Posts Tagged ‘Helikopter’

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ (2)

31. Mai 2020
Alpschweine. Copyright: Tobeltoni

Alpschweine. Copyright: Tobeltoni

Der Alpöhi und der Geissenpeter sitzen am Tisch und diskutieren über den Alpkäse CHEESUS, welcher aus Milch produziert wird, die „sonst nicht weiterverarbeitet oder gar weggeschüttet“ würde.

Geissenpeter: „Das habe ich nicht gewusst. Unglaublich!“

Alpöhi: „Wenigstens wird die Milch künftig verwertet. Sie behaupten auf ihrer Homepage, dass Alpkäse ohne Kraftfutter entsteht und die Kühe nur die frischesten und kräftigsten Alpkräuter fressen. Auf dem Foto daneben sieht der Talboden eher nach Unkraut aus.“

Geissenpeter: „Mag sein, dass auf den Cheesus-Käsealpen kein Kraftfutter eingesetzt wird, was mich erstaunen würde, aber sie machen diese Aussage allgemein; das ist natürlich hanebüchen.

Kraftfutter auf Alpen

Gemäss Direktzahlungsverordnung, Art. 31, bzw. Sömmerungsverordnung, darf recht viel Futter zugeführt werden, nämlich:

  • Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.
  • Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.
  • Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

(Ein NST oder Normalstoss entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen.)

So wie ich das sehe, kann für Schweine beliebig Futter zugeführt werden als Ergänzung, vor allem in der zweiten Sommerhälfte ist das nötig, wenn die Kühe nicht mehr viel Milch geben. Die Versorgung mit Kraftfutter und anderem Futter, wie auch Dünger, ist auch auf abgelegenen Alpen möglich, denn seit Jahrzehnten wird vieles per Helikopter transportiert. Im Kanton Glarus hat dies zwar stark abgenommen, da es immer mehr Strassen gibt, welche die Alpen erschliessen, aber auch die mobile Käserei wird per Helikopter geliefert. Allgemein gibt es immer mehr Strassen.

Alpöhi: „Kein Wunder, dass viele Weiden überdüngt sind und verunkrauten! In der Regel gilt: „Was erlaubt ist wird gemacht.“ Insbesondere wenn der Käse teuer verkauft werden kann, ist die Versuchung gross, viel Futter einzusetzen. Ist diese hohe Zufuhr von Futter, sprich Dünger, überhaupt erlaubt aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung? Oder steht diese Regelung des Bundesamts für Landwirtschaft im Widerspruch mit anderen Gesetzen? Hat das Bundesamt für Umwelt geschlafen als diese Regelung erlassen wurde?

Geissenpeter: „Das weiss ich nicht. Du musst Heidi fragen! Wann kommt sie aus Frankfurt zurück?

Alpöhi: „Wahrscheinlich nächste Woche.“

Schweinealp: Neue Fotos vom Tobeltoni

Alpschweine-Weide 2019, Foto 30.5.20. Copyright: Tobeltoni

Alpschweine-Weide 2019, Foto 30.5.20. Copyright: Tobeltoni

Geissenpeter: „Der Tobeltoni hat mir neue Fotos geschickt von der Alp mit Schweinen. Er weiss aber nicht, ob die Schweine auch dieses Jahr in eine Weide dürfen. Im Moment sind sie im Holzverschlag. Sie werden wohl kaum mehr ins Wäldchen gelassen, wo sie letztes Jahr, ihrem Trieb entsprechend, gewütet hatten. Die Weide 2019 sieht eher einer Geröllhalde ähnlich als einer Bergwiese.

Der Tobeltoni ist regelmässig in dieser Gegend. Er wird mich auf dem Laufenden halten.“

Alpöhi: „Man müsste die Alpbewirtschaftung neu regeln. Mach doch einen Vorschlag und schleuse ihn über Nationalrätin Frida ein.“

Geissenpeter: „Ich kann’s schon versuchen, aber im Moment sind alle mit Corona beschäftigt.“

Fake News oder Wahnsinn? Heidis Mist vom 29.5.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ Heidis Mist vom 28.4.20

Innovation für die Alp: Die fliegende Käserei. Bauernzeitung vom 15.11.19

«Ohne den Helikopter ginge es nicht auf der Alp!» Südostschweiz vom 1.10.19

31.5.20 HOME

Datenschutzerklärung

Heidi Band 3: Heidi will es wissen

6. Januar 2018

Abstand zu Wohnzonen: Heidis vergebliche Suche nach der Helikopter-Pestizid-Sprühliste, Heidis Mist vom 3.1.18

Insektensterben: Das Dornröschen schläft, Heidis Mist vom 11.11.17

Heidi Band 1: Heidis Lehr- und Wanderjahre, 1880

Heidi Band 2: Heidi kann brauchen, was es gelernt hat

Heidi Band 3: Heidi will es wissen, in Arbeit!

