Posts Tagged ‘Kontrolle Hofdüngeranlagen’

Sperrfristen Güllen im Winter: Schweiz NEIN, EU JA

26. November 2015
Sommergülle-Wirbel

Sommergülle-Wirbel

Eigentlich wollte Heidi dieses Jahr zum ersten Mal nichts schreiben über gute landwirtschaftliche Praxis beim Güllen im Herbst bzw. genügend grosse Güllegruben, denn ihre folgenden Artikel werden laufend gelesen

… doch im Postfach liegt seit dem 9.11.15 ein Brief aus Deutschland mit dem Gedicht von Gerhard Laukötter Sperrfristen. Und immer noch sieht Heidi Güllefässer unterwegs. Auch in den Bergen wurde, wie jedes Jahr, Gülle „unter den Schnee gelegt“, wo doch die wertvollen Futterpflanzen Ruhe bräuchten, um den Winter gesund zu überstehen. Laukötter beschreibt so schön das, was im Boden mit der unsachgemäss ausgebrachten Gülle geschieht, dass Heidi ein paar Verse für Sie, liebe Leserinnen und Leser, herausgepickt hat.

Sperrfristen

… Bis Mitte November darf auf Grünlandflächen
die deftige Sprache der Düngung noch sprechen.
Die Güllebunker müssen für den Winter geleert.
Das widrige Wetter eine späte Ausfuhr versperrt.

… Die Gülle ist ratlos – keiner kann sie jetzt brauchen.
Da muss sie ganz tief ins Grundwasser abtauchen.

… Der Stickstoff wird heimatlos, irrt hin und her
und macht es dem Umweltschutz ziemlich schwer.

… Einem schlafenden Gast ein üppiges Mahl zu bereiten,
gehört in dieser Branche zu den Üblichkeiten.
In einer Woche ist das Gülleaufbringen verboten.
Wollt ihr noch mehr von solchen Anekdoten?

Ja, natürlich, lieber Dichter! Hier der Link zum vollständigen Gedicht
Sperrfristen. Die Lektüre lohnt sich.

26.11.15 HOME

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte?

13. Februar 2014
Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Oft kümmern sich die Behörden nur noch um Details. Die Grundsätze weichen in den Hintergrund. Zum Beispiel die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen gemäss Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG), 3. Titel: Direktzahlungen, 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen, Artikel 70a Voraussetzungen.

1 Direktzahlungen werden ausgerichtet, wenn:
a, b, …
c.  die für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden;

Heidi meint: „Der Gewässerschutz ist nicht ausreichend in der Direktzahlungsverordnung verankert.“

Ein Bekannter erzählte Heidi, er habe Gülle in einem Bach gesehen. Der Bauer, darauf angesprochen, sagte: „Das geht dich nichts an!“ Der Unerschrockene liess nicht locker, ging zur Gemeinde. Dort zuckte man mit den Achseln, wollte nichts unternehmen. Es brauchte viel Überzeugungskraft bis sich ein Beamter mit der Angelegenheit befasste. Was dabei herausgekommen ist? Das wissen die Götter. Ähnliche Geschichten hat Heidi schon viele gehört … und auch selbst erlebt!

Der Fischereiverband Kanton Luzern kritisieren die Behörden seit Jahren wegen der vielen Gewässerverschmutzungen. Immer noch viel zu viele Gewässerverschmutzungen lautet der Titel der Medieninformation Fischereiverband des Kantons Luzern vom 29.1.14. Im Jahre 2013 waren es 69, davon 36 durch Gülle. „Wir erwarten endlich eine signifikante Abnahme …“ fordert der Präsident des Fischereiverbands, Franz Häfliger. Behörden und Bauernverband hoffen auf die Wirkung ihrer Informationskampagnen. Und die Staatsanwaltschaft? Sie setzt seit einem Jahr auf eine einheitliche Praxis. Dadurch seien die Strafen strenger geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt Daniel Burri, siehe Die Diskussion über den richtigen Umgang mit Güllensündern, SRF Regional vom 5.2.14.

Wer zahlt die Schäden?

Interessanterweise stellt der Luzerner Fischereiverband auch die Geld-Frage. „Wie schwer sind die einzelnen Unfälle? Wie gross ist der Schaden? Wie lange bleibt ein Bach leblos? Solche Fragen sind aussagekräftiger als die Statistik. Dazu kommt, dass das Zerstören von Lebensräumen im und am Wasser genauso schlimm ist wie tote Fische … Der finanzielle und wirtschaftliche Schaden der Gewässerverschmutzungen müssen beziffert werden. Denn jedes Unglück betrifft Fischer, Land- und Gewässereigentümer und hat kostspielige Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen zur Folge …“ Die Forderung der Fischer ist klar: Taten statt Worte!

13.2.14 HOME


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