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Studie zu Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen

23. Mai 2021

.Es wird gemunkelt …

Taktik!

Taktik

Vision Landwirtschaft hat am 16.5.21 eine Publikation Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen veröffentlicht. Hier ein kleiner Auszug aus der 24-seitigen Studie:

Gut ein Drittel der Schweizer Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Ohne das  Sömmerungsgebiet (Alpweiden) entspricht die Fläche ziemlich genau ein Viertel der Landesfläche – 1 Million Hektaren. Wie diese Flächen genutzt werden, hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt – die Luft, die Oberflächengewässer, das Grundwasser, die Landschaft und die Biodiversität – auch weit über die Landwirtschaftsflächen hinaus.

Dadurch bestimmt die Landwirtschaft die Umwelt von uns allen. Wir können im Laden zwar zwischen Bio- oder anderen Produkt-Segmenten wählen, aber die von der Landwirtschaft geprägte Umwelt konsumieren wir gemeinsam. Niemand kann sich ihr entziehen, und sie ist für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden wichtig.

Bestehende Publikationen des Bundes befassen sich vor allem mit Umweltauswirkungen der Landwirtschaft auf nationaler Ebene. Wie aber sehen die Auswirkungen auf regionaler Ebene aus? – Der vorliegende Bericht wirft einen Blick auf den Zustand der durch die Landwirtschaft geprägten Umwelt in den Kantonen.

Wie die Kantone bei den Umweltkennzahlen abschneiden, liegt aber nicht nur an Produktionsweisen, sondern auch an den natürlichen Voraussetzungen, welche die Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ackerbau, Milchwirtschaft, Rebbau, usw. bestimmen. Zudem entscheiden nicht – oder nicht hauptsächlich – die Kantone, welche Produktionsweisen wie unterstützt werden, sondern der Bund. Der Spielraum der Kantone ist begrenzt. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen zu berücksichtigen.

Diese Zusammenstellung von Umweltdaten hat nicht die Absicht, den Ursachen der Umweltauswirkungen nachzugehen. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf bereichsspezifische Studien. Einige sind im Kapitel „Erläuterungen zu den Daten“ aufgeführt.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Landwirtschaft in den Kantonen und es werden Kennzahlen zu den Umweltauswirkungen der Landwirtschaft – von den Umweltbelastungen durch Nährstoffe und Pestizide in Gewässern, naturnahen Flächen und im Grundwasser bis hin zu Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Landschaft aufgezeigt.

5 Stickstoffeintrag aus der Luft

Der übermässige Eintrag von Stickstoffverbindungen (Nitrit, Nitrat, Ammoniak, Ammonium) führt zur Eutrophierung (Überdüngung) von sensitiven Ökosystemen, trägt zur Bodenversauerung bei und kann zu einer erhöhten Nitratauswaschung und einer damit einhergehenden Auswaschung von Nährstoffen im Boden führen. Zusätzlich wird in den Böden die Produktion von Lachgas (Klimagas) erhöht.

Rund 70 Prozent der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe stammen aus der Landwirtschaft (BAFU & BLW 2016). Zwei Drittel der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe sind Ammoniakemissionen, zu denen die Landwirtschaft über 90 Prozent beiträgt. Davon wiederum werden 78 Prozent von Rindvieh, 15 Prozent von Schweinen und 4 Prozent von Geflügel verursacht. Die Ammoniak-Emissionen entstehen vorwiegend beim Ausbringen von Gülle und Mist (43%), in Stall und Laufhof (37%) und beim Lagern von Dünger (17%). Die weit über den Grenzwerten liegenden Immissionen (Stickstoff-Eintrag) sind zu einem grossen Teil auf die importierten Futtermittel zurückzuführen (s. Anhang B).

5.2 Naturnahe Lebensräume mit zu hohen Stickstoffeinträgen

Anteil der naturnahen Lebensräume (wie Moore, Wälder, Trockenwiesen), in denen die Grenzwerte (Critical Loads of
Nitrogen) überschritten werden (in Prozent).
In den meisten Kantonen ist der Stickstoffeintrag aus der Luft fast flächendeckend zu hoch.

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

6 Pestizide

Pestizide oder Pflanzenschutzmittel, die auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden, töten aber nicht nur Tiere und Pflanzen ab, die der Landwirtschaft schaden, sondern auch zahlreiche andere wildlebende Organismen. Betroffen sind ganze Nahrungsketten (Pflanzen > Pflanzenfresser und Bestäuber; Insekten > Vögel > Greifvögel; Wasserinsekten > Fische > Raubfische). Darüber hinaus belasten Pestizide Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird. Werden problematische Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen, so belasten die Stoffe und ihre Abbauprodukte das Grundwasser teilweise noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinaus.

