Posts Tagged ‘Mistsickersaft’

Saftender Misthaufen auf drainiertem Boden

3. März 2021
Sonntagsspaziergang auf den Chatzenstrick. Copyright: S. Weder

Sonntagsspaziergang auf den Chatzenstrick. Copyright: S. Weder

Saftender Misthaufen über drainiertem Boden. Copyright: S. Weder

Saftender Misthaufen über drainiertem Boden. Copyright: S. Weder

Mist auf drainiertem Boden. Copyright: S. Weder

Mist auf drainiertem Boden. Copyright: S. Weder

Liebe Heidi

Ich habe am Sonntag (28.2.21) einen Morgenspaziergang auf den Chatzenstrick gemacht. Bei der Schiessanlage sah ich einen Miststock. Offenbar hat der Bauer den Mist hergebracht als der Boden sehr nass war, denn die Räder haben tiefe Spuren hinterlassen.

Wirklich überrascht war ich nicht, denn am gleichen Ort liegt seit vielen Jahren jeweils ein Miststock. Es erstaunt mich nur, dass niemand etwas sagt, denn hier kommen viele Leute vorbei, gibt es doch auch noch den Modellflugplatz Riet und den „Hündelerplatz“.

Besonders ärgerlich ist, dass der Mist auf drainiertem Boden liegt. Das Sickerwasser läuft also schön in die Drainage, dann in das kleine Bächlein … bis nach Holland. Und da denkt sich niemand etwas dabei – schon krass!

Freundliche Grüsse

Simon

Heidi: „Überflüssig zu sagen, dass das verboten ist!“

Skiferien mit Mist

2. Februar 2017
Verregneter Mist. Copyright: Fränzi

Verregneter Mist. Copyright: Fränzi

Liebe Heidi

Wir machten einen Ausflug nach Chur. Das Wetter! Auf dem Weg sahen wir ein paar Misthaufen. Beiliegend ein Foto, mässige Qualität, da ich falsch eingestellt hatte. An den Rändern sieht man Mistwasser herausfliessen. Claudia fand das Foto gut. Und du?

Viele Grüsse aus dem schönen Bündnerland ins Bündnerland.

Fränzi

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Kontrolle Hofdüngeranlagen Graubünden: 25 Jahre zu spät und trotzdem zu früh!

2. April 2016
Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Dieser Bündner Laufhof entwässert korrekt in eine Güllegrube.

Erst kürzlich hat der Kanton Graubünden mit der Kontrolle der Hofdüngeranlagen begonnen, obwohl das Gewässerschutzgesetz diese seit 25 Jahren vorschreibt. Heidi meint trotzdem: „Das ist zu früh!“ Wieso? Weil das Amt für Natur und Umwelt (ANU) und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) 2003 ein Merkblatt verfasst hatten, das der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in mehreren Punkten krass widerspricht. Die Kontrolleure, so vermutet sie, halten sich an die kantonale illegale Regelung und nicht an das Bundesgesetz.

Bundesgesetze sind den Gesetzen, Verordnungen und Weisungen der Kantone und Gemeinden übergeordnet, dürfen nicht einfach willkürlich geändert werden. Wie sieht es mit der Strafe aus, wenn illegale kantonale Richtlinien statt die Gesetze des Bundes befolgt werden? Strafbar machen sich:

  • die einzelnen Bauern wegen Widerhandlung Gewässerschutzgesetz
  • Delikte unterstützende Gemeinde- und Kantonsbeamte wegen Gehilfenschaft
  • das ANU und das ALG wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch
  • die Bündner Regierung ebenfalls wegen Anstiftung zum Gesetzesbruch, denn sie kennt die Abweichungen vom Bundesgesetz sehr wohl, handelt aber nicht
  • der Kanton Graubünden mangels Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung in der Landwirtschaft allgemein.

