Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.
Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.
„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.
Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m, also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.
21.2.14 HOME