Anzahl Applikationen, Wirkstoffmengen und Einzelstoff-Konzentrationen im Grundwasser sind nur begrenzt aussagekräftig. Bewertungen der Toxizität sind anhand der verfügbaren Daten nur sehr begrenzt möglich.

6.4 Pestizide im Grundwasser

Pestizid-Metaboliten: Anteil der Messstellen mit maximalen Einzelstoff-Konzentrationen > 0.1 Mikrogramm (µg) pro Liter (in Prozent)
Pestizid-Metabolen sind (organische) Abbauprodukte von Pestizid-Wirkstoffen.

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Lesen Sie den ganzen Bericht, den Sie hier finden: Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen. Vision Landwirtschaft 2021

23.5.21 HOME

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020
Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

31.8.20 HOME

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Es ist Güllezeit!

28. März 2020
Güllen mit der Weitwurfdüse oder dem Prallteller sollte eigentlich verboten sein, denn die Ammoniakemissionen sind riesig.

Güllen mit der Weitwurfdüse oder dem Prallteller sollte eigentlich verboten sein, denn die Ammoniakemissionen sind riesig.

Aufgrund von Anfragen stellt Heidi immer wieder fest: Es gibt viele offenen Fragen zum Güllen – Bauern und Bevölkerung sind oft verunsichert. Wann soll wieviel gegüllt werden? Wo darf Gülle nicht ausgebracht werden? Eines ist klar: Die Schweizer Landwirtschaft hat ein Überschussproblem und sie ist Vize-Europameisterin bei den Ammoniakemissionen pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche. Zwar ist z.B. vorgeschrieben, dass Gülle gemäss dem Stand der heutigen Technik auszubringen ist, aber das wird trotz Ressourcenprogramm des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) – sprich mit unseren Steuergeldern – nur mangelhaft umgesetzt und nützt zu wenig, denn die Tierzahlen sind viel zu hoch, der Futtermittelimport auch.

Das Güllen mit dem Schleppschlauch reduziert die Ammoniakemissionen. Das ist gut für unsere Gesundheit, den Wald, Moore, ökologische Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete usw.

Das Güllen mit dem Schleppschlauch reduziert die Ammoniakemissionen. Das ist gut für unsere Gesundheit, den Wald, Moore, ökologische Ausgleichsflächen, Naturschutzgebiete usw.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt): „Die Landwirtschaft ist in der Schweiz Hauptverursacherin der Emissionen des Luftschadstoffs Ammoniak und der Treibhausgase Methan und Lachgas. Ammoniak schädigt sensible Ökosysteme. Treibhausgase tragen zur Klimaerwärmung bei. Zwischen 1990 und 2000 sind die Ammoniakemissionen zurückgegangen. Seither stagnieren sie. Bei Methan und Lachgas zeigt sich ein ähnliches Bild.“

Kann das Problem mit AP 22+ gelöst werden? Theoretisch schon, aber es gibt viel, viel, viel zu viel Druck von Seiten der Profiteure dieses nicht nachhaltigen Systems. Es ist also massiver Gegendruck von uns, den Betroffenen, nötig.

Mit dem Schleppschlauch die Strasse güllen beim Wechsel von einer Wiese zur andern ist zwar bequem für den Bauern, aber klar verboten. Die entsprechende Vorschrift ist sehr bauernfreundlich, denn nur ein Abstand zu Strassen und Wegen von 0,5 m muss eingehalten werden. Besonders bei entwässerten Strassen ist die Gefahr von Abschwemmung durch Regen gross, was zur Verschmutzung von Bächen führt.

Mit dem Schleppschlauch die Strasse güllen beim Wechsel von einer Wiese zur andern ist zwar bequem für den Bauern, aber klar verboten. Die entsprechende Vorschrift ist sehr bauernfreundlich, denn nur ein Abstand zu Strassen und Wegen von 0,5 m muss eingehalten werden. Besonders bei entwässerten Strassen ist die Gefahr von Abschwemmung durch Regen gross, was zur Verschmutzung von Bächen führt.

Landwirtschaft als Luftschadstoffquelle, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Ressourcenprogramm BLW

Ammoniakemissionen: Ammoniak verändert sensible Ökosysteme. Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft

28.3.20 HOME

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Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?

