Posts Tagged ‘Hofdünger’

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

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Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe

16. Juni 2019
Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist bei Nährstoffen überhaupt nicht schärfer als das Umweltrecht. Betriebe, welche aus dem ÖLN aussteigen, können nicht wesentlich intensivieren, denn sonst verstossen sie gegen die Umweltschutzgesetzgebung.

Hier die Gesetzesgrundlagen:

  • Gewässerschutzgesetz Art. 14: Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung ist eine ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben.
  • Die Düngungsempfehlungen sind zu berücksichtigen. Grundlagen für die Düngung. Diese gelten für ALLE Betriebe.
  • Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist sogar strenger als der ÖLN. Heidis Frage: „Wie ist das möglich?“
    Die ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze Absatz 1 schreibt zusätzlich zum ÖLN vor: Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
    a) die im Boden vorhandenen Nährstoffe

ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze

1 Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
a die im Boden vorhandenen Nährstoffe und den Nährstoffbedarf der Pflanzen (Düngungsempfehlungen);
b den Standort (Pflanzenbestand, Topografie und Bodenverhältnisse);
c die Witterung;
d Beschränkungen, die nach der Gewässerschutz-, der Natur- und Heimatschutz- oder der Umweltschutzgesetzgebung angeordnet oder vereinbart worden sind.
2 Wer über Hofdünger verfügt, darf Recycling- und Mineraldünger nur verwenden, wenn der Hofdünger nicht ausreicht oder sich nicht eignet, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken.
3 Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Direktzahlungsverordnung (DZV), Art. 13 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen. Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht werden. Die Anforderungen für die Erstellung der Nährstoffbilanz sind in Anhang 1 Ziffer 2.1 festgelegt.
2 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotenzial.
3 Zur Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen müssen auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen nach Anhang 1 Ziffer 2.2 durchgeführt werden.

 

Unzulängliche Suisse-Bilanz

Es gilt aber auch die folgende Regelung zur viel gelobten, kaum kontrollierbaren Suisse-Bilanz:

Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens +10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Das kann sich summieren! Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln verordnen. Und wer kontrolliert das im Detail?

Heidi meint: „Dass die Kantone SOLCHES mehrheitlich unterlassen werden, zeigt der Grundton der Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zu AP22+. Auch weiss Heidi von Kontrolleuren, dass der nicht deklarierte Zukauf von Futtermitteln mindestens in einem Kanton zugenommen hat. Die Kontrolleure wollten mehr Kompetenzen für die Überführung der Sünder, doch das zuständige Landwirtschaftsamt lehnte ab.

Landwirtschaftsdirektoren kennen Gesetze nicht

Die Kantone wollen Ziele, Ausmass und Agenda der Umsetzung der Schutzgesetzgebungen selber bestimmen. Die LDK lehnt es ab, die gesamte Schutzgesetzgebung zur Voraussetzung oder zum Bestandteil des ÖLN zu machen. Offenbar kennen die Landwirtschaftsdirektoren die Gesetzte schlecht, denn schon heute ist die Erfüllung der Vorgaben von Umweltschutz-, Tierschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung für den kürzungsfreien Bezug von Direktzahlungen, siehe DZV, Art. 2.11 Zweck. Kürzungen sind halt kein Thema, das die Landwirtschaftsdirektoren interessiert!

Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kennen nicht einmal das Landwirtschaftsgesetz (LwG), schreiben sie doch in ihrer Stellungnahme zu AP22+: „Das Landwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft.“ Hallo Landwirtschaftsdirektoren, lest doch einmal Artikel 1 des LwG, Zweck, da steht nichts von „Förderung der Landwirtschaft“!

Hohes Nährstoffniveau Schweiz

Weiter ist die LDK der Ansicht, dass das Nährstoffniveau der Schweiz und die Tierbestände nicht „viel zu hoch“ seien; sie stellt dies als „Behauptung“ hin, räumt aber ein: „Auf der einzelbetrieblichen Ebene muss eine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Weist sie Überschüsse auf, werden die Direktzahlungen gekürzt. Um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen, muss Hofdünger zu- oder weggeführt werden. Dies wird mit dem Tool HOFUFLU überwacht. Dieses einleuchtende und mit relativ wenig Aufwand zu administrierende System hält sowohl die Umwelt wie auch die unternehmerische Freiheit hoch. In der Tat hat dieses System auch Mängel. So werden Mineralstoffdünger sowie Futter Zu- und Verkäufe kaum erfasst. Und eine Kontrollrechnung für die ganze Schweiz fehlt.“ Das Tool heisst übrigens „HODUFLU“ nicht „HOFUFLU“, aber das ist wirklich nur ein kleines Detail.

