Posts Tagged ‘Hofdüngerlagerkapazität’

Gilt ein Gesetz auch für Bauern?

27. Februar 2015

Grundwasser

„Jetzt bin ich wieder einmal stolz auf meinen Kanton!“ Mit diesen Worten stürmte der Geissenpeter zur Tür herein, „wo du doch dauernd Schlechtes über meine Heimat schreibst. Was würde Johanna Spyri denken?“ Heidi richtete den Timer für das Brot im Ofen, denn Peters Benehmen kündigte ein langes Gespräch an.

„Ich habe endlich die Beilage Hofdünger der UFA-Revue vom Dezember 2014 gelesen. Im Artikel Richtig planen – bessere Wirkung von Gaël Monnerat steht beim Untertitel Vorgehen (siehe Seite 51) «… Der Vollzug obliegt den Kantonen: Sie organisieren die Kontrollen und bewilligen Notausträge bei ungünstigen Wetter- und Bodenverhältnissen. Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, so ist entweder die Gemeinde, der Bezirk oder der Kanton zuständig… Die zuständigen Stellen entlassen den Landwirt, wenn es zu einer Gewässerverschmutzung kommt, jedoch nicht aus seiner Verantwortung. Werden Quellen oder Wasserläufe verschmutzt, ist der Bauer für die entstandenen Schäden verantwortlich. » Und wenn das Grundwasser verschmutzt wird?“

Peter fuhr fort: „Siehst du, nicht einmal die UFA-Revue ist richtig informiert! Die Behörden im Kanton Graubünden haben schon längst erkannt, dass sie keine Bewilligungen für gesetzeswidriges Handeln ausstellen dürfen. Zwar brauchte es deine Erläuterung des Sachverhalts, aber – immerhin – sie haben es eingesehen. Und die ewig gestrigen Unterländer? Sie wissen heute noch nicht, dass ein Gesetz ein Gesetz ist. Du hast doch schon darüber geschrieben? Bitte, bitte bring einen Link zu den entsprechenden Artikeln an!“

Heidi weiss: „Wenn ein Bauer z.B. Gülle auf Schnee ausbringt und angezeigt wird, dann muss er mit einer Busse und Kürzung der Direktzahlungen rechnen, und zwar auch dann, wenn kein Gewässer sichtbar verschmutzt wird. Etwa das Versickern ins Grundwasser sieht niemand! Die Vorschriften über das Ausbringen von Düngern in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.6, Ziffer 3.2.1) gelten nicht nur für Bauern, sondern wurden extra der Bauern wegen verfasst, um das Risiko von Grundwasser- und Gewässerverschmutzungen zu senken.“

Peter ergänzte: „Wo genügend Lagerraum für Gülle und Mist vorhanden ist und das Hofdünger-Management stimmt, da gibt es auch kaum echte Notfälle.“

Gerne erfüllt Heidi den Wunsch des Geissenpeters. Im Moment erhält sie sowieso viele Anfragen zum Thema:
Gülle im Bach – was tun?
Wann ist es im Kanton Luzern im Winter erlaubt zu güllen?
Gülle im Winter auf Schnee erlaubt?
Darf man bei Regen Gülle fahren?
Darf man Mist auf Schnee ausbringen?

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung

Gülle-Schock Mitte Februar 2008

4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014: Jedes Jahr im Winter stellen sich Landwirte, Fischereiaufseher, Behörden, Bürgerinnen und Bürger dieselbe Frage aufs Neue: Darf jetzt Gülle ausgebracht werden oder nicht? BAFU 16.12.13

Gülleanwendung im Winterhalbjahr, BAFU, Abteilung Wasser, im Dezember 2013

27.2.15 HOME

Graubünden: Güllen in Notfällen

13. Januar 2014
Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Wer den Tierbestand der eigenen Futterbasis anpasst, genügend Lagerkapazität für die Hofdünger hat und das Ausbringen von Gülle und Mist sorgfältig plant, kann während der Vegetationsruhe ruhig schlafen, auch wenn einmal der Frühling auf sich warten lässt. Trotzdem ist ein Winter-Notfall nicht ganz auszuschliessen, etwa wenn wegen einer geborstenen Wasserleitung grosse Mengen Wasser in die Güllengrube fliessen. Was tun? In erster Linie gilt es, freie Lagerkapazität in der Nähe zu suchen, damit die Gülle umgepumpt werden kann. Günstig wäre es, wenn die Kantone Listen mit Lagermöglichkeiten führten. Der Kanton Aargau z.B. hat ein Merkblatt über die Düngerplanung und das Vorgehen bei einem Notfall erarbeitet, siehe Düngerplanung wichtig für die Wintermonate, Kanton Aargau, Abteilung Landwirtschaft.

Im Kanton Graubünden hatte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG)  ein Merkblatt Güllen in Notlagen erarbeitet, das gute Informationen enthielt, jedoch auch einzelne gravierende Mängel aufwies. Es ist seit mehr als drei Jahren leer bzw. enthält den Hinweis „Dieses Merkblatt wird zurzeit überarbeitet!“ Verantwortlich für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden erstaunlicherweise das ALG, so dass die Gefahr von Interessenkonflikten besteht. Heidi meint: „Eine gründliche Überarbeitung scheint dies zu sein! Vielleicht nach dem Leitspruch Gut Ding muss Weile haben. Oder ist ein Gordischer Knoten zu lösen?“

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Im Dokument Düngepraxis der Bodenseekonferenz heisst es unter dem Titel ‚Minimierung der Umwelteinflüsse dank guter Düngepraxis‘: „… Die Erfahrungen zeigen, dass konsequente Kontrollen in Kombination mit Bussen und Sanktionen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis leisten.“
In dieser Beziehung besteht Handlungsbedarf, nicht nur in Graubünden.

12.1.14 HOME


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