Posts Tagged ‘Kontrollen’

Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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Schweizer Bauern und Artenvielfalt – ein schwieriges Thema

22. April 2022
Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Selten hat Heidi so viele Edelweiss-Hemden, -Blusen, -Kravatten … in Aktion gesehen wie im letzten Jahr vor der Abstimmung über die Pestizid-Initiativen. Dabei gibt es auf vielen Alpen viele Blacken, jedoch kaum noch Alpenblumen. Das Edelweiss hat auf und hinter Felsen überlebt. Mit Herbiziden versucht man sogar die Blacken loszuwerden, wo doch der Boden zu viel Dünger enthält und ein solches Unterfangen zum Scheitern verurteilt ist.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde gelogen, betrogen und gedroht was das Zeug hält. Unter den 2x NEIN Bauern waren auch viele Bio-Bauern, auch prominente Tierschützer, denn Tiere schützen heisst nicht unbedingt auch die Umwelt schützen, kann sogar Umweltverschmutzung bedeuten.

Trotz Gegenvoranschlag 40% für Pestizid-Initiativen

Markus Ritter, der unermüdliche Biobauer, Politiker, Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und Kämpfer für bäuerliche Freiheiten, hat mit viel Elan im Parlament einen Vorstoss durchgebracht, der die Pestizid-Initiativen zu Fall bringen sollte … und der Vorstoss hat es auch getan. Immerhin stimmten trotzdem 40% für die Pestizid-Initiativen, was aufgrund der Diffamierungen, Fake News und Angstmacherei betreffend steigende Preise, Hungersnot usw. durchaus erstaunlich ist. Ein zwar etwas lauer Vorschlag des Bundesrats, aber immerhin besser als nichts.

Nun liegen die neuen Regelungen vor. Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz sind teilweise zufrieden weil der Bundesrat sich an seine Versprechungen gehalten habe. Immerhin! Das ist nicht selbstverständlich!

Auslandabhängigkeit

Der SBV hingegen findet den vor einem Jahr erkämpften „Gegenvorschlag“ des Bundes, der nun zementiert ist, unverständlich. Der Krieg in der Ukraine ist für ihn ein guter Vorwand, wiederum Angst vor Preissteigerungen und steigenden Importen zu schüren, indem er die Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen ablehnt, auch kritisiert er die Reduktion von Stickstoff und Phosphor.

Nie zur Sprache kommt beim SBV die Überversorgung mit tierischen Lebensmitteln, der Export von Käse, Milch- und Fleischprodukten. Mit der Anpassung der Landwirtschaft an eine vernünftige Ernährung wären zahlreiche Probleme gelöst. Es bliebe aber die riesige Import-Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei den Produktionsmitteln wie Dünger, Kraftfutter, Saat- und Pflanzgut, Pestiziden usw.

Nitrat im Grundwasser

Nicht gelöst wird im Moment die Überdüngung des Grundwassers mit Nitrat, obwohl seit Jahrzehnten bekannt! Die Bauern überziehen die Nährstoffbilanz nicht „nur“ um 10%, was dummerweise immer noch erlaubt ist, sondern um mehr. Über diese Studie hatte das Bundesamt für Landwirtschaft im Agrarbericht 2021 informiert.

Beschleunigung Vollzug Gewässerschutz

Im erläuternden Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) steht unter Punkt 5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden:

„Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen.

All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.

Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.“

Voilà! Vieles zum Schutze des Wassers ist eigentlich bereits in Gesetzen und Verordnungen niedergeschrieben nur hapert es beim Vollzug durch die Kantone. Also nicht jammern, sondern endlich handeln. Wir müssen weiterhin Druck aufsetzen für besseren Vollzug und auch für bessere Gesetze, denn alles ist noch nicht gut.