26. November 2019
Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Liebe Heidi

An unserem ersten Ferientag im Berner Jura schneite es. Wir verbrachten einen faulen Tag bei meinem Bruder. Am Montag lockte uns die Sonne hinaus. Wir wanderten in dieser Bilderbuchlandschaft.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Was wir dann aber am Mittwoch und Donnerstag sahen, das schauderte uns: Ein Bauer brachte mit dem Schleppschlauch Gülle aus. Einfach über den Schnee! Das ist doch verboten. Ich schicke dir die Bilder. Mein Bruder meinte nur: „Dieser Bauer macht das jedes Jahr.“ Am Sonntag war der Schnee dann weg.

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am Güllen. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Ich schicke dir die Fotos. Kannst du sie veröffentlichen? Wir ärgerten uns sehr. Jetzt zahlen wir doch für „umweltschonende“ Landwirtschaft – oder nicht?

Wir hoffen, dass das Wetter diese Woche noch einigermassen gut ist damit wir mangelnde Bewegung nachholen können.

Freundliche Grüsse

Julian

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Lieber Julian, liebe Maja

Das sind nicht gerade schöne Ferienfotos!

Ihr hättet sofort die Polizei rufen sollen. Einheimische machen das meist nicht aus Angst vor Reaktionen, dem Frieden zuliebe oder weil man aufeinander angewiesen ist. Besonders in abgelegenen Gebieten.

Checkliste Polizeischule Ostschweiz

Auf Heidis Mist findet ihr unter „Grundlagen Links“ die Checkliste „Gülleaustrag und Mistlagerung“ der Polizeischule Ostschweiz. Diese ist zur Einschätzung der Lage gut geeignet. Ihr könnt sie auch der Polizei zeigen, wenn diese den Fall nicht rapportieren will, was leider allzu oft geschieht. Je nach Kanton wollen auch die Ämter nur handeln, wenn sie eine Polizeimeldung erhalten. Gerne schiebt man auch den Schwarzen Peter herum.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Kürzlich hat mir ein Bauer geklagt, dass in seinem Kanton die ChemRRV nicht als „Gesetz“ anerkannt werde. Das fand ich dann schon ziemlich stark, obwohl ich einiges gewöhnt bin! Er klagte über Gülleaustrag auf Pufferstreifen, Ökoflächen und im Spätherbst auf Wintergetreide.

Karstgebiet: Risiko Gewässerverschmutzung hoch

Hinzu kommt, dass der Betrieb in einem Karstgebiet liegt, das heisst hier ist die Gefahr der Versickerung besonders gross. Sorgfältiges wirtschaften ist ein absolutes Muss. Durch Klüfte kann die Gülle unter Umständen leicht in Quellen oder ins Grundwasser gelangen. Daher muss Karstwasser in der Regel zur Verwendung als Trinkwasser einer einfachen Aufbereitung unterzogen werden (Filtration, Desinfektion, Belüftung). Zum besseren Schutz des Wasser in stark heterogenen Karstgebieten wurden die Grundwasserschutzzonen Sh und Sm geschaffen.

Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen

Freisetzung von Lachgas höher

Bei tiefen Temperaturen und wassergesättigtem Boden wird vermehrt Lachgas gebildet. Lachgas stammt grösstenteils aus der Landwirtschaft. Die Freisetzung kann reduziert werden, wenn die Düngung optimal an den Bedarf und den Standort angepasst wird. Im aktuellen Fall ist das eher ein Entsorgen von Gülle, denn eine Düngung! Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Gemäss neuesten Nachrichten war der CO2-Ausstoss gesamthaft noch nie so hoch wie 2018.

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Sehen das nur Touristen wie ihr? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Trotzdem werde ich den Fall dem zuständigen Amt melden, da diese Güllerei kein Einzelfal ist, sondern Jahr für Jahr vorkommt.

Ich wünsche euch noch eine ungetrübte Ferienwoche und grüsse herzlich

Heidi

Wegleitung Grunwasserschutz, Bundesamt für Umwelt

Grundwasser als Trinkwasser, Bundesamt für Umwelt

Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft, Vollzugshilfe Bundesamt für Umwelt