Ein Beispiel aus dem jetzt gültigen Merkblatt Gewässerschutz Landwirtschaft Graubünden, Stand 2.4.16 oder auf Heidis Mist, falls nicht mehr verfügbar:

Echo aus einem anderen Kanton: „Haarsträubend!“ Und eine typisch landwirtschaftliche Interpretation von „grundsätzlich“. Das Grundwasser darf also verschmutzt werden, denn Niederschlagswasser versickert im Gelände und speist unterirdisch die Grundwasserleiter, und zwar mehrheitlich im Winterhalbjahr, wenn die Tiere im Laufhof sind. Es genügt also nicht, einfach „nur“ die Grundwasserschutzgebiete zu schützen. Aus diesem Grund verbietet Art. 6 des Gewässerschutzgesetzes explizit das Versickernlassen …

Wie lässt sich die Verschmutzung von Oberflächengewässern mit Sicherheit ausschliessen, besonders dort, wo drainiert wird? Nach dem Motto Kräht der Hahn auf dem illegal im Feld gelagerten Mist, dann wird der Bach verschmutzt oder auch nicht? Und wie stellt man sich in Graubünden die Grundwasserbildung vor? Kondensation von Wasserdampf aus der Hölle? Oder ein Geschenk der Götter?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wie lange darf diese Schlamperei weitergehen? Bestraft werden zur Zeit die unschuldigen Anlieger oder ahnungslosen Quell- und Grundwassernutzer. In Graubünden ist die Verschmutzung von Gewässern durch die Landwirtschaft immer noch ein Kavaliersdelikt. Direktzahlungen werden einer solchen „Bagatelle“ wegen keine gekürzt. Und so geht es weiter und weiter und weiter …

Per Landwirtschaftsgesetz Graubünden, also theoretisch, ist das ALG zuständig für den Gewässerschutz. Das ANU kennt die Missstände bestens, fühlt sich aber keineswegs verantwortlich. Ein Mitarbeiter wurde gar einmal fuchsteufelswild, als Heidi dies kritisierte. Im Fall der Verantwortung gilt der Buchstabe des Gesetztes. Welche Mentalität!

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch, Heidis Mist 31.3.16

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

Illegal in der Rohan-Schanze gelagerter Mist mit Hahn, liegt jetzt zwei Monate ungedeckt über dem Grundwasser, bleibt vermutlich noch mindestens einen Monat dort. Fotomontage Heidi.

2.4.16 HOME

Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch

31. März 2016
Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Gewässerschutz-„Fortschritt“ im Kanton Graubünden: Versickernlassen von Hofabwasser statt Direkteinleitung in den Bach. Das besonders Dumme im aktuellen Fall ist nur, dass dies oben an einem drainierten, angeblich „rutschgefährdeten“ Hang geschieht. Der Leiter des Bauamts der Gemeinde Schiers schrieb am 14.12.13 im Rahmen der Baubewilligung für das Eindolen von 44 m Gewässer zum Schutze der Gesundheit vor Hofabwässern, welche via Bach in Heidis Gemüsegarten sickerten:

„Sie sagen aus, dass die seitlichen Entwässerungen infolge Verstopfung kein Wasser mehr führen bzw. nach Ihren Beobachtungen noch nie Wasser geführt haben. Dies mag zutreffen und liegt am unzureichenden Unterhalt der Leitungen durch die Grundeigentümer der durch diese Leitungen entwässerten Grundstücke. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass bei zunehmender Vernässung der angesprochenen Grundstücke die Leitungen wieder gereinigt oder instand gestellt werden. Es wäre daher fatal, wenn diese nicht in die nachfolgende Ableitung angeschlossen wären … Dieses Vorgehen entspricht somit der gängigen Praxis und den Regeln der Baukunst…“

Heidi meint: „Es ist schon möglich, dass der Hang künftig wieder vernässt, denn bereits ein Jahr zuvor, im November 2012, liess der Bauer oben am Hang unter seiner Mistplatte einen Sickerkoffer zum Versickernlassen des Mistsickersafts erstellen. Früher floss dieser zwei Jahrzehnte lang zusammen mit Dachabwasser in den Bach. Niemanden hat’s gestört, ausser Heidi natürlich.“ Heidis Interpretation dieser Bauauflage: Man braucht die Drainagen als Alibi für künftige Verschmutzungen. Noch gravierender ist, dass die Behörden (angeblich Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG) das Versickernlassen bewilligt haben. Die Bauarbeiten überwachte der Brunnenmeister der Gemeinde Schiers. Er stellte Heidi in Aussicht, dass unter der Sickerstelle noch eine Mauer erstellt würde. Doch die Mauer kam nie, hätte auch nichts genützt.

