Posts Tagged ‘Miststöcke’

Das war vor 13 Jahren …

14. Mai 2023
Gerade eingetroffen!

Gerade eingetroffen!

Das waren stressige Zeiten! Aber es hat sich gelohnt. Einen Tag später am 15.5.10 ging der erste Beitrag online:

Miststöcke im Heidiland

 

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14.5.23 HOME

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Stallbau ohne Mistlager

10. März 2011

Der Artikel BTS, Fotovoltaik oder Gewässerschutz? hat Heidi ein paar Mails beschert. Ein Leser meldete sich ein bisschen entnervt: „Ich hab‘ dir doch schon längst gesagt, dass hier nicht alle ein Mistlager bauen!“ Nachdem Heidi einen zweiten neuen Stall ohne Mistlager gesehen hatte, war es wohl an der Zeit, ein bisschen näher hinzuschauen, und – tatsächlich – es gibt noch weitere solche Ställe, obwohl das Gewässerschutzgesetz Lagereinrichtungen vorschreibt. Einen Malanser Misthaufen ohne Mistplatte hatte Heidi früher schon dreimal fotografiert. Und schliesslich weiss sie ja meist nicht, welcher Misthaufen im Feld zu welchem Stall gehört, nur dort etwa, wo die Mistplatte als Abstellplatz dient, ist die Vermutung gross, dass die nahe liegenden Haufen im Feld dazu gehören: Guinness-verdächtiger „Miststock“.

Aber kein Mistlager? Das glauben ihr nicht alle. Ein Bauer aus einem anderen Kanton meint: „Diese Ställe ohne Mistlagerplatz sind mir ein Rätsel. Bei uns erteilt die Baubehörde keine Bewilligung, wenn die Vorschriften nicht aufs Peinlichste eingehalten sind. Und auch bei der Bauabnahme schauen sie gaaaanz genau hin.“ Jemand anders vermutet einen bauernschlauen Trick: Das Mistlager beim alten Stall im Dorf wird von den Behörden als ausreichende Lagerkapazität akzeptiert, obwohl es vermutlich zu klein ist und niemand auf die Idee kommen würde, den Mist wirklich dorthin zu bringen, wo die Hofladen- oder Wein-Kunden ein- und ausgehen und der Mist den Nachbarn in die Nase sticht.

Und wie steht es mit der Kontrolle der neuen Anlagen bzw. mit der regelmässigen Kontrolle der alten in Graubünden? Heidi ortet hier Handlungsbedarf. Am 1. Oktober 2010 meldete Heidi:  Die neue Feld-Misthaufen-Saison hat begonnen. Gemäss der Bündner Wegleitung Gewässerschutz in der Landwirtschaft darf „trockener“ Mist in Eigenverantwortung bis zum Ende der nächsten Vegetationsperiode ungedeckt im Feld liegen, d.h. muss vor dem Winteranfang verteilt werden. Beim gedeckten Mist im Feld fällt die „Eigenverantwortung“ gar weg. Daraus schliessen die Bauern vermutlich, dass der Bau eines Mistlagers überflüssig sei, denn sie dürfen den Mist offiziell 364 Tage im Feld lassen, in der Praxis können es durchaus ein paar Monate mehr sein.

Wie ist es zu dieser nicht bundeskonformen, gewässergefährdenden Wegleitung gekommen? Ein anderer Leser beteuert, dass im Bündner Rheintal die Misthaufen im Feld Tradition hätten. Heidi spekuliert: Haben die Churer Behörden in ihrer Wegleitung die Tradition stärker gewichtet als den Gewässerschutz? Und somit die LandwirtInnen auf’s Glatteis statt aufs Parkett geführt? Denn das Gewässerschutzgesetz gilt für alle, auch für die BündnerInnen, und Gewässerverschmutzung ist, gelinde gesagt, unmoralisch!

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Genügend Lagerkapazität für Gülle und Mist?

5. Januar 2011

 

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Malans: Mist vom Stall direkt aufs Feld

Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz müssen jetzt alle Bauernbetriebe über genügend Lagerkapazität für Hofdünger verfügen. In 9 von 17 Kantonen war dies schon vor 10 Jahren der Fall, dazu gehört auch der Kanton Graubünden, wenigstens theoretisch, Lagervolumen von Güllebehältern / Zwischenbereicht 2001. Die vorgeschriebene Mindestlagerdauer beträgt drei Monate für tiefe Lagen, für höhere Lagen bis sieben Monate. Diese Vorschrift bezweckt, dass Gewässer und Grundwasser nicht mit schädlichen Stoffen wie Nitrat und Phosphor verschmutzt werden.

Rücksichtslose Bauern misten jetzt oder kippen den Mist vom Stall direkt aufs Feld, alle Jahre wieder. Bei gefrorenem Boden sitzen sie in der warmen Traktorkabine, z.B. jetzt in der Bündner Herrschaft. Und auch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof verteilt den Mist auf den gefrorenen Boden. Darunter fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele. Was kümmert das die Malanser, Jeninser, Maienfelder? Sie haben sauberes Trinkwasser von den Bergen, etwa Jenins zu 100%, der Nitratgehalt beträgt lediglich 0,5 mg/l. Der Nitratgehalt im Grundwasser hingegen liegt zum Teil über dem Maximalwert von 25 mg/l gemäss Gewässerschutz-Verordnung (GSchV), siehe Grundwasser: wichtigste Trinkwasserquelle auch Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne?

