Posts Tagged ‘Kontrolle’

Eigentlich würde 1 Label genügen

23. Februar 2022
Spargeln aus Mexiko. Copyright: Ferdinand

Spargeln aus Mexiko. Copyright: Ferdinand

Der Label-Salat wird immer grösser. Wie soll man sich da zurechtfinden? Heidi hat eine Idee: Nur 1 Label bitte! Alle sagen ja, was sie verkaufen sei nachhaltig. Grossverteiler erhalten sogar Auszeichnungen für Nachhaltigkeit. Auch die Bauernschaft besteht darauf, dass ihre Produkte nachhaltig seien.

Also nehmen wir sie alle doch beim Wort, schaffen wir ein einziges Label, eines, das ECHT Nachhaltigkeit zertifiziert, ECHT zertifiziert! Natürlich müssten dann auch die importierten Waren ECHT nachhaltig sein. So könnte man mit dem Label einfach unterscheiden was aus der Schweiz kommt und was importiert wird. Also Transparenz und keine Qual der Wahl. 1 Label und 1 WIRKSAME Kontrolle.

Die neueste Schnapsidee∗ stammt von Agroscope: Ein Klima-Label! Das heisst, wir KonsumentInnen wüssten endlich, wie stark wir mit unserem Kaufverhalten das Klima und somit uns selber schädigen, sofern die Bewertung korrekt ist. Dann hätten wir die Wahl, Produkte, die mehr oder weniger schlecht für das Klima sind, zu wählen und das bei mehreren Produktionsarten wie Bio oder Bio-Knospe oder IP Suisse oder konventionell oder Demeter usw., denn die Produktionsart sagt zu wenig aus über die Klimawirkung.

Die viel gelobte, nicht funktionierende Eigenverantwortung müsste in erster Linie für Händler gelten, besonders für unsere Grossverteiler, die z.B. im Winter viele klimaschädlichen Gemüse und Früchte aus aller Welt verkaufen. Dann würden die Spargeln aus Peru, die Heidelbeeren aus Südafrika, die Himbeeren aus Spanien usw. rasch aus den Ladengestellen verschwinden – vielleicht.

Doch Halt! Was macht Ferdinand künftig? Er ernährt sich jetzt fast ausschliesslich von all den 50-Prozent-Aktionen „VERWENDEN statt VERSCHWENDEN“ für leicht verderbliche Produkte, die meist mit dem Flugzeug transportiert werden; ob mit oder ohne CO2-Kompensation spielt keine Rolle, denn die Zertifikate bringen in der Regel dem Klima wenig oder sogar nichts, nur den Verkäufern viel Geld. Armer Ferdinand! Er müsste einen fairen Preis für Saisongerechtes zahlen.

∗ Schnapsidee war Heidi gerade zuvorderst, weil SRF am Morgen in 100 Sekunden Wissen die Entstehung der Schnapsidee erklärte.

Nachtrag 23.2.22 – oder vom Humbug von Bewertungen!

Im saldo 3/2022 vom 15.2.21: «M-Check»-Sterne der Migros sagen wenig aus. „… Laut Migros mache der «M-Check» ­transparent, «wie nachhaltig das  ­bezeichnete Produkt ist». Ausschlaggebend sei, wie viel CO2 durch Herstellung, Transport und Verpackung ausgestossen werde … Mangos, Bananen, Erdbeeren und anderes Obst und Gemüse erhalten im «M-Check» die Bestnote von 5 Sternen – egal, wo und wie sie hergestellt, verpackt und transportiert wurden. Nur eingeflogene Produkte erhalten lediglich zwei Sterne … Die Migros bewertet die Produkte nicht einzeln, sondern fasst sie zu Gruppen wie «Äpfel» oder «Schokolade» zusammen. Deren Durchschnittswerte vergleicht sie dann mit der Klimabilanz des restlichen Sortiments. Es sei zu aufwendig, jedes Produkt einzeln zu bewerten, schreibt die Migros.“

