Posts Tagged ‘Kürzungsrichtlinie Landwirtschaftsdirektorenkonferenz’

Direktzahlungskürzung für Pufferstreifen-Verletzung? Das war einmal!

2. November 2014
Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Über Biodiversität wird viel geredet, doch es mangelt am Schutz, siehe Medienmitteilung Schutz der Biodiversität nicht auf Kurs des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften vom 3.10.14. Zwar sind Biodiversität und Gewässerschutz in der Landwirtschaft auch ein grosses Anliegen unserer Bundesrätin Doris Leuthard, doch sie lässt es zu, dass der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, v.a. Pestizide, verschlechtert wird, siehe „Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist vom 25.5.14, und dass es am Vollzug und der Oberkontrolle der Pufferstreifen-Regelung gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und Direktzahlungsverordnung mangelt (Verbot von Pestiziden und Dünger).

Pro Natura und Heidi haben unabhängig voneinander festgestellt, dass Pufferstreifen häufig verletzt werden:
Heidis Artikel über Pufferstreifen
Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifenverletzung, Heidis Mist, 27.11.12

Aufgrund einer eigenen Studie in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden hat Pro Natura die Höhe der theoretisch pro Jahr fälligen Bussen gemäss Kürzungsrichtlinien der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz berechnet. Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zu viel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Wie viel schweizweit?

Wie hat Bundesbern das Problem gelöst?* siehe Nachtrag!

Heidi hat in der im Juni 2014 überarbeiteten Direktzahlungsverordnung geblättert. Die einfache Möglichkeit zur Kürzung der Direktzahlungen bei Pufferstreifen-Verletzungen hat das Bundesamt für Landwirtschaft kurzerhand gestrichen. Dies obwohl die Biodiversität laufend abnimmt und Gewässerverschmutzungen häufig sind: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Wer glaubt da noch an den Willen der Behörden, die Probleme zu lösen? Heidi jedenfalls nicht! Es gibt die Pufferstreifen-Kürzungen nur noch im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) für die nationalen, regionalen und lokalen Schutzobjekte gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, wobei nur die Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung für die ÖLN-Kontrolle „relevant“ sind, wie das so schön unverbindlich im Ökologischer Leistungsnachweis unter 9.7 heisst, siehe Seite 61 der Direktzahlungsverordnung.

Gemäss Art. 105 Kürzung und Verweigerung der Beiträge können die Kantone (wenn sie wollen) die Direktzahlungen kürzen bei Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, aber nur, wenn die Nichteinhaltung mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt wurde, d.h. es geschieht wenig bis nichts, siehe Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne, Heidis Mist vom 28.10.10.

Zur Erinnerung: Pufferstreifen sind wichtig. Sie schützen Wasser, Wald, Hecken usw. vor Verschmutzungen und bieten vielen Tieren Unterschlupf; bei extensiver Bewirtschaftung wachsen dort auch selten gewordene Pflanzen.

Biodiversität: Setzen wir auf das falsche Pferd? Heidis Mist 19.7.14

*Nachtrag vom 3.11.14: Der Hinweis auf die Kürzungen aufgrund von Pufferstreifenverletzungen an Waldränder, Hecken, Gewässern usw. ist in der Direktzahlungsverordnung 2014 nicht mehr vorhanden, doch die Kürzungen gibt es weiterhin, siehe Es gibt sie noch, die Direktzahlungskürzungen für Pufferstreifen-Verletzungen.

2.11.14 HOME

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte?

13. Februar 2014
Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Oft kümmern sich die Behörden nur noch um Details. Die Grundsätze weichen in den Hintergrund. Zum Beispiel die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen gemäss Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG), 3. Titel: Direktzahlungen, 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen, Artikel 70a Voraussetzungen.

1 Direktzahlungen werden ausgerichtet, wenn:
a, b, …
c.  die für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden;

Heidi meint: „Der Gewässerschutz ist nicht ausreichend in der Direktzahlungsverordnung verankert.“

Ein Bekannter erzählte Heidi, er habe Gülle in einem Bach gesehen. Der Bauer, darauf angesprochen, sagte: „Das geht dich nichts an!“ Der Unerschrockene liess nicht locker, ging zur Gemeinde. Dort zuckte man mit den Achseln, wollte nichts unternehmen. Es brauchte viel Überzeugungskraft bis sich ein Beamter mit der Angelegenheit befasste. Was dabei herausgekommen ist? Das wissen die Götter. Ähnliche Geschichten hat Heidi schon viele gehört … und auch selbst erlebt!

Der Fischereiverband Kanton Luzern kritisieren die Behörden seit Jahren wegen der vielen Gewässerverschmutzungen. Immer noch viel zu viele Gewässerverschmutzungen lautet der Titel der Medieninformation Fischereiverband des Kantons Luzern vom 29.1.14. Im Jahre 2013 waren es 69, davon 36 durch Gülle. „Wir erwarten endlich eine signifikante Abnahme …“ fordert der Präsident des Fischereiverbands, Franz Häfliger. Behörden und Bauernverband hoffen auf die Wirkung ihrer Informationskampagnen. Und die Staatsanwaltschaft? Sie setzt seit einem Jahr auf eine einheitliche Praxis. Dadurch seien die Strafen strenger geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt Daniel Burri, siehe Die Diskussion über den richtigen Umgang mit Güllensündern, SRF Regional vom 5.2.14.

Wer zahlt die Schäden?

Interessanterweise stellt der Luzerner Fischereiverband auch die Geld-Frage. „Wie schwer sind die einzelnen Unfälle? Wie gross ist der Schaden? Wie lange bleibt ein Bach leblos? Solche Fragen sind aussagekräftiger als die Statistik. Dazu kommt, dass das Zerstören von Lebensräumen im und am Wasser genauso schlimm ist wie tote Fische … Der finanzielle und wirtschaftliche Schaden der Gewässerverschmutzungen müssen beziffert werden. Denn jedes Unglück betrifft Fischer, Land- und Gewässereigentümer und hat kostspielige Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen zur Folge …“ Die Forderung der Fischer ist klar: Taten statt Worte!

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