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Wir lieben gesunde saubere Luft, Ruhe und neuerdings sparen wir erst noch Energie – wirklich?

3. September 2022
Inserat Lokalzeitung

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Mitglieder der Arbeitsgruppe Grünraum der Grünen Partei Zürich fordern zusammen mit SP und 13 unterstützenden Organisationen, dass der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern auf die Monate Oktober bis Dezember beschränkt wird – eine entsprechende Motion wurde im Gemeinderat eingereicht. Gleichzeitig informieren sie über die Probleme mit diesen Geräte, die überall zu Spottpreisen angeboten werden.

Forscher warnen vor Gesundheitsgefahren

Heidi hat recherchiert.

  • Lunge Zürich schreibt in einem Merkblatt Laubbläser: „Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind enorm: Laubbläser emittieren neben viel Lärm auch hohe Schadstoffkonzentrationen und wirbeln Unmengen von Feinstaub auf. Die Zwei- und Viertaktmotoren der Laubbläser emittieren oftmals ein Vielfaches mehr Schadstoffe als Personenfahrzeuge. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn statt Gerätebenzin normales Benzin verwendet wird.“
  • Die Süddeutsche schrieb am 16.11.15 unter dem Titel Laubbläser: Folter im Vorgarten: „Schimmelpilze, Sporen, pulverisierter Hundekot: Laubbläser wirbeln alles auf, sind viel zu laut und bringen mehr Schaden als Nutzen. Trotzdem sind sie der Renner im Baumarkt … Der Allergologe Jeroen Buters von der TU München hat die Feinstaubbelastung der Laubbläser untersucht: Die Geräte wirbelten zehn Mal so viele Partikel auf wie ein Rechen, erklärt der Forscher. In der Umgebungsluft fanden sich Schimmelpilze, Sporen und pulverisierter Hundekot. „Laubbläser pusten alles hoch und man atmet kontaminierten Feinstaub ein“, sagt Buters. Er nennt die Laubbläser ein Infektionsrisiko.
    Bei Luftgeschwindigkeiten von 160 Kilometer pro Stunde wird so ziemlich alles eingesaugt oder weggeweht, was auf dem Boden lebt: Käfer, Asseln, Spinnen, Tausendfüssler, Regenwürmer, Insekten. Igel und Vögel stehen dann ohne schützende Schicht im aufgeräumten Unterholz. Auf lange Sicht schneidet der Gärtner sich damit ins eigene Fleisch. Herbstlaub ist in Beeten und unter Bäumen und Sträuchern ein recht guter Nährstofflieferant fürs nächste Jahr und macht Zusatzdünger meist überflüssig.“
  • Warum Laubbläser so umweltschädlich sind – der WWF Deutschland informierte am 13.11.21: „Laubbläser. Kaum hat der Herbstwind Blätter vom Baum gepustet dröhnen sie wieder. Ihre Motoren sind so laut wie ein Presslufthammer. “Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit”, schreibt sogar das Umweltbundesamt. Kein Wunder, dass Laubbläser inzwischen regelrecht verhasst sind. Aus guten Gründen.

Offener Brief an die Stadt Zürich und an alle …

Dieser offene Brief wurde initiiert von der AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich und wird von folgenden Organisationen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
  • Bioterra Zürich und Umgebung
  • Casafair Zürich
  • Förderverein Natur im Siedlungsraum
  • Igelzentrum Zürich
  • Lärmliga Schweiz
  • Natur- und Vogelschutzverein Höngg
  • Pro Vogel
  • Pura Verdura
  • Sensengruppe Zürich
  • Verein Glühwürmchen Projekt
  • Verein Stadtnatur
  • Zürcher Tierschutz

Offener Brief an die Stadt Zürich und an alle….

….. Schützer:innen der Gesundheit und der Umwelt in der Stadt Zürich

….. Hüter:innen der Regeln in Zürich, die uns vor Lärm schützen sollten

Die AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich hat im Jahr 2013 eine Petition und eine gleichlautende Motion initiiert, um den Laubbläsergebrauch auf die Laubmonate im Herbst einzudämmen. Gleichzeitig mit dem Einreichen der Motion wurde die Petition «Stopp Laubbläser» mit 4’329 Unterschriften dem Stadtrat übergeben. Die AG Grünraum hat dem zuständigen Departement alle relevanten Argumente gegen den immer exzessiver werdenden Gebrauch der Laubbläser geliefert und diese mit Fachartikeln untermauert.

Mit einem unverbindlichen Merkblatt zum verantwortungsvollen Einsatz der Geräte hat die Stadt Zürich bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Problems geleistet. Viel Zeit ist seither ungenutzt verstrichen, die unerwünschte Entwicklung schreitet fort. Das Gerät verleitet zu immer mehr unnötigen und schädlichen Arbeiten. Mittlerweilen wird der Laubbläser immer mehr zweckentfremdet und ersetzt nicht nur den Besen, sondern wird z.B. auf Baustellen eingesetzt, um Baugerüste von allerlei abgeschliffenen, giftigen Partikeln zu säubern, die wir nachher einatmen müssen.