Erläuterungen zur Hydrogeologischen Karte der Schweiz

Treibhausgase, Lachgas, Bayerisches Landesamt für Umwelt

Co2 auf Rekordwert, Schweizer Bauer 25.11.19

24. Dezember 2012: Güllen

27. Dezember 2012

Das schöne Wetter lockte ins Freie. Heidi spazierte durch die Bündner Herrschaft. Zum Glück hatte sie die Kamera eingepackt, denn der Ausflug war kein reines Vergnügen: Misthaufen im Feld da und dort, Siloballen und Misthaufen auf Pufferstreifen, zwei Bauern am Güllen, also Material für mehrere Artikel. Um 16 Uhr läuteten in Malans die Glocken den Weihnachtsgottesdienst ein, Kinder und Erwachsene strömten von allen Seiten zur Kirche. Zuhause angelangt, fand Heidi folgende e-Mail: „Darf man am 24. güllen?“ Heidi meint, dass die Bauern allein schon aus Rücksicht auf die überwältigende Mehrheit der SteuerzahlerInnen, die jetzt frei haben, nicht güllen sollten. Auch Silvester ist ein beliebter Bündner Gülletag, wie Heidi im Artikel Silvester ist Gülletag berichtet hatte; damals war es kalt.

In der EU ist das Güllen im Winter, also auch an Weihnachten verboten, es gibt Sperrfristen für das Düngen. Desgleichen im Fürstentum Liechtenstein, wo die Sperrfrist für Lagen unter 800 m ü.M. vom 15. Dezember bis 15. Februar dauert, für Lagen über 800 m ü.M. vom 15. November bis 15. März, d.h. es ist auch im Fürstentum Liechtenstein verboten, an Weihnachten zu güllen. Die Schweiz hingegen setzt diesbezüglich auf Vielfalt der Regelungen und Eigenverantwortung der LandwirtInnen. Jeder Kanton (bzw. dessen Landwirtschaftsamt) kann selber entscheiden, ob er Sperrfristen will oder nicht.

Unmittelbar vor Weihnachten haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft die neue Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft herausgegeben, welche die Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 ersetzt. Heidi hat darin nachgeschlagen. Stickstoffhaltige Dünger (wie Gülle und Mist) dürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV) weiterhin nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Explizit erwähnt ist das Ausbringverbot auf brachliegende Felder bis zwei Wochen vor der voraussichtlichen Ansaat bzw. dem Anpflanzen der Folgekultur, ein Verbot, das häufig übertreten wird, siehe Heidis Diaschau Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln! Zudem ist das Ausbringen von flüssigen Düngern auf wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten oder ausgetrockneten Boden nach wie vor ein massiver Verstoss gegen die ChemRRV.

Was spricht für Sperrfristen?
Heidi liest in der neuen Vollzugshilfe, Seite 18: „… In den meisten Regionen der Schweiz kann somit davon ausgegangen werden, dass zumindest in den Monaten Dezember und Januar grundsätzlich Vegetationsruhe herrscht, d. h. dass die Pflanzen den Stickstoff nicht in genügendem Mass aufnehmen können. Da dies aber nicht überall der Fall ist, kann gesamtschweizerisch kein allgemeingültiger Zeitraum der Vegetationsruhe definiert werden…“ Wegen der wenigen Ausnahmen nimmt man die grosse Gefahr der Umweltverschmutzung durch Düngen im Winter in Kauf:

  • Gewässer- oder Grundwasserverschmutzung mit Stickstoff, Phoshor, Schwermetallen, Pflanzenschutzmittel-Rückständen, Tierarzneimitteln und Krankheitserregern durch Abschwemmung oder Versickern
  • Lachgas-Emissionen aus wassergesättigten Böden, gedüngten Ackerflächen oder bei einem Kälteeinbruch nach dem Düngen. Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Was spricht gegen Sperrfristen?
Der Druck der Bauernschaft, der stärker ist als Worte der Vernunft. Der Schweizerische Bauernverband hat es im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 klar gesagt: Wir wollen produzieren, die Ökologie interessiert uns nicht. Wie stellt sich der SBV landwirtschaftliche Produktion OHNE Ökologie vor? Die Schweizer Behörden werden sich also weiterhin auf Kosten der SteuerzahlerInnen um Winter-Gülle-Fälle und Winter-Mist-Fälle kümmern müssen, wobei beim geringsten Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Wegen der mangelnden Verankerung des Gewässerschutzes in der Direktzahlungsverordnung sind die finanziellen Konsequenzen eines Vergehens klein im Verhältnis zum Geldsegen aus Bern. Klarheit fehlt allgemein beim Festlegen von Landwirtschaftsregeln. Die Vorschriften sind meist vage, Ausnahmen gibt es viele, so dass man sich nach dem Lesen verwirrt fragt: „Ist das jetzt verboten oder erlaubt?“

