Posts Tagged ‘Hochwasser’

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz

9. April 2021
Titelbild der Publikation "Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz". Copyright: Susanne Dubs Designerin FM, Magglingen

Titelbild der Publikation „Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz“. Copyright: Susanne Dubs Designerin FM, Magglingen

Die Studie Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz ist im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Rahmen des Projekts Hydro-CH2018 in Zusammenarbeit mit Wissenschaftern und Experten entstanden. Als Basis dienten das publizierte Wissen und die NCCS-Klimaszenarien CH2018 (National Centre for Climate Services). Ziel war es, einen fundierten Überblick über die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die Nutzungen der Schweizer Gewässer sowie auf Gewässerschutz und Hochwasserschutz vorzulegen.

Neben den klimatischen Veränderungen werden auch sozioökonomische Entwicklungen berücksichtigt. Ein weiterer Fokus sind wasserwirtschaftliche Zielkonflikte und Synergien, woraus wichtige Erkenntnisse für ein integriertes Wassermanagement abgeleitet werden können.

Eine zentrale Herausforderung bleiben Flächenkonflikte. Die Entwicklung des Landes hat auf die Gewässerräume wenig Rücksicht genommen: der Ausbau von Siedlungen, Verkehrswegen und Industriearealen hat Flächen besetzt, die als Hochwasserkorridore, aquatische Lebensräume und Trinkwasserschutzzonen unerlässlich sind. Auch die Landwirtschaft ist den Gewässern – vor allem in den dicht besiedelten Landesteilen – vielerorts zu nahe gekommen.

Diese Nähe und die hohe Produktionsintensität der Landwirtschaft – mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln und substanziellen Futtermittelimporten – sind in der kleinräumigen Schweiz unvereinbar mit dem Ziel intakter Flüsse und Seen und unbelasteter Trinkwasserressourcen. Mit der Umstellung auf eine flächendeckend agroökologisch orientierte Wirtschaftsweise könnte die Schweiz weltweit zum Pionierland einer gewässer- und umweltverträglichen Landwirtschaft werden. 

Die Publikation (376 Seiten) kann in gedruckter Form zum Preis von CHF 30.– bei der Schweizerischen Hydrologischen Kommission (CHy) bestellt werden: sanja.hosi@scnat.ch. Sie kann auch kostenlos heruntergeladen werden.

Lanz, K. et al. (2021): Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz. Beiträge zur Hydrologie der Schweiz, Nr. 43, Bern

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Wasserbotschafter Ernst Bromeis zu Fuss an der Loreley vorbei

9. August 2014

Es ist nicht die Angst, dem Charme der Loreley zu verfallen, die Ernst Bromeis dazu bewegt hat, das UNESCO Welterbe Loreley zu Fuss zu passieren, sondern noch einmal ein Schwimmverbot: Er musste 28 Kilometer zu Fuss zurücklegen.

Es ist nicht die Angst, dem Charme der Loreley zu verfallen, die Ernst Bromeis dazu bewegt hat, das UNESCO Welterbe Loreley zu Fuss zu passieren, sondern noch einmal ein Schwimmverbot: Er musste 28 Kilometer zu Fuss zurücklegen.

Schwimmend unterwegs von der Quelle des Rheins bis zur Mündung in die Nordsee hat Ernst Bromeis jetzt zwei Drittel der Strecke gemeistert. Er wirbt mit seiner Expedition für den nachhaltigen Umgang mit dem Lebenselement Wasser und das Menschenrecht auf freien Zugang zu sauberem Wasser.

Schwierigkeiten bereitete Bromeis zuerst die extreme Kälte und dann das Hochwasser, welches ihn für sechs Tage in Iffezheim bei Baden-Baden blockierte. Der Pegel stieg weiter, mit der Aufhebung des Schwimmverbots innert nützlicher Frist war nicht zu rechnen. Also überwand Bromeis die kritische Strecke von 65 Kilometern bis Germersheim, der Stadt des Flieders und der Nachtigall, zu Fuss, zeitweise reichte das Wasser auf den Wegen bis zu den Knöcheln.

