Posts Tagged ‘Innerschweizer Bauernbund’

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle

29. April 2017

Im Bundesamt für Umwelt wird fleissig gesammelt und publiziert: Daten über den Zustand der Umwelt. Oft erschreckende.

53% der Gefässpflanzen im Lebensraum der offenen Gewässer und Quellen stehen auf der roten Liste. Bei den Pflanzen der Uferzone sind es gar 65%. „Die Quellen gelten als gesamtschweizerisch gefährdet und die Schweiz als „Wasserschloss Europas“ hat für sie eine grosse internationale Verantwortung … Noch immer leiden viele Gewässer unter den Folgen von Eutrophierung, die heute grösstenteils aus der angrenzenden Landwirtschaft stammt. Hier sind jeweils angemessene Pufferflächen zu fordern.“ Rote Liste Gefässpflanzen, Gefährdete Arten der Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU 2016.

Die Eawag forschte im Auftrag des BAFU und präsentierte am 4. April 2017 die Ergebnisse einer Studie zu fünf Schweizer Bächen: „In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden.“ Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Eawag.

Den Wasserpflanzen und -tieren geht es miserabel

Und was macht das zuständige Bundesamt BAFU? Es lockert per 1. Mai 2017 den Schutz der Gewässer erneut. Ist doch logisch – oder? Die Kantone müssen dann für „sehr kleine Gewässer“ keinen Gewässerraum mehr ausscheiden. Die Definition von „sehr kleinen Gewässern“ wird den Kantonen, wohl im Sinne der Rechtssicherheit und -gleichheit (!!!), überlassen. Für den Innerschweizer Bauernbund sind Bäche bis 2 m Breite „sehr klein“, also 80% der Fliessgewässer.

Der Gewässerraum wurde erst mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2011 eingeführt. Damit die Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel besser in den Gewässerraum passen, wurde dann auf Druck der Bauern auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert: Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt – wie international üblich – ab Böschungsoberkante. Wo auf den Gewässerraum verzichtet wird, ist die Verschmutzungsgefahr in Zukunft besonders gross.

Für die zuständige Sektionschefin Susanne Haertel „fallen die Lockerungen aber kaum ins Gewicht“, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Genauso tönte es aus den Amtsstuben anlässlich der Einführung der Messmethode ab Uferlinie. Mag sein, dass Susanne Haertel insofern recht hat, als die Pufferstreifen sowieso von vielen Bauern nicht eingehalten werden.

Widerspruch zur Vernehmlassung GSchV

Auszug aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung GSchV: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.“

Fazit von Heidi: Es wird viel geforscht, debattiert, geschrieben, abgewedelt und gelogen. Doch die Probleme werden nicht gelöst. Der Wille fehlt!

Für die Schweizer Flüsschen sieht die Zukunft düster aus. Den Kleingewässern geht es schlecht. Trotzdem wird ihr Schutz per Anfang Mai noch zusätzlich aufgeweicht. Fabian Renz, Bundeshausredaktor, Tages-Anzeiger vom 26.4.17.

Änderung der Gewässerschutzverordnung per 1.5.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16.

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

Weniger Schutz für unsere Bäche, Susanne Hagen, fair-fish vom 29.4.17

Die Forelle, Franz Schubert, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton,
Gerald Moore/Klavier; Text auf Wikipedia.

29.4.17 HOME

Toleranz des Gesetzgebers bewirkt anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen

4. April 2017
Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass ein Grossteil der Bäche im Schweizer Mittelland und im Wallis stark mit Pestiziden belastet ist. Der Gesetzgeber kapituliert vor seinen eigenen Gesetzen, denn die vorgegebenen Anforderungswerte werden kaum je eingehalten. Heute, 4.4.17, hat die Eawag dazu neue Resultate veröffentlicht. Die Situation ist offenbar noch dramatischer als bisher angenommen.

