Posts Tagged ‘Milchzimmer’

4 Jahre Heidis Mist

14. Mai 2014
Heidibrunnen oberhalb Maienfeld

Heidibrunnen oberhalb Maienfeld

Zufällig ist der Jubiläumsartikel der 300. Beitrag. Ein kleiner Rückblick mit ausgewählten Bildern!

Heidis Lieblingsartikel

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Zweimal täglich Milchzimmerabwasser im Bächlein.

Meistgelesene Beiträge

 

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ausgewaschener „alter Mist“, neuer dunkler Mist

Höchste Zahl der Seitenaufrufe pro Tag immer noch 333

Mitte November 2010 stiegen die Seitenaufrufe rasant an. Ein Kommentar vom 30.11.10 zur Diaschau Misthaufen im Feld 2010/11 liess dann erahnen was los war: „Ich glaube Sie haben effektiv zu langweilig. Suchen Sie sich eine richtige Arbeit und hängen Sie nicht an öffentlichen Geldern! Was Sie hier veröffentlichen und erzählen ist wirklich reiner Mist! Mich interessiert auf welchem Misthaufen Ihre Dummheit entstanden ist?!“ Jemand hatte eine passende e-Mail-Adresse eingerichtet: misthock@… Das Ziel ist klar: Einschüchterung und Verwerfen der Informationen als „falsch“. Hinzuzufügen sei noch, dass Heidis Mist nur Kosten verursacht.

Am 1.12.10 erreichten die Seitenaufrufe das Maximum von 333. Viele Leute schauten sich die Misthaufen-Diaschaus an, lasen Heidis Gülle- und Mist-Artikel sowie Winteranfang in den Bergen. Offensichtlich war Unruhe in der Bauernschaft. Wohin mit Gülle und Mist? fragte sich auch das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und schrieb einen Artikel für den Bündner Bauern mit eben diesem Titel.

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Löwenzahn-Bergwiesen in Klosters mit Sunnibergbrücke von Christian Menn

In welchen Ländern wird Heidis Mist gelesen?

67%  Schweiz
22%  Deutschland
5%  Österreich
2%  USA
4%  übrige

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Viel zu schmaler Pufferstreifen zwischen Maisfeld und Bach, „Kleines Seezli“ zwischen Flums und Walenstadt.

Grosse Zunahme der Abonnements

Besonders freut sich Heidi über die zweistellige Abo-Zuwachsrate; im letzten Jahr betrug sie 27%. AbonnentInnen erhalten jeden neuen Artikel gratis per e-Mail ins Haus geliefert. Herzlichen Dank liebe Abonnentinnen und Abonnenten in nah und fern (Indien, Kanada …) für die Treue.

Heidi im Wallis oder Tessin?

Ein Leser möchte, dass Heidi ins Wallis zieht, denn – so argumentiert er – dort sei alles noch viel schlimmer. Diesen Wunsch kann Heidi leider nicht erfüllen. Auch im Tessin ist sie gefragt: Eine Leserin hat Heidi Fotos versprochen, zum Publizieren natürlich! So ist es denn immerhin beruhigend zu wissen, dass auch andere Leute die Augen offen haben.

Gerade richtig zum Jubiläum traf folgender Brief ein: „Ich wünsche Heidi weiterhin viel Energie – und eine grosse Leserschaft.“

Das Interesse an Heidis Mist ist ungebrochen.

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Ausländerin erntet Erdbeeren im Churer Rheintal

Ausgewählte Kommentare von LeserInnen

  • Gemeinsam sind wir stark…
  • It’s quite astonishing what has been happening to the bees. Let’s hope some common sense in government prevails. This is a lovely post, Heidi.
  • Was in der Schweiz gilt, trifft leider auch für die gesamte EU zu. Trefflich verstehen die Agrarfunktionäre, Subventionen zu sichern, teils mit so interessanten Bezeichnungen wie “Ausgleichszahlungen”.
    Der Sektor Agrarwirtschaft muss schlicht wie Kommunen, Gewerbe und Industrie seinen Beitrag zur Minderung von Nährstoffaustrag in die Welt (Wasser, Boden, Luft !) mindern.
    Wie Heidi leider zutreffend schreibt, ändert sich das bisherige, ungesunde System aber offenbar erst, wenn der Zahler erwacht. Politik scheint allzu verflochten. Das wiederum kann der Wähler beeinflussen. – Wunsch für 2014: Wähler/(Steuer)Zahler erwache!
  • Ich kenne das Problem gut. Wenn die Behörden nicht energisch einschreiten, dann glauben die Bauern, dass sie im Recht sind und wehren sich gegen Sanierungsmassahmen. Mich ärgert das nicht nur weil ich mir Mühe gebe, korrekt zu wirtschaften, sondern weil die Umwelt darunter leidet und mit ihr wir alle.
  • Schönes Bild, dem kalbert sogar der Miststock… Schon krass, wie amateurhaft da vielerorts gewirtschaftet wird. Danke für Deine offenen Augen, Heidi, das Grundwasser wirds Dir danken, die Blacken-Community weniger. Herzlicher Gruss aus dem Unterland.
  • Mich überrascht eigentlich gar nichts mehr, wir in unserer kleinen Ortschaft haben das gleiche Problem, Verursacher ist ein “Einmann-Betrieb”, gefördert von der EU, der wahrscheinlich gar nicht weiss, wieso er gefördert wird, dem Typen müsste seitens der Behörde genauer auf die Finger geschaut werden, doch die zuständige Behörde ist gegen diesen Typen ziemlich machtlos, weil er sehr gute Verbindungen hat …
Glückwunsch zum Geburtstag!