Wikipedia: In nur wenigen Jahren nach der Erstpublikation wurden die Heidi-Bücher zu einem Welterfolg. Bis heute wurden sie in über 50 Sprachen übersetzt und mehrmals verfilmt. Nachdem die Urheberrechte abgelaufen sind, erscheinen immer mehr Heidi-Bücher und -Geschichten, die jedoch mit Spyris Heidi teilweise nicht mehr viel gemeinsam haben, die Spanne reicht von sprachlichen Modernisierungen bis hin zu Fortsetzungen oder Übertragungen in die heutige Zeit.

6.1.18 HOME

Von Pflanzenschutzmitteln, Alkohol und Direktzahlungen

4. Februar 2017
Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Alkohol ist grundsätzlich schädlich. Es gibt keinen „sicheren“ Grenzwert für den Konsum alkoholischer Getränke. Mit einer Stunde Bewegung täglich lassen sich die negativen Auswirkungen dämpfen. Allerdings kann Alkohol die Kreativität fördern und die Stimmung heben. Special Report Alcohol, New Scientist 3.12.16 (auf Anfrage erhältlich bei Heidi heidismist at bluewin.ch).

Zitat aus der Jubiläumsschrift 100 Jahre Alkoholgesetz 1887-1987: „Die schweizerische Alkoholordnung wurde 1885 bis 1887 geschaffen, um dem Elend entgegenzuwirken, das aus dem übermässigen Konsum von Kartoffelbranntwein weiter Bevölkerungskreise entstanden war…“ In seinem Roman Der Immune schreibt Hugo Loetscher: „Der Junge hatte sich anfänglich mit dem gewehrt, was ihm spontan zur Verfügung stand. Er hatte geweint, wenn der Vater betrunken nach Hause kam; er hatte gezittert, wenn dieser nur schon die Arme hob; er hatte gebettelt, gefleht und die Faust gemacht…“

Fragwürdige Förderung von „Alkohol-Pflanzen“

Einen Grund für die staatliche Förderung von Pflanzen, welche der Produktion von alkoholischen Getränken dienen, gibt es also nicht. Und doch unterstützen wir mit Steuergeldern den Rebbau, der grösstenteils der Produktion von Wein dient. Und ausgerechnet die Reben benötigen für ihr Gedeihen besonders viel Pflanzenschutzmittel (PSM): 370 Tonnen pro Jahr, v.a. Fungizide. Bis heute gibt es keine aufgeschlüsselte Statistik über die von den Landwirten verwendeten Pflanzenschutzmittel. Die ausgebrachte Menge in Tonnen sagt kaum etwas aus über die Umweltbelastung. Unter den für die Luftapplikation zugelassen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

<a href="http://www.agrarbericht.ch/de" target="_blank">Agrarbericht 2016</a>, Bundesamt für Landwirtschaft.

Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft.

Heidi ist keine Spezialistin im Berechnen von Direktzahlungen, aber folgende Beiträge dürften für den Rebbau zutreffen: Versorgungssicherheitsbeiträge/Basisbeitrag 860 Franken pro Hektare und Jahr plus Beitrag für Dauerkulturen 400 Franken; plus Hangbeitrag für Rebflächen 30 bis 50% Neigung 1’500, bei 50% Neigung 3’000 Franken oder Terrassenlagen mit mehr als 30% Neigung 5’000 Franken pro Hektare und Jahr. Direktzahlungsverordnung.
Was hat Wein mit Versorgungssicherheit zu tun? Hat der Bund zu viel Geld?

Unkontrolliertes Spritzen aus dem Helikopter

In Steillagen sei es schwierig zu spritzen, heisst es, weshalb das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel mit Helikopter in der Schweiz erlaubt ist. Terrassierte Flächen generieren hier Direktzahlungen von mehr als 6’000 Franken pro Hektare und Jahr.

Doch gespritzt wird aus dem Helikopter nicht nur in Steillagen, das weiss Heidi von Augenzeugen. Ein Leser wurde gar auf einem Campingplatz im Wallis mit Pflanzenschutzmitteln aus der Luft besprüht. Medienberichten ist zu entnehmen, dass man es mit den Pufferstreifen nicht so genau nimmt oder – im Klartext – auch Gewässer, Hecken und was da so unter dem Heli ist mitspritzt. In Zukunft sind zwar bessere Kontrollen vorgesehen, aber der Worte sind viele!

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zu den Helikopter-Sprühflügen eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m Distanz zu Gebäuden, öffentlichen Areale und privaten Wohnzonen zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m.

