Posts Tagged ‘Jenins’

Siloballen: Einmal auf Pufferstreifen und einmal …?

16. Januar 2020
5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Zur Erinnerung: Siloballen dürfen nur auf der düngbaren Fläche gelagert werden. Auf Pufferstreifen ist das Düngen verboten.

Busse gemäss Direktzahlungsverordnung

Art 2.2.5 Pufferstreifen

c. Lagerung nicht zugelassener Materialen wie
Siloballen, Misthaufen auf Pufferstreifen
(Anh. 1 Ziff. 9)
15 Fr./m, mind. 200 Fr.,
max. 2000 Fr.

24. Dezember 2012: Mist auf Pufferstreifen, Heidis Mist 31.12.12

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6, Art. 3 Dünger, 3.3.1 Verbote

24. Dezember 2012: ausranchierte Geräte

13. Januar 2013
Zwischen Sträuchern und Bäumen ein alter Heuwender

Zwischen Sträuchern und Bäumen ein alter Heuwender

Mit diesem kleinen Artikel ist Heidis fünfteilige Weihnachtsspaziergang-Geschichte zu ende. Ein alter Heuwender rostet im Teilerrüfi-Wald vor sich hin. Wird er jemals wieder gebraucht oder entsorgt? Heidi hat kein Verbot gefunden – man kann ja nicht alles explizit verbieten – aber schön ist das nicht.

15.1.13 HOME

24. Dezember 2012: Mist im Feld

8. Januar 2013
Mist zwischen Reben in Malans

Mist zwischen Reben in Malans

Heidi hat an einem einzigen kleinen Weihnachtspaziergang durch die Bündner Herrschaft viele Missstände gesehen. Der vierte Artikel ist den traditionellen Bündner Misthaufen im Feld gewidmet. Alle an Heiligenabend fotografierten Exemplare liegen am Wanderweg im Gewässerschutzbereich der Gemeinden Malans, Jenins und Maienfeld. Die illegalen Haufen sind zwar (noch?) klein, aber durchwaschen werden sie trotzdem im Laufe der Monate, die sie nach Heidis Erfahrung im Feld liegen. Auch im Churer Rheintal liegen da und dort die ersten Häufchen über dem Grundwasser. Sie entsprechen nicht den Vorgaben des Bundes, denn das Lagern von Mist auf dem Feld ist maximal 6 Wochen gestattet, wenn der Mist gedeckt ist, was bereits in der alten Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 zu lesen war.

Diese Vorschrift kann von jenen Bauern nicht eingehalten werden, welche auf der grünen Wiese einen neuen Stall gebaut haben, aber kein Mistlager. Dieser Trick ist möglich, wenn man bei der Baueingabe die alte ausranchierte Mistplatte angibt. Kein vernünftiger Bauer denkt daran, den Mist tatsächlich ins Dorf oder zum Hof zurückzubringen, wo sein Geruch Kunden, Nachbarn und der Familie in die Nase sticht. In Igis-Landquart fällt jetzt mindestens eine solche alte Mistplatte dem Bau eines Mehrfamilienhauses zum Opfer. Ob die Ämter in Chur solchen Veränderungen nachgehen? Aber auch Bauern mit zu kleiner Mistplatte „müssen“ den Mist vom Stall direkt aufs Feld kippen. Zudem hat es Bauern, die es vorziehen, den Mist einfach auf Wiesen oder abgeernteten Feldern zu lagern, aus welchen Gründen auch immer, was im Laufe des Winters und Frühlings bis über 100 m lange unordentliche, meist ungedeckte Mieten gibt.

Heidi hat die Bundesvorgaben der neuen Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft kopiert, les voilà! „… Ziel der Vollzugshilfe ist ein schweizweit koordinierter und einheitlicher Vollzug des Bundesrechts… An der Vollzugshilfe haben 22 Stellen/Fachbereiche aus Landwirtschaft und Umwelt gearbeitet; eine breite Vernehmlassung gab den Kantonen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Wünsche einzubringen; Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

5.4 Zwischenlager von Mist auf dem Feld
Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Gründen des Betriebsablaufs kann sie jedoch für kurze Zeit bis zum Verteilen des Mistes (normalerweise im Frühling) auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht.
Die Zwischenlagerung ist in Grundwasserschutzzonen verboten, kann aber in Grundwasserschutzarealen fallweise bewilligt werden.

Für Zwischenlager auf dem Feld gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
  • Zwischenlagerstandorte sind auf ebenem, nicht drainiertem Gelände so zu wählen, dass Sickerwasser oder Nährstoffe nicht in Oberflächengewässer, Wälder, Hecken, Feldgehölze, andere Naturschutz- und ökologische Ausgleichsflächen, in denen eine Düngung verboten ist, oder Strassenentwässerungen gelangen können. Dies ist bei einem Abstand von 10 m zu solchen, im Abstrom des Standorts liegenden Objekten und Flächen in der Regel sichergestellt.
  • Das Zwischenlager ist abzudecken (z.B. mit Wasser abweisendem Vlies). Beträgt die Lagerdauer nur wenige Tage, kann auf die Abdeckung verzichtet werden, ebenso bei trockenem strohreichem Pferdemist.
  • Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden.
  • Keine Zwischenlagerung von Geflügelmist.