Voilà! Und die Direktoren meinen, dass mit der Digitalisierung das Problem gelöst sei. Doch wir zahlen mit Steuern weiterhin den Abtransport von Gülle aus der Umgebung der innerschweizer Seen, etwas Sempachersee und sind Europa-Vize-Meister bei den Ammoniakemissionen!

Wo bleibt die Ökologisierung gemäss Volkswille?

Es überrascht nicht, dass die LDK Lenkungsabgaben auf Mineralstoffdüngern, Futtermitteln und Hofdüngerabnahmeverträgen ablehnt. Und „Die Forderung, in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) den maximalen Tierbesatz von 3 auf 2 DGVE herabzusetzen und die Anzahl Nutztiere pro Betrieb und Hektare einzuschränken, lehnt die LDK kategorisch ab. Diese Forderung stammt direkt aus der TWI“ (TWI = Trinkwasserinitiative). 

Lesen Sie die LDK-Stellungnahme!

Es lohnt sich, die Stellungnahme der LDK zu lesen, denn es gibt ein paar Stellen, die schon fast zum Lachen sind: Etwa schreibt die LDK von Biodiversitätsforschung, welche durch die „BAFU-eigene Forschungsanstalt“ zu erledigen sei. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügt über eine eigene Forschungsanstalt (Agroscope), hingegen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht!

Und zu den Regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) heisst es: „Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS) und Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Die RLS ist auch nicht das Gefäss, wo sich der Naturschutz austoben kann.

Nicht fehlen darf: „Für die Kantone wie auch für die Landwirtschaft selbst ist die Förderung der unternehmerischen Freiheiten der Betriebe zentral. Mit den Vorschlägen zur AP22+ wird aber leider eher das Gegenteil erreicht …“ Wie sagte doch einmal ein junger Bergbauer zu Heidi: „Wir brauchen keine Direktzahlungen, wir brauchen Freiheit!“

Fake-News

Und noch ein Müsterchen. Unter „Weiteres“: Die Vorlage zielt grossenteils darauf ab, auf bevorstehende Initiativen und auf eingereichte Postulate zu antworten. Dieses reaktive statt proaktive Vorgehen zeugt von wenig Vertrauen in das aktuelle System und die bereits erreichten Fortschritte. Anstelle dieser defensiven Haltung sollte insbesondere die Kommunikation gegenüber den Konsumenten intensiviert und optimiert werden. Die Leistungen der Landwirtschaft sollen transparent kommuniziert werden. Damit hätten Initianten wohl grössere Probleme, mit fadenscheinigen Argumenten die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzutragen.

Und wie komunizieren die Landwirtschaftsdirektoren die nachgewiesenermassen bestehenden Umweltverschmutzungen durch die Landwirtschaft? Wohl lieber nicht! Und wo ist der Fortschritt in Umweltbelangen?

Der gute Ruf der Landwirtschaft basiert in erster Linie auf dem Wirtschaften jener Bauern, die bereits unter den heutigen Rahmenbedingungen erfolgreich ökologisch produzieren. Die Grossverteiler sorgen für die entsprechende Kommunikation.

Auswirkungen durch ÖLN-Ausstieg

Wenn Bauern aus dem ÖLN aussteigen, dann dürfen sie, was die Nährstoffe anbetrifft, gar nicht intensiver wirtschaften als es der ÖLN vorsieht. Tun sie das, dann verletzen sie Umweltrecht.

In die Illegalität abtauchen?

Das BLW und seine Forschungsanstalt Agroscope, der Schweizer Bauernverband und viele weitere Organisationen gehen also davon aus, dass die Bauern tief in die Illegalität absinken werden, falls die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Das ist offenbar für sie so in Ordnung. Halten die Bauern das Recht nur ein, wenn sie dafür zusätzlich Geld erhalten?

Aufgrund Heidis Beobachtungen im Gewässerschutz, bewegt sich ein nicht unbedeutender Teil der Bauern in der Illegalität, geschützt von Ämtern. Andere Bauern verhalten sich auch ohne Kontrollen gesetzeskonform, ihnen dankt Heidi.