Dies schreibt der Verein Sauberes Wasser für alle in der Medieninformation von heute. Weiter heisst es: 128 verschiedene Wirkstoffe aus Acker-, Gemüse-, Obst- und Rebbau wurden in den Proben der Gewässer nachgewiesen, 61 Herbizide, 45 Fungizide und 22 Insektizide. In keinem der untersuchten Bäche wurde die Anforderung der Gewässerschutzverordnung (≤0,1 μg/L) eingehalten. Von einzelnen Substanzen wurden Konzentrationen bis 40 μg/L festgestellt. Kurzzeitige Spitzen dürften noch höher liegen, denn alle Proben wurden mindestens über einen halben Tag gemittelt. Solche Konzentrationen schädigen die Wasserorganismen akut.

Kapitulation vor dem Gesetz, getarnt als Aktionsplan

Mit einem Aktionsplan verspricht der Bundesrat, die Probleme des exzessiven Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft anzugehen. Doch was die Bundesämter in ihrem Entwurf vorgeschlagen haben, wird nach ihren eigenen Angaben nicht einmal die Einhaltung der Umwelt­gesetzgebung sicherstellen. Weiterhin werden dadurch massive Überschreitungen der An­for­derungs­werte toleriert werden. Konkret bedeutet das: bis 2026 sollen diese Gesetzes­überschreitungen lediglich halbiert werden.

Der Bund weiss offenbar selber, dass sein Aktionsplan viel zu wenig griffige Massnahmen enthält, so dass damit nicht einmal das bestehende Umweltgesetz eingehalten werden kann. Mit dieser Kapitulation vor dem Gesetz zeigt sich die unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber Natur, Menschen und Tieren.

Wir subventionieren unsere eigene Wasserverschmutzung

Die konventionelle Landwirtschaft, die an keine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen werden kann, wird mit Milliarden von Subventionen unterstützt und gefährdet mit ihrem exzessiven Gebrauch von Pestiziden die Gewässer und somit auch die Trinkwasserqualität. Die Schweizer Bevölkerung subventioniert ihre eigene Wasserverschmutzung und gefährdet damit ihre Gesundheit! So darf es nicht weitergehen.

Die «Initiative-für-sauberes-Trinkwasser» löst nicht nur das Pestizid-Problem

Es braucht Druck aus der Öffentlichkeit, damit sich die Politik endlich bewegt. Die am 22.3.17 lancierte Trinkwasserinitiative kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Sie ist ein unumgänglicher Schritt zum Schutze unseres Trinkwassers und der Nahrungsmittel vor Pestiziden und Antibiotika. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, muss bis 21.9.18 mit 100‘000 Unterschriften eingefordert werden.

Weitere Verwässerung Gewässerschutz

Heidi meint: nicht nur werden die Gesetzte nicht eingehalten, sondern sie werden laufend verwässert. Neuestes Beispiel: Die Kantone dürfen ab 1.5.17 frei entscheiden, was sie unter „sehr kleinen Gewässern“ verstehen und ob sie für diese einen Gewässerraum ausscheiden wollen oder nicht. Zur Erinnerung: Der Innerschweizer Bauernbund zählt Gewässer bis 2 m Breite zu den „sehr kleinen“, siehe Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche, Heidis Mist vom 19.8.16.

«Petri-Heil» Mitinitiant der Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“

„… Die vom «Petri-Heil» mitinitiierte Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ist nötiger denn je, denn durch aktives Lobbying wird vom «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von synthetischen Pestiziden» nicht viel zu erwarten sein. Zu gross das milliardenschwere Geschäft mit den Vernichtungsmitteln, die Jahr für Jahr in unsere Umwelt gepumpt werden und die auch nicht aufhören zu wirken, wenn sie in unsere Gewässersysteme gelangt sind! … Toxischer Pestizidcocktail in unsern Gewässern! «Petri-Heil» vom 4.4.17.

Links

Dank hoher Toleranz des Gesetzgebers: Pestizidgetränkte Schweizer Bäche, Rückfragen/Kontakt zur Medieninformation Verein Sauberes Wasser vom 4.4.17: Verein Sauberes Wasser für alle, c/o Franziska Herren, Oeleweg 8, 4537 Wiedlisbach, T  032 636 14 16, N 079 829 09 19, Info@sauberes-wasser-für-alle.ch

www.initiative-für-sauberes-trinkwasser.ch

Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Medieninformation Eawag vom 4.4.17.

Hohe PSM-Belastung in Schweizer Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.9 MB]

Hohe Ökotoxikologische Risiken in Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.6 MB]

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes, Heidis Mist, 2.10.16.

