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Wir lieben gesunde saubere Luft, Ruhe und neuerdings sparen wir erst noch Energie – wirklich? (2)

4. September 2022
Gibt es für Betroffene auch Lärmschutz?

Heidis Frage: Gibt es für Betroffene auch Lärmschutz?

NaNa schreibt

Aus einer Beschreibung: Das Blasgerät Benzin XXX ist mit einem 2-Takt Motor ausgestattet. *Es überzeugt* mit einer Blasleistung *von max. 360 **km/h*. Der gepolsterte Träger sorgt für ein angenehmes Arbeiten. Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre.

Kommt die Maskenpflicht im Herbst? 

Brief einer Leserin

Interessant zu vernehmen, wie unnötig Lauben ist. Den Garagevorplatz muss ich leider von Laub befreien. Aber ich kam wirklich noch nie auf den Gedanken, irgendwo auf meinem Grundstück Laub wegzukehren. Und es ist ja schon tonnenweise Laub heruntergefallen, aber ich sehe komischerweise nichts davon …………

Heidis Recherche zur Leistung

NaNa schrieb „360 km/h“ Blasleistung. Das fand Heidi dann schon etwas übertrieben. Sie fragte das Internet und wurde beim ersten Link, der keine Anzeige war, fündig bei Laubsauger.de:

„Bevor Sie sich mit der Leistung im Detail auseinandersetzen, sollten Sie abschätzen, welche Arbeiten Sie mit dem Laubbläser erledigen möchten. Natürlich muss hier in erster Linie das Zusammentragen des Laubs genannt werden. Haben Sie ein leistungsstärkeres Gerät, können Sie natürlich nicht nur Laub damit zu einem zentralen Punkt zusammentragen, sondern auch kleinere Äste. Ebenso lässt sich damit der Heckenschnitt sammeln. Äste und Heckenreste sind natürlich deutlich grösser und schwerer als ein Laubblatt.

Bei Laubsaugern und Laubbläsern hängen Geschwindigkeit und Leistung schlichtweg zusammen. Doch was heisst das? Umso höher die Leistung ist, desto höher fallen in der Regel auch die Geschwindigkeiten aus. Ein Laubbläser und Laubsauger, der eine Leistung von 2500 Watt aufweist, erreicht während des Betriebs bis zu 300 km/h Luftgeschwindigkeit. Das ist ein beinahe unvorstellbares Tempo. Ein Gerät mit 3000 Watt kommt sogar auf eine Geschwindigkeit von 418 km/h.“

Liebe Fauna und Flora, gibt es noch Fragen?

Wir lieben gesunde saubere Luft, Ruhe und neuerdings sparen wir erst noch Energie – wirklich?

3. September 2022
Inserat Lokalzeitung

Inserat Lokalzeitung

Mitglieder der Arbeitsgruppe Grünraum der Grünen Partei Zürich fordern zusammen mit SP und 13 unterstützenden Organisationen, dass der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern auf die Monate Oktober bis Dezember beschränkt wird – eine entsprechende Motion wurde im Gemeinderat eingereicht. Gleichzeitig informieren sie über die Probleme mit diesen Geräte, die überall zu Spottpreisen angeboten werden.

Forscher warnen vor Gesundheitsgefahren

Heidi hat recherchiert.

  • Lunge Zürich schreibt in einem Merkblatt Laubbläser: „Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind enorm: Laubbläser emittieren neben viel Lärm auch hohe Schadstoffkonzentrationen und wirbeln Unmengen von Feinstaub auf. Die Zwei- und Viertaktmotoren der Laubbläser emittieren oftmals ein Vielfaches mehr Schadstoffe als Personenfahrzeuge. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn statt Gerätebenzin normales Benzin verwendet wird.“
  • Die Süddeutsche schrieb am 16.11.15 unter dem Titel Laubbläser: Folter im Vorgarten: „Schimmelpilze, Sporen, pulverisierter Hundekot: Laubbläser wirbeln alles auf, sind viel zu laut und bringen mehr Schaden als Nutzen. Trotzdem sind sie der Renner im Baumarkt … Der Allergologe Jeroen Buters von der TU München hat die Feinstaubbelastung der Laubbläser untersucht: Die Geräte wirbelten zehn Mal so viele Partikel auf wie ein Rechen, erklärt der Forscher. In der Umgebungsluft fanden sich Schimmelpilze, Sporen und pulverisierter Hundekot. „Laubbläser pusten alles hoch und man atmet kontaminierten Feinstaub ein“, sagt Buters. Er nennt die Laubbläser ein Infektionsrisiko.
    Bei Luftgeschwindigkeiten von 160 Kilometer pro Stunde wird so ziemlich alles eingesaugt oder weggeweht, was auf dem Boden lebt: Käfer, Asseln, Spinnen, Tausendfüssler, Regenwürmer, Insekten. Igel und Vögel stehen dann ohne schützende Schicht im aufgeräumten Unterholz. Auf lange Sicht schneidet der Gärtner sich damit ins eigene Fleisch. Herbstlaub ist in Beeten und unter Bäumen und Sträuchern ein recht guter Nährstofflieferant fürs nächste Jahr und macht Zusatzdünger meist überflüssig.“
  • Warum Laubbläser so umweltschädlich sind – der WWF Deutschland informierte am 13.11.21: „Laubbläser. Kaum hat der Herbstwind Blätter vom Baum gepustet dröhnen sie wieder. Ihre Motoren sind so laut wie ein Presslufthammer. “Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit”, schreibt sogar das Umweltbundesamt. Kein Wunder, dass Laubbläser inzwischen regelrecht verhasst sind. Aus guten Gründen.