Seither kämpft er nun mit dem durch das Hochwasser und den Schiffsverkehr sehr unruhigen Rhein. „Neben einem über 100 Meter langen Kahn zu schwimmen ist wie in einem Schüttelbecher,“ fasste Bromeis seine Erfahrungen mit den Schwerlastschiffen am Mittwoch vor den deutschen Medien in Mainz zusammen. „Die mächtigen Bugwellen und die starken Motoren wühlen den Rhein enorm auf. Schon kleine Boote werden da hin und her geworfen – als Schwimmer fühlt man sich wie ein Tischtennis-Ball.“

Zum Team von Bromeis gehört die holländische Künstlerin Dorothee Meddens. Sie dreht einen Experimentalfilm über den Rhein, seinen Wasserzyklus und seine Menschen mit dem Titel Hier fliesst der Fluss. Die Expedition 2014 von Ernst Bromeis wird wie ein roter Faden durch ihr Werk führen. „Ernst hat eine Hassliebe zu meiner Kamera“, umschreibt Meddens die wochenlange Zusammenarbeit. „Als Medienprofi kennt er die Kraft bewegter Bilder und die Bedürfnisse von mir als Filmerin. Im Wasser ist er aber dermassen auf sich und seine Bewegungen fokussiert, dass meine Präsenz ihn manchmal stört. Das spüre ich dann deutlich.“

Das Team des Davosers besteht nur aus einer Handvoll Leute. Bromeis: „Ich orientiere mich am klassischen Alpinstil im Alpinismus: Keine Träger, keine Spurmannschaften und so wenig Hilfsmittel wie möglich. Zwischenstrecken, welche ich nicht schwimmen darf, gehe ich konsequent zu Fuss. Unsere Expedition bewegt sich leise, wir haben keinen festen Zeitplan, insgesamt nur drei Medientermine und konzentrieren uns alle voll auf meine Bedürfnisse als Athlet.“ Dennoch will Bromeis Aufsehen erregen: „Meine Schwimm-Expeditionen schaffen die Öffentlichkeit, die ich brauche, um als Wasserbotschafter gehört zu werden.“

Gestern musste einmal mehr das Begleitboot repariert werden, doch heute Samstag ging’s weiter im Rhein Richtung Nordsee. Zu den allgegenwärtigen Frachtschiffen kommen am Wochenende noch Kreuzfahrt- und Ausflugsschiffe und punktuell auch Freizeitboote und Jetskis.

Wasserbotschafter Bromeis zügig unterwegs

Wasserbotschafter Ernst Bromeis startet zur „Expedition 2014“

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Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!

11. Juni 2013

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Wenn Autofahrer Tempolimiten missachten, dann wird gezielt kontrolliert. Wenn Bauern Gesetze übertreten, dann ändert man die Gesetze, statt den Vollzug zu lancieren. In beiden Fällen kann es Tote geben. Im Wasser sterben Krebse und andere Kleinlebewesen still, ohne Medienspektakel; die Langzeitfolgen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf die Gesundheit von Mensch und Tier sind zwar schwierig wissenschaftlich nachzuweisen, aber die Hinweise auf ihre Schädlichkeit sind deutlich, täglich werden es mehr.

Der Vorschlag ist auf dem Tisch: Pufferstreifen-Messung allgemein ab Uferlinie, nicht wie bisher nur bei flachen Böschungen. Dies widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, z.B. Deutsches Wasserhaushaltsgesetz, Kapitel 2, Abschnitt 2, § 38, Punkt 2. Weil die VerfasserInnen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5 und 2.6) es unterlassen hatten, die Art der Messung zu spezifizieren, lässt sich die Pufferstreifen-Vorschrift nach Belieben biegen. Das hat Konsequenzen für viele Bäche und Flüsse: erhöhte Gefahr der Verschmutzung mit PSM und mehr Erosion. Der in der aktuellen Direktzahlungsverordnung festgeschriebene Pufferstreifen für PSM von 6 m schrumpft, desgleichen der Grünstreifen zwischen Acker und Bach.

Alle Flüsse mit einer Gerinnesohle von 7 bis 15 m erhalten aufgrund der revidierten Gewässerschutzverordnung (7. Kapitel, Art. 41a) einen grosszügigen Gewässerraum in welchem keine Dünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden dürfen. Der Zweck ist klar: Hochwasserschutz. Da gibt es keine Argumente dagegen, wo doch so viel und so gerne am Wasser gebaut wird! Auch die Landwirtschaft hat diese Regelung akzeptiert, mit Getöse zwar. Überhören darf man aber nicht, dass die Bauern deutlich mehr Geld erhalten bzw. auch Ersatz für verlorene Fruchtfolgeflächen. Beim Festlegen des Gewässerraums für Flüsse mit einer Gerinnesohle von über 15 m haben die Kantone völlige Freiheit.

