss noch
  4. Methode: Medialer Terror rundet sozusagen das Angebot ab …“

Präsentation: Thema & Storyline, Alexander Schiebel erzählt mithilfe von Skizzen die Filmgeschichte.

Ist die konventionelle Landwirtschaft ein Auslaufmodell?

Damit Heidis Weihnachtsgeschichte keinen negativen Ausklang hat, hier der Link zu einem Kurzfilm, welcher zeigt wie Landwirtschaft auch sein könnte. Alexander Agethle, Bauer und Agronom, lässt spüren, dass es nicht einfach „keine Chemie“ ist, sondern es ist etwas grundlegend Anderes, Lebendiges, Echtes. Abgewirtschaftet – „Ist die konventionelle Landwirtschaft ein Auslaufmodell?“.

Heidis Weihnachtsgeschenk

Der Film wird voraussichtlich im Herbst 2016 fertiggestellt. Heidi verschenkt fünf LeserInnen mit Postadresse in der Schweiz je eine DVD. Jetzt ist Ferienzeit, falls im 2016 weitere Bestellungen eintreffen, wird sie diese nach Möglichkeit berücksichtigen und das Geschenkangebot erhöhen. Bitte melden unter heidismist at bluewin.ch.

Crowdfunding für das Wunder: Unterstützen Sie bitte das Dokumentarfilm-Projekt Das Wunder von Mals, indem Sie eine DVD (25,00 €) oder mehrere DVDs vorab bestellen. Sie wollen im Abspann genannt werden? Kein Problem! Bestellen Sie 10 Stück = 200,00 € plus 200,00 € = 400,00 € … DANKE!

24.12.15 HOME

Keine Siloballen auf Pufferstreifen an Hecken!

19. Oktober 2014
Alle Jahre wieder: Illegales Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis GR, Foto 18.10.14...

Alle Jahre wieder: Illegales Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis GR, Foto 18.10.14…

Immer wieder dasselbe Bild: Siloballen auf Pufferstreifen. Heidi geht davon aus, dass die Bauern sehr wohl wissen, dass dies verboten ist. Pufferstreifen sind für einen Teil der Bauern lästige Randstücke mit Auflagen, in diesem Fall gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Anhang 2.5 und 2.6. Drei Meter breite Streifen entlang von Hecken dürfen weder gedüngt, noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, damit diese Stoffe nicht aus dem Kulturland (oder defekten Siloballen) in die Hecken gelangen. Diese Vorschrift ist auch wichtig für die Artenvielfalt, dienen doch solche extensiv bewirtschafteten Flächen Wildpflanzen und -tieren sowie Nützlingen als Lebensraum.

Bauern, welche Direktzahlungen beziehen, müssen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen. Das heisst konkret: Der Pufferstreifen muss mit Gras oder Kräutern bewachsen sein. Pufferstreifen-Vergehen sieht Heidi häufig, denn allfällige Bussen sind klein. Offensichtlich sind die Behörden blind. Der Vollzug funktioniert nicht; die Kantone wären dafür verantwortlich. Die Direktzahlungen fliessen trotzdem grosszügig.

Ein guter Kenner der Bündner Landwirtschaft sagte Heidi kürzlich: „In Graubünden bewegt sich nichts!“ Das stimmt nicht ganz, denn wenn es um mehr Direktzahlungen geht, etwa die neuen Landschaftsqualitätsbeiträge, dann handeln die Behörden sehr schnell.

... Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis am 16.1.11.

… Siloballen auf dem Pufferstreifen neben einer Hecke oberhalb Trimmis am 16.1.11.

19.10.14 HOME

Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten

24. Juni 2014
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.

In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.

Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.

Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.

NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?

Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers

Larven des Rapsglanzkäfers

Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.

Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.

Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!

Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.