Das Problem: Im ÖLN wird die Einhaltung von Umweltvorschriften nur minimal kontrolliert, ausserhalb des ÖLN gar nicht. Sanktioniert wird selten. Das gilt es in Anbetracht der verschmutzten Umwelt zu ändern!

Heidis Fazit: Wenn die Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung vollzogen werden, dann ist es betr. Nährstoffe ziemlich egal, ob die Bauern aus dem ÖLN aussteigen oder nicht! Also, Landwirtschafts- und Umweltdirektoren, an die Vollzugsarbeit! Das erwarte ich von euch, dafür trägt ihr von Gesetzes wegen die Verantwortung und dafür bezahle ich euch!

Vorschau: Das BLW lügt: Ökologischer Leistungsnachweis: Pestizide

Vorschau: ÖLN-Aussteiger und Produkte-Absatz

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 1.3.19 (Witzig ist: Die Stellungnahme der LDK hat die Nummer 5070. Wenn man „5070“ im mehr als 8’000-seitigen PDF sucht, dann kommt man beim Forschungsinstitut für biologischen Pfalnzenbau vorbei, denn Frick hat die Postleitzahl 5070!)

Direktzahlungsverordnung (DZV)

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Heidis Mist vom 5.8.16

Die täglichen Lügen, Heidis Mist vom 8.11.12

16.6.19 HOME

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Von vollen Güllegruben und drainierten Böden

19. März 2018
Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Bachstelze & Co. sind pünktlich zurückgekehrt, aber der Frühling lässt auf sich warten. Vielerorts ist es kalt, der Boden gefroren und/oder von der Schneeschmelze durchnässt.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt unter Art. 14, Betriebe mit Nutztierhaltung, Absatz 3 das Folgende vor:

„Im Betrieb müssen dafür (Hofdünger) Lagereinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens drei Monaten vorhanden sein. Die kantonale Behörde kann jedoch für Betriebe im Berggebiet oder in ungünstigen klimatischen oder besonderen pflanzenbaulichen Verhältnissen eine grössere Lagerkapazität anordnen.“

Drei Monate Lagerkapazität sind zu wenig

In der EU sind sechs Monate vorgeschrieben. Die Vorgaben sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es fehlt an Übersicht was wo gilt. Für Neubauten wird zum Teil eine Lagerkapazität von fünf Monaten gefordert, aber wo nicht gebaut wird oder vom Kanton keine grössere Lagerkapazität vorgeschrieben ist, haben die Bauern immer wieder Probleme mit vollen Güllegruben. Einmal ist der Winter lang, dann regnet es monatelang fast nur.

Gefahr von Gewässerverschmutzungen

Eine ausreichende Lagerkapazität bringt Flexibilität beim Ausbringen des theoretisch wertvollen Düngers. Doch wo viel Futter zugekauft bzw. importiert wird, da ist man froh, wenn die Gülle möglichst versickert (ins Grundwasser?) oder weggeschwemmt wird, in eine Hecke, den Wald, einen Bach …

Drainierte Böden sind besonders heikel, läuft doch die Gülle direkt via Drainage in den nächsten Bach. Verschmutzung von Gewässern mit Gülle und den sich oft darin befindlichen Schadstoffen wie Antibiotika und resistente Keime sind die Folge.

Man redet gerne von Überreglementierung, aber in diesem Falle müsste nur eine einzige Zahl geändert werden: 6 statt 3 Monate Lagerkapazität. Das würde dann das Bauwesen beleben und wahrscheinlich Ressourceneffizienz-Beiträge generieren.

Neue Düngeverordnung in Deutschland

Sobald Schnee liegt, egal wie viel, darf keine Gülle oder kein Gärsubstrat ausgebracht werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bussgeld und Kürzungen von Fördergeldern. Einigen Landwirten scheint das noch nicht bewusst zu sein und auch einige Landwirtschaftsämtern scheinen sich mit den verschärften Vorgaben der neuen Verordnung schwer zu tun.

Gülle im Schnee – Verstöße gegen die neue Düngeverordnung, Bayerischer Rundfunk vom 9.3.18

Nährstoffe in Gewässern ist ein weltweites Problem

Zusammenfassung des Science-Artikels Declining oxygen in the global ocean and coastal waters

Beneath the waves, oxygen disappears

As plastic waste pollutes the oceans and fish stocks decline, unseen below the surface another problem grows: deoxygenation. Breitburg et al. review the evidence for the downward trajectory of oxygen levels in increasing areas of the open ocean and coastal waters. Rising nutrient loads coupled with climate change—each resulting from human activities—are changing ocean biogeochemistry and increasing oxygen consumption. This results in destabilization of sediments and fundamental shifts in the availability of key nutrients. In the short term, some compensatory effects may result in improvements in local fisheries, such as in cases where stocks are squeezed between the surface and elevated oxygen minimum zones. In the longer term, these conditions are unsustainable and may result in ecosystem collapses, which ultimately will cause societal and economic harm.

Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18. Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18.
Low and declining oxygen levels in the open ocean and coastal waters affect processes ranging from biogeochemistry to food security.The global map indicates coastal sites where anthropogenic nutrients have exacerbated or caused O2 declines to <2 mg liter−1 (<63 μmol liter−1) (red dots), as well as ocean oxygen-minimum zones at 300 m of depth (blue shaded regions). [Map created from data provided by R. Diaz, updated by members of the GO2NE network, and downloaded from the World Ocean Atlas 2009].
Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.

19.3.18 HOME

Bauern sind Umweltschützer. Wirklich?

17. März 2015
Güllen mit dem Schleppschlauchverteiler: Die Bauern wollen den Fünfer und das Weggli - zulasten der Umwelt.

Güllen mit dem Schleppschlauchverteiler: Die Bauern wollen den Fünfer und das Weggli – zulasten der Umwelt.

„Die Ammoniak-Emissionen sind seit 1990 nur leicht zurückgegangen. Die aktuellen Konzentrationen verursachen Schäden an der Vegetation und den Böden. Massnahmen zur Senkung der Ammoniak-Emissionen sind deshalb nötig, z.B. konsequente Anwendung emissionsarmer Techniken beim Ausbringen von Hofdünger (z.B. Schleppschlauch, Injektion), konsequente Ausrüstung von Hofdüngerlagern mit festen Abdeckungen, Berücksichtigung emissionsmindernder Techniken beim Stallbau und Einsatz von Abluftreinigungsanlagen.

Die Reduktion von Ammoniak Emissionen ist ein aktuelles und zentrales Thema im Bereich Landwirtschaft und soll durch die Umsetzung der Umweltziele Landwirtschaft betreffend Luft in der Agrarpolitik realisiert werden.“ Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Indikator Ammoniak-Emissionen.

Stickstoffhaltige Luftschadstoffe schädigen unsere Gesundheit, überdüngen Moore, artenreiche Wiesen, Wälder, versauern alpine Bergseen, Flüsse, verschmutzen das Grundwasser usw. „Rund zwei Drittel der Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme haben heute in der Schweiz ihren Ursprung in Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft.“ Quelle BAFU Stickstoffhaltige Luftschadstoffe beeinträchtigen auch die Biodiversität.

Ammoniak-Emissionen Landwirtschaft: Wo stehen wir?

Thurgauer Bauern nahmen am sechsjährigen Pilotprojekt Güllen mit Schleppschlauch teil; am Schluss war es die Hälfte. Ziel der Fördergelder: Die Ammoniak-Emissionen senken. Pro Gülleaustrag und Hektare erhielten sie 45 Franken, was bei 5 Wiesennutzungen 225 Franken pro Hektare und Jahr ausmacht bzw. 4’500 Franken für einen Betrieb mit 20 Hektaren „Güllefläche“. Im überbetrieblichen Einsatz der Schleppschlauchverteiler decken die „Anreize“ die Mehrkosten, siehe ART-Bericht 739, Schleppschlauch- und Breitverteiler im Vergleich.

Das Pilotprojekt lief 2013 aus. Neu können die Thurgauer Bauern – wie alle andern Bauern auch – am Bundesprojekt teilnehmen, erhalten allerdings nur noch 30 Franken pro Hektare und Gülleaustrag. Das haben die Bauern gerade noch geschluckt, doch die zweite Neuerung nicht. In Zukunft wird ihnen der Stickstoff, welcher vor Anwendung der Schleppschlauchtechnik die Luft verschmutzte, in der Düngerbilanz angerechnet, d.h. 3 kg Stickstoff pro Hektare und Gabe. Dagegen laufen sie jetzt Sturm. Nur noch ein Viertel der Fläche im Thurgau wird zur Zeit mit Schleppschläuchen begüllt.

Der Kanton Thurgau ist in dieser Grafik leicht zu finden (viel rot im Nordosten).

Der Kanton Thurgau ist in dieser Grafik leicht zu finden (viel rot im Nordosten).

