Der Gemeindevorstand von Igis hat zum zweiten Mal im Bezirks-Amtsblatt auf die Bedeutung der Hecken, Feld- und Ufergehölze aufmerksam gemacht und dazu aufgerufen, ihnen Sorge zu tragen. Weil solche Publikationsorgane rasch im Altpapier landen, veröffentlicht Heidi diesen Text, damit er jederzeit greifbar ist:
„Hecken, Feld- und Ufergehölze bilden einen wichtigen Teil unserer Kulturlandschaft. Die Bedeutung für Natur und Landschaft als Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere – und auch als Windschutz sowie der positive Einfluss dieser Biotope auf das Mikroklima – ist gross. Beratung und Aufsicht betreffend Unterhalt und Pflege erfolgt durch das kantonale Amt für Natur und Umwelt.
Gestützt auf das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz sowie auf das kantonale Waldgesetz und die entsprechende Verordnung bedarf die Entfernung oder wesentliche Beeinträchtigung von Hecken, sofern diese nicht zum Waldareal gehören, der Bewilligung durch das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement. Gemäss Artikel 7 der Direktzahlungsverordnung Landwirtschaft ist entlang von Oberflächengewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen und Waldrändern ein extensiver Grün- oder Streueflächenstreifen von mindestens 3 Metern Breite anzulegen.
Wir bitten alle Grundeigentümer und Pächter, zu den – noch spärlich vorhandenen – Hecken Sorge zu tragen. Insbesondere soll auf dem Stock oder in dessen Nähe kein Feuer entfacht werden. Besten Dank!
Igis, 3.12.2010 Der Gemeindevorstand“
Siehe auch Gut gemistete Rohan-Schanze und Wenn Gülle schäumt