24.6.14 HOME

Vernetzte Landschaften nützen der Landwirtschaft

21. November 2013
Eine Wildbiene fliegt auf eine Kirschblüte zu. Foto Christof Schüepp, Universität Bern

Eine Wildbiene fliegt auf eine Kirschblüte zu. Foto Christof Schüepp, Universität Bern

„Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung und Schädlingskontrolle kommen allen zugute“, sagt Professor Martin Entling. „Sie erhalten die Biodiversität und sichern die Erträge der Landwirtschaft.“ In der Agrarlandschaft ist der Rückgang der Artenvielfalt am grössten. Seit 2007 untersuchen Wissenschaftler der Universität Koblenz-Landau, von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART und der Universität Bern im Projekt FRAGMENT die Auswirkungen des Verlusts und der Zerstückelung von Lebensräumen, dies mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen des EU-Projekts QUESSA soll der Beitrag naturnaher Lebensräume zur Ertragssteigerung und Kostensenkung quantifiziert werden. An diesem interdisziplinären Projekt arbeiten 14 Institutionen aus 8 europäischen Ländern.

Heidi meint: „Wichtig ist auch, dass die Pufferstreifen an Hecken, Wandränder usw. eingehalten werden!“

Nützlinge nutzen Vernetzung: Versuch mit Kirschbäumen auf dreissig Betrieben, Medieninformation Agroscope Reckenholz-Tänikon, 13.11.13

Vernetzte Landschaften nützen Natur und Landwirtschaft, Medieninformation der Universität Koblenz-Landau, 20.11.13

Wildbienen sind die fleissigen Überfliegerinnen, Uniaktuell, Universität Bern, 1.3.13

Disentangling multiple drivers of pollination in a landscape-scale experiment, Universität Bern, Agroscope Rechenholz-Tänikon, Universität Koblenz-Landau, Proceedings of the Royal Society, Biological Sciences

21.11.13 HOME

Grüsse vom Osterspaziergang

1. April 2013
... zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten!

… zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten! Das Problem ist, dass in vielen Kantonen die Gemeinden zuständig sind; mit anderen Worten: Vergehen werden kaum geahndet. Das ist KEIN Aprilscherz.

Matthias Diener hat zusammen mit dem Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Informationsdiensts, Markus Rediger, ein Merkblatt Siloballen schön in die Landschaft lagern verfasst, mit Foto-Wettbewerb. Es ist in der UFA-Revue 4 2013, Seiten 51 bis 54, erschienen.

1.3.13 HOME

Pufferstreifen neben Hecken: Ausnahmen

16. Oktober 2012
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Buntbrachen sind heikle Kulturen. Wenn in der Nähe invasive Problempflanzen – wie die Kanadische Goldrute – wachsen, dann besteht die Gefahr, dass diese einwandern.

Wer Direktzahlungen bezieht darf entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen keinen Acker anlegen.  Die Kantone haben es in der Hand, diese Regelung für Spezialfälle zu lockern z.B. entlang von Autobahnen, National- und Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, Bauzonen sowie für parallel verlaufende Hecken, die weniger als 40 Meter voneinander entfernt sind. Auf dem Pufferstreifen sind aber nur die folgenden Kulturen gemäss Direktzahlungsverordnung erlaubt: Ackerschonstreifen, Buntbrachen, Rotationsbrachen oder Ackersäume. Das Verbot für Dünger und Pflanzenschutzmittel gilt auch hier (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung). Besonders zu beachten ist diese Regelung, wenn eine Brache mit Glyphosat totgespritzt wird. Wo Neophyten in der Nähe vorkommen, können diese in Bunt- und Rotationsbrachen ein Problem werden. Die Kanadische Goldrute sowie das giftige Jakobskreuzkraut waren früher in Samenmischungen für die Begrünung von Autobahnen enthalten, weshalb sie heute noch an zahlreichen Böschungen und extensiven Randstreifen dominiert.

Weitere Informationen in Anlage, Pflege und Aufheben von Bunt- und Rotationsbrachen: Tipps und Lösungen zu häufig gestellten Fragen, 7.10.08, BeraterInnengruppe für den ökologischen Ausgleich, Arbeitsgruppe Ackerbau, sowie Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften, Agridea.

Nachtrag: Ein Leser möchte Einblick haben in die von den Kantonen bewilligten Spezialfälle. Wie bei vielen kantonalen Regelungen ist ein Überblick schwierig. Heidi vermutet, dass die meisten Kantone gar keine Bewilligungen erteilen, sondern die Bauern einfach gewähren lassen.

16.10.12 HOME


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