Sind Bauern Umweltschützer?

Der Regierungsrat solle beim Bundesamt für Landwirtschaft vorstellig werden, fordern die Bauern. „Will man mehr Ammoniak in der Luft oder erlaubt man eine noch stärkere Düngung des Bodens, das ist die Frage.“ schrieb die Thurgauer Zeitung am 3.3.15 unter dem Titel Bauern stinkt der Schleppschlauch.

Rückblickend heisst das, dass die Pilotprojekt-Bauern wesentliche mehr düngen durften als die übrigen, nämlich bei 5 Güllegaben 15 kg pro Hektare. Wie viel davon sickerte ins Grundwasser oder wurde in Bäche geschwemmt? Gülle ist im Kanton Thurgau in grossen Mengen vorhanden, deshalb vermutet Heidi, dass der „Anreiz“ bei zahlreichen Bauern das Mehrdüngen nicht etwa die Reduktion der gesundheits- und umweltschädigenden Ammoniak-Gase war. So fliessen viele Bundesgelder in falsche Kassen.

Die Zahl der „Anreize“ steigt, die Steuergelder für die Landwirtschaft ebenfalls. Geht es uns und der Umwelt im gleichen Ausmass besser? Nimmt die Artenvielfalt zu? Viele unklare Regelungen, viele Schlupflöcher, Zielkonflikte, ein unberechenbares System: Unsere Agrarpolitik.

Ein informativer Bericht über die Geschichte von Gülle und Mist und den Thurgauer Schleppschlauch-Protest von Jürg Hotz:
Gülle liegt in der Luft – es wird Frühling

Wie viel Stickstoff ist zuviel?, Stickstoffeinträge aus der Luft sind in der Schweiz zu hoch und schädigen naturnahe Ökosysteme, Medieninformation BAFU vom 17.2.15

Ammoniak-Immissionen und Stickstoffeinträge, Abklärungen der Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL), 2014, 62 Seiten.

17.3.15 HOME

Gilt ein Gesetz auch für Bauern?

27. Februar 2015

Grundwasser

„Jetzt bin ich wieder einmal stolz auf meinen Kanton!“ Mit diesen Worten stürmte der Geissenpeter zur Tür herein, „wo du doch dauernd Schlechtes über meine Heimat schreibst. Was würde Johanna Spyri denken?“ Heidi richtete den Timer für das Brot im Ofen, denn Peters Benehmen kündigte ein langes Gespräch an.

„Ich habe endlich die Beilage Hofdünger der UFA-Revue vom Dezember 2014 gelesen. Im Artikel Richtig planen – bessere Wirkung von Gaël Monnerat steht beim Untertitel Vorgehen (siehe Seite 51) «… Der Vollzug obliegt den Kantonen: Sie organisieren die Kontrollen und bewilligen Notausträge bei ungünstigen Wetter- und Bodenverhältnissen. Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, so ist entweder die Gemeinde, der Bezirk oder der Kanton zuständig… Die zuständigen Stellen entlassen den Landwirt, wenn es zu einer Gewässerverschmutzung kommt, jedoch nicht aus seiner Verantwortung. Werden Quellen oder Wasserläufe verschmutzt, ist der Bauer für die entstandenen Schäden verantwortlich. » Und wenn das Grundwasser verschmutzt wird?“

Peter fuhr fort: „Siehst du, nicht einmal die UFA-Revue ist richtig informiert! Die Behörden im Kanton Graubünden haben schon längst erkannt, dass sie keine Bewilligungen für gesetzeswidriges Handeln ausstellen dürfen. Zwar brauchte es deine Erläuterung des Sachverhalts, aber – immerhin – sie haben es eingesehen. Und die ewig gestrigen Unterländer? Sie wissen heute noch nicht, dass ein Gesetz ein Gesetz ist. Du hast doch schon darüber geschrieben? Bitte, bitte bring einen Link zu den entsprechenden Artikeln an!“

Heidi weiss: „Wenn ein Bauer z.B. Gülle auf Schnee ausbringt und angezeigt wird, dann muss er mit einer Busse und Kürzung der Direktzahlungen rechnen, und zwar auch dann, wenn kein Gewässer sichtbar verschmutzt wird. Etwa das Versickern ins Grundwasser sieht niemand! Die Vorschriften über das Ausbringen von Düngern in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.6, Ziffer 3.2.1) gelten nicht nur für Bauern, sondern wurden extra der Bauern wegen verfasst, um das Risiko von Grundwasser- und Gewässerverschmutzungen zu senken.“

Peter ergänzte: „Wo genügend Lagerraum für Gülle und Mist vorhanden ist und das Hofdünger-Management stimmt, da gibt es auch kaum echte Notfälle.“

Gerne erfüllt Heidi den Wunsch des Geissenpeters. Im Moment erhält sie sowieso viele Anfragen zum Thema:
Gülle im Bach – was tun?
Wann ist es im Kanton Luzern im Winter erlaubt zu güllen?
Gülle im Winter auf Schnee erlaubt?
Darf man bei Regen Gülle fahren?
Darf man Mist auf Schnee ausbringen?