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich … Heidis Mist 28.1.22

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201). Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU 13.4.22

Agrarpolitik: Bundesrat hält sein Versprechen. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz 13.4.22

SBV-News Nr. 15, Notiz­ der Woche. Schweizer Bauernverband (SBV)

Le débat sur les pesticides repart… mais à l’envers. Tribune de Genève 15.4.22

Bauern sind gegen bundesrätliche Nachhaltigkeits-Vorschläge. SRF Heute Morgen 22.4.22

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DIE VOLLZUGSSCHNECKE – Aufsatz 4. Klasse

12. April 2022
Aufsatz von Vroni

Aufsatz von Vroni

Beitrag von NaNa:

Die Vollzugs-Schnecke

Diese Schneckenart ist nicht so heufig wie die braunen Schnecken in unserem Garten, die meine Mutter so grusig findet. Kopf und Fuß sehen aus wie aus einem Stück. Sie ist graubraun mit dunkeln Tüpfelchen und etwa 4 Zenttimeter lang. Sie schleicht auf einer Schleimspur. Wir haben gemessen wie schnell sie ist. Sie schafft nur 4 Zenttimeter pro Stunde. Das ist sehr langsam!

Alle Schnecken haben Füler, aber bei der Vollzugsschnecke sind sie ganz klein und schwach. Und die Augen sind nur ganz kleine schwarze Pünktli. Und diese Schnecken sind taub! Wir haben das nämlich ausprobiert, Ruedi hat es sogar mit Frauenfürzen probiert.

Die Vollzugs-Schnecke heisst auch Bauernschreck, hat die Lererin erzählt. Das ist aber von Kanton zu Kanton verschiden.

Sie hat ein Heuschen, wo sie sich zurückziehen kann, wenn es gefehrlich wird. Sie ist ein gerusames Tier und macht oft Pausen. Dann reagiert sie auf gar Nichts! Und im Winter verzieht sie sich ins Heuschen und macht einfach den Deckel zu.

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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Das Gewässerschutzgesetz und die Bauern

9. Dezember 2020
Klicken Sie auf das Bild zum Vergrössern!

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 So steht es im Gewässerschutzgesetz (GSchG), Art. 6 Grundsatz:

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Aus der Tabelle oben (UFA-REVUE 12/2020) liest Heidi, dass Versickernlassen, in diesem Fall Pestizide, weiterhin toloriert wird, und es steht zu Beginn des Artikels folgender Text:

„Ein wesentlicher Teil der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wird durch punktuelle Einträge auf dem Hof verursacht. Bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einer gewässerschutzkonformen Infrastruktur lassen sich diese Einträge vollständig eliminieren. Bund und Kantone bieten finanzielle Unterstützung an.“

Das Versickernlassen von Pestiziden ist gemäss Gewässerschutzgesetz klar verboten, trotzdem praktizieren es die Bauern schon lange und dürfen es offensichtlich auch weiterhin, bzw. entsorgen Reinigungswasser & Co. über die Kanalisation (mit oder ohne Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage).

Nun bekommen die Bauern im Rahmen des Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sogar Geld, damit sie die Gewässerschutzgesetzgebung besser einhalten.

Kantone vollziehen GSchG/GSchV nur zögerlich

Heidi meint: Es dürfte noch lange dauern bis alle Spritz-Bauern die nötigen Infrastrukturen gebaut haben. Zwar werden die Schwächen anlässlich einer Betriebskontrolle neu durch 12 Gewässerschutzkontrollpunkte aufgedeckt, aber bis alle Betriebe kontrolliert sind und bis zur Umsetzung ist erfahrungsgemäss ein langer Weg.

Dies umso mehr, als viele Kantone die vorgeschriebene periodische Kontrolle der Anlagen und Einrichtungen gemäss Art. 15 GSchG (seit 30 Jahren) bzw. Art. 28 der Gewässerschutzverordnung (seit 2014) nicht oder nur zögerlich veranlassten.

Umfrage BAFU Kontrolle Hofdüngeranlagen

Eine Umfrage des Bafu zeigte den Stand der Kontrollen 1.1.16. Sie war beschränkt auf die Kontrolle der Dichtheit der Lageranlagen und die Entwässerung des Betriebs. Mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) wurde vereinbart, dass der Name der Kantone nicht kommuniziert wird.

Abschluss der Kontrollen sind geplant bis 2026:

  • Erst 3 Kantone hatten eine erste Kontrollrunde abgeschlossen.
  • 7 Kantone hatten umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV begonnen, welche sie zwischen 2016 und 2018 abschliessen wollten.
  • 12 weitere Kantone führen/führten gewisse Kontrollen (Stichprobenkontrollen) durch oder planten sie. 1 Kanton plante umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV.