Unsere Forderungen bleiben deshalb weiterhin dringend:

  • Der Einsatz der Geräte durch Behörden wie Private ist auf die Laubmonate Oktober bis Dezember zu beschränken, wie dies in anderen Städten bereits praktiziert wird.
  • Es braucht Aufklärungsarbeit, wo der Einsatz der Geräte im Herbst sinnvoll ist und wo er grundsätzlich auch dann nur schädigend ist.
  • Für die extrem lauten und klimaschädigenden Geräte mit Verbrennungsmotoren wird ein Ablaufdatum festgesetzt, danach sind sie verboten.

Begründung:

Die Gefahren und der Schaden für Mensch und Tierwelt sind bekannt und unbestritten:

  • Mit den Geräten werden gesundheitsschädigende Stoffe wie Feinstaub, Umweltgifte von Baustellen, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und von Kindern und Erwachsenen eingeatmet.
  • Im besonderen Masse sind die Anwender*innen betroffen, die den Auftrag erhalten die Arbeiten mit den Laubbläsern auszuführen.
  • Gesundheitsschädigend ist auch der Lärm (bis zu 115 dB(A), entspricht einem Presslufthammer) sowie die Abgase der Geräte mit Verbrennungsmotor.
  • Die leiseren elektrobetriebenen Geräte verleiten wegen des Irrglaubens, sie seien weniger umweltschädigend, zu allerlei unnötigen Einsätzen.
  • Die starken Luftströme sind zerstörerische Eingriffe in die Welt der Kleinlebewesen: sie werden das ganze Jahr hindurch ihrer Deckung und Rückzugsgebiete beraubt.
  • Die übertriebenen Putzarbeiten im Freien setzen überdies zunehmend falsche Sauberkeitsstandards.
  • Energie wird verschwendet, wo Handarbeit es in derselben Zeit richten könnte, sofern die Arbeit überhaupt notwendig ist.

Wir sehen den Handlungsbedarf nach wie vor als dringend notwendig an und erwarten von der Politik endlich Schritte. Daher wird im Gemeinderat der Stadt Zürich zeitgleich mit diesem offenen Brief eine Motion zur Anpassung der Polizeiverordnung im obigen Sinn eingereicht. Es braucht verbindliche Regeln, um den ungehinderten Gebrauch dieser Geräte sinnvoll einzudämmen.

Für die AG Grünraum:
Christine Dobler Gross (Initiantin), sowie die Co-Leitung Sibylle Kauer und Jürg Rauser (beide für die GRÜNEN im Gemeinderat der Stadt Zürich, siehe:
https://www.gemeinderatzuerich.ch/mitglieder)

Heidi meint: „Eigentlich erstaunlich, dass gesamtschweizerisch keine Vorschriften für diese doch sehr schädlichen Geräte erlassen wurden! Was noch nicht ist, das kann noch werden?! Gibt es keine Bewilligungsbehörden? Darf man alles verkaufen?“

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!

11. Juni 2013

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Die Böschung vieler Bäche und Flüsse hat eine Neigung von 50% und mehr. Die vorgeschlagene neue Pufferstreifen-Messmethode ab Uferlinie bei allen Böschungen erhöht die Gefahr der Gewässerverschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln merklich. Sie fördert auch die Erosion. Bild Agridea. Merkblatt Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften.

Wenn Autofahrer Tempolimiten missachten, dann wird gezielt kontrolliert. Wenn Bauern Gesetze übertreten, dann ändert man die Gesetze, statt den Vollzug zu lancieren. In beiden Fällen kann es Tote geben. Im Wasser sterben Krebse und andere Kleinlebewesen still, ohne Medienspektakel; die Langzeitfolgen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf die Gesundheit von Mensch und Tier sind zwar schwierig wissenschaftlich nachzuweisen, aber die Hinweise auf ihre Schädlichkeit sind deutlich, täglich werden es mehr.

Der Vorschlag ist auf dem Tisch: Pufferstreifen-Messung allgemein ab Uferlinie, nicht wie bisher nur bei flachen Böschungen. Dies widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, z.B. Deutsches Wasserhaushaltsgesetz, Kapitel 2, Abschnitt 2, § 38, Punkt 2. Weil die VerfasserInnen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5 und 2.6) es unterlassen hatten, die Art der Messung zu spezifizieren, lässt sich die Pufferstreifen-Vorschrift nach Belieben biegen. Das hat Konsequenzen für viele Bäche und Flüsse: erhöhte Gefahr der Verschmutzung mit PSM und mehr Erosion. Der in der aktuellen Direktzahlungsverordnung festgeschriebene Pufferstreifen für PSM von 6 m schrumpft, desgleichen der Grünstreifen zwischen Acker und Bach.