Was ist mit den Flüssen und Bächen mit Gerinnesohle unter 7 m? Je nach Situation sind die Gewässer besser oder schlechter geschützt vor Verschmutzung mit Düngern, mehrheitlich vermutlich besser. Anders sieht es bei den PSM aus; über die Auswirkungen auf die Bäche mit Gerinnesohle kleiner als 2 m hat Heidi schon im Artikel Der Acker rückt näher an den Bach berichtet. Wenn die Böschungsneigung 50% oder mehr beträgt, dann sind alle Fliessgewässer mit einer Böschungsbreite von 3 m und Gerinnesohle bis 7,3 m von der neuen Regelung betroffen, bei Böschungsbreite 2 m sind es alle Bäche mit Gerinnesohle bis 6 m, bei Böschungsbreite 1 m immerhin noch alle Fliessgewässer mit Gerinnesohle bis 4,7 m, siehe Heidis Tabellen.

Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie bei Fliessgewässern mit Gerinnesohle grösser als 2 m (GSchV, 7. Kapitel, Art. 41a, 2b) und Böschungsneigung 50% oder steiler: Verkleinerung PSM-Pufferstreifen
Böschungs-breite Verkleinerung PSM-Pufferstreifen pro Ufer Total Auswirkung bei Gerinnesohlenbreite
3 m 0,1 bis 3 m 0,1 bis 6 m bis 7,3 m
2 m 0,1 bis 2 m 0,1 bis 4 m bis 6,0 m
1 m
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0,1 bis 1 m 0,1 bis 2 m bis 4,7 m

Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle von 2 bis 15 m natürlicher Breite muss der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) mindestens betragen: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m. Heidi hat in nachfolgender Tabelle den Gewässerraum berechnet und geprüft, ob die PSM-Pufferstreifen nach alter Messmethode bei Böschungen mit Neigung 50% oder mehr hineinpassen. Wo sie nicht Platz im Gewässerraum haben (Zahlen im minus-Bereich), wirkt sich die neue Messmethode aus: Der PSM-Pufferstreifen wird schmaler, nachfolgende Tabelle als PDF anschauen.

Vergleich Gewässerraum/PSM-Pufferstreifen alte Regelung

Die Kantone haben bis 31.12.18 Zeit, die Gewässerräume festzulegen. Erfahrungsgemäss wird, so schätzt Heidi, mindestens ein Jahrzehnt verstreichen bis alle Kantone diese Pflicht erfüllt haben; z.B. warten die Fischer seit dem Volksentscheid vor 38 Jahren auf ausreichende Restwassermengen in den Flüssen, siehe Restwasser: Zu viele Kantone schlampen, Newsletter vom 10.6.13 und Medieninfo vom 23.10.12, Schweizerischer Fischerei-Verband SFV.

Eigentlich kennt man die Probleme mit Pflanzenschutzmitteln im Wasser. Doch die Politik geht ihre eigenen Wege, missachtet Forschungsergebnisse und generiert Kosten wie Sanierung von Seen, Trinkwasserquellen … Die heutigen Fehlentscheide mögen den landwirtschftlichen Forschungsanstalten künftige Gelder für diesbezügliche Forschungsprojekte sichern, die Steuerzahlenden finanzieren geduldig laufend Neuerungen, deren Konsequenzen weitere Ausgaben generieren.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse, findet Heidi!

Entwurf Merkblatt Gewässerschutz und Landwirtschaft, BAFU, BLW, ARE, 10.4.13

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

Heidis Serie über Pufferstreifen(-Verletzungen) (21 Artikel)

P.S. Ein sprachgewandter Leser schrieb Heidi: „Der Titel ist falsch … es müsste heissen ‚Beim Wasser‘ ….“. Hingegen gefiel einer Leserin der Titel so wie er ist, denn so ist er auch gemeint: Das Wasser ist stumm, kann keinen Deal unterschreiben und keinem Kompromiss zustimmen. Mit dem Wasser kann man eben keine Kompromisse machen.

11.6.13 HOME


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