Damit eine gewisse Dynamik in die Kontrollen kommt, wurde 2017 an einem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen u.a. entschieden, die Kontrollliste Gewässerschutz gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) zu erarbeiten. Die Synergien bestehen darin, dass z.B. auf Betrieben, wo die Kontrolleure visuell Mängel in der Aussenwand der Behälter oder in der Entwässerung feststellen, die Kontrollen der Dichtheit und der Entwässerung prioritär durchgeführt werden können. Ebenfalls soll die Kontrolle der Lagerung von Mist auf dem Hof und im Feld anhand der VKKL-Kontrolle Gewässerschutz durchgeführt werden.

Das BAFU unterstützt die Arbeiten in Zusammenhang mit der Grundkontrolle nach VKKL weiterhin, so dass hoffentlich möglichst viele Kantone 2020 mit den ersten Kontrollen beginnen werden, hiess es im August 2019.

Da fragt jemand Heidi: „Ist das alles bloss ein Ablenkmanöver?“

Klarheit bei der Spülung. UFA-REVUE 12/2020

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Neue Anforderungswerte für Oberflächengewässer: z.B. Diazinon

21. Februar 2018
Die Anwendungsfrist von Alaxon, einem Pestizid der Firma Maag mit dem Wirkstoff Diazinon, lief am 31.7.11. ab, die Ausverkaufsfrist bereits am 31.7.9. Trotzdem bietet der Internetshop von <a href="http://www.swissmania.ch/A1516825/Maag_Alaxon_50_500ml.html" target="_blank" rel="noopener">Swissmania Alaxon 50 (mit Diazinon</a> zum Aktionspreis an. Im Impressum heisst es: "Wir betreiben Handel – ganz im klassischen Sinne. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen definieren unser Unternehmen." Mag sein, dass dieses Angebot am "schlechten Kundenkontakt" liegt, wie das <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/swissmania-ch-schlechter-kundenkontakt" target="_blank" rel="noopener">SRF am 15.8.16 im Espresso</a> berichtete und diese Firma mit einem "riesigen Gemischtwarenladen" verglich. Heidis Bildschirmfoto vom 21.2.18.

Die Anwendungsfrist von Alaxon, einem Pestizid der Firma Maag mit dem Wirkstoff Diazinon, lief am 31.7.11. ab, die Ausverkaufsfrist bereits 2009. Trotzdem bietet der Internetshop von Swissmania Alaxon 50 (mit Diazinon) zum Aktionspreis an. Im Impressum heisst es: „Wir betreiben Handel – ganz im klassischen Sinne. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen definieren unser Unternehmen.“ Mag sein, dass dieses Angebot am „schlechten Kundenkontakt“ liegt, wie das SRF am 15.8.16 im Espresso berichtete und diese Firma mit einem „riesigen Gemischtwarenladen“ verglich. Heidis Bildschirmfoto vom 21.2.18.

Diazinon war von Geigy als Nachfolgeprodukt für DDT vorgesehen (1950er Jahre). Danach wurde es von Novartis, später von Syngenta übernommen. Der Stoff wird gegen Blatt- und Bodeninsekten eingesetzt, wirkt aber nicht artspezifisch, sondern greift alle Insekten an.

Diazinon ist relativ stark toxisch für Wirbeltiere. Es wird auch über die Haut aufgenommen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) bewertete das Mittel im März 2015 wie folgt: Begrenzte Nachweise an Menschen für das krebserzeugende Potenzial von Diazinon sowie überzeugende Hinweise auf eine DNS- oder chromosomenschädigende Wirkung der Substanz. IARC stuft Diazinon daher in die Kategorie 2A ein: wahrscheinlich krebserregend für den Menschen.

Diazinon-Anwenderverbot seit 2011

Diazinon ist als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln infolge einer Entscheidung der EU-Kommission vom 6.6.7 nicht mehr zugelassen. In der Schweiz wurde Diazinon am 15.5.11 aus dem Anhang der zugelassenen Wirkstoffe gestrichen, siehe auch Allgemeinverfügung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Diazinon vom 14.2.11, Bundesamt für Landwirtschaft.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will trotzdem einen Anforderungswert für Diazinon in Oberflächengewässern in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festlegen. Dieses Pestizid ist eines der vier (von total 37 Pestiziden) für welche ein tieferer Wert vorgesehen ist als der allgemeine Wert von 0,1 µg/l, nämlich 0,02 µg/l bzw. 0,012 µg/l (chronisch). Die neuen Anforderungswerte – so das BAFU – sollen den Kantonen helfen, den Vollzug zu verbessern. Klar! Denn sie sind bis 4’700-fach höher als der bisherige Wert. Seit bald sieben Jahren sind Produkte mit Diazinon verboten, der Verkauf gar seit mehr als acht Jahren. Diazinon ist allenfalls noch im Boden oder Grundwasser relevant, aber kaum in Oberflächengewässern, meint Heidi.

