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Wie viel Pestizide vertragen unsere Gewässer?

26. Mai 2014

Oft verschwendet Heidi zu viel Zeit am Computer mit der Suche von Informationen. Heute morgen hat sich das gelohnt. Sie ist auf die Interpellation Nr. 14.3142 der Nationalrätin Silva Semadeni gestossen: Wie viel Pestizide vertragen unsere Gewässer?

Weil die Antworten unseres Bundesrates so aufschlussreich sind, hat Heidi schon wieder einen Artikel produziert:

Frage S. Semadeni vom 19.3.14:

1. Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) fordert in Artikel 18 der Direktzahlungsverordnung (DZV) einen gezielten Einsatz von Pestiziden. Wie erklärt er sich, dass auch noch 16 Jahre nach Einführung des ÖLN dermassen hohe Pestizideinträge aus der Landwirtschaft zu verzeichnen sind?

Antwort Bundesrat vom 21.5.14:

1) Der in Artikel 18 der Direktzahlungsverordnung (DZV) geforderte gezielte Einsatz von Pestiziden, sowie weitere Massnahmen, welche 1993 eingeführt wurden, wie z.B. ein minimaler Anteil an Biodiversitätsflächen (BFF) oder die Einschränkungen bei der Auswahl von Insektiziden im Getreide- und Kartoffelanbau, wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft von 1994 – 2005 evaluiert (Bericht Agrarökologie und Tierwohl 1994-2005; Herausgeber: Bundesamt für Landwirtschaft, Bern, 2005). Es wurde dabei festgestellt, dass trotz dieser Massnahmen und deren Kontrollen, die Wirkung der Ökomassnahmen auf Stoffeinträge, u.a. auch auf die Einträge von Pflanzenschutzmitteln, in die Gewässer wenig Einfluss hat. Die ab 2005 zusätzlich ergriffenen Massnahmen wie die der Ausdehnung des Pufferstreifens frei von Pflanzenschutzmitteln (PSM) von 3 auf 6 m, die regelmässige Überprüfung der PSM-Spritzgeräte und die Mitführung eines Frischwassertank zur Spülung des Tankes auf dem Feld konnten ebenfalls die Einträge von PSM in die Gewässer nicht signifikant reduzieren. Ohne neue und wirkungsvolle Massnahmen werden die Gewässer daher weiterhin stark mit PSM belastet werden.

Heidis Fragen: Wo bleiben die Massnahmen? Wie viel Druck von aussen braucht es bis gehandelt wird?

… Fragen 2 bis 4 …

Frage S. Semadeni vom 19.3.14:

5. Gemäss der revidierten DZV und der Chemikalienrisiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) werden die Gewässerabstände neu ab Uferlinie und nicht mehr ab Böschungsoberkante bemessen. Bei kleineren Fliessgewässern mit deutlicher Böschung rücken die vorgegebenen 6 Meter Abstand für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln somit näher an das Gewässer heran. Die Gefahr besteht, dass dadurch noch mehr Pestizide in die Gewässer gelangen. Wie beurteilt er diese Regelung hinsichtlich der bestehenden Pestizidbelastung unserer Gewässer?

Antwort Bundesrat vom 21.5.14:

5) Es ist tatsächlich möglich, dass aufgrund der neuen Bemessung der Gewässerabstände etwas grössere Mengen an Pestiziden in einige kleine Fliessgewässer gelangen werden, als dies mit der früheren Regelung der Fall war. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies im Vergleich zu den bereits heute auftretenden Verunreinigungen nur in Einzelfällen zu einer relevanten Verschlechterung der Situation führen wird.

Die Antwort des Bundesrats auf die 5. Frage ist, so meint Heidi, eine klare Irreführung. Wieso ändert man eine bestehende und international bewährte Messmethode, wenn die neue Messmethode wirkungslos ist? Heidi glaubt das nicht! Ihre Berechnungen zeigen eine andere Wirklichkeit.

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern? Heidis Mist 25.5.14

26.5.14 HOME


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