Alle Flüsse mit einer Gerinnesohle von 7 bis 15 m erhalten aufgrund der revidierten Gewässerschutzverordnung (7. Kapitel, Art. 41a) einen grosszügigen Gewässerraum in welchem keine Dünger und Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden dürfen. Der Zweck ist klar: Hochwasserschutz. Da gibt es keine Argumente dagegen, wo doch so viel und so gerne am Wasser gebaut wird! Auch die Landwirtschaft hat diese Regelung akzeptiert, mit Getöse zwar. Überhören darf man aber nicht, dass die Bauern deutlich mehr Geld erhalten bzw. auch Ersatz für verlorene Fruchtfolgeflächen. Beim Festlegen des Gewässerraums für Flüsse mit einer Gerinnesohle von über 15 m haben die Kantone völlige Freiheit.

Was ist mit den Flüssen und Bächen mit Gerinnesohle unter 7 m? Je nach Situation sind die Gewässer besser oder schlechter geschützt vor Verschmutzung mit Düngern, mehrheitlich vermutlich besser. Anders sieht es bei den PSM aus; über die Auswirkungen auf die Bäche mit Gerinnesohle kleiner als 2 m hat Heidi schon im Artikel Der Acker rückt näher an den Bach berichtet. Wenn die Böschungsneigung 50% oder mehr beträgt, dann sind alle Fliessgewässer mit einer Böschungsbreite von 3 m und Gerinnesohle bis 7,3 m von der neuen Regelung betroffen, bei Böschungsbreite 2 m sind es alle Bäche mit Gerinnesohle bis 6 m, bei Böschungsbreite 1 m immerhin noch alle Fliessgewässer mit Gerinnesohle bis 4,7 m, siehe Heidis Tabellen.

Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie bei Fliessgewässern mit Gerinnesohle grösser als 2 m (GSchV, 7. Kapitel, Art. 41a, 2b) und Böschungsneigung 50% oder steiler: Verkleinerung PSM-Pufferstreifen
Böschungs-breite Verkleinerung PSM-Pufferstreifen pro Ufer Total Auswirkung bei Gerinnesohlenbreite
3 m 0,1 bis 3 m 0,1 bis 6 m bis 7,3 m
2 m 0,1 bis 2 m 0,1 bis 4 m bis 6,0 m
1 m
.
0,1 bis 1 m 0,1 bis 2 m bis 4,7 m

Bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle von 2 bis 15 m natürlicher Breite muss der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) mindestens betragen: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m. Heidi hat in nachfolgender Tabelle den Gewässerraum berechnet und geprüft, ob die PSM-Pufferstreifen nach alter Messmethode bei Böschungen mit Neigung 50% oder mehr hineinpassen. Wo sie nicht Platz im Gewässerraum haben (Zahlen im minus-Bereich), wirkt sich die neue Messmethode aus: Der PSM-Pufferstreifen wird schmaler, nachfolgende Tabelle als PDF anschauen.

Vergleich Gewässerraum/PSM-Pufferstreifen alte Regelung

Die Kantone haben bis 31.12.18 Zeit, die Gewässerräume festzulegen. Erfahrungsgemäss wird, so schätzt Heidi, mindestens ein Jahrzehnt verstreichen bis alle Kantone diese Pflicht erfüllt haben; z.B. warten die Fischer seit dem Volksentscheid vor 38 Jahren auf ausreichende Restwassermengen in den Flüssen, siehe Restwasser: Zu viele Kantone schlampen, Newsletter vom 10.6.13 und Medieninfo vom 23.10.12, Schweizerischer Fischerei-Verband SFV.

Eigentlich kennt man die Probleme mit Pflanzenschutzmitteln im Wasser. Doch die Politik geht ihre eigenen Wege, missachtet Forschungsergebnisse und generiert Kosten wie Sanierung von Seen, Trinkwasserquellen … Die heutigen Fehlentscheide mögen den landwirtschftlichen Forschungsanstalten künftige Gelder für diesbezügliche Forschungsprojekte sichern, die Steuerzahlenden finanzieren geduldig laufend Neuerungen, deren Konsequenzen weitere Ausgaben generieren.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse, findet Heidi!

Entwurf Merkblatt Gewässerschutz und Landwirtschaft, BAFU, BLW, ARE, 10.4.13

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

Heidis Serie über Pufferstreifen(-Verletzungen) (21 Artikel)

P.S. Ein sprachgewandter Leser schrieb Heidi: „Der Titel ist falsch … es müsste heissen ‚Beim Wasser‘ ….“. Hingegen gefiel einer Leserin der Titel so wie er ist, denn so ist er auch gemeint: Das Wasser ist stumm, kann keinen Deal unterschreiben und keinem Kompromiss zustimmen. Mit dem Wasser kann man eben keine Kompromisse machen.

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