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung

Gülle-Schock Mitte Februar 2008

4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014: Jedes Jahr im Winter stellen sich Landwirte, Fischereiaufseher, Behörden, Bürgerinnen und Bürger dieselbe Frage aufs Neue: Darf jetzt Gülle ausgebracht werden oder nicht? BAFU 16.12.13

Gülleanwendung im Winterhalbjahr, BAFU, Abteilung Wasser, im Dezember 2013

27.2.15 HOME

Deutschland: Zuviel Nitrat im Wasser

11. Juli 2014
Das Ausbringen von Gülle bei Regen oder auf wassergesättigten Boden ist eine grosse Verschmutzungsgefahr für Oberflächengewässer (Abschwemmung) oder Grundwasser (Auswaschung).

Das Ausbringen von Gülle bei Regen oder auf wassergesättigten Boden ist eine grosse Verschmutzungsgefahr für Oberflächengewässer (Abschwemmung) oder Grundwasser (Auswaschung).

Ein Gewässerschützer soll vor Jahren gesagt haben, man müsse die Gewässer zu ihrem Schutz verrohren. Zahlreich sind denn auch die Meldungen, welche über verschmutzte Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) bei Heidi eintreffen. Die neueste Meldung stammt von der Europäischen Kommission. Sie hat am 10.7.14 Deutschland erneut ermahnt, stärker gegen die Verunreinigung von Wasser durch Nitrat vorzugehen. Somit hat sie die zweite Stufe im laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und kann im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert.

An 50,3% der deutschen Messstellen wird der Grenzwert für Nitrat überschritten. Sorge bereitet auch die starke Verschmutzung der Oberflächengewässer und der Ostsee. Die Entfernung von Nitrat aus dem Trinkwasser verursacht zudem hohe Kosten. Deutschland habe nicht genug für die Reduzierung oder Prävention der Nitratbelastung getan. Das EU-Umweltrecht schreibe dies aber vor.

Ausführliche Informationen: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Meldung vom 10.7.14 Nitratbelastung im Grundwasser: Kommission fordert Deutschland zum Handeln auf. Quelle: Grünwolf

EU zeigt Gelbe Karte wegen deutscher Untätigkeit bei Nitraten, Lebensraum Wasser, Siegfried Gendries, 13.7.14

11.7.14 HOME

Graubünden: Güllen in Notfällen

13. Januar 2014
Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Wer den Tierbestand der eigenen Futterbasis anpasst, genügend Lagerkapazität für die Hofdünger hat und das Ausbringen von Gülle und Mist sorgfältig plant, kann während der Vegetationsruhe ruhig schlafen, auch wenn einmal der Frühling auf sich warten lässt. Trotzdem ist ein Winter-Notfall nicht ganz auszuschliessen, etwa wenn wegen einer geborstenen Wasserleitung grosse Mengen Wasser in die Güllengrube fliessen. Was tun? In erster Linie gilt es, freie Lagerkapazität in der Nähe zu suchen, damit die Gülle umgepumpt werden kann. Günstig wäre es, wenn die Kantone Listen mit Lagermöglichkeiten führten. Der Kanton Aargau z.B. hat ein Merkblatt über die Düngerplanung und das Vorgehen bei einem Notfall erarbeitet, siehe Düngerplanung wichtig für die Wintermonate, Kanton Aargau, Abteilung Landwirtschaft.