„Unglücklicherweise“ hielt der Mistsickersaft-Versickerungskoffer nicht, was man sich von ihm versprochen hatte. Vor drei Wochen war er verstopft. Zugefroren? Das Sickerwasser floss wie aus einer Quelle über die Wiese. Ein brauner Fleck. Welche Erklärung sehen die Behörden dafür vor? Unfall? Wie üblich in solchen Fällen?

Hilfe kam schon bald von der Gemeinde: Besser versickern lassen! Doch zuerst musste noch der Mist, der neben der Mistplatte lag, aus dem Weg geräumt und auf die Wiesen verteilt werden, relativ viel Mist. Dann kamen Gemeindearbeiter für die Vorbereitungsarbeiten und schon am Osterdienstag, 29.3.16, behob die Gemeinde die „Unzulänglichkeit“ indem sie auf der anderen Seite der Mistplatte und beim Laufhof (!) einen grossen Sickerkoffer erstellte: Abtransport von Erde, vier Sickerrohre, mehrere Lastwagen mit Schotter, ein Schacht und Beton. Jetzt können beliebige Hofabwässer unbemerkt in den Untergrund geleitet werden, wenn der Bauer will bzw. seine Güllegrube voll ist. Ein Verfahren wegen jahrzehntelanger Gewässerverschmutzung mit Milchzimmerabwasser ist noch nicht abgeschlossen, eine Anzeige wurde schubladisiert, eine andere verharmlost, weiteren nicht nachgegangen, und die erste hat Heidi aus Nachbarschaftsgründen gar nicht gemacht, leider!

Der neue Sickerkoffer bewirkt, dass die Bachverbauung mit Riffelblech-Metallschalen unterhalb Heidis Haus überflüssig wird, denn das Schaumbilden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr. Also könnte die Gemeinde Schiers wieder naturfreundlichere Betonschalen einsetzen. Jetzt wird unterirdisch entsorgt. Da braucht es auch keine erfundene „unterschwellige Gewässerprobe“ mehr. Und sollte künftig weiter unten eine Quelle oder ein Bach verschmutzt sein, dann ist der Verursacher „unbekannt“.

Man hatte ja den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle, Milchzimmerabwasser, Mistsickersaft usw. bachab zu leiten bzw. Laufhofabwasser versickern zu lassen, zum Teil ist dies heute noch der Fall. Heidi meint: „Das ist Anstiftung zum Gesetzesbruch.“ und somit strafbar.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Die Ermittlungen zum Versickernlassen von Hofabwässern sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall zur Beurteilung dem hiefür zuständigen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden abgetreten.

Nachtrag 12.10.16: Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde eingereicht.

Nachtrag 1.11.16: Gemeindearbeiter baggerten am 31.10.16 und 1.11.16 viele Stunden für den Bauern und lieferten einen Camion Schotter. Was wird gemacht? Wer soll das bezahlen? Wo es doch mehrere Baugeschäfte am Ort gibt.

Amtlich bewilligtes Versickernlassen ... doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Amtlich bewilligtes Versickernlassen … doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass! Heidis Mist 7.10.15. Übrigens gibt es längst vier sehr unterschiedlich Begründungen für diese Bachverbauung, eine stammt von Heidi, die drei anderen von der Gemeinde, je nach Zielpublikum.

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre...

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre…

... und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

… und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

Bei weiteren Schotterladungen war's dann scharf.

Bei weiteren Schotterladungen gelang dann die Foto.