Spargeln aus Peru«Muss Gemüse von so weither in die Schweiz importiert werden?» 20minuten 22.2.22

Spargeln aus Mexiko. Margreth Rinderknecht

Eingeflogen: Erdbeeren aus Spanien, Spargel aus Mexiko. Kochwerte

Warum sind Spargeln so teuer? Juckerfarm 18.4.17

23.2.22 HOME

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Das BLW verteilt jedes Jahr 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern (2)

8. März 2020
Am 15.1.20 fotografierte Heidi den "traditionellen" Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies; welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Am 15.1.20 fotografierte Heidi den „traditionellen“ Misthaufen in der Rohan-Schanze zwischen Malans und Landquart. Am 8.3.20 lag er noch immer illegal über dem Grundwasser der Rheinebene. Das sind fast acht Wochen. Erlaubt wäre maximal sechs Wochen gedeckt mit wasserabweisendem Vlies, welches allerdings nur mässig Schutz verleiht.

Theoretisch gibt es jetzt Kontrollpunkte für den Gewässerschutz. Heidi schrieb am 26.11.18 den Artikel: Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Das „Aber“ bezieht sich auf eine Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich.“ Voilà!

Werfen wir trotzdem einen Blick in die Liste! Punkt „03 Mist wird zwischengelagert“:

  • Mist ist abgedeckt;
  • Der Abstand von 10 m zum Gewässer ist eingehalten;
  • Kein Mistwasser sichtbar;
  • Kein Geflügelmist gelagert.
  • Mist wird auf düngbarer Fläche gelagert;
  • Mist wird auf nicht drainierten Flächen gelagert;
  • Mist wird bei der Zwischenlagerung nicht kompostiert.

Es müsste noch einen Punkt geben über die Lagerdauer. Natürlich kann der Kontrolleur nicht kontrollieren wie lange der Mist schon auf dem Feld liegt, aber er könnte wenigstens fragen, auf eine ehrliche Antwort hoffen und auf die Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft aufmerksam machen, in welcher steht: „Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.“ Je nach Jahreszeit der Kontrolle sind sowieso keine oder nur wenige illegal gelagerten Misthaufen zu erwarten, nämlich von Frühsommer bis Spätherbst.

Die Mistlagervorschrift ist keineswegs eine strenge Schweizer Regelung. So hat Heidi in top agrar gelesen: „Wollen Sie beim Aussenlager auf der sicheren Seite sein, lagern Sie den Mist am besten gar nicht und wenn, dann nicht länger als vier bis sechs Wochen auf dem Feld zwischen. Decken Sie die Miete am besten mit einem Vlies ab. Das leitet einen grossen Teil des Regenwassers ab und bremst den Austritt von Jauche deutlich.“

Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen.

Es kann also noch ein paar Jahre dauern bis alle kontrollwilligen Kantone alle Betriebe anhand der neuen Kontrollpunkte geprüft haben. Und es ist fraglich, ob sie auf weitläufigen Betrieben mit vielen entlegenen Pachtflächen alle Misthaufen entdecken, besonders wenn diese etwas versteckt angelegt werden. Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat per 2020 eine Anleitung für die neuen Kontrollpunkte verfasst. Sie ist im Zürcher Bauer am 29.11.19 erschienen: Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Es besteht also Hoffnung, dass die „ewigen illegalen“ Misthaufen im Feld wenigstens in einem Teil der Kantone gelegentlich verschwinden.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Diesen Misthaufen bei Einsiedeln SZ hatte Marco schon am 12.1.20 fotografiert und jetzt am 7.3.20 wieder. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Der Mist lag am 7.3.20 schon acht Wochen ungedeckt auf dem Feld und saftet. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

Gleicher Misthaufen am 12.1.20. Copyright: Marco.

"Ewig illegal gelagerten Mist" sieht Marco immer wieder. Er hat einen "alten Bekannten" auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln.