Noch in Flohhalsbändern …

Das Tierarzneimittel Dimpylat enthält zwar den Wirkstoff Diazinon, dieser dürfte in Oberflächengewässern aber kaum in schädlichen Mengen vorkommen. Gemäss Angaben des Ökotoxzentrums werden Mittel mit Diazinon noch in der Tiermedizin eingesetzt. Dimpylat wurde gegen Ektoparasiten an Schafen, Ziegen, Rindern und Schweinen eingesetzt; die Zulassung solcher Produkte ist aber eine nach der andern erloschen. Dimpylat kommt noch in etwa einem Dutzend Insektizidhalsbändern für Katzen und Hunde vor (Flohhalsband).

Dass Diazinon ein gefährlicher Wirkstoff ist, zeigt auch das Fallbeispiel Nr. 46 der Kleintierpraxis Lyssbach vom Januar 2012. Eine Glasflasche mit dem Pflanzenschutzmittel Alaxon D fiel vom Regal. Dummerweise erwischt es die Katze. TIGER putzte sich intensiv, nahm also auch Gift auf. Die Halterin reagierte rasch, duschte das Tier und brachte es als Notfall in die Praxis.

Im Fallbericht steht unter Wissenschaftliches: „Der Inhaltsstoff Diazinon (Dimpylat) wirkt bei Hunden und Katzen auch gegen Ektoparasiten wie Flöhe – deshalb sind auch Halsbänder mit diesem Inhaltsstoff als Flohhalsbänder im Verkauf. Wird der Stoff aber im Übermass aufgenommen (z.B. geschluckt) oder ist ein Jungtier betroffen, so können Vergiftungen bis hin zum Atemstillstand vorkommen. Die Chemikalie bewirkt eine veränderte Leitfähigkeit der Nervenendigungen an den Muskelfasern und kann im schlimmsten Fall zu einer Atemlähmung führen. Andere Symptome sind vermehrtes Speicheln, ein verlangsamter Puls, Krämpfe, Erbrechen und verengerte Pupillen.“

Es macht also keinen Sinn, diesen Stoff in Oberflächengewässern zu messen bzw. zu bewerten im Hinblick auf die Schädlichkeit für Wasserorganismen.

Risikobasierend ist anders!

Was auf den ersten Blick als vernünftig erscheint, ist bei genauer Betrachtung nicht haltbar, nämlich die „risikobasierenden“ Werte für einen besseren Vollzug. Die Landwirtschaft ist dynamisch in verschiedenen Beziehungen, etwa aktuell zugelassene Pestizide, Häufigkeit und Zeitpunkt von Spritzungen usw. Wenn schon, dann schon z.B. häufige und risikobasierende Kontrollen! Mehr demnächst auf Heidis Mist.

Verkaufen darf jeder!

Wie das Beispiel von Swissmania zeigt: Verkaufen darf wohl wer will, es braucht keine Fachkenntnisse, auch nicht für höchst gefährliche Wirkstoffe –  oder nicht? Heidi hat keine diesbezüglichen klaren Informationen gefunden. Vage Hinweise über „Abgabe …“ führen von einer Verordnung zur anderen und dann zu EU-Dokumenten.

Verordnung des UVEK über die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln! Heidis Mist vom 9.1.18

Neu: 4’700-facher Anforderungswert im Bach für ein mobiles Pestizid. Heidis Mist vom 9.2.18

Toxisches Chlorpyrifos: Neuer Anforderungswert löst das Problem nicht, Heidis Mist vom 13.2.18

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Pestizide: Die Fischer haben die Nase voll!

13. Juni 2017
Vertreter der Kantonalverbände an der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Fischerei-Verbandes SFV. Copyright: SFV.

Vertreter der Kantonalverbände an der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Fischerei-Verbandes SFV. Copyright: SFV.

Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV will nicht länger akzeptieren, dass ein unglaublicher Cocktail von Pestiziden und Herbiziden Bäche, Flüsse und Seen vergiften und das Trinkwasser gefährden. Die Delegiertenversammlung des SFV in Altendorf SZ verabschiedete eine Resolution mit klaren Forderungen: endlich Kontrollen durch die Behörden und Unterstützung der Unterschriftensammlung der Anti-Pestizid-Volksinitiativen. 

«Seit Jahren kritisieren wir die Belastung des Lebensraums im und am Wasser durch Herbizide und Pestizide», sagte Roberto Zanetti, Zentralpräsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes und Solothurner Ständerat. «Aber nichts geschieht, einfach nichts.» Dabei seien die gesetzlichen Grundlagen klar. Es gebe genau definierte Sicherheitsabstände, die beim Austragen von Pestiziden und Herbiziden eingehalten werden müssten.

Behörden: Kontrollieren – aber subito!

Die Fischer haben die Nase voll. Deshalb verabschiedete die Delegiertenversammlung eine Resolution. Darin werden die Behörden des Bundes und der Kantone aufgefordert, die Einhaltung der Abstandsvorschriften zu kontrollieren und zu sanktionieren. «Grosse Teile der Landwirtschaft kümmern sich einen Deut um die Abstandsvorschriften», heisst es in der Resolution. Das habe man seit Jahren tatenlos hingenommen. Das Bundesamt für Landwirtschaft und die kantonalen Landwirtschaftsämter werden vom SFV darum aufgefordert endlich zu tun, was ihr gesetzlicher Auftrag ist: «Kontrollieren und sanktionieren – und zwar subito».

Volkinitiativen unterstützen

Die Fischer haben die Nase vom bisherigen Larifari definitiv voll – und verlangen eine Korrektur in der Landwirtschaftspolitik. Wörtlich heisst es in der Resolution: «Die Schweizer Landwirtschaft kann nicht auf der einen Seite Milliarden an öffentlichen Geldern kassieren und auf der anderen Seite die Umwelt systematisch kaputt machen und damit Mensch und Tier gefährden.»  Der Schweizerische Fischerei-Verband unterstützt deshalb die Unterschriftensammlung der zwei laufenden Volksinitiativen, die eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik ohne schädliche Pestizide und Herbizide fordern.

Pestizide, die Fischer haben die Nase voll! Schweizerischer Fischerei-Verband, 12.6.17.

Eidgenössische Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und  den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

13.6.17 HOME

Wer zahlt die Kontrollen?

4. März 2013
Viele Vorschriften. mangelnde Kontrolle. Noch nie war die Menschheit so reich, noch nie hatte sie anteilmässig so wenig Geld für das wesentliche. Oder ist das Gespür für das wesentliche abhanden gekommen, etwa die Lebensmittel?

Viele Vorschriften. mangelnde Kontrolle. Noch nie war die Menschheit so reich, noch nie hatte sie anteilmässig so wenig Geld für das wesentliche. Oder ist das Gespür für das wesentliche abhanden gekommen, etwa die Lebensmittel?

Es gibt die Direktzahlungskontrolle, die Bio-Kontrolle; beide zahlt der Bauer. Wer zahlt eigentlich all die übrigen Kontrollen: Tierschutz, Tierarzneimittel, verarbeitete Lebensmittel, frische Lebensmittel … ? Wir Steuerzahlenden oder die Industrie? die Grossverteiler? die Bauern? Vieles dürfte der Einfachheit halber über die chronisch leeren Kassen der öffentlichen Hand abgerechnet werden, wenn überhaupt kontrolliert wird, vermutet Heidi. Hingegen zahlt Heidi ja die Kontrolle der Heizung selber, und im Umweltschutz gilt das Verursacherprinzip. Mangels Geld wird die Tierarzneimittelkontrolle nur im Kanton Neuenburg nach Vorschrift erledigt, Kantone versagen bei Heilmittelkontrolle, SRF 19.2.13. Der Ruf nach mehr Kontrollen für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie ist unüberhörbar. Übrigens ein neuer Lebensmittel-Skandal, diesmal USA: Giftiger Fisch in Thunfisch-Dosen, Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 4.3.13.