 

31.3.16 HOME

Laufhofschacht, eine Bündner Spezialität

5. Februar 2014
Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wenn die Tiere im Laufhof sind, muss die Rohrkrümmung im Laufhofschacht so gerichtet sein, dass das Abwasser in das Güllelager fliesst. Nach dem Abtransport der Tiere auf die Alp und der Reinigung des Laufhofs wird die Rohrkrümmung verstellt, damit das Niederschlagswasser in den Bach fliesst, direkt oder auf Umwegen. So wenigstens will es die Theorie. 3 verschiedene Bau-Varianten Bündner Laufhofschacht.

Wer im Internet „Laufhofschacht“ sucht, der/die landet bestenfalls auf Heidis Mist, denn das ist eine echte Bündner Spezialität, nirgendwo sonst zu finden. Der dauernd zugängliche Laufhof bietet den Tieren frische Luft und Sonnenschein, was zu ihrem Wohlbefinden wesentlich beiträgt. Florence Nightingale erkannte diese positive Wirkung auf die Gesundheit bzw. auf ihre Kranken. In Zeiten der Antibiotika-Resistenz von Krankheitskeimen erinnern sich Fachleute neuerdings an ihre Entdeckung. Der Energiesparmassnahmen wegen sind die Empfehlungen von Florence Nightingale nicht einfach umzusetzen, etwa häufiges Lüften der Krankenzimmer. Ein Teil der Schweizer Nutztiere hat das Privileg Laufhof: Die Tiere können jederzeit an die frische Luft.

Zurück zu den Bündner Laufhofschächten! In der übrigen Schweiz entwässert der Laufhof in die Güllegrube oder, wenn längere Zeit keine Tiere im Stall sind, nach der Reinigung flächig in die angrenzende Wiese.

Nicht so in Graubünden! Es gibt die Laufhofschächte mit Weiche „Güllegrube“ oder „Bach“, siehe Fotomontage. Sie sind gang und gäbe, das weiss der Geissenpeter zu berichten, und er muss es ja wissen, denn er ist Kontrolleur, siehe Das  BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Er sieht kein Problem, denn neun Zehntel der Bauern würden sich an die Regeln halten und die Weiche lediglich im Sommer auf Bach stellen, wenn die Tiere auf der Alp sind. „Das sind nur die offiziell entdeckten Widerhandlungen!“ meint Heidi, denn wer sieht schon, wenn die Weiche „aus Versehen“ in die falsche Richtung weist? In langen Wintern ist die Versuchung gross, der Weiche einen Schubs Richtung Bach zu geben, desgleichen wenn die Güllegrube zu klein ist (in Graubünden gibt es noch keine Kontrolle der Hofdüngeranlagen).

Die Integration des Laufhofschachts in die Hofentwässerung ist vielfältig. Nicht immer führt der Ablauf direkt zum Bach (Variante 1 Fotomontage). Der Bauer plant die Ableitung z.B. zusammen mit Dachabwasser, also führt das Rohr zum Meteorwasserschacht; von dort gelangt das Laufhofabwasser zusammen mit dem Dachabwasser in den Bach (Variante 2 Fotomontage). Im Herbst, nach der Rückkehr der Tiere von der Alp, gibt es plötzlich viel Arbeit, wer denkt da zuerst ans Umstellen des Laufhofschachts. Wenn es regnet, wird das Laufhofabwasser mit dem Dachabwasser verdünnt und hinterlässt kaum Spuren. Sollte es trotzdem ein bisschen schäumen, dann fällt der Verdacht zuerst auf andere Quellen, etwa Lärchennadeln. Denn „Lärchenbächlein“ schäumen, das hat Heidi im Zusammenhang mit Hofabwässern gelernt; dummerweise auch dann, wenn weit und breit keine Lärche wächst. Bevor der Verdacht auf allfällige andere Verschmutzungsquellen fällt, ist das Ganze vergessen.

Eine weitere Variante ist das Ableiten des Sommer-Laufhofabwassers (statt direkt in den Bach oder über einen Meteorwasserschacht) in den Mistsickerschacht, von dort in den Meteorwasserschacht und dann in den Bach, frei nach dem Motto „The solution to pollution is dilution“. Diese Variante ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, dass das direkte Ableiten von Mistsickerwasser in Bäche immer noch einigermassen (wie stark?) verbreitet ist. Es dürfte die kostensparendste Variante sein, siehe Variante 3 auf der Fotomontage. Aber Achtung: heute offiziell verboten. Doch wer erwischt wird kann sich meist herausreden, kommt mit einer kleinen Busse auf Bewährung weg.