„Ewig illegal gelagerten Mist“ sieht Marco immer wieder. Er hat einen „alten Bekannten“ auf dieser Luftaufnahmen gefunden: Chälen SZ, ebenfalls nahe Einsiedeln. Auf diesem Bild sieht man immer noch die Spuren des Gefährts. Unnötiges Befahren verdichtet den Boden.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Heidis Mist vom 14.6.11

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss! Heidis Mist 8.12.19

Schwyzer Mist-Gruss zum Appenzeller Jahresanfang. Heidis Mist vom 13.1.20

Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber … Heidis Mist vom 26.11.18

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

Wichtige Mitteilung AWEL zu den Kontrollpunkten Gewässerschutz: Grundkontrollen auf dem Landwirtschaftsbetrieb mit Kontrollpunkten Gewässerschutz. Der Zürcher Bauer vom 29.11.19

Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft

Ratgeber: Mist richtig lagern. top agrar 11.7.17

8.3.20 HOME

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Was hat Pythagoras mit den mangelnden Kontrollen in Schlachtbetrieben zu tun?

15. Januar 2020
Thymian mit Schmetterling. Wer findet ihn?

Thymian mit Schmetterling. Wer findet ihn?

Die Medien berichten über die mangelnden Kontrollen in Schlachtbetrieben. Es ist ein bisschen überall so, dass es viele Gesetze gibt, aber wenig Vollzug bzw. viele geschlossenen Augen: Im Gewässerschutz, Tierschutz usw. und offenbar auch in Schlachtbetrieben.

Zufällig hat Heidi gestern in Ovids Metamorphosen gelesen, 15. Buch, Kapitel „Pythagoras“. Man muss nicht gleich Vegetarier werden, aber der blumige Text könnte dazu anregen, über den übermässigen Verzehr von Fleisch nachzudenken:

… auch hat er (Pythagoras) als erster Klage dagegen erhoben, dass man Tiere als Speise auftischt; als erster hat er seinen Mund – der zwar weise war, aber keinen Glauben fand – geöffnet, um solche Worte zu sprechen:

„Hütet euch, ihr Sterblichen, euern Leib mit mörderischen Speisen zu entweihen! Gibt es doch Feldfrucht, gibt es doch Obst, das mit seinem Gewicht die Äste herabzieht, und an Reben schwellende Trauben; gibt es doch süsse Kräuter und solche, die erst im Feuer weich und mild werden können; und man raubt euch ja weder die flüssige Milch noch den Honig, der nach Thymianblüten duftet. Verschwenderisch schenkt die Erde ihren Reichtum, friedliche Nahrung, und bietet euch Speise ohne Mord und Blut. Mit Fleisch stillen Tiere den Hunger, und auch sie nicht alle. Denn Pferde, Schafe und Rinder leben von Gras. Diejenigen aber, deren Wesen ungezähmt und wild ist, armenische Tigerinnen, zornmütige Löwen und Bären samt den Wölfen, freuen sich an blutigem Frass, Weh! Welch schwerer Frevel ist es, Leib in Leib zu bestatten, mit gierig hinabgeschlungenem Fleisch sein Fleisch zu mästen und als Lebewesen von eines anderen Lebewesens Tod zu leben! Freut es dich etwa, mitten unter den reichen Schätzen, welche die Erde, die beste der Mütter, hervorbringt, nur jämmerlich verwundete Tiere mit grausamem Zahn zu kauen und den Brauch der Cyclopen zu erneuern? Und wirst du etwa nur, wenn du einen anderen vernichtest, den Hunger deines fressgierigen, deines entarteten Bauches zu stillen vermögen?

