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Malanser und Zuger Misthaufen im Feld … und – jetzt güllen?

22. Dezember 2015
Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Schon wieder Mist auf einer Wiese auf der Langenegg (ZG), diesmal aber nicht am Waldrand, sondern mitten auf der Wiese mit bestem Ausblick. Copyright: Erika

Alle Jahre wieder liegen bei Malans im Bündnerland riesige Misthaufen monatelang illegal im Feld, über dem Grundwasser (Versickern!), nachlässig hingeworfen, lausig gedeckt, echt BIO. Heidi hat 2010 erstmals einen fotografiert. Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft zuständig (!!!), dieses sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf, denn die üble Situation ist dem ALG längst bekannt: In diesem Fall Stallbau ohne Mistlager! Solche Misthaufen, meist ungedeckt, liegen auch an anderen Orten in Graubünden monatelang im Feld.

Doch das rechtswidrige Lagern von Mist im Feld ist nicht auf Graubünden beschränkt, kommt in anderen Kantonen ebenfalls vor. Soeben sind Fotos aus dem Kanton Zug eingetroffen. Erika und Roland (Name von der Redaktion geändert) waren wieder einmal auf Wanderschaft in der Region Gottschalkenberg/Langenegg. Hat die Landeigentümerin der Wiese auf der Langenegg, die Korporation Oberägeri, zuviel versprochen, als sie Heidi schrieb: „Der Korporationsrat kann diesen Zustand nicht dulden und wird umgehend entsprechende Massnahmen einleiten.“?

Misthaufen: Weiser Entscheid der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 30.10.15

Mist auf Wiesen und im Wald der Korporation Oberägeri, Heidis Mist 27.10.15

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Mist neben einem Stall ohne Mistplatte in der Nähe des Gottschalkenbergs neben dem Wanderweg! Diese Liegenschaft gehört nicht der Korporation Oberägeri. Copyright: Erika

Jetzt neben Grundwasserfassung Gülle ausbringen?

Eine Leserin hat Heidi geschrieben, dass der Bauer von nebenan Mitte Dezember direkt neben einer Grundwasserfassung Gülle ausgebracht hat. Das Ausbringen von Gülle ist in der Grundwasserschutzzone S2 allgemein verboten. Es besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Zudem ist in dieser Jahreszeit mit dem Auswaschen von Stoffen (Nitrat) ins Grundwasser zu rechnen. Das Foto möchte sie lieber nicht veröffentlicht haben wegen der nachbarschaftlichen Beziehung. Macht nichts, meint Heidi, man kann sich das gut vorstellen.

Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid? Heidis Mist 19.11.12

22.12.15 HOME

Mist auf Wiesen und im Wald der Korporation Oberägeri

27. Oktober 2015
Mist am Waldweg der Korporation Oberägeri, oberhalb „Im Gutsch“, Copyright: Erika.

Mist am Waldweg der Korporation Oberägeri, oberhalb „Im Gutsch“, Copyright: Erika.

Erika und Roland sind pensioniert (Name von der Redaktion geändert). Sie wandern gerne, auch im Gottschalkengebiet (ZG). Was sie dort aber stört, das sind die Misthaufen auf Wiesen, im Wald und am Waldrand. Bei allen fliesst Sickersaft ab. Besonders stört sie das im Wald.

„Darf man das?“, fragten sie Heidi. Natürlich nicht! Die Verwendung von Düngern im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung ist verboten, siehe Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6 Dünger, 3.3.1 Verbote, Punkt 5. Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt, siehe Mistzwischenlager auf dem Feld.

Wo sehen Erika und Roland regelmässig Mist ungedeckt im Feld liegen?

  • Bei der Feuerstelle Langenegg: Es stinkt jeweils intensiv nach Mist!
  • Jedes Jahr immer wieder auf dem Fussweg vom Raten auf den Gottschalkenberg: neben dem Stall und Chappeli
  • Oberhalb „Im Gutsch“
  • Hinter dem alten Modellflugplatz zwischen dritter Altmatt und Biberbrugg waren Erika und Roland zwar schon länger nicht mehr unterwegs, aber dort wurde jeweils auch Mist ungedeckt im Feld gelagert.

Das Land und der Wald gehören der Korporation Oberägeri. Sie besitzt und bewirtschaftet 964 Hektaren Wald und 660 Hektaren Wies-, Weide- und Streueland sowie Quellen, Fischenzen, Liegenschaften, Kapitalien und andere Vermögenswerte. Kennt diese grosse Organisation tatsächlich die Gesetzte nicht? Oder missachtet sie die Paragraphen einfach? Und wo sind die Vollzugsbehörden?

Misthaufen im Feld, Wald oder auf Pufferstreifen sind nicht nur in Graubünden ein Problem, auch in den Kantonen Tessin, Wallis, Schwyz, St. Gallen und offenbar Zug wird Mist immer wieder illegal gelagert … und im Kanton Zürich, siehe Kommentar. Das weiss Heidi aus eigener Anschauung und aus Anfragen von LeserInnen.

Nachtrag 30.10.15: Antwort des Korporationsschreibers der Korporation Oberägeri: „Vielen Dank für Ihre Information betreffend Misthaufen. Der Korporationsrat kann diesen Zustand nicht dulden und wird umgehend entsprechende Massnahmen einleiten.“ Heidi meint: „Und vorher hatten alle geschlossene Augen?“

Zur Aufmunterung: Ein Herbst-Stimmungsbild vom Wald der Korporation Oberägeri, oberhalb "im Gutsch". Copyright: Erika.

Zur Aufmunterung: Ein Herbst-Stimmungsbild vom Wald der Korporation Oberägeri, oberhalb „im Gutsch“. Copyright: Erika.

27.10.15 HOME

 


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