Zu hoffen ist, dass die tierfreundlichen Laufhöfe wegen der Laufhofschächte nicht in Verruf geraten. Obwohl diese Bündner Spezialität relativ neu ist, wäre es für den Schutz der Gewässer und den Ruf des Tierschutzes besser, wenn die Laufhofschächte der gewässerschutzkonformen Lösung der „übrigen Schweiz“ weichen müssten, bevor sie definitiv zur Tradition werden. Traditionen sind schwer zu bekämpfen, davon kann Heidi ein Liedlein singen: Misthaufen im Feld, Misthaufen im Feld … !

6.2.14 HOME

Fotos: Ewig schmutziges Bächlein

24. April 2013
Nach einer Total-Sanierung des Bauernhofs und drei Nach-Sanierungen schäumt es weiter in Heidis Bächlein.

Nach einer Total-Sanierung des Bauernhofs 2008 und drei Nach-Sanierungen schäumt es weiter in Heidis Bächlein.

Seit Anfang März 2012 sollte gemäss Weisung der Gemeinde definitiv nur noch Meteorwasser fliessen … Das zweimal tägliche Ableiten des Milchzimmerabwassers ins Bächlein mit pH-Schub von einer Einheit hat aufgehört, doch seit dem 8. März 2012 schäumt das Bächlein mehr oder weniger regelmässig, eine neue Erscheinung! Auch die weitere Sanierung im Herbst 2012 nach Im Land wo Milch und Cola fliesst hat daran wenig geändert. Ein kleines Bächlein nur … ein Ewig schmutziges Bächlein, Diaschau. Abwasser gehört in Röhren, findet Heidi.

Erst im Herbst 2012 hatte Heidi realisiert, dass das „Meteorwasser“ (im Sommer, wenn die Tiere auf der Alp sind) des 2008 erstellten Laufhofs via Mistsickerschacht ins Bächlein geflossen war, dies bis zum Gülle-Schock im März 2010. Also war das Ableiten des Mistsickerwassers ins Bächlein Anfang 1990er Jahre beim Stallbau geplant und bewilligt sowie beim Bau des Rinderstalls 2008 nicht beanstandet worden.

Die Rohrkrümmung im Laufhofabwasserschacht (Baujahr 2008) erlaubte bis März 2010 das Umstellen des Abwassers von Güllegrube zu Mistsickerschacht. Seit 2010 fliesst das Mistsickerwasser nicht mehr ins Bächlein. Vom Laufhofabwasserschacht aus wurde aber eine neue Leitung gelegt zu einem Schacht mit Überlauf ins Bächlein, dies obwohl der Laufhof-Umstellschacht am 27.3.10 (Gülle-Schock im März 2010) auf „Sommer“ war, d.h. die Tiere im Laufhof waren. Weitere „Unfälle“ waren also vorprogrammiert. Ein ganz normaler Bündner Bauernhof. Nachfolgend eine Fotoserie mit Eindrücken seit dem 8.3.12. Wann endlich wird das Bächlein sauber sein? Wo Vögel baden und Hirsche zur trinken…

Fotoserie 1

Fotoserie 1

Fotoserie 2

Fotoserie 2

Fotoserie 3

Fotoserie 3

Fotoserie 4

Fotoserie 4

Fotoserie 5

Fotoserie 5

Fotoserie 6

Fotoserie 6

24.4.13 HOME

Saftender Misthaufen in Klosters

18. Juni 2012
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Ein kleiner Misthaufen liegt am Wanderweg in Klosters GR.

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Mistsickerwasser. Wohin floss das Mistsickerwasser?

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Der Weg ist auf der ganzen Breite braun gefärbt bis zu einer Rinne.

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Die Entwässerungsrinne leitet die ihr anvertrauten Flüssigkeiten auf den Steilhang Richtung Fluss (Landquart), der unten rauscht. 18.6.12 HOME

 


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