Doch jene alte Zeit, die wir die goldene nennen, war mit Baumfrüchten und erdentsprossenen Kräutern glücklich und besudelte den Mund nicht mit Blut. Damals flatterten die Vögel ohne Sorge auf ihren Schwingen durch die Luft, unerschrocken hoppelte der Hase mitten über die Fluren und die eigene Vertrauensseligkeit hatte den Fisch nicht am Angelhaken baumelnd lassen; alles war ohne Falsch, ohne Angst vor Arglist und voller Frieden …“

Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben: Grössere Anstrengungen sind nötig, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Medieninformation vom 14.1.20

«Schweine sterben mit schlimmsten Schmerzen», 20minuten 14.1.20

Kein Futter, kein Wasser, zu schwache Elektroschocks: So leiden Tiere auf Schweizer Schlachthöfen. Blick 14.1.20

Ovid: Metamorphosen, Reclam

Bundesrat Guy Parmelin antwortet Heidi auf ihren Brief

9. Oktober 2019

BLW-Vizedirektor Adrian Aebi, Bundesrat Guy Parmelin und Markus Schlagenhof, Mitglied der Seco-Direktion, im Gespräch mit Agrarmedien. Copyright LID ji

Unter dem Titel Hysterie bereitet Sorgen, veröffentlichte der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) am 9.9.19 ein Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin. Darin sagte der Agrarminister, dass die Bauern die Gesetze einhalten würden und dass es aktuell eine Art Anti-Landwirtschafts-Hysterie gebe, was ihm Sorgen bereite. Das konnte Heidi so nicht stehen lassen. Sie schrieb kurzerhand Parmelin einen Brief. Am 7.10.19 ist Parmelins Antwort eingetroffen.

Für jene, die Heidis Brief nicht gelesen haben – hier der Link:

Sehr geehrter Herr Agrarminister Parmelin, Heidis Mist vom 10.9.19

Sehr geehrte Heidi

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Sie tragen mit Ihren Artikeln im Blog Heidis Mist aktiv zur Diskussion von wichtigen Anliegen wie dem ausreichenden Schutz des Wassers bei. Einige Ihrer Beiträge sind direkt an mich gerichtet und sprechen mich in meiner Funktion als «Agrarminister» an.

Wie Sie selbst wiederholt festgestellt haben, sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Gewässer gut. Aus Ihrer Sicht ist jedoch der Vollzug ungenügend und zwar besonders im Bereich Landwirtschaft.

Die Einhaltung des Gewässerschutzes auf Landwirtschaftsbetrieben ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Vollzug des Gewässerschutzes ist vom Bund an die kantonalen Gewässerschutzfachstellen delegiert. Die Kantone koordinieren gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben die Kontrollen und erteilen den Kontrollstellen entsprechende Aufträge. Gibt es Beanstandungen, wie z.B. die auf den Bildern des Blickartikels vom 26. August 2019 gezeigten Hofdüngerlager auf dem Feld, so sind sowohl im Gewässerschutz- als auch im Landwirtschaftsgesetz die Grundlagen vorhanden, um bei Nichteinhaltung der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz entweder eine Busse auszusprechen oder die Direktzahlungen kürzen zu können. Die Bussen werden per Verfügung erlassen, die Kürzung der Direktzahlungen erfolgt auf der Grundlage dieser Verfügungen. Diese Situation kann zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten in den Kantonen und zu Problemen im Vollzug führen.

Mit dem Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative sind im Rahmen des Vorschlages zur Agrarpolitik ab 2022 zusätzliche Massnahmen vorgesehen, um den Vollzug zu vereinfachen, zu stärken und Klarheit bei den behördlichen Zuständigkeiten zu schaffen. Es sollen konkrete Kontrollbereiche (z.B. Hofdüngerlager) aus den bisherigen Vorgaben zur Einhaltung des Gewässerschutzes neu in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser ÖLN-Vorgaben wird im Rahmen der ÖLN-Kontrollen auf Stufe Betrieb kontrolliert. Eventuelle Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen gesetzliche Vorgaben können somit direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich sanktioniert werden.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort auf Ihre Anliegen etwas eingehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und der Politik stärken.

Freundliche Grüsse

Guy Parmelin

Bundesrat

9.10.19 HOME

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Mist? Immer noch Mist!