In Deutschland sagte der Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck: „Wenn der Staat da mit mehr Kontrollen rein muss, weil die Privaten es nicht auf die Reihe kriegen, dann ist die Industrie bei der Finanzierung in der Pflicht.“ Die Eigenkontrollen der Futtermittelindustrie hätten offensichtlich nicht gegriffen. Die Sprecherin des Landesverbandes Deutscher Milchviehhalter Schleswig-Holstein, forderte den Minister auf, „alles dafür zu tun, dass sich die Futtermittelunternehmen nicht wie beim Dioxinskandal durch Insolvenz aus der Affäre ziehen können.“

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Heidis Frage: Wer zahlt die Kontrollen in der Schweiz? Lebensmittelkontrollen? Oder die fast inexistente Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die dringend massiv verstärkt werden sollte? Tierschutz…?

4.3.13 HOME

Gülle auf Mais-Stoppeln

29. November 2012
Gülle auf Mais-Stoppeln in der Schweiz. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt vor: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Maisstoppeln können die Gülle nicht aufnehmen!.

Gülle auf Mais-Stoppeln in der Schweiz. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schreibt vor: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Maisstoppeln können die Gülle nicht aufnehmen!.

Zum Schutze des Grundwassers und der Gewässer ist es in verschiedenen deutschen Bundesländern explizit verboten, Gülle, Gärreste und Mist auf die abgeernteten Maisfelder auszubringen, so etwa in Schleswig-Holstein. Intensive Kontrollen trugen dazu bei, dass das Verbot besser beachtet wurde, das meldete proplanta am 23.11.12 unter dem Titel Erste Erfolge im Kampf gegen unerlaubte Mistausbringung.

Heidis Diaschau Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln

„Am Donnerstag (15.11.12) wurde bereits der Cordastbach bei Gurmels verschmutzt. Auf einem abgeernteten Maisfeld wurde Gülle ausgebracht. Dabei geriet ein Teil auf die Strasse und anschliessend in die Kanalisation. Von dort floss die Gülle in den Bach. Ob Fauna und Flora beeinträchtigt worden sind, sei zurzeit noch unbekannt, schreibt die Kantonspolizei“, Schweizer Bauer vom 20.11.12, Freiburg: Zwei Gewässer durch Gülle verschmutzt.

29.11.12 HOME

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung

27. November 2012
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Beliebt ist bei den Bauern das Lagern von Siloballen auf dem Pufferstreifen am Waldrand oder gar im Wald, was verboten ist.

Schon wesentlich länger als Heidi befasst sich Pro Natura mit den Pufferstreifen-Verletzungen. Am 26.11.12 stelllte die Naturschutzorganisation Ergebnisse einer Untersuchung ihrer Sektion St. Gallen-Appenzell vor: Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zuviel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Mögen die Verletzungen in anderen Kantonen geringer sein, eines steht für Heidi schon lange fest und wird von Pro Natura bekräftigt: Das Problem ist gravierend, Kontrollen fehlen, der Kontrollaufwand ist im Verhältnis zu den Bussen gering.

Marcel Liner von Pro Natura Schweiz zieht gesamtschweizerisch Bilanz: Abschaffung der Tierhaltungsbeiträge zwingend, mehr Geld für Ökoprogramme, Abschaffung der plus-10-Prozent-Toleranz in der Nährstoffbilanz, unabhängige Kontrollstellen, zusätzliche Kontrollen von unabhängigen und spezialisierten Personen. Besonders aufgefallen sind Heidi die Hinweise: „… (beispielsweise decken die Veterinärämter anteilsmässig mehr Mängel auf als die ÖLN-Kontrollen)… und „… Wegen Mängeln beim ÖLN und weiteren umweltrelevanten Vorschriften wurden … Beiträge in der Höhe von Total 4’551’159 Franken gekürzt. Das entspricht relativ zur Gesamthöhe der Direktzahlungen einem prozentualen Anteil von nur 0,16 Prozent der ausbezahlten Steuergelder! …“ Heidi meint: „Also nur so viel wie in den Kantonen SG, AR und AI allein wegen Pufferstreifenverletzungen hätten gestrichen werden müssen.“ Sie schrieb im Artikel Direktzahlungs-Zahlen zum Jahresanfang vor einem Jahr: „… Ein Drittel der Direktzahlungs-Kürzungen betreffen den ökologischen Leistungsausweis (ÖLN) … Diese Kürzungen in Prozent der Direktzahlungen betragen in Graubünden 0,033, im schweizerischen Durchschnitt 0,091, d.h. dreimal mehr.