Für Stufenbetriebe im Berggebiet (Betriebe, die traditionell über mehr als eine Produktionsstätte verfügen und das Vieh im Jahreslauf von Produktionsstätte zu Produktionsstätte verschieben) können ausserhalb der Hauptproduktionsstätte spezielle Regelungen getroffen werden, wenn aufgrund der kurzen Belegungsdauer einzelner Produktionsstätten der Bau einer Mistplatte unverhältnismässig ist.

... Jeninser ...

… Jeninser …

... Malanser ...

… Malanser …

... Malanser ...

… Malanser …

... gezoomt: mit grosser Wahrscheinlichkeit Maienfelder Mist ...

… gezoomt: mit grosser Wahrscheinlichkeit Maienfelder Mist …

10.1.13 HOME

24. Dezember 2012: Siloballen auf Pufferstreifen

5. Januar 2013
Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand

Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand

Dies ist Heidis dritter (aber nicht letzter) Artikel über Missstände, die sie auf einem einzigen Weihnachtsspaziergang in der Bündner Herrschaft gesehen hatte. Er handelt von der Verletzung des Pufferstreifens an einem Waldrand bei Stoffel in der Gemeinde Jenins. Ursprünglich waren es 8 Stück, denn neben den sechs Ballen sind zwei kahle Stellen sichtbar. Hinter den Siloballen liegt das Naturschutzgebiet Siechenstauden der Gemeinde Maienfeld. Das Lagern von Siloballen ist nur auf der düngbaren Fläche erlaubt, d.h. auf Pufferstreifen verboten, weil Silosaft ausfliessen und in den Boden sickern kann; Silossäfte zählen aufgrund ihrer Nährstoffkonzentration gemäss Gewässerschutzgesetz, Art. 4, zu den Hofdüngern. Das Verbot ist sowohl in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung wie auch der Direktzahlungsverordnung verankert. Heidi wird in letzter Zeit immer wieder nach einer neuen Regelung für die Lagerung von Siloballen gefragt. Das gibt es nicht, aber das alte Verbot ist nicht überall bekannt oder wird missachtet.

Abgesehen davon, dass das wilde Lagern von Siloballen für Natur- und Landschaftsfreunde sowie Touristen kein schöner Anblick ist, gibt es weitere gewichtige Gründe, die gegen solche Lager sprechen, selbst wenn sie nicht auf dem 3-Meter-Pufferstreifen liegen. Gleichentags waren zwei Bauern mit dem Transport von beschädigten (angefressen?) Siloballen beschäftigt. Der Kontakt zwischen Wild- und Nutztieren über das Futter ist problematisch, können doch Krankheiten wie die Tuberkulose (TB) übertragen werden. TB ist vor allem in Tiroler und Voralberger Wildbeständen ein Problem. Die Schweiz ist am Projekt Tuberkulose bei Wildtieren im Alpenraum der Veterinärmedizinischen Universität Wien beteiligt. Besonders wichtig ist diese Studie, weil sich die Lebensräume von Wild- und Nutztieren überschneiden. Auch wird Vieh aus der Schweiz in Vorarlberg gesömmert, und Wild aus Österreich überschreitet die Schweizer Grenze. Siehe auch Aktuelle Tuberkulose-Situation in Vorarlberg. Nur ein kleines illegales, störendes Siloballenlager, aber die Auswirkungen können fatal sein.

Soeben hat Heidi ein schönes Foto eines Lesers aus dem Jura erhalten mit einem imposanten legalen Lager, das sie ihren LeserInnen nicht vorenthalten möchte.

Leserfoto Siloballen in Boudevilliers JU, laufend werden Ballen abtransportiert, zurück bleibt nackte vernässte und verdichtete Erde.

Leserfoto Siloballen in Boudevilliers JU, laufend werden Ballen abtransportiert, zurück bleibt nackte vernässte und verdichtete Erde.

4.1.13 HOME

24. Dezember 2012: Mist auf Pufferstreifen

31. Dezember 2012
100 m Mistlager auf Pufferstreifen?

100 m Mistlager auf Pufferstreifen?

Dies ist der zweite Artikel über Missstände, die Heidi auf einem einzigen Weihnachtsspaziergang in der Bündner Herrschaft angetroffen hatte, weitere werden folgen. Zuerst sah sie nur die beiden relativ frischen Misthaufen. Einer lag am unteren Rofelserweg neben Siloballen am Teilerrüfi-Wald, umgeben von Schnee, der zweite 100 Meter weiter oben am oberen Rofelserweg (Rüti). Was aber war der grüne Wall dazwischen? Vermutlich ein alter Misthaufen, natürlich konnte Heidi nicht die ganze Miete untersuchen, doch Indizien weisen darauf hin: ausschliesslich Gräser sind auf dem Haufen sichtbar, sie wachsen üppig; eine Öffnung im Haufen zeigt Dunkles, eine Lache auch; mit Vlies gedeckter kleiner Haufen am unteren Ende des Walls. Viel Mist auf diesem Pufferstreifen in Jenins!

Pferdemist-Bollen oberes Mistlager

Pferdemist-Bollen oberes Mistlager

Die Verwendung von Düngern im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung ist verboten, siehe Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sowie Direktzahlungsverordnung. Mehr gibt es zu diesem krassen Verstoss gegen die Gesetze nicht zu sagen. Heidi lässt dafür ein paar Bilder sprechen. Nur 150 Meter vom oberen Misthaufen entfernt lag der „Vergessene“ Miststock, über den Heidi 2010 geschrieben hatte. Die Teilerrüfi kommt bereits in Heidis Artikel Wenn Gülle fliesst… vor.

Eine Öffnung im Haufen zeigt dunkles Material, verrotteter Mist?

Eine Öffnung im Haufen zeigt dunkles Material, verrotteter Mist?

... ein langer grüner Wall, das üppige Wachstum von Gräsern deutet auf eine gute Nährstoffversorgung hin ...

… ein langer grüner Wall, das üppige Wachstum von Gräsern deutet auf eine gute Nährstoffversorgung hin …

... der untere Misthaufen liegt vermutlich schon lange hier ...

… der untere Misthaufen liegt vermutlich schon lange hier …

... eine Lache ...

… eine Lache …

... Wall von unten mit Siloballen und gedecktem Misthaufen.

… Wall von unten mit Siloballen und gedecktem Misthaufen.

31.12.12 HOME

Silvester ist Gülletag

11. Juni 2010

 

Maienfeld_Guelle2_k

Silvester in Maienfeld: frisch gegüllte grosse Wiese

Silvester scheint ein beliebter Gülletag zu sein. Schon am 31. Dezember 2008 sah ich in Igis einen Bio-Bauern beim Güllen. Nebenan war ein anderer Bauer am Misten. In den Wiesen hatte es zum Teil Wasserlachen, so gesättigt war der Boden. Als „Auftakt“ zum kältesten Januar seit mehr als 20 Jahren wurde in Maienfeld und Jenins Ende Dezember 2009 an mehreren Orten gegüllt. Ob Dezember, Januar oder Februar, es wird gegüllt.

 

Jenins_Guelle1_k

Silvester in Jenins: frisch gegüllte grosse Wiese

Ich habe die Ämter in Chur mehrmals auf konkrete Fälle hingewiesen und griffige Massnahmen gefordert, wie Verbotszeiten im Winter (in Anlehnung an Deutschland, das Fürstentum Liechtenstein und andere Kantone). Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation verweist auf den akkreditierten Kontrolldienst sowie das sehr gute Image der Bündner Landwirtschaft auf Bundesebene.

11.6.10  HOME

Wenn Gülle fliesst…

30. Mai 2010
Guelle_Weg_Jenins

Gülle-Bächlein fliesst zum Bach, zum Rhein ...

 

Guelle_Abfluss_Ruefe

Zwei Tage danach beim Teilerrüfi-Brücklein...

Sonntagsspaziergang im Regen. Woher wohl das braune Bächlein kommt? Aus einem Jeninser Rebberg? Es fliesst dem Weg entlang um drei Kurven Richtung  Teilerrüfi. Noch ein paar Tage wird’s regnen, wird es so lange fliessen? Nach der zweiten Kurve ist klar, was bisher eine Vermutung war: Vor dem Regen wurde Gülle ausgebracht! Weil nur Stoppeln auf dem Acker sind, fliesst die Gülle mit dem Regen besonders leicht ab. Der Acker ist geneigt, was man auf dem Foto schlecht sieht. Bei Dauerregen ist die Abschwemmgefahr gross. Zwei Tage danach sieht man noch die Fliessspuren beim Brücklein über die Teilerrüfi.

 

Guelle_Ursprung_Jenins

Frisch gegüllt am Hang zwischen Jeninser Reben

Letztes Jahr habe ich an einem anderen Ort am 17. Juli zwei Bauern gesehen, die ein paar Stunden vor angekündigtem Intensivregen (Hochwasser-Warnung von Meteo Schweiz) güllten. Am nächsten Tag sah man von der Gülle nichts mehr. Dafür haben tiefwurzelnde Pflanzen profitiert. Dieses Jahr fallen die Kerbel- und Bärenklaublüten auf. Gülleflora etabliert sich.

30.5.10   HOME


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