28. März 2019
Dauermisthaufen in Celerina GR mit abgestorbenen Pflanzen der Vegetationsperiode 2018. Copyright: Céline.

Dauermisthaufen in Celerina GR mit abgestorbenen Pflanzen der Vegetationsperiode 2018. Copyright: Céline.

Ob es denn keinen illegal gelagerten Mist mehr gebe, wird Heidi manchmal gefragt. Gefühlsmässig gesagt: „Weniger, aber immer noch.“ Die vielgelobten Kontrollen greifen nicht überall, die Verantwortlichkeiten sind bisweilen unklar und gewisse Kontrolleure blind.

Mist-Zwischenlager auf dem Feld, Heidis Mist

Schneeräumung für Langzeitmisthaufen in Cinuos-chel-Brail im Engadin (Jahr für Jahr). Der Mist wurde am 7.2.19 hier deponiert. Copyright: Céline.

Schneeräumung für Langzeitmisthaufen in Cinuos-chel-Brail im Engadin (Jahr für Jahr). Der Mist wurde am 7.2.19 hier deponiert. Copyright: Céline.

Gleicher Misthaufen sieben Wochen später. Copyright: Céline.

Gleicher Misthaufen sieben Wochen später. Copyright: Céline.

 

28.3.19 HOME

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Ab 2019 Kontrollpunkte für den Gewässerschutz! Aber …

26. November 2018

Wenn ein Kontrolleur einen landwirtschaftlichen Betrieb unter die Lupe nimmt, muss er viele Punkte „abhaken“. Umso wichtiger ist es, dass auch der Gewässerschutz thematisiert wird. Nicht nur Heidi, auch Vollzugspersonen wünschen sich schon lange Kontrollpunkte für den Schutz der Gewässer. Heidi hat nun aufgrund eines Hinweises einige in Acontrol * gefunden. Sie fragte sich … und dann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): „Seit wann gibt es die Rubrik Gewässerschutz?“

Antwort des BLW: „Die Kontrollrubrik 20.01 Gewässerschutz wurde für die Datenerfassung ab 2019 neu in Acontrol eingeführt. Die darin enthaltenen Kontrollpunkte sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen und den veterinärrechtlichen Kontrollpunkten unverbindlich. Sie entsprechen einer Empfehlung der KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz). Derzeit gibt es in Acontrol keine weiteren Kontrollpunkte dieser Art.“

Heidis Freude dauerte somit nicht lange. Die letzte Rubrik von Acontrol, Gewässerschutz, ist also unverbindlich, wird wohl in diversen Kantonen ignoriert werden. Heidi meint: „Ohne verbindliche Kontrollpunkte – keine Kontrolle, ohne Kontrolle – keine Sanktionen, ohne Sanktionen – keine Verbesserung des Gewässerschutzes.“

Hier finden Sie die Tabelle der Gewässerschutz-Kontrollpunkte.

* Acontrol ist ein Informationssystem zur Verwaltung und Erfassung standardisierter Kontrolldaten im Bereich der Primärproduktion und weiterer Kontrolldaten des Veterinärdienstes Schweiz. Es wurde gemeinsam vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV aufgebaut und ist Teil des zentralen Informationssystems für die Lebensmittelkette.

Fiktives Beispiel einer Kontrolle

Wie die Kontrolle eines Landwirtschaftsbetriebs aussehen könnte, hat Heidi 2011 im folgenden Beitrag beschrieben. Damals wollte das BLW die neue Kontrollverordnung klammheimlich „durchwinken“, d.h. beschränkte die Zahl der Adressaten. Heidi schrieb: „Im Moment hat das BLW die totale Revision der Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL) in die Vernehmlassung geschickt. Die Sonntagszeitung vom 5.6.11 titelt dazu: Trotz EHEC-Seuche: Bund will Kontrollen bei Bauern abbauen.“