5.1.11    HOME

Noch mehr „Miststöcke“ – 7.3.2010

17. Mai 2010

Ich habe am 7. März 2010 noch mehr der gut 20 „Miststöcke“ im Gewässerschutzbereich in der Rheinebene zwischen Landquart und Maienfeld fotografiert. Sie liegen zum Teil seit 2009 dort, Mitte Mai 2010 waren sie immer noch da. 17.5.10

 

Maienfeld östlich der SBB

Maienfeld östlich der SBB

Maienfeld_SBB_Ost3

Maienfeld_West48_40Meter

Maienfeld_West61

Maienfeld_West8

Maienfeld_West11

Malans_SBB_Ost122


Guinness-verdächtiger „Miststock“

16. Mai 2010

200 m langer Miststock in Malans
Miststöcke sind im Moment mein Hauptthema. Der längste, den ich kenne, liegt in Malans. Er misst 200 Meter und ziert schon monatelang einen Feldweg. Ich habe ihn am 13. März 2010 fotografiert, er war bis Ende Mai dort.

Ich beobachte, dass die Bauern in der Bündner Herrschaft den Mist laufend vom Stall aufs Feld hinaus führen, seit Anfang 2010 sehe ich wie gewisse Miststöcke auf dem Feld „wachsen“, auch im Winter. Auf diese Spezialität weist auch das zweite Foto hin. Das zum rekordverdächtigen Miststock „gehörende“ Mistlager verwendet der innovative Bauer als Abstellplatz. 16.5.10  HOME

Mistlager als Traktor-Parkplatz

Bleibt „trockener“ Mist im Regen trocken?

16. Mai 2010

Ich erwachte in der letzten Nacht und hörte Regentropfen. Tagelang hat es nun immer wieder geregnet. Unwillkürlich denke ich an all die ungedeckten Miststöcke im Gewässerschutz-Bereich des Rheintals auf Bünder Schotterböden. Der April war trocken, nach dem ersten Regen Anfang Mai habe ich dieses Foto gemacht.

Gemäss der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist Zwischenlagerung auf dem Feld zulässig wenn, …

„Der Miststock vor Niederschlägen geschützt ist (Vlies).
Ausnahme: Wenn keine Mistsickersäfte abfliessen, muss der Mist nicht abgedeckt sein. Ist bei sehr trockenem Mist (Ziegen, Schafe, Pferde) evtl. auch ohne Abdeckung möglich (Eigenverantwortung Landwirt)…“.

Tatsächlich gibt es neben Kuhmist auch Pferdemist auf freiem Feld wie hier neben der Industriezone Maienfeld. Ich bin überzeugt, dass die „trockenen“ Miststöcke jetzt nach dieser Regenperiode auch nass sind und Sickersäfte unter dem Mist ungesehen ins Grundwasser tropfen. Aus den Augen aus dem Sinn.

Weisung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF

16.5.10   HOME

Miststöcke im Heidiland

15. Mai 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010Wer mit der Bahn von Landquart Richtung Bad Ragaz fährt sieht in der Ebene vor und nach Maienfeld viele Miststöcke auf  Felder und Wiesen, ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Die meisten liegen seit Monaten dort, sind oben ausgewaschen, da und dort wächst Gras oder es spriessen Pilze. Die Miststöcke liegen auf Schotterboden und über dem Grundwasserstrom der Rheinebene.

Wenn es regnet oder der Schnee schmilzt werden Stoffe ausgewaschen. Sie versickern im Boden und gelangen über die mächtige Schotterschicht rasch ins Grundwasser. Zum Beispiel Nitrat verunreinigt das Trinkwasser.

Mehr als 20 Miststöcke lagern auf einer Fläche von 2 km2 im Gewässerschutzbereich bei Maienfeld. Der längste misst 120 m und liegt in der Nähe einer Grundwasserfassung. Der zuständige Beamte vom Amt für Natur und Umwelt in Chur sieht keinen Handlungsbedarf.

Gemäss Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft „muss Mist auf einer dichten, mit einem Randabschluss versehenen Betonplatte gelagert werden, von der das Mistwasser in die Vor- oder Güllengrube abfliessen kann. Mist darf nicht dauernd und ungeschützt ausserhalb des befestigten Mistplatzes, d.h. im freien Feld, gelagert werden. Für kurze Zeit kann ein Zwischenlager vor dem Verteilen des Mists auf der Verwertungsfläche angelegt werden, aber nur an einem Ort, wo keine Gefahr für die Gewässer besteht (Abschwemmen oder Versickern von Mistwasser.“

Gewässerschutzkarte Kanton Graubünden

Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft

15.5.10  HOME


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