Können die Bauern die Umweltgefahr im Winter richtig einschätzen?
Das folgende Beispiel lässt grosse Zweifel aufkommen.  „Die Spitze des Zürcher Bauernverbandes staunte an einem Anlass Mitte Januar nicht schlecht: Rund um den Strickhof in Winterthur, dem kantonalen Ausbildungszentrum für Landwirte, lag grosszügig Mist auf den Feldern – es wurde heftig diskutiert, und sogar die Polizei überprüfte den Frevel…“ Politohr, Sonntagszeitung vom 12. Februar 2012. Selbst „Vorbilder“ irren sich bisweilen gewaltig. Weitere Beiträge zum Thema auf Heidis Mist:

Im Januar hat der Weinbauer Zeit

Sorglos güllen im Sommer und Winter

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Am 28.12.12 eingetroffen: Neueste Zahlen zur Schmelze der Grönland-Eis-Decke von James Hansen, dem Klimaforscher der ersten Stunde. Weil das Eis immer rascher schmilzt, stellt sich die Frage: Ist die Abnahme exponentiell? Ausführliche Informationen auf Jims Homepage, Dec. 26, 2012, Update of Greenland Ice Sheet Mass Loss

31.12.12 HOME

Güllen wenn’s regnet

28. Juli 2011
Guelle_Bach

Gülle fliesst im Bächlein weg; woher kommt sie?

Heidi wird in letzter Zeit oft gefragt, ob man vor oder bei Regen güllen dürfe. Diese Frage lässt sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten.

Wenn nur wenig Regen angesagt ist und der Boden trocken, dann kann das Güllen zu diesem Zeitpunkt ein Vorteil sein, da der Boden aufnahmefähiger ist, die Gülle verdünnt wird und die Ammoniak-Emissionen geringer sind. Denn bei völlig ausgetrocknetem Boden mit tiefen Schwundrissen fliesst viel Gülle einfach weg. Zum Beispiel in Schinznach wurde das Trinkwasser verseucht, weil ein Bauer auf ausgetrockneten Boden gegüllt hatte, siehe Gülle im Trinkwasser: Kanton appelliert an Bauern, Aargauerzeitung vom 3.5.11. Übrigens: Der Kanton Aargau will die Bauern in der Beratung und Weiterbildung für das Problem sensibilisieren, der Bauernverband hingegen winkt ab, die Bauern seien genügend sensibilisiert.

Wieviel Regen aber darf es sein? Sicher kein Dauer- oder Gewitterregen. Während der letzten Regenperiode war der Boden vielerorts wassergesättigt (Wasserlachen, Bodenprobe fühlt sich nass und breiig an), trotzdem güllten zahlreiche Bauern. Meistens fliesst die Gülle ungesehen weg, in Schichten, die für die Pflanzen nicht erreichbar sind, dann ins Grundwasser oder in Quellen und Bäche, besondere Gefahr geht von drainierten und unbewachsenen Flächen aus. Oder die Gülle fliesst oberirdisch ab und gelangt so in Gewässer oder über die Strassenentwässerung in Kläranlagen, wo sie den Reinigungsprozess massiv stört.

Auch die Gefahr der Verflüchtigung ist gross, denn in wassergesättigtem, sauerstoffarmem Boden wird Lachgas gebildet, das in die Luft entweicht und zur Klimaerwärmung beiträgt. Lachgas ist pro Molekül 280 Mal klimaschädlicher als CO2, Methan und Lachgas aus der Landwirtschaft, ETH-Klimablog. Es stammt zum grössten Teil aus der Landwirtschaft, steuert 5 Prozent zum Treibhauseffekt bei und ist im Kyoto-Protokoll reglementiert. Zudem ist Lachgas heute die bedeutendste Quelle ozonschädlicher Emissionen, siehe Lachgas, Wikipedia. Besonders aus schweren, überdüngten und feuchten Böden entwicht viel Lachgas in die Luft, siehe Treibhausgas, Wikipedia.

Gülle ist ein flüssiger Dünger: „Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist“, siehe Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und Flüssige Dünger

Düngen zur richtigen Zeit, BAFU 2004

Ausführliche Informationen zur Verminderung gasförmiger Emissionen in der Tierhaltung – Ammoniak, Methangas, Lachgas (pdf), Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Heidi meint: Eine bessere Aus- und Weiterbildung wäre dringend nötig, sie sollte vor allem für nicht ausgebildete Bauern Pflicht sein.

Vielen Dank, lieber Leser, für die Fotos!

28.7.11 HOME

Guelle_Rohr

… aus einem Rohr. Ein Bauer hatte, wie viele seiner Kollegen, auf wassergesättigten Boden gegüllt.


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