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11

Vom Wert einer guten Gesetzgebung, Heidis Mist vom 7.5.14

26.11.18 HOME

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Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME

Bündner Misthaufen, fotografiert von Paul

8. März 2015
Bauernhof-Idylle mit Mist zwischen Chur und Haldenstein. Copyright Paul

Bauernhof-Idylle mit Mist zwischen Chur und Haldenstein. Copyright Paul

Hallo Heidi

Sonja sah bei Maienfeld Mist auf Feldern herumliegen und dachte sofort an dich: „Wie ärgerlich! Die Kamera ist im Koffer“. Ich zörgerte nicht lange, holte ihn herunter und fand rasch das Gewünschte. Weil Haldenstein erst kurz vor Chur liegt, hatte ich Zeit zum Testen, nach Landquart sogar am richtigen Objekt. Die ersten Mistfotos sind unbrauchbar. Ich habe noch nie zuvor vom fahrenden Zug aus geknipst. Kurz vor Chur sahen wir noch einen Miststock. Ich schicke dir die zwei besten Fotos, leider etwas verschwommen. Wir freuen uns auf die sonnigen Tage in den Bergen…

Grüsse aus Arosa
Paul und Sonja

Heidi meint: Dieser Mist wurde erst kürzlich an den jetzigen Ort gebracht. Erfahrungsgemäss liegen die Haufen aber monatelang ungedeckt auf abgeernteten Feldern oder Wiesen, was verboten ist, da der Sickersaft das Grundwasser verschmutzen kann.

Max kommentierte den Artikel Stallbau ohne Mistlager (2): „… Öffentliches ‘name and shame’, die Sünder beim Namen nennen, ist wohl immer noch zu viel verlangt in der toleranten Schweiz, wenn es um die Landwirtschaft geht …“ Es sind die Behörden, welche die Bauern gewähren lassen; sie müssten einschreiten! Aber sie verteilen den Bauern lieber unser Geld, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.

Danke Sonja und Paul … und viel Spass beim Skifahren.

Misthaufen beim Bahnhof Haldenstein mit BTS-Stall (besonders tierfreundlich, mehr Subventionen) und lukrativer Fotovoltaik. Im Hintergrund Burg und Dorf. Copyright Paul

Misthaufen beim Bahnhof Haldenstein mit BTS-Stall (besonders tierfreundlich, mehr Subventionen) und lukrativer Fotovoltaik. Im Hintergrund Burg und Dorf. Copyright Paul

8.3.15 HOME

Nach dem Pestizid-Cocktail die Beruhigungspille

30. März 2014
Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischenn unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischen unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Sprache der EAWAG-Forschenden ist – für eine Bundesanstalt – erfreulich klar, pflegen doch viele offizielle Stellen den Verschleierungs-Jargon: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Ein Fischer, aufgeschreckt durch diese schlechte Nachricht in seiner Zeitung, fragte die Redaktion: „Sind die Forellen unter diesen Umständen überhaupt noch bedenkenlos geniessbar?“ Die Antwort des Kantonschemikers: „Moderne Pflanzenschutzmittel sind rasch abbaubar und reichern sich in Fischen kaum an.“ Er verwies auf andere Probleme wie Tierarzneimitteln in Zuchtfischen, Schwermetalle, Dioxine, PCB usw., Pestizidcocktail in den Flüssen soll Fischen und Fischessern nicht schaden, Solothurner Zeitung vom 26.3.14.

