
Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene am 3.1.12. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt hatten diese „Bündner-Lösung“ erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde – bis Heidi kam. Aber es dauerte mehr als 10 Jahre bis zum Erlass einer neuen offiziellen bundeskonformen „Bündner-Lösung“, nicht nur für die Mistlagerung! Ohne Druck aus dem Volk geht fast nichts in der Landwirtschaft – nur der Geldfluss aus Bern fliesst in Graubünden besonders kräftig. Theoretisch müssten Direktzahlungen bei Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung gekürzt werden, aber in der Praxis ist das oft anderes. Vieles steht nur auf Papier.
In seinem Vorstoss im Bündner Grossen Rat stellte Walter Grass BDP betreffend neu geschaffene Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) per 1.1.20 die folgende Frage:
„Müssen Landwirte bei Nichteinhalten der Verordnung mit Strafanzeige oder Sanktionen bei den Direktzahlungen rechnen?“
Antwort der Regierung: „Die KGSchVL konkretisiert Bestimmungen, die in der Bundesgesetzgebung vorgegeben sind. Deren Nichteinhaltung kann in Abhängigkeit der Schwere mit einer Sanktion von Direktzahlungen bis hin zu einer Verzeigung geahndet werden. So ist als Beispiel das Einhalten der maximalen Lagerdauer bei Feldmieten nur eine von zahlreichen Vorgaben, die kontrolliert werden. Eine festgestellte unkorrekte Mistlagerung auf dem Feld führt wie bisher in Abhängigkeit der Sorgfaltspflichtverletzung zu einer Sanktion der Direktzahlungen. In schweren Fällen droht eine Strafanzeige.“
Heidi meint: „Bisher haben die Bündner Behörden und Kontrolleure beide Augen fest zugedrückt wie das NaNa einmal sehr schön gezeichnet hatte; daher hier nochmals ihr Cartoon. Nicht alle Direktzahlungen sind also zu Recht nach Graubünden geflossen.“

Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht! Nicht nur in Graubünden.
Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet. Heidis Mist vom 4.6.21
BR910.150– Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)
Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20
Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden
Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist
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