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Bauernverbandspolitik: Den Umweltproblem-Kopf so lange in den Sand stecken bis anderen die Augen aufgehen.

Und wie kam es zu den massiven Vorwürfen von Pro Natura? Naturschützer sahen gedüngte Pufferstreifen an Bächen, Wäldern und Hecken. Sie kontaktierten Landwirtschafts- und Umweltschutzämter. Nichts geschah. Kaum Kontrollen. Sie informierten Pro Natura. Ämterkontakt. Nichts geschah. So ging es weiter. Heidi kennt die Mechanismen im Detail. Immer dasselbe: nichts geschieht oder vielleicht „fast nichts“ oder nur „punktuell“. Dann der Donnerschlag von Pro Natura an der Meiden-Konferenz gestern in St. Gallen. Der Geschäftsstellenführer des St. Galler Bauernverbands, Andreas Widmer, fühlt sich vor den Kopf gestossen, versteht die Welt nicht mehr, verteidigt den beim SECO akkreditierten Kontrolldienst KUT, bezweifelt die Resultate, argumentiert mit den sauberen Seen und den wachsenden Wäldern. Hiezu möchte Heidi nur das Folgende bemerken: Das Agridea-Merkblatt Pufferstreifen – richtig bemessen und bewirtschaften, das integraler Bestandteil der Direktzahlungsverordnung ist, schreibt vor, dass die Pufferstreifen mindestens alle 3 Jahre genutzt werden müssen. Wie kann der Wald wachsen, wenn diese Vorschrift beachtet wird?

Vergehen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, in diesem Fall die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung sind Offizialdelikte, müssen also von Amtes wegen verfolgt werden. Wenn die Ämter dies selbst auf Anzeige hin nicht tun, dann müsste eigentlich Klage gegen sie beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

St. Galler und Appenzeller Landwirtschaft düngt Bäche und Wälder – Kontrollen fehlen, Medieninformation Pro Natura vom 16.11.12

Heidis Mist: Artikel-Serie über Pufferstreifen (-Verletzungen)

Nachtrag 25.11.12: Der Appenzeller Volksfreund schreibt heute: „…Wer nachweislich und mit Vorsatz Gülle in ein Gewässer giesst, wird zwingend mit einem Strafverfahren belegt. Gewässerverschmutzung ist ein Offizialdelikt und muss von den Behörden auch ohne Anzeige Dritter verfolgt werden…“ Dieser Satz ist richtig und falsch zugleich. Er suggeriert, dass „nicht vorsätzliches“ Einleiten sowie andere Übertretungen der Gewässerschutzgesetzgebung, wie Pufferstreifen-Verletzung, nicht verfolgt werden müssen. Das ist ein Irrtum. Weiss man dies in AI nicht oder will man vertuschen?
Fehlbare Landwirte werden gebüsst, Appenzeller Volksfreund vom 25.11.12.

Nachtrag 13.2.13: Im Kanton St. Gallen obliegt die Kontrolle der Pufferstreifen den Gemeinden (Gewässeraufsicht). Einige Gemeinden haben diese Aufgabe dem Kontrolldienst KUT übertragen; dieser verfügt über die entsprechende Fachkompetenz und Unabhängigkeit. Heidi spricht hier von Unabhängigkeit, obwohl der KUT an der gleichen Adresse angesiedelt ist wie der Bauernverband, denn sie hat von verschiedenen glaubwürdigen Quellen erfahren, dass die zwei Dienste strikt getrennt sind. Zwar ist die Pufferstreifen-Kontrolle auch Bestandteil der ÖLN-Kontrolle (in der Regel alle drei Jahre), doch stimmen dafür die Rahmenbedingungen nicht. Was ist zu tun? Zum Schutze der Natur, der Gewässer und nicht zuletzt des Ansehens der Landwirtschaft sollte das Landwirtschaftsamt seine Regelung ändern, d.h. diese Aufgabe dem KUT übertragen, denn die Gemeinden werden mit Aufgaben überlastet, die sie gar nicht bewältigen können, siehe Gemeinden: Den Letzten beissen die Hunde. Und wie steht’s in anderen Kantonen?

27.11.12 HOME


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