Im Kanton Graubünden hatte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG)  ein Merkblatt Güllen in Notlagen erarbeitet, das gute Informationen enthielt, jedoch auch einzelne gravierende Mängel aufwies. Es ist seit mehr als drei Jahren leer bzw. enthält den Hinweis „Dieses Merkblatt wird zurzeit überarbeitet!“ Verantwortlich für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden erstaunlicherweise das ALG, so dass die Gefahr von Interessenkonflikten besteht. Heidi meint: „Eine gründliche Überarbeitung scheint dies zu sein! Vielleicht nach dem Leitspruch Gut Ding muss Weile haben. Oder ist ein Gordischer Knoten zu lösen?“

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Im Dokument Düngepraxis der Bodenseekonferenz heisst es unter dem Titel ‚Minimierung der Umwelteinflüsse dank guter Düngepraxis‘: „… Die Erfahrungen zeigen, dass konsequente Kontrollen in Kombination mit Bussen und Sanktionen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis leisten.“
In dieser Beziehung besteht Handlungsbedarf, nicht nur in Graubünden.

12.1.14 HOME

Winteranfang in den Bergen (2)

15. November 2013
Der Winter naht mit grossen Schritten!

Der Winter naht mit grossen Schritten!

In den Bergen ist Schnee gefallen, und es wird voraussichtlich nächste Woche wieder schneien. Die Zeit zum umweltschonenden Ausbringen von Hofdüngern in höheren Lagen ist also vorbei. Daher ist zum Beispiel im Fürstentum Liechtenstein das Güllen auf Flächen über 800 m ü.M. ab 15. November verboten:

Merkblatt „Düngen“, Amt für Umwelt, Fürstentum Liechtenstein

Heidi verweist auf ihre Artikel zum Thema:

Winteranfang in den Bergen, Heidis Mist 16.11.10

Wohin mit Gülle und Mist?, Heidis Mist 3.12.10

15.11.13 HOME

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern

16. Juni 2011
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Sie brauchen sich um keine Kontrolle zu kümmern, werden mit Direktzahlungen "vervielfältigt"

Ebenfalls gutgläubig kaufen wir KonsumentInnen Schweizer Produkte und zahlen mehr für sie in der Überzeugung, etwas für die Tiere, die Umwelt, die Artenvielfalt und nicht zuletzt für das eigene Wohlbefinden zu tun. Das stimmt manchmal, manchmal auch nicht, denn Bauer ist nicht gleich Bauer. Nicht alle Bauernhöfe sind wie die Vorzeigeobjekte in den Coop-, Migros- und Bio-Magazinen. Die Beanstandungsstatistik im Agrarbericht des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zeigt (Agrarbericht 2010, Anhang A50 und A51), dass relativ viele Bauern gegen die Vorgaben und Gesetze verstossen. Das ist verständlich, denn ihre Einhaltung ist mit Arbeit oder Kosten verbunden und das Risiko, bei einem Verstoss erwischt und bestraft zu werden, ist sehr gering. Obwohl uns die Statistik der Beanstandungen etwas anderes glauben machen soll, weiss Heidi, dass die Kontrollen der Landwirtschaftsbetriebe eher zur Beruhigung der Steuerzahlenden sind, denn echte Kontrollen. Die Beanstandungen in der Statistik sind somit nur die Spitze eines Eisbergs.

Heidi frägt sich, ob das Kontrollsystem vom BLW oder der Bauernlobby erfunden worden ist: Als Steuerzahlerin bzw. Konsumentin glaubte Heidi früher, dass die Einhaltung der Vorgaben und Gesetze im Auftrag des Staates kontrolliert würden. Weit gefehlt! Der Bauer selbst bestellt als Kunde „seine“ Kontrolle beim Kontrolldienst „seiner“ Wahl. Der Kunde ist König und die Konkurrenz zwischen den Kontrolldiensten spielt gut.

Nehmen wir einmal an, der Alm-Öhi bestellt für seinen Betrieb den Geissenpeter als Kontrolleur (ist kein Witz, die meisten Kontrolleure sind Bauern). Alle vier Jahre müsste der Geissenpeter dem Alm-Öhi einen Besuch abstatten. Damit der Alm-Öhi von der Kontrolle nicht überrascht wird, kündigt sie der Geissenpeter frühzeitig an. Heidi wird zusammen mit dem Grossvater den Betrieb ordentlich herrichten, was nicht erlaubt ist, verstecken und die „richtigen“ Daten ins Sonnenlicht stellen, damit der Geissenpeter die Kontrollberichte – vielleicht bei Kaffee und frisch gebackenem Kuchen – rasch abhaken kann.