Also beruhigt weiterschlafen, wo die Sommerzeit uns soeben eine Stunde gestohlen hat? Nein, denn die neuen Bestimmungen betreffend Gewässerraum bringen den Acker und somit die Pestizide näher an die mittleren und kleinen Bäche, jene Bäche also, die in der Schweiz vorherrschen. Zum Beispiel wurde die Messmethode von Pufferstreifen an Gewässern per 1.1.14 so geändert, dass die Masse besser in den „Pestizid-freien Gewässerraum“ passen. Und auch dort, wo ausdrücklich kein Gewässerraum ausgeschieden wird, schrumpft der Pufferstreifen – quasi als Geschenk für die Bauern – beachtlich. Nachfolgend die bauernfreundliche Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.5, Pflanzenschutzmittel, 1.1 Verbote und Einschränkungen:

1 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht verwendet werden:
….. Punkt e

„in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern, wobei der Streifen bei Fliessgewässern, für die ein Gewässerraum nach Artikel 41a GSchV2 festgelegt wurde oder bei denen nach Artikel 41a Absatz 5 GSchV ausdrücklich auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet wurde, ab der Uferlinie und bei den übrigen Fliessgewässern sowie bei stehenden Gewässern ab der Böschungsoberkante gemäss Pufferstreifenmerkblatt «Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften», KIP/PIOCH 2009,3 gemessen wird;“

Alles klar? Passt dies in die neue Agrarpolitik, welche, wie es heisst, ökologisch sein soll? Selbst wenn tatsächlich die Flussfische bedenkenlos konsumiert werden können, was ist mit der übrigen Bach-Flora und -Fauna? Darf man sie bedenkenlos den Pestizid-Bädern aussetzen, die direkt nach einer Sprühaktion (evtl. mit Wind und anschliessendem Regen) noch konzentrierter sein können, als das von der EAWAG entnommene Probenwasser? Ist dies die „neue Biodiversitätsstrategie“? Das Recht des Stärkeren? Heidi meint: „Das darf nicht sein!“  Es gibt noch weitere Probleme mit Gewässerraum und Pestiziden, Heidi bleibt dran!

Noch etwas: Wie stellen sich die Gesetzesschreiber den Vollzug der neuen Pufferstreifen-Regelung vor, wo doch die alte, wesentlich einfachere, vielerorts nicht vollzogen wurde? Akzeptiert man weiterhin den Nicht-Vollzug?

Nachtrag: Fast hätte Heidi die DirektzahlungsempfängerInnen vergessen, das sind etwa 94% der Bauern, für sie gilt weiterhin ein 6 m breiter Pestizid-Pufferstreifen, siehe Direktzahlungsverordnung. Wenn also das Grünland zwischen Bach und Acker keine 6 m breit ist, was Heidi häufig sieht, dann ist dies meist eine widerrechtlich Situation. Nur schaut niemand hin, ausser Heidi natürlich.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist, 11.6.13

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist, 29.5.13

Heidis Artikel-Serie über Pufferstreifen

Wer mehr über den zerstörerischen Menschen und seine Tätigkeit lesen will, dem sei George Monbiot empfohlen. Im neuesten Artikel schreibt er zwar über die Ausrottung grosser Tiere, aber betreffend Konsequenzen menschlichen Handelns ist kaum ein Unterschied zwischen den grossen Tieren und den kleinen Wassertierchen, siehe
Destroyer of Worlds, George Monbiot, Guardian 25th March 2014

„New research suggests there was no state of grace: for two million years humankind has been the natural world’s nemesis.
You want to know who we are? Really? You think you do, but you will regret it. This article, if you have any love for the world, will inject you with a venom – a soul-scraping sadness – without an obvious antidote…“

 30.3.14 HOME

Laufhofschacht, eine Bündner Spezialität

5. Februar 2014
Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wer im Internet „Laufhofschacht“ sucht, der/die landet bestenfalls auf Heidis Mist, denn das ist eine echte Bündner Spezialität, nirgendwo sonst zu finden. Der dauernd zugängliche Laufhof bietet den Tieren frische Luft und Sonnenschein, was zu ihrem Wohlbefinden wesentlich beiträgt. Florence Nightingale erkannte diese positive Wirkung auf die Gesundheit bzw. auf ihre Kranken. In Zeiten der Antibiotika-Resistenz von Krankheitskeimen erinnern sich Fachleute neuerdings an ihre Entdeckung. Der Energiesparmassnahmen wegen sind die Empfehlungen von Florence Nightingale nicht einfach umzusetzen, etwa häufiges Lüften der Krankenzimmer. Ein Teil der Schweizer Nutztiere hat das Privileg Laufhof: Die Tiere können jederzeit an die frische Luft.

