Schon seit dem 11.2.21 liegt die Medieninformation von Tier im Recht (TIR) in Heidis Postfach, höchste Zeit, auch diese Stellungnahme zu veröffentlichen. Fast scheint es Heidi, dass die TierschützerInnen aktiver sind als die MenschenschützerInnen.
Die Problematik des Palmölanbaus in Bezug auf Waldrodungen und der damit einhergehenden Zerstörung der Lebensräume vieler Tiere ist weitgehend bekannt, weshalb die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in ein solches Handelsabkommen grundsätzlich zu begrüssen ist. Die RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil), eines der Zertifizierungssysteme, durch das die Nachhaltigkeit von aus Indonesien importiertem Palmöl sichergestellt werden soll, steht aber immer wieder für eine unwirksame Durchsetzung ihrer Kriterien in der Kritik, wie etwa die Non-Profit-Organisation Pro Wildlife berichtet. Ohne eine genauere Untersuchung oder unabhängige Kontrollen besteht somit die Gefahr, dass die bisherigen, in keiner Weise nachhaltigen Geschäftspraktiken weitergeführt und problematisch erzeugte Waren künftig unter dem Denkmantel der Nachhaltigkeit zollvergünstigt in die Schweiz importiert werden. Dieses sogenannte Greenwashing verhindert eine weitergehende Diskussion über den effektiven Zustand und Schutz des Regenwalds und die verheerenden Auswirkungen auf die Tierwelt und die Artenvielfalt.
Weiter sind von den Zollerleichterungen auch Waren tierischen Ursprungs umfasst.
So könnte etwa der Handel mit umstrittenem Schlangen- und Waranenleder aus Indonesien für die hiesige Uhren- und Luxusgüterindustrie von den Erleichterungen profitieren und dadurch einen Aufschwung erleben. In Indonesien entstanden im Jahr 2010 schockierende Aufnahmen zum Umgang mit Schlangen und Echsen, die im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wurden. In den Videoaufnahmen zu sehen waren etwa Warane mit zusammengeschnürten Beinen, die während Tagen in aufeinandergestapelten Plastiksäcken verharren mussten, und Schlangen, die am Kiefer aufgehängt und ihre Körper zur besseren Ablösung der Haut mit Wasser gefüllt wurden. Die Veröffentlichung des Bildmaterials führte zu heftigen Reaktionen seitens Medien, Tierschutzorganisationen und Bevölkerung. In der Folge wurde im Parlament ein Vorstoss für ein Importverbot von Reptilienhäuten aus tierquälerischer Produktion eingereicht, der letztlich äusserst knapp in der zweiten Kammer scheiterte. Zwar löste dies Bemühungen seitens der Branche und weiterer Akteure aus, Richtlinien und Empfehlungen für die Tötung von Reptilien zu erarbeiten, jedoch sind diese unverbindlich und damit rechtlich nicht erzwingbar. Ob sich die Lage seit der Veröffentlichung der Aufnahmen aufgrund der freiwilligen Empfehlungen verbessert hat, ist mangels Überprüfungsmöglichkeit höchst unklar. Produkte aus tierquälerischer Erzeugung sollen nicht noch zusätzlich mit Handelserleichterungen gefördert werden.
Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die TIR, das Freihandelsabkommen mit Indonesien abzulehnen. Waren, die auf Kosten von Tieren und deren Umwelt oder auf quälerische Weise produziert wurden, sollen nicht von Zollerleichterungen beim Import in die Schweiz profitieren können.
TIR empfiehlt die Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Indonesien (CEPA). Medieninformation Tier im Recht (TIR) vom 11.2.21
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