
Herbizid-Einsatz auf dem Pufferstreifen am Malanser Mühlbach zwischen Malans und Maienfeld. Copyright: Paul M.
Die schöne Herbstzeitlose hat einen Fehler: Sie ist rundum giftig! Das Gift bleibt im Heu und in der Silage erhalten und ab etwa 5% Herbstzeitlosen-Blätter und -Samen in der Ration besteht für Rinder Vergiftungsgefahr. Giftig ist die Pflanze auch für Pferde, Schafe, Ziegen usw.
Es ist aber unsinnige, die Herbstzeitlose deshalb „ausrotten“ zu wollen. Mit einer gezielten Bewirtschaftung kann sie zurückgedrängt werden, wie in den nachfolgend verlinkten Beiträgen gezeigt wird.
Bekämpfung in der Schweiz giftig, nicht so in den Nachbarländern
Für die chemische Bekämpfung ist in der Schweiz EIN Herbizid zugelassen: Ally Tabs. Das Mittel ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. In Deutschland und Österreich muss die Herbstzeitlose mit Bewirtschaftungsmassnahmen unterdrückt werden, Herbizide sind für diesen Zweck keine zugelassen. Wo bleiben die vielgelobten strengeren Schweizer Gesetze?
Gift ist letztes Mittel!

Zitat aus dem Aktionsplan, Seite 9: „… Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“
Theoretisch dürften die Bauern aber in der Schweiz nur chemische Mittel einsetzen, wenn alle anderen Massnahmen versagen. Im Falle der Herbstzeitlose gibt es durchaus Alternativen wie Weide und Schnitt. Die nachfolgenden Beiträge zeigen wie das geht:
Regulierung der Herbstzeitlose. FiBL, aktualisiert 20.9.18
Die Herbstzeitlose in den Griff bekommen. FiBL November 2017
Herbstzeitlose – Gefahr für das Vieh. Schweizer Bauer vom 5.10.17
Herbstzeitlose erkennen und in Schach halten. Lehr- und Forschungszentrum (LFZ) Raumberg-Gumpenstein
Herbizid-Einsatz am Malanser Mühlbach
Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.5, dürfen Pflanzenschutzmittel in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und Feldgehölzen nicht eingesetzt werden, desgleichen in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern. Zum ersten Punkt gibt es – wie immer – Ausnahmen: ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können. Die Ausnahme gilt nicht für Pufferstreifen an Gewässern!
Heidi meint: Auch wenn aufgrund von Fotos nicht immer abschliessend beurteilt werden kann, die Pufferstreifen-Fotos vom Malanser Mühlbach zwischen Malans und Maienfeld zeigen, dass die Herbstzeitlosen hier kein Problem sind, also einen Herbizideinsatz nicht gerechtfertigen. Aber wer urteilt darüber? Niemand! Man lässt die Bauern machen wie ihnen beliebt.
In diesem Fall wurde auch unsorgfältig und bis nahe ans Wasser gespritzt; das Gras leidet mehr als die Herbstzeitlosen! In den Lücken können sich andere Unkräuter breit machen: Lückenfüller! Dann wieder spritzen?!
4.5.20 HOME