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Stallbauten Graubünden: Bauabnahme unzureichend?

26. Januar 2014
Die Bündner Bauern haben in den letzten Jahren/Jahrzehnten viele Ställe gebaut. Wie sieht es mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen durch die Bauämter der Gemeinden aus?

Die Bündner Bauern haben in den letzten Jahren/Jahrzehnten viele Ställe gebaut. Wie sieht es mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen durch die Bauämter der Gemeinden aus?

In ihrem Artikel Gesetzesvollzug: Kontrolle Hofdüngeranlagen hat Heidi bemängelt, dass im Kanton Graubünden die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Hofdüngeranlagen noch nicht eingeführt wurde (Gewässerschutzverordnung 1998 GSchV SR 814.201, Art. 28). Heidis LeserInnen weisen immer wieder auf die neuen Ställe hin, deren Anlagen bei der Bauabnahme ja hätten kontrolliert werden müssen. Müssen?

Für die Bauabnahme ist die Gemeinde zuständig. Gemäss Art. 60 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO; BR 801.110) gilt:

Die kommunale Baubehörde prüft die Ausführung der Bauvorhaben auf ihre Übereinstimmung mit der Baubewilligung, der BAB-Bewilligung und allfälligen Zusatzbewilligungen, soweit die Kontrollen nicht den für die Zusatzbewilligung zuständigen Behörden obliegen. Sie kontrolliert mindestens das Schnurgerüst und die Höhenfixpunkte. Anschlüsse an öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsanlagen werden vor dem Eindecken kontrolliert.“

Stallabwässer wie Milchzimmerabwasser, Mistwasser, Gülle, Laufhofabwasser usw. dürfen nicht in öffentliche Entsorgungsanlagen eingeleitet werden. Heidi schliesst daraus, dass die Hofdüngeranlagen bei der Bauabnahme gar nicht kontrolliert werden müssen. Mag sein, dass ein Teil der Bündner Gemeinden mehr als das Minimum tut. Es gibt aber auch Gemeinden, welche selbst nach dem „Entdecken“ eindeutiger Vergehen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung (z.B. Ableiten von Abwässern in Bäche oder Versickernlassen im Gelände) keine Massnahmen zur Behebung der mit massiven Gewässerverschmutzungen verbundenen Baumängel anordnen und zusehen wie die Umwelt weiterhin verschmutzt wird.

Bäche gibt es viele, Seen deren 614! Über die Probleme mit den Gemeinden hat Heidi schon mehrmals geschrieben, z.B. Vollzug Gewässerschutz: Gemeinden überfordert. Die Zahl der Bündner Gemeinden sinkt zwar von Jahr zu Jahr, die durchschnittliche Grösse (ohne Hauptstadt Chur) von leicht über 1’000 EinwohnerInnen ist aber immer noch kritisch betreffend Effizienz, Fachkompetenz und behördliche Unabhängigkeit. Zu Beginn dieses Jahrtausends gab es noch 209 Gemeinden, die für die Bauabnahme von Ställen verantwortlich waren. Die kleinste davon zählte 20 EinwohnerInnen. Dieses Jahr schrumpft die Zahl der Gemeinden auf 146, siehe Entwicklung der Anzahl Gemeinden Graubündens.

Illegales Ableiten von Milchzimmerabwasser soll gemäss verschiedener Quellen nicht selten sein. Man sagt den Baufachleuten etwa: "Das ist nur heisses Wasser, das kann man in den Bach leiten." Und Bäche gibt es viele.

Illegales Ableiten von Milchzimmerabwasser soll gemäss verschiedener Quellen nicht selten sein. Man sagt den Baufachleuten etwa: „Das ist nur heisses Wasser, das kann man in den Bach leiten.“ Und Bäche gibt es in Graubünden viele.

Wie ist das Ableiten der Hofabwässern im Kanton Graubünden geregelt? Die Weisung über Hofdünger- und Abwasseranlagen in der Landwirtschaft vom 1.10.03 Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und Amt für Natur und Umwelt (ANU) schreibt vor:

  • Hofdünger: „…Hofdünger muss landwirtschaftlich verwertet werden. Gülle darf weder in Kanalisationen, noch in den Untergrund und auch nicht in Gewässer abgeleitet werden…“
  • Mistsaft, Milchkammerabwasser und Laufhof: Die Daten zur Berechnung der Hofdüngeranlagen sind unter Punkt 2.4 Anfall von Mist und Gülle aufgeführt. Obwohl es keinen besonderen Hinweis betr. Lagerung gibt, ist daraus zu schliessen, dass diese Abwässer auch im Kanton Graubünden zwingend in die Güllengrube geleitet werden müssen.
  • Silosäfte: Lagerung in Güllengrube oder, wenn nicht möglich, in separatem abflusslosen Auffangschacht
  • Maschinenreinigung (z.B. Motoren und Chassis)/Werkstatt/Remise: Abwasser bedarf einer speziellen Behandlung, welche vom Amt für Natur und Umwelt angeordnet wird.
  • Alphütten, Käsereien, Molkereien usw.: Lagerung in abflussloser, wasserdichter Güllengrube
  • Hirten-, Futter- und Maiensässhütten: Lagerung in abflussloser, wasserdichter Grube
  • Schotte: Verwertung als Futter, in Ausnahmefällen Güllengrube
  • Melkstände: Abgänge und Abwasser fachgerecht, in der Regel Güllengrube/Mistplatten

26.1.14 HOME


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