Zurück zu den Bündner Laufhofschächten! In der übrigen Schweiz entwässert der Laufhof in die Güllegrube oder, wenn längere Zeit keine Tiere im Stall sind, nach der Reinigung flächig in die angrenzende Wiese.

Nicht so in Graubünden! Es gibt die Laufhofschächte mit Weiche „Güllegrube“ oder „Bach“, siehe Fotomontage. Sie sind gang und gäbe, das weiss der Geissenpeter zu berichten, und er muss es ja wissen, denn er ist Kontrolleur, siehe Das  BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Er sieht kein Problem, denn neun Zehntel der Bauern würden sich an die Regeln halten und die Weiche lediglich im Sommer auf Bach stellen, wenn die Tiere auf der Alp sind. „Das sind nur die offiziell entdeckten Widerhandlungen!“ meint Heidi, denn wer sieht schon, wenn die Weiche „aus Versehen“ in die falsche Richtung weist? In langen Wintern ist die Versuchung gross, der Weiche einen Schubs Richtung Bach zu geben, desgleichen wenn die Güllegrube zu klein ist (in Graubünden gibt es noch keine Kontrolle der Hofdüngeranlagen).

Die Integration des Laufhofschachts in die Hofentwässerung ist vielfältig. Nicht immer führt der Ablauf direkt zum Bach (Variante 1 Fotomontage). Der Bauer plant die Ableitung z.B. zusammen mit Dachabwasser, also führt das Rohr zum Meteorwasserschacht; von dort gelangt das Laufhofabwasser zusammen mit dem Dachabwasser in den Bach (Variante 2 Fotomontage). Im Herbst, nach der Rückkehr der Tiere von der Alp, gibt es plötzlich viel Arbeit, wer denkt da zuerst ans Umstellen des Laufhofschachts. Wenn es regnet, wird das Laufhofabwasser mit dem Dachabwasser verdünnt und hinterlässt kaum Spuren. Sollte es trotzdem ein bisschen schäumen, dann fällt der Verdacht zuerst auf andere Quellen, etwa Lärchennadeln. Denn „Lärchenbächlein“ schäumen, das hat Heidi im Zusammenhang mit Hofabwässern gelernt; dummerweise auch dann, wenn weit und breit keine Lärche wächst. Bevor der Verdacht auf allfällige andere Verschmutzungsquellen fällt, ist das Ganze vergessen.

Eine weitere Variante ist das Ableiten des Sommer-Laufhofabwassers (statt direkt in den Bach oder über einen Meteorwasserschacht) in den Mistsickerschacht, von dort in den Meteorwasserschacht und dann in den Bach, frei nach dem Motto „The solution to pollution is dilution“. Diese Variante ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, dass das direkte Ableiten von Mistsickerwasser in Bäche immer noch einigermassen (wie stark?) verbreitet ist. Es dürfte die kostensparendste Variante sein, siehe Variante 3 auf der Fotomontage. Aber Achtung: heute offiziell verboten. Doch wer erwischt wird kann sich meist herausreden, kommt mit einer kleinen Busse auf Bewährung weg.

Zu hoffen ist, dass die tierfreundlichen Laufhöfe wegen der Laufhofschächte nicht in Verruf geraten. Obwohl diese Bündner Spezialität relativ neu ist, wäre es für den Schutz der Gewässer und den Ruf des Tierschutzes besser, wenn die Laufhofschächte der gewässerschutzkonformen Lösung der „übrigen Schweiz“ weichen müssten, bevor sie definitiv zur Tradition werden. Traditionen sind schwer zu bekämpfen, davon kann Heidi ein Liedlein singen: Misthaufen im Feld, Misthaufen im Feld … !

6.2.14 HOME


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