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Bundesrat Guy Parmelin antwortet Heidi auf ihren Brief

9. Oktober 2019

BLW-Vizedirektor Adrian Aebi, Bundesrat Guy Parmelin und Markus Schlagenhof, Mitglied der Seco-Direktion, im Gespräch mit Agrarmedien. Copyright LID ji

Unter dem Titel Hysterie bereitet Sorgen, veröffentlichte der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) am 9.9.19 ein Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin. Darin sagte der Agrarminister, dass die Bauern die Gesetze einhalten würden und dass es aktuell eine Art Anti-Landwirtschafts-Hysterie gebe, was ihm Sorgen bereite. Das konnte Heidi so nicht stehen lassen. Sie schrieb kurzerhand Parmelin einen Brief. Am 7.10.19 ist Parmelins Antwort eingetroffen.

Für jene, die Heidis Brief nicht gelesen haben – hier der Link:

Sehr geehrter Herr Agrarminister Parmelin, Heidis Mist vom 10.9.19

Sehr geehrte Heidi

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Sie tragen mit Ihren Artikeln im Blog Heidis Mist aktiv zur Diskussion von wichtigen Anliegen wie dem ausreichenden Schutz des Wassers bei. Einige Ihrer Beiträge sind direkt an mich gerichtet und sprechen mich in meiner Funktion als «Agrarminister» an.

Wie Sie selbst wiederholt festgestellt haben, sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Gewässer gut. Aus Ihrer Sicht ist jedoch der Vollzug ungenügend und zwar besonders im Bereich Landwirtschaft.

Die Einhaltung des Gewässerschutzes auf Landwirtschaftsbetrieben ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Vollzug des Gewässerschutzes ist vom Bund an die kantonalen Gewässerschutzfachstellen delegiert. Die Kantone koordinieren gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben die Kontrollen und erteilen den Kontrollstellen entsprechende Aufträge. Gibt es Beanstandungen, wie z.B. die auf den Bildern des Blickartikels vom 26. August 2019 gezeigten Hofdüngerlager auf dem Feld, so sind sowohl im Gewässerschutz- als auch im Landwirtschaftsgesetz die Grundlagen vorhanden, um bei Nichteinhaltung der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz entweder eine Busse auszusprechen oder die Direktzahlungen kürzen zu können. Die Bussen werden per Verfügung erlassen, die Kürzung der Direktzahlungen erfolgt auf der Grundlage dieser Verfügungen. Diese Situation kann zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten in den Kantonen und zu Problemen im Vollzug führen.

Mit dem Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative sind im Rahmen des Vorschlages zur Agrarpolitik ab 2022 zusätzliche Massnahmen vorgesehen, um den Vollzug zu vereinfachen, zu stärken und Klarheit bei den behördlichen Zuständigkeiten zu schaffen. Es sollen konkrete Kontrollbereiche (z.B. Hofdüngerlager) aus den bisherigen Vorgaben zur Einhaltung des Gewässerschutzes neu in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser ÖLN-Vorgaben wird im Rahmen der ÖLN-Kontrollen auf Stufe Betrieb kontrolliert. Eventuelle Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen gesetzliche Vorgaben können somit direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich sanktioniert werden.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort auf Ihre Anliegen etwas eingehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und der Politik stärken.

Freundliche Grüsse

Guy Parmelin

Bundesrat

9.10.19 HOME

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