Offener Brief an die Stadt Zürich und an alle …

Dieser offene Brief wurde initiiert von der AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich und wird von folgenden Organisationen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
  • Bioterra Zürich und Umgebung
  • Casafair Zürich
  • Förderverein Natur im Siedlungsraum
  • Igelzentrum Zürich
  • Lärmliga Schweiz
  • Natur- und Vogelschutzverein Höngg
  • Pro Vogel
  • Pura Verdura
  • Sensengruppe Zürich
  • Verein Glühwürmchen Projekt
  • Verein Stadtnatur
  • Zürcher Tierschutz

Offener Brief an die Stadt Zürich und an alle….

….. Schützer:innen der Gesundheit und der Umwelt in der Stadt Zürich

….. Hüter:innen der Regeln in Zürich, die uns vor Lärm schützen sollten

Die AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich hat im Jahr 2013 eine Petition und eine gleichlautende Motion initiiert, um den Laubbläsergebrauch auf die Laubmonate im Herbst einzudämmen. Gleichzeitig mit dem Einreichen der Motion wurde die Petition «Stopp Laubbläser» mit 4’329 Unterschriften dem Stadtrat übergeben. Die AG Grünraum hat dem zuständigen Departement alle relevanten Argumente gegen den immer exzessiver werdenden Gebrauch der Laubbläser geliefert und diese mit Fachartikeln untermauert.

Mit einem unverbindlichen Merkblatt zum verantwortungsvollen Einsatz der Geräte hat die Stadt Zürich bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Problems geleistet. Viel Zeit ist seither ungenutzt verstrichen, die unerwünschte Entwicklung schreitet fort. Das Gerät verleitet zu immer mehr unnötigen und schädlichen Arbeiten. Mittlerweilen wird der Laubbläser immer mehr zweckentfremdet und ersetzt nicht nur den Besen, sondern wird z.B. auf Baustellen eingesetzt, um Baugerüste von allerlei abgeschliffenen, giftigen Partikeln zu säubern, die wir nachher einatmen müssen.

Unsere Forderungen bleiben deshalb weiterhin dringend:

  • Der Einsatz der Geräte durch Behörden wie Private ist auf die Laubmonate Oktober bis Dezember zu beschränken, wie dies in anderen Städten bereits praktiziert wird.
  • Es braucht Aufklärungsarbeit, wo der Einsatz der Geräte im Herbst sinnvoll ist und wo er grundsätzlich auch dann nur schädigend ist.
  • Für die extrem lauten und klimaschädigenden Geräte mit Verbrennungsmotoren wird ein Ablaufdatum festgesetzt, danach sind sie verboten.

Begründung:

Die Gefahren und der Schaden für Mensch und Tierwelt sind bekannt und unbestritten:

  • Mit den Geräten werden gesundheitsschädigende Stoffe wie Feinstaub, Umweltgifte von Baustellen, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und von Kindern und Erwachsenen eingeatmet.
  • Im besonderen Masse sind die Anwender*innen betroffen, die den Auftrag erhalten die Arbeiten mit den Laubbläsern auszuführen.
  • Gesundheitsschädigend ist auch der Lärm (bis zu 115 dB(A), entspricht einem Presslufthammer) sowie die Abgase der Geräte mit Verbrennungsmotor.
  • Die leiseren elektrobetriebenen Geräte verleiten wegen des Irrglaubens, sie seien weniger umweltschädigend, zu allerlei unnötigen Einsätzen.
  • Die starken Luftströme sind zerstörerische Eingriffe in die Welt der Kleinlebewesen: sie werden das ganze Jahr hindurch ihrer Deckung und Rückzugsgebiete beraubt.
  • Die übertriebenen Putzarbeiten im Freien setzen überdies zunehmend falsche Sauberkeitsstandards.
  • Energie wird verschwendet, wo Handarbeit es in derselben Zeit richten könnte, sofern die Arbeit überhaupt notwendig ist.

Wir sehen den Handlungsbedarf nach wie vor als dringend notwendig an und erwarten von der Politik endlich Schritte. Daher wird im Gemeinderat der Stadt Zürich zeitgleich mit diesem offenen Brief eine Motion zur Anpassung der Polizeiverordnung im obigen Sinn eingereicht. Es braucht verbindliche Regeln, um den ungehinderten Gebrauch dieser Geräte sinnvoll einzudämmen.

Für die AG Grünraum:
Christine Dobler Gross (Initiantin), sowie die Co-Leitung Sibylle Kauer und Jürg Rauser (beide für die GRÜNEN im Gemeinderat der Stadt Zürich, siehe:
https://www.gemeinderatzuerich.ch/mitglieder)

Heidi meint: „Eigentlich erstaunlich, dass gesamtschweizerisch keine Vorschriften für diese doch sehr schädlichen Geräte erlassen wurden! Was noch nicht ist, das kann noch werden?! Gibt es keine Bewilligungsbehörden? Darf man alles verkaufen?“


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