Theoretisch gäbe es viel zu kontrollieren, nicht nur die Miststöcke. Im Moment hat das BLW die totale Revision der Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL) in die Vernehmlassung geschickt. Die Sonntagszeitung vom 5.6.11 titelt dazu: Trotz EHEC-Seuche: Bund will Kontrollen bei Bauern abbauen. Heidi möchte keine Kontrolleuse sein, denn es ist nicht möglich, die Vorgaben von so vielen Verordnungen (siehe unten) in einer einzigen Kontrolle zu prüfen. Der Bauernhof verändert sich im Laufe des Jahres, man kann gar nicht alles gleichzeitig kontrollieren. So macht beispielsweise die Tierschutzkontrolle des Geissenpeters im Sommer, wo die Tiere auf der Alp sind, wenig Sinn. Doch er muss das entsprechende Häkchen auf den Kontrollbericht setzen, weil er den Alm-Öhi höchstens 1 Mal pro Jahr kontrollieren darf. Das steht nämlich in der VKIL (wohl im Auftrag der Bauernlobby).

Der Geissenpeter möchte dem Alm-Öhi keine allzu grosse Rechnung für die Kontrolle schicken, sonst wählt dieser das nächste Mal  einen anderen Kontrolldienst, der die Kontrolle dann noch schneller und günstiger erledigt. Also muss sich der Geissenpeter beeilen. Neben dem Abhaken der Kontrollberichte für X Verordnungen – Heidi hat unten einen Link auf alle Verordnungen gemacht – hat der Geissenpeter nur wenig bis überhaupt keine Zeit mehr für die Besichtigung aller Ställe, aller Miststöcke auf den Wiesen und Felder. Das ist auch gut so, denn so hat der Geissenpeter keine oder nur wenige Verstösse auf den Kontrollberichten zu notieren. Würde er viel beanstanden, dann hätte der Alm-Öhi nämlich gar keine Freude, weil er dadurch Direktzahlungen verlieren würde. Den nächsten Kontrollauftrag würde er dann wohl einem anderen Kontrolldienst vergeben.

Heidi könnte jetzt viele Seiten füllen mit Kuriositäten im Kontrollsystem. Sie beschränkt sich darauf, einen Link zur Revision der VKIL zu setzen und auf alle Verordnungen, die alle vier Jahre anlässlich einer einzigen Kontrolle zu berücksichtigen sind bzw. wären. Dies ist der 98. Blog-Artikel, den Heidi schreibt, in den meisten kommt die mangelnde Kontrolle im Kanton Graubünden zum Ausdruck. Das Kontrollsystem ist aber in allen Kantonen das gleiche, so dass nicht anzunehmen ist, dass nur im Kanton Graubünden einiges schief läuft. Schwarze Schafe gibt es überall, siehe auch Kommentar zum Gewässerschutzgesetz.

Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre besser! Heidi schlägt einen Neuanfang vor, im Bundesamt für Landwirtschaft gibt es sicher einen Papierkorb für die Revision der VKIL, sonst würde Heidi gerne einen grossen schönen stiften.

Anhörung zur totalen Revision der Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL), Bundesamt für Landwirtschaft

a. Tierschutzverordnung vom 23. April 2008, SR 455.1

b. Tierarzneimittelverordnung vom 18. August 2004, SR 812.212.27

c. Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, SR 814.201

d. Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998, SR 910.13

e. Sömmerungsbeitragsverordnung vom 14. November 2007, SR 910.133

f. Ackerbaubeitragsverordnung vom 7. Dezember 1998, SR 910.17

g. Bio-Verordnung vom 22. September 1997, SR 910.18

h. Verordnung vom 23. November 2005 über die Primärproduktion, SR 916.020

i. Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 2010, SR 916.351.0

j. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995, SR 916.401

k. TVD-Verordnung vom 23. November 2007, SR 916.404

l. Tierzuchtverordnung vom 14. November 2007, SR 916.310

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Vorbildliche Dokumentation Gewässerschutz AG

17. März 2011
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Pufferstreifen Hecke, Bild Kanton AG

Heidi kann nicht alle Fragen beantworten. Der Kanton Aargau bietet auf dem Internet viele hilfreiche Informationen an über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft: Allgemein Gewässerschutz, Hofdünger Lagerkapazitäten, periodische Kontrolle, gezielter Hofdüngereinsatz, Merkblätter und Richtlinien sowie Rechtsgrundlagen. Ein Klick auf den Link Gewässerschutz Landwirtschaft Kanton AG eröffnet einen weiten Blick auf die Hofdünger, zwar AG-spezifisch, aber mehrheitlich allgemein gültig.

17.3.11  HOME


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