Posts Tagged ‘LRV’

Berner Jura: Seit Wochen Mottfeuer!

16. März 2022
Tägliches Umweltdrama im Berner Jura

Tägliches Umweltdrama im Berner Jura

Das rauchnet seit Tagen oder schon fast Wochen ….. im Berner Jura.

Im Merkblatt der Umweltfachstellen des Kantons Bern zu den Mottfeuer heisst es u.a.:

Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt: … Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Mottfeuer aber klar rechtswidrig …“ unter Mottfeuer und Schadstoffe: „… Zudem  produziert ein grösseres Mottfeuer in sechs Stunden gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines Tages.“

Warten die Behörden auf Godot?

Merkblatt Kanton Bern Mottfeuer schaden der Umwelt

Heidis weitere Artikel über Mottfeuer, v.a. Berner Jura

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Tagelang Mottfeuer in Tavannes

4. März 2022
Mottfeuer in Tavannes: am 3. Tag!

Mottfeuer in Tavannes: am 3. Tag!

Gestern, am 3.3.22 erhielt Heidi folgende Mail. Kurz, denn Heidi weiss worum es geht: Verletzung Artikel 26b der Luftreinhalteverordnung (LRV) im Berner Jura. Einmal mehr! Traditionen sind nicht so schnell auszurotten, auch wenn jeder Kanton eine Polizei hat, die dem Treiben ein sofortiges Ende bereiten könnte, denn das Gesetz ist schon alt.

hallo
ja eben!!!!!!
es brennt soooo stark, aber es ist seit dienstag!!! Es ist in tavannes! ich dachte echt es könnte ein waldbrand sein, es ist riesig!!!!!!

Dienstag war der 1.3.22, also brannte das Mottfeuer den 3. Tag.

Es ist nicht so, dass die Berner Behörden das Gesetz nicht kennen, denn das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat der zuständigen Berner Behörde am 14.2.22 den Artikel 26b der LRV im Detail erklärt und es aufgefordert, das Mottfeuerverbot durchzusetzen.

Es scheint, dass die Berner Behörde nur zögerlich die notwendigen Umsetzungsmassnahmen ergreift, obwohl sie sich der schädlichen Auswirkungen von Mottfeuern durchaus bewusst ist. Wo kein Kläger, da lässt man das Gesetz im Keller.

Betroffene und Heidi bleiben dran!

Dies ist der 3. Tag an welchem das Mottfeuer im Berner Jura brennt.

Dies ist der 3. Tag an welchem das Mottfeuer im Berner Jura brennt.

4.3.22 HOME

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Aufsichtsbeschwerde der Umweltorganisationen gegen den Kanton Luzern

31. August 2020
Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Bis Ende 2014 kostete die „Sanierung“ oder eher Symptombekämpfung der drei Luzerner Seen fast 45 Millionen Franken allein an Bundessteuern, hinzu kommen kantonale Beiträge und lokale Kosten. Auf den ersten Blick sieht der Sempachersee lieblich aus.

Dass Heidis Jammern über den Zustand der Innerschweizer Seen nichts nützt, kann man noch einigermassen verstehen (z.B. Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co.), aber auch die Umweltorganisationen haben bisher keine Besserung erreicht, denn das zuständige Amt handelt nicht. Jetzt haben sie wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und informieren mit folgender Medieninformation und einer langen Liste von Fakten.

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht!
Kanton Luzern handelt nicht

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Lesen Sie weiter in der Medienmitteilung vom 31. August 2020 (PDF) oder bei WWF Zentralschweiz.

Die wichtigsten Fakten

Der mangelnde Gesetzesvollzug und das Nichthandeln sind gewaltig, daher kopiert Heidi hier die von den Umweltorganisationen angeführten Fakten im Detail.

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2).
    Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch
    mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4 sowie …?? Heidi: Da fehlt wohl etwas, was auch nicht verwunderlich ist bei all den verletzten Gesetzesartikel).
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

Medieninformation, detaillierte Aufsichtsbeschwerde und Belege sind auf der WWF-Seite zum Downloaden:

31.8.20 HOME

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Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer

8. April 2020
Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Was steht in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) über Feuer im Freien? Wie so oft ist Art. 26b Verbrennen ausserhalb von Anlagen ein schwammiger, lässt viel Interpretationsspielraum zu. Je nach Kanton wird Art. 26b sehr unterschiedlich interpretiert:

1 Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

2 Die Behörde kann im Einzelfall das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen.

3 Sie kann das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind.

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden schreibt unter Feuern im Freien: „Abfälle aus Wald, Feld und Garten (nachfolgend Grünabfälle genannt) sind grundsätzlich einer ökologischen Verwertung zuzuführen. Ein Verbrennen von Grünabfällen im Freien ist aus gesundheitlichen, ökologischen und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Deshalb muss das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen und natürlichen Grünabfällen gestützt auf Art. 26b der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in der Regel bewilligt werden. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit naturbelassenem und trockenem Holz betrieben werden. Erlaubt ist auch das Verbrennen von Grünabfällen, die so trocken sind, dass beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht (Art. 26b Abs. 1 LRV). Da dies in den meisten Fällen kaum möglich ist, wird die Einholung einer Bewilligung empfohlen.“

Das ANU Graubünden zeigte einmal einen Förster an, weil er beim Verbrennen von Ästen im Wald erwischt wurde. Daher sieht man hierzuland wenig Feuer im Freien, was einem Tourismuskanton gut ansteht. Es ist sehr unangenehm und zudem gesundheitsschädlich, wenn man „geräuchert“ wird, etwa auf einer Wanderung.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Aktuell besteht in Graubünden ein allgemeines Feuerverbot. Das ANU schreibt dazu: „Aufgrund des ausserordentlichen prophylaktischen Feuerverbots zur Entlastung der Blaulichtorganisationen werden bis auf weiteres keine Verbrennungsgesuche bearbeitet (Regierungsmitteilung). Die Gesuche können weiterhin eingereicht werden. Der Entscheid wird jedoch erst mitgeteilt, wenn das Feuerverbot aufgehoben wurde.“ Zum Beispiel werden Obstbäume, welche wegen des Feuerbrands gefällt werden müssen, im Freien verbrannt.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

8.4.20 HOME

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