Fluopyram: sicher keine Gefahr für Mensch und Umwelt? Heidis Mist, 21.10.15.

Manifest Future 3.0

4.4.17 HOME

 

Nitrat: Deutschland hat die EU im Nacken – die Schweiz hört auf die Bauern

16. Februar 2017
Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Das Deutsche Bundeskabinett beschloss am 15.2.17, die Novelle der Düngeverordnung. Heute hat der Bundestag das angepasste Düngegesetz verabschiedet, um die Verordnung in Kraft zu setzen. Im März dann muss noch der Bundesrat dem Paket zustimmen.

Mit einem neuen Düngerecht reagiert die Bundesregierung auch auf eine Klage der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Deutschland drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten der übermässige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen u.a.

  • die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert (1. Oktober bis 31. Januar) und
  • die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
  • Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
  • Zum Verringern von Ammoniak-Emissionen muss die Gülle in Zukunft innert vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden; der Vorschlag „innert einer Stunde“ wurde gekippt.
  • Die neu eingeführte Stoffstrombilanz soll helfen zu prüfen, ob landwirtschaftliche Betriebe die Düngevorschriften einhalten oder nicht.
  • Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Massnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fliessende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

„Das Land Nordrhein-Westfalen fordert vom Bund seit mehr als fünf Jahren eine angepasste Düngerverordnung. Fünf Mal schon hat der Bundeslandwirtschaftsminister eine Vorlage angekündigt“, kritisiert der NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Umweltschützern gehen die Regelungen nicht weit genug. Auch herrscht Skepsis, dass Deutschland damit wieder den EU-Vorgaben entsprechen wird. Der Bauernverband sieht noch Nachbesserungsbedarf, wichtig sei jetzt Planungssicherheit für die Landwirte. Zu viele Ausnahmen gebe es immer noch, findet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, und er fordert einen absoluten Düngerstopp, wenn Grenzwerte im Grundwasser überschritten sind. In der Anhörung betonte Kirsten Tackmann, Die Linke, dass jedes Gesetz nur so gut sei wie der Vollzug. „Oh – wie wahr“, meint Heidi.

Und in der Schweiz?

  • Die Bauern wollten keine Sperrzeiten, obwohl gewisse Kantone damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Also gibt es in der Schweiz keine Sperrzeiten, welche verlängert werden könnten!
  • Bei uns wurden die Pufferstreifen auf Wunsch der Bauern anlässlich der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) per 1.1.11 verkleinert, dies vor allem dort, wo die Kantone keinen Gewässerraum ausscheiden (Messung Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante). Und die Kantone bekommen laufend mehr Freiheit bei der Ausscheidung des Gewässerraums, z.B. kein Gewässerraum für „sehr kleine Gewässer“, wobei dies für den Innerschweizer Bauernbund Gewässer bis zu einer Gerinnesohle von 2 m sind, d.h. 80% der Gewässer wären betroffen, wenn man auf sie hören würde. Die definitive Version der neuen GSchV ist noch nicht veröffentlicht.
  • Pufferstreifen werden, nicht nur an Gewässern, vielerorts systematisch missachtet. Es mangelt an Vollzug!
  • Wenn die Gewässer arg verschmutzt sind, dann erhalten die Bauern Geld für standortgerechte Bewirtschaftung auf der Basis von Art. 62 des Gewässerschutzgesetzes.
  • Schweizer Unsitte: Im Herbst Gülle oder Mist auf Äcker, auch Maisfelder, ausbringen und erst im Frühling pflügen; keine Winterbegrünung.

Die reiche Schweiz ist kein Vorbild. Statt Vorsorge werden Probleme lieber auf die lange Bank geschoben, eine zweifelhafte Strategie!

Bundestag beschliesst Änderung des Dünge­gesetzes, Deutscher Bundestag, 16.2.17

Gülleflut gebremst? Bundeskabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung, Lebensraum Wasser 15.2.16

Weg frei für neues Düngerecht, Medienmitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 12.1.17.

In NRW besonders viel Nitrat im Grundwasser, WDR 3.1.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15.

Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten, agrarheute 31.1.17.

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