Posts Tagged ‘Kantonschemiker’

NaNas Zoo der Pestizid-Metaboliten

10. März 2020

NaNa zitiert:

AQUA & GAS: «NICHT RELEVANT» ODER «RELEVANT»? Wir wollen ein möglichst sauberes Wasser abgeben! Syngenta hat bekanntlich gegen das Verbot von Chlorothalonil Beschwerde eingereicht und kritisiert die Bundesbehörden in der NZZ vom 28.02. scharf. Mit dem Verbot des Wirkstoffs und der Einstufen aller Metaboliten als relevant, hätten sie einen nicht wissenschaftlich basierten Entscheid gefällt.“

Basler Zeitung (His Masters Voice) 20.2.20:Der Chemiekonzern hält das Verbot für «unverhältnismässig und willkürlich»: Selbst wenn ein Wirkstoff wie Chlorothalonil strenger klassifiziert werde, sei ein Metabolit nicht zwingend relevant. Syngenta verlangt vom BLV, die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen zu nennen … Syngenta hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Verbot eingelegt. Es geht nicht zuletzt um viel Geld.“*

Schweizer Kantonschemiker:Die neue Einstufung eines Metaboliten von Chlorothalonil hat somit weitreichende Folgen für betroffene Wasserversorgungen. Dieser Fall zeigt, dass die langjährige Forderung der Kantonschemiker, nicht relevante Metaboliten in die Beurteilung der Zulassung von Wirkstoffen miteinzubeziehen, gerechtfertigt ist.“

Heidi meint:Seit im Jahre 2012 die neue Unterteilung zwischen „relevanten“ und „nicht relevanten“ Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln eingeführt wurde, wird dies kritisiert, u.a. durch die Kantonschemiker …Tatsache ist, dass ganz, ganz viele Stoffe schon gar nicht gemessen werden und nicht für alle gibt es wohl Analysemethoden und alle zu untersuchen wäre viel zu teuer. Wer soll das bezahlen? Wer bezahlt das heute? Verursacherprinzip???? Und die Cocktail-Wirkung? Und die Rückstände in Lebensmitteln? Wo bleibt das Vorsorgeprinzip?

*NaNa: Exgüsi, wie hoch war wohl der Gewinn aus dem Chlorothalonil-Verkauf, während rund 50 Jahren!?

Kommentar: «nicht relevant» oder «relevant»? Wir wollen ein möglichst sauberes Wasser abgeben. Paul Sicher, SVGW vom 3.3.20

Heidis alte Forderung wird neu von Kantonschemikern unterstützt

17. November 2019

„Einige Spritzmittel sind für die Umwelt besonders gefährlich. Der Bund möchte deren Grenzwert senken. Experten sind für komplette Verbote.“ steht in der Sonntagszeitung von heute 17.11.19. Dasselbe hat Heidi schon vor 1 Jahr, 8 Monaten und 16 Tagen gefordert! Und noch mehr …

Zu den neuen Anforderungswerten für Oberflächengewässer (Gewässerschutzverordnung GSchV) gab’s das folgende Bild:

Heidi findet ihren Vorschlag vom 1.3.18 immer noch gut, nämlich:

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Unglaublich wie viel über Pestizide mit Steuergeldern geforscht wird. Basis der in der Vernehmlassung GSchV vorgeschlagenen Werte sind riesige Datensammlungen mit bis zu 70 Seiten Tabellen, Einschätzungen, Literaturhinweisen usw.

Heidi meint: Besser würde man dieses Geld in die Forschung für umweltschonenden Anbau investieren.

Mehr dazu:

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi, Heidis Mist 1.3.18

Kantonschemiker fordern Verbot gefährlicher Pestizide, Sonntagszeitung 16.11.19

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide gefordert (2)

22. Juni 2019

Am 2.10.17 berichtete Heidi darüber, dass die Allianz Pestizidreduktion eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide fordert, sowie über die am 29.10.17 eingereichte Interpellationen von Nationalrätin Tiana Moser, welche das Zulassungsverfahren kritisch hinterfragt.

Immer wieder müssen Pestizide vom Markt genommen werden, weil sie „unerwartete“ Schäden anrichten, ins Grundwasser bzw. ins Trinkwasser gelangen und Oberflächengewässer stark veschmutzen. Aktuelles Beispiel ist Chlorpyrifos. Über dieses Pestizid hat Heidi mehrmals geschrieben, siehe Artikel über Chlorpyrifos.

Gestern berichtete 10vor10 über harsche Kritik am Zulassungsverfahren und die Überprüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. Kantonschemiker und Umweltorganisationen werfen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Intransparenz und Abhängigkeit vor. Grosse Wellen warf die Untätigkeit der Behörden im Fall der Wasserverschmutzung durch Chlorothanolil.

Heidi ist es zudem völlig unverständlich wie eine Zulassungbehörde z.B. die Verwendung von Pestiziden zulässt, welche einen Abstand zu Gewässern von 100 m erfordern, nur schon 20 m sind enorm, deuten auf grosse Gefährdung des Wasserlebens hin. Oft werden Abstände im Rahmen der gezielten Überprüfung (GÜ) vergrössert.

Wir schützen, was wir lieben

Also, wenn der Geissenpeter eine Dauerkultur neben einem Gewässer hat und der erforderliche Abstand zu Gewässern seines bevorzugten Pestizids bei der Überprüfung erhöht wird, was macht er im Sinne von „Wir schützen, was wir lieben?“ Wird er nur noch einen Teil der Anlage schützen?

Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, sagt: „Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff, dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Heidi kennt die Zulassungsdossiers nicht, vermutet aber, dass eine grosse Zahl der zugelassenen Stoffe für Fauna, Flora und Mensch schädlich sind. Sie liest daher immer wieder im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Dort findet man viele Daten zur Toxizität. Weil diese mehrheitlich von den Herstellern stammen, sind die Gefahren nicht übertrieben angegeben, wohl eher zurückhaltend.

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • usw.

Harsche Kritik Bund lässt Zulassungsbehörde für Pestizide durchleuchten, Remi Bütler und Stephan Weber, 10vor10, SRF vom 21.6.19

Unabhängige Zulassungsstelle gefordert, Heidis Mist vom 2.10.17

22.6.19 HOME

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Nach dem Pestizid-Cocktail die Beruhigungspille

30. März 2014
Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischenn unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischen unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Sprache der EAWAG-Forschenden ist – für eine Bundesanstalt – erfreulich klar, pflegen doch viele offizielle Stellen den Verschleierungs-Jargon: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Ein Fischer, aufgeschreckt durch diese schlechte Nachricht in seiner Zeitung, fragte die Redaktion: „Sind die Forellen unter diesen Umständen überhaupt noch bedenkenlos geniessbar?“ Die Antwort des Kantonschemikers: „Moderne Pflanzenschutzmittel sind rasch abbaubar und reichern sich in Fischen kaum an.“ Er verwies auf andere Probleme wie Tierarzneimitteln in Zuchtfischen, Schwermetalle, Dioxine, PCB usw., Pestizidcocktail in den Flüssen soll Fischen und Fischessern nicht schaden, Solothurner Zeitung vom 26.3.14.

Also beruhigt weiterschlafen, wo die Sommerzeit uns soeben eine Stunde gestohlen hat? Nein, denn die neuen Bestimmungen betreffend Gewässerraum bringen den Acker und somit die Pestizide näher an die mittleren und kleinen Bäche, jene Bäche also, die in der Schweiz vorherrschen. Zum Beispiel wurde die Messmethode von Pufferstreifen an Gewässern per 1.1.14 so geändert, dass die Masse besser in den „Pestizid-freien Gewässerraum“ passen. Und auch dort, wo ausdrücklich kein Gewässerraum ausgeschieden wird, schrumpft der Pufferstreifen – quasi als Geschenk für die Bauern – beachtlich. Nachfolgend die bauernfreundliche Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.5, Pflanzenschutzmittel, 1.1 Verbote und Einschränkungen:

1 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht verwendet werden:
….. Punkt e

„in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern, wobei der Streifen bei Fliessgewässern, für die ein Gewässerraum nach Artikel 41a GSchV2 festgelegt wurde oder bei denen nach Artikel 41a Absatz 5 GSchV ausdrücklich auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet wurde, ab der Uferlinie und bei den übrigen Fliessgewässern sowie bei stehenden Gewässern ab der Böschungsoberkante gemäss Pufferstreifenmerkblatt «Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften», KIP/PIOCH 2009,3 gemessen wird;“

Alles klar? Passt dies in die neue Agrarpolitik, welche, wie es heisst, ökologisch sein soll? Selbst wenn tatsächlich die Flussfische bedenkenlos konsumiert werden können, was ist mit der übrigen Bach-Flora und -Fauna? Darf man sie bedenkenlos den Pestizid-Bädern aussetzen, die direkt nach einer Sprühaktion (evtl. mit Wind und anschliessendem Regen) noch konzentrierter sein können, als das von der EAWAG entnommene Probenwasser? Ist dies die „neue Biodiversitätsstrategie“? Das Recht des Stärkeren? Heidi meint: „Das darf nicht sein!“  Es gibt noch weitere Probleme mit Gewässerraum und Pestiziden, Heidi bleibt dran!

Noch etwas: Wie stellen sich die Gesetzesschreiber den Vollzug der neuen Pufferstreifen-Regelung vor, wo doch die alte, wesentlich einfachere, vielerorts nicht vollzogen wurde? Akzeptiert man weiterhin den Nicht-Vollzug?

Nachtrag: Fast hätte Heidi die DirektzahlungsempfängerInnen vergessen, das sind etwa 94% der Bauern, für sie gilt weiterhin ein 6 m breiter Pestizid-Pufferstreifen, siehe Direktzahlungsverordnung. Wenn also das Grünland zwischen Bach und Acker keine 6 m breit ist, was Heidi häufig sieht, dann ist dies meist eine widerrechtlich Situation. Nur schaut niemand hin, ausser Heidi natürlich.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist, 11.6.13

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist, 29.5.13

Heidis Artikel-Serie über Pufferstreifen

Wer mehr über den zerstörerischen Menschen und seine Tätigkeit lesen will, dem sei George Monbiot empfohlen. Im neuesten Artikel schreibt er zwar über die Ausrottung grosser Tiere, aber betreffend Konsequenzen menschlichen Handelns ist kaum ein Unterschied zwischen den grossen Tieren und den kleinen Wassertierchen, siehe
Destroyer of Worlds, George Monbiot, Guardian 25th March 2014

„New research suggests there was no state of grace: for two million years humankind has been the natural world’s nemesis.
You want to know who we are? Really? You think you do, but you will regret it. This article, if you have any love for the world, will inject you with a venom – a soul-scraping sadness – without an obvious antidote…“

 30.3.14 HOME


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