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert, Heidis Mist 16.9.16.

4.2.17 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert

16. September 2016
Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Titelbild der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern, Copyright Samuel Sommer, Oberbipp

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben am 13.9.16 eine Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern veröffentlicht. Das 43-seitige Dokument regelt die Anwendung von Pestiziden und Düngern aus der Luft im Detail. Darin sind auch die neuen stark verkleinerten Abstandsvorschriften festgehalten.

Das BAFU rechtfertigt diese massive Verschlechterung mit dem Argument, dass in der Vergangenheit nur die Ausnahmen in der Praxis Anwendung gefunden hätten und macht mit dem Zauberstab aus der Verschlechterung eine Verbesserung. Wieso hat das BAFU die Regeln nicht durchgesetzt? Einen kleinen Lichtblick gibt es: Gegenüber der Grundwasserschutzzone S2 muss, abweichend vom ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung, eine Schutzdistanz eingehalten werden, und zwar dieselbe wie für die enge Grundwasserschutzzone S1: 30 m ab Helikoptermitte. Störend bleibt, dass die Distanz zu den Grundwasserschutzzonen von 60 m auf 30 m verkleinert wurde.

Heidi möchte nur zwei weitere Beispiele aus der Vollzugshilfe zitieren, sie gehören zu den (beliebten) Ausnahmen:

c Zusätzliche Abstandregeln für Hecken, Feldgehölze, Wald und bestockte Weiden

„… Gewisse Hecken oder Vegetationsgürtel können eine Schutzfunktion vor Abdrift haben (z. B. Hecken entlang von Flüssen). Mit Einverständnis des Kantons wird der Sicherheitsabstand gegenüber einer solchen Hecke oder einem solchen Vegetationsgürtel nicht angewandt. Der Sicherheitsabstand kann auf 10 m (Heidi: ab Helikoptermitte!) reduziert werden, sofern alle behandelten Parzellen dauerhaft begrünt sind oder wenn diese nach den Anforderungen für den ökologischen Leistungsausweis bewirtschaftet werden. Alternativ können auch andere Massnahmen gemäss Gesetzen oder Verordnungen zum Bodenschutz angewendet werden.“

Heidi nennt diese Hecken Todeshecken. Es ist ja jedes Tierchen selber schuld, wenn es sich in die Nähe von Agrikultur wagt. Zudem dürfte Abdrift aus Flugzeugen bei einer derart kleinen Distanz auch ins Gewässer gelangen, meint Heidi, und zwar schon bei Windstärken weit unter der erlaubten Grenze.

a Abstandsregeln für Gebäude, öffentliche Areale und private Wohnzonen

„Unter privaten Gebäuden werden bewohnte Gebäude verstanden. Rebhäuschen fallen z. B. nicht darunter. Der Sicherheitsabstand für private und öffentliche Gebäude und Zonen kann auf 30 m reduziert werden, falls ausschliesslich Produkte verwendet werden, die vom BLV im Rahmen des normalen Zulassungsverfahrens evaluiert und für diese Distanz bewilligt werden. Falls Produkte mit einem bewilligten Sicherheitsabstand von 30 m verwendet werden, muss dies im Bewilligungsgesuch (in der Spalte «Art der Produkte») vermerkt werden. Damit ist aber ausgeschlossen, dass andere Produkte verwendet werden; dies gilt für die ganze Dauer der Bewilligung.“

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m. Unter diesen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

Nebenbei gesagt: Heidi hatte im März 2016 in mühsamer Arbeit alle PSM ihrer Liste mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW verlinkt, damit ihre LeserInnen die Tabelle einfach kontrollieren bzw. die Mittel studieren können. Doch schon bald darauf gab’s eine Revision und aus PSM X wurde PSM A … usw., denn jedes PSM hat zwar im Pflanzenschutzmittelverzeichnis eine Platznummer und lässt sich exakt verlinken, doch bei einer Revision – was häufig passiert – werden die Plätze neu zugeteilt.

Vollzug

Der Vollzug funktioniert auch bei der Luftapplikation nicht gut. Ein Leser erzählte Heidi, dass er auf einem Campingplatz im Wallis vom Helikopter aus mit PSM besprüht worden sei. Einheimische beschreiben in Medienberichten immer wieder massive Spritzfehler.

Heidi ist überzeugt, dass die kleinräumige Schweiz irgendwann ihre Richtlinien der EU anpassen wird und die Luftapplikation verbietet. Die Frage ist nur: Wann?

Weitere Informationen:

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?, Heidis Mist 3.3.16

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Ausnahmen, Heidis Mist 8.3.16

16.9.16 HOME

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME


%d Bloggern gefällt das: