
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.
„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.
In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.
Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.
Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.
NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?
Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers
Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.
Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.
